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sonnebirke

Tochterunternehmen Organe

Empfohlene Beiträge

sonnebirke
· bearbeitet von sonnebirke

Einen schönen guten Tag,

mich würde einmal folgende Frage interessieren:

 

Wie und von wem wird der Vorstand und der Aufsichtsrat eines Tochterunternehmens gewählt?

 

Grundsätzlich gilt ja, dass bei einer AG als Muttergesellschaft die Aktionäre auf der Hauptversammlung den Aufsichtsrat wählen, bzw. Personen dort hineinsetzen, durch welche sie sich vertreten fühlen. Dieser Aufsichtsrat als Delegierte bestellt dann den Vorstand. (Anmerkung: bei dem Aufsichtsrat lassen wir die Wahlen der Arbeitnehmervertretung und den Einfluss der Gewerkschaften, welche dort ihre Leute platzieren, einfach einmal außen vor).

Nun aber zu meiner Frage, wie funktioniert das bei einem Tochterunternehmen(ausgehend von 100%tigem Besitz) innerhalb einer Konzernstruktur? Wer bestimmt nun für dieses Unternehmen den Vorstand, und unter Annahme, dass ein Aufsichtsrat nötig ist, auch diesen? Gleichzeitig würde ich gerne noch wissen, in welchem Spannungsverhältnis dann die Organe der Tochter zu der der Mutter, bzw. untereinander stehen, wer hat also die entsprechenden Macht-Kompetenzen innerhalb dieses Konzernes?

Also zum Beispiel die Kompetenzen des Aufsichtsrats der Tochter zu dem Aufsichtsrat der Mutter, bzw. zum Vorstand.

Meines Wissens nach kann es auch Verträge zwischen beiden "Unternehmen" geben, da wäre die Frage spannend, welche Inhalte diese enthalten(Gewinnabflüsse, Autonomie innerhalb des Konzerns in bestimmten Bereichen...)?

Zugleich dann natürlich auch noch die weitere Frage, wer muss sein Segen zur Absetzung der entsprechenden Organe der Tochter-AG geben?

 

Ich bedanke mich für ihre Antworten, bzw. nehme auch gerne Links im Internet(ich habe nur kaum etwas Konkretes dazu gefunden, womit ich zufrieden gewesen wäre)

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tfk
· bearbeitet von tfk
Update

Herzlich Willkommen!

 

Bachelorarbeit?

 

Am besten liest du einmal das AktG, dort dürften deine meisten Fragen bereits beantwortet sein, insb auch deine Fragen zum Konzernrecht. GmbH eignet sich besser zur Konzernierung. 

Es gibt im Internet unzählige Artikel und frei zugängliche Materialien von Unis zum Konzernrecht, der Gründung von Tochtergesellschaften und den Organen. 

 

Wer hält denn die Aktien an der Tochter-AG? Die Mutter-AG; und wer vertritt die Mutter? Ihr Vorstand. Ist der Einfluss klar und damit wer AR bestellt? Für weitere Einflüsse gibt es Regelungen im Konzernrecht; hierfür am besten einmal das AktG lesen, insb 15 und ab 291ff. Zum Spannungsverhältnis gibt es gute Monographien und Aufsätze; die sollte jede Universitätsbibliothek im Präsenzbestand haben. Vielleicht schaust du einmal im Bibliothekkatalog der örtlichen Uni nach. 

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