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Peter Wolnitza

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

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Peter Wolnitza

Ein paar aktuelle Zahlen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

 

Stelle mir gerade das Geschrei in der Presse vor, wenn in der (bösen) privaten BU Versicherung knapp die Hälfte aller Leistungsanträge abgelehnt würde.

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias

Ich schreibs mal hier hin, vielleicht weiß jemand Rat.

 

Habe da gerade so einen Fall in der näheren Familie.

Person vor 1961 geboren (Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit also noch möglich wegen Vertrauensschutz)

Bezieht von seiner PKV Krankentagegeld und wird zum Gutachter geschickt. Gutachter erstellt ein Gutachten mit dem Ergebnis mind. 50% Berufsunfähigkeit.

 

Hilft das Gutachten wenn man bei der DRV die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit beantragen möchte?

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Bassinus

Jein. Wenn du die 50% möchtest, kannst du es als Anscheinsgutachten bei der DRV mit einreichen. Wenn du mehr möchtest - auf keinen Fall. Der DRV obliegt ohnehin eine eigene Prüfungsbefugnis - das heißt sie werden Gutachten ggf in Auftrag geben (Amtsarzt etc.).

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WOVA1
vor 2 Stunden von Ozymandias:

Gutachter erstellt ein Gutachten mit dem Ergebnis mind. 50% Berufsunfähigkeit.

Vorsicht - berufsunfähig ist nicht erwerbsunfähig.

 

Der Unterschied, zitiert nach arbeitsrechte.de/erwerbsunfaehigkeit
 

Zitat

 

Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“?

Die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“ sind zu trennen. Nur wenn ein Versicherter beispielsweise aufgrund einer Krankheit überhaupt keiner Arbeit (oder nur in begrenztem Maße) nachgehen kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor. Bei einer Berufsunfähigkeit kann er lediglich seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, aber noch in einem anderen Beruf arbeiten.

 

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 3 Stunden von Ozymandias:

Ich schreibs mal hier hin, vielleicht weiß jemand Rat.

 

Habe da gerade so einen Fall in der näheren Familie.

Person vor 1961 geboren (Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit also noch möglich wegen Vertrauensschutz)

Bezieht von seiner PKV Krankentagegeld und wird zum Gutachter geschickt. Gutachter erstellt ein Gutachten mit dem Ergebnis mind. 50% Berufsunfähigkeit.

 

Hilft das Gutachten wenn man bei der DRV die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit beantragen möchte?


Nur zur Sicherheit: Tatsächlich komplett privat Krankenversichert oder nur private Krankentagegeldversicherung zusätzlich zur GKV?


Bevor man drüber nachdenkt, das Gutachten der PKV zu verwenden, sollte man erst mal dagegen vorgehen!
Begründung:

In der Regel ist das versicherte Krankentagegeld höher als eine evtl. BU Rente oder Erwerbsminderungsrente. Insofern bringt es mehr, gegen das Gutachten anzugehen, als damit hausieren zu gehen.

 

Der PKV geht es im wesentlichen erst mal darum, die  KT-Leistung  beenden zu können. Das entscheidet sie i.d.R. nach irgendeiner willkürlichen Formulierung, die sich in den Vertragsbedingungen findet - die unterscheidet sich i.d.R.

stark von den Bedingungen eines BU Versicherers und erst recht von den Formulierungen zur Erwerbsminderungsrente aus der DRV. 

 

Heisst im Klartext: Die Aussage "Sie sind BU im Sinne unserer Vertragsbedingungen" hilft nix dabei, bei der DRV oder der privaten BU Versicherung Leistungen zu beantragen - das juckt die nicht im Geringsten,

sondern die prüfen nach ihren eigenen Richtlinien/Vertragsbedingungen.

 

TIPP: Dazu würde ich mir auf alle Fälle einen auf solche Dinge spezialisierten Versicherungsberater ins Boot holen.

vor 46 Minuten von WOVA1:

Vorsicht - berufsunfähig ist nicht erwerbsunfähig.

 

Der Unterschied, zitiert nach arbeitsrechte.de/erwerbsunfaehigkeit

 

Nicht nur das. Die PKV hat i.d.R. eine davon völlig losgelöste, eigene Definition des Begriffes Berufsunfähigkeit

 

 

 

 

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Ozymandias
· bearbeitet von Ozymandias

Das Thema Krankentagegeld ist schon vorbei.

Weiß nicht ob man da auch in dem Fall etwas machen hätte können.

 

§ 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Zitat

(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die

1.

vor dem 2. Januar 1961 geboren und

2.

berufsunfähig

sind.

(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__240.html

 

Das wäre für die Person momentan interessanter.

Pflegegutachten gibt es auch noch mit PG2.

und einen Schwerbehindertenausweis 100 GdB, B, H, G, RF.

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