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matte96

Risikolebensversicherung unverheiratet

Empfohlene Beiträge

matte96
· bearbeitet von matte96

Hallo werte Community,

wir (eheähnlichen Lebensgemeinschaft) überlegen aktuell eine RLV abzuschließen. Abgesichert werden soll lediglich meine Person (Hauptverdiener / versicherte Person).

Bezugsberechtigter/Beitragszahler/Versicherungsnehmer wird meine Partnerin. Somit sollten bei eintritt des Leistungsfalls die Versicherungssumme unter der Steuerfreiheit laufen, richtig?

 

Zu uns:

Wir sind beiden sind 32 Jahre

Unverheiratet

Zwei Kinder, 1 und 4

Keine Immobilenabsicherung, lediglich auf Tod

Versicherungssumme konstant: 300.000 € (da noch Eigenkapital vorhanden)

Laufzeit: 20 Jahre (da noch Eigenkapital vorhanden)

 

Wir haben jetzt das erste Angebot erhalten.

Meine Partnerin hat bereits mehrere Versicherungen bei dieser Versicherung , - ich besitze bei diesem Anbieter noch keine Versicherungen.

Uns wurde mitgeteilt, dass zu Beginn unbedingt ich die Versicherung abschließen muss (steuerliche Aspekte) und im Nachgang dann über einen Versicherungsübertrag, - der Bezugsberechtigter/Beitragszahler/Versicherungsnehmer auf meine Partnerin angepasst werden...?

Das verstehe ich nicht.

Wieso kann nicht einfach meine Partnerin eine RLV abschließen und mich lediglich als "versicherte Person" hinterlegen? Für mich ist klar, dass ich die Gesundheitsprüfung etc. wahrheitsgemäß angeben und am Schluss das Ganze unterzeichnen muss.

Leider konnte ich im Inet hierzu nichts finden, - kann mir jemand von Euch weiterhelfen und "Licht" ins dunkle bringen?

 

Viele Grüße und vorab ein schönes Wochenende.

 

Matte

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Sven-Hennig

Guten Tag matte86,

 

Zitat

Uns wurde mitgeteilt, dass zu Beginn unbedingt ich die Versicherung abschließen muss (steuerliche Aspekte) und im Nachgang dann über einen Versicherungsübertrag, - der Bezugsberechtigter/Beitragszahler/Versicherungsnehmer auf meine Partnerin angepasst werden...?

Das verstehe ich nicht.

 

Wer hat Ihen das denn mitgeteilt und welche Begründung wurde geliefert? 

 

Natürlich kann Ihre Freundin einen Versicherungsschutz auf Ihr Leben abschließen. Sie unterschreiben als versicherte Person und Sie beantworten die Gesundheitsfragen zu Ihrer Person richtig.

 

Einen Übertrag/ Wechsel des Versicherungsnehmers kann die Gesellschaft generell auch später machen, muss es aber (zu alten Konditionen) auch nicht zwingend.

 

Daher ist Ihr Weg völlig richtig. 

 

Sven Hennig

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Thomas_384
vor 22 Stunden von Sven-Hennig:

Einen Übertrag/ Wechsel des Versicherungsnehmers kann die Gesellschaft generell auch später machen, muss es aber (zu alten Konditionen) auch nicht zwingend.

 

 

Ohh.... ich dachte bisher das geht immer ohne weiteres.

Ich habe auch als Versicherungsnehmer und versicherte Person momentan mich selbst (DLVAG). Würde dann aber in Zukunft wenn ich verheiratet bin (und wenn feststeht werd diese Person ist ;-) ) den Versicherungsnehmer auf meine Frau umstellen wollen.

 

Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass dies ohne weiteres möglich ist....

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo zusammen, ich habe eine ganze Menge Fragen, die ich mal versucht habe, selbst ansatzweise zu beantworten.

Angenommen ich bin unverheiratet, 31 Jahre, keine Kinder, (noch) keine Immobilienabsicherung.

  • Wer soll abgesichert werden? Ich und später meine Ehefrau.
  • Kann man das gegenseitige Absichern auch später noch anpassen? Aufgrund mehrerer Nachteile (z. B. Scheidungsfall usw.) bin ich eigentlich ein Fan von zwei Einzelverträgen.
  • Wäre dann ggf. eine Über-Kreuz-Versicherung vorteilhafter? Kann man eine RLV ohne Partnerin/Ehefrau abschließen und später, die Freundin/Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) einschließen?
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Soll die Summe über die Versicherungsjahre gleichbleiben oder sinken? Ich würde zu einer konstanten Versicherungssumme tendieren, weil man ja auch den Lebensunterhalt absichern möchte. Wenn man die Versicherungssumme irgendwann mal reduzieren möchte, müsste das auch gehen. Erhöhen geht meines Wissens nur zu besonderen Anlässen (z. B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, ...). Also: Kündigen und Reduzieren geht immer, Erhöhen nur zu bestimmten Anlässen.
  • Eine Dynamik macht meinen Augen v.a. bei konstanter Versicherungssumme deshalb keinen Sinn.
  • Eine Nachversicherungsgarantie ohne besondere Anlässe und v.a. ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung wäre wünschenswert.
  • Dasselbe gilt für eine Verlängerungsoption ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. --> Hier finde ich allerdings, dass es ggf. Sinn macht, die Laufzeit von Anfang an länger zu wählen.
  • Wie viele Jahre sollte der Vertrag laufen?
  • Was ist von der terminal illness-Klausel zu halten? Eine vorgezogene Todesfallleistung ist in meinen Augen auf den ersten Blick ein "Zusatzverkaufsargument" und mästet die RLV ggf. unnötig. Eigentlich geht es ja bei der RLV um eine Hinterbliebenenversorgung. Ich verstehe auch nicht, was hier der Unterschied zu einer dread disease-Versicherung ist. Brauche z.B. für eine Krebserkrankung an der ich sterbe nun eine RLV oder eine dread disease-Versicherung?
  • Gibt es Kollisionen mit einer BU-Versicherung? Diese beinhalten ja auch manchmal Bausteine, bei denen Hinterbliebene etwas erhalten. Sagt dann ggf. einer der Versicherer: "Wir leisten nicht, weil ihr ja schon Leistungen aus BUV bzw. RLV habt."
  • Brutto-/Nettobetrag: Ein garantierter Beitrag wäre wünschenswert, aber vermutlich hat es versicherungsmathematische Gründe, warum es sinnvoll ist, z. B. in Fällen von nicht gut laufendem Geschäft den Nettobetrag in Richtung Bruttobetrag erhöhen zu können.
  • Wichtig wäre mir, dass man bei Gefahrerhöhung (z. B. Berufswechsel, riskantes Hobby nach Vertragsschluss anfangen) dies nicht an den Versicherer melden muss.
  • Kann ich eine RLV auch im gesunden Zustand abschließen (theoretisch auch als Student oder Arbeitnehmer mit Mitte 20) und dann auf Anwartschaft stellen? Das geht ja z. B. bei der PKV.
  • Laut Finanztip sind Hannoversche, HUK24, EUROPA und CosmosDirekt empfehlenswert. Keine Ahnung, ob das zum heutigen Stand stimmt. Jedenfalls ...
  • ... scheint ein Anbietervergleich und eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern wie auch bei der BUV empfehlenswert zu sein.

Was von meinen Überlegungen stimmt? Was ist vielleicht Quatsch? Was fehlt?

Danke für Tipps und Hinweise! :)

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Pat90
vor 4 Minuten von DeusX:

Hallo zusammen, ich habe eine ganze Menge Fragen, die ich mal versucht habe, selbst ansatzweise zu beantworten.

Angenommen ich bin unverheiratet, 31 Jahre, keine Kinder, (noch) keine Immobilienabsicherung.

  • Wer soll abgesichert werden? Ich und später meine Ehefrau.
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Soll die Summe über die Versicherungsjahre gleichbleiben oder sinken? Ich würde zu einer konstanten Versicherungssumme tendieren, weil man ja auch den Lebensunterhalt absichern möchte. Wenn man die Versicherungssumme irgendwann mal reduzieren möchte, müsste das auch gehen. Erhöhen geht meines Wissens nur zu besonderen Anlässen (z. B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, ...). Also: Kündigen und Reduzieren geht immer, Erhöhen nur zu bestimmten Anlässen. Eine Dynamik macht in meinen Augen deshalb keinen Sinn.
  • Wie viele Jahre sollte der Vertrag laufen?
  • Kann ich eine RLV auch im gesunden Zustand abschließen (theoretisch auch als Student oder Arbeitnehmer mit Mitte 20) und dann auf Anwartschaft stellen? Das geht ja z.B. bei der PKV.

Danke für Tipps und Hinweise! :)

Ich gehe mal auf ein paar Punkte ein:

 

Versicherungssumme hängt an der Absicherung, die du anstrebst. Wenn es die Immobilie ist, sollte sich die natürlich danach richten. Ansonsten alles andere mit einrechnen, was dadurch ebenfalls abgesichert werden soll (Beerdigung mit einplanen).

Wenn deine später Frau (lebst du in einer Beziehung o.ä., sodass du das Gehalt deiner späteren Frau abschätzen kannst?) genauso viel wie du verdienst, ist eine Absicherung des Lebensstandards in meinen Augen nicht unbedingt notwendig, wenn durch die Versicherung ein potentieller Kredit abbezahlt werden kann.

 

Laufzeit hängt natürlich an dem Tilgungsplan der Immobilie. Puffer auf jeden Fall einplanen.

 

Anwartschaft ergibt nicht so viel Sinn, da die Risikoprämie mit mitte 20 (nachdem man aus der Spite mit 18 aufgrund der Autounfälle wieder raus ist) sehr gering ist. In der PKV zahlst du mit der Anwartschaft ja zum Großteil die Altersrückstellungen, die du bezahlt hättest, wenn du versichert gewesen wärst (große Anwartschaft natürlich).

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Xeronas
vor 1 Stunde von DeusX:

Hallo zusammen, ich habe eine ganze Menge Fragen, die ich mal versucht habe, selbst ansatzweise zu beantworten.

Angenommen ich bin unverheiratet, 31 Jahre, keine Kinder, (noch) keine Immobilienabsicherung.

  • Wer soll abgesichert werden? Ich und später meine Ehefrau.
  • Kann man das gegenseitige Absichern auch später noch anpassen? Aufgrund mehrerer Nachteile (z. B. Scheidungsfall usw.) bin ich eigentlich ein Fan von zwei Einzelverträgen.
  • Wäre dann ggf. eine Über-Kreuz-Versicherung vorteilhafter? Kann man eine RLV ohne Partnerin/Ehefrau abschließen und später, die Freundin/Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) einschließen?
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Soll die Summe über die Versicherungsjahre gleichbleiben oder sinken? Ich würde zu einer konstanten Versicherungssumme tendieren, weil man ja auch den Lebensunterhalt absichern möchte. Wenn man die Versicherungssumme irgendwann mal reduzieren möchte, müsste das auch gehen. Erhöhen geht meines Wissens nur zu besonderen Anlässen (z. B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, ...). Also: Kündigen und Reduzieren geht immer, Erhöhen nur zu bestimmten Anlässen.
  • Eine Dynamik macht meinen Augen v.a. bei konstanter Versicherungssumme deshalb keinen Sinn.
  • Eine Nachversicherungsgarantie ohne besondere Anlässe und v.a. ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung wäre wünschenswert.
  • Dasselbe gilt für eine Verlängerungsoption ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. --> Hier finde ich allerdings, dass es ggf. Sinn macht, die Laufzeit von Anfang an länger zu wählen.
  • Wie viele Jahre sollte der Vertrag laufen?
  • Was ist von der terminal illness-Klausel zu halten? Eine vorgezogene Todesfallleistung ist in meinen Augen auf den ersten Blick ein "Zusatzverkaufsargument" und mästet die RLV ggf. unnötig. Eigentlich geht es ja bei der RLV um eine Hinterbliebenenversorgung. Ich verstehe auch nicht, was hier der Unterschied zu einer dread disease-Versicherung ist. Brauche z.B. für eine Krebserkrankung an der ich sterbe nun eine RLV oder eine dread disease-Versicherung?
  • Gibt es Kollisionen mit einer BU-Versicherung? Diese beinhalten ja auch manchmal Bausteine, bei denen Hinterbliebene etwas erhalten. Sagt dann ggf. einer der Versicherer: "Wir leisten nicht, weil ihr ja schon Leistungen aus BUV bzw. RLV habt."
  • Brutto-/Nettobetrag: Ein garantierter Beitrag wäre wünschenswert, aber vermutlich hat es versicherungsmathematische Gründe, warum es sinnvoll ist, z. B. in Fällen von nicht gut laufendem Geschäft den Nettobetrag in Richtung Bruttobetrag erhöhen zu können.
  • Wichtig wäre mir, dass man bei Gefahrerhöhung (z. B. Berufswechsel, riskantes Hobby nach Vertragsschluss anfangen) dies nicht an den Versicherer melden muss.
  • Kann ich eine RLV auch im gesunden Zustand abschließen (theoretisch auch als Student oder Arbeitnehmer mit Mitte 20) und dann auf Anwartschaft stellen? Das geht ja z. B. bei der PKV.
  • Laut Finanztip sind Hannoversche, HUK24, EUROPA und CosmosDirekt empfehlenswert. Keine Ahnung, ob das zum heutigen Stand stimmt. Jedenfalls ...
  • ... scheint ein Anbietervergleich und eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern wie auch bei der BUV empfehlenswert zu sein.

Was von meinen Überlegungen stimmt? Was ist vielleicht Quatsch? Was fehlt?

Danke für Tipps und Hinweise! :)

1) Beides möglich - entweder gemeinsamer Vertrag oder zwei Einzelverträge

2) Definiere genauer; natürlich kann man Laufzeit und VS später noch anpassen; dies dann über Optiomsrechte ohne erneute GP / RP (je nach VR) oder eben mit

3) Bei eheähnlicher Gemeinschaftempfiehlt sich aufgrund der Erbschaftssteuer eine Über-Kreuz Variante. Szenario: Du/sie trennt sich -> VN Wechsel umd gut. VP bleibt ja gleich.

4) - 9) Abhängig von deiner Situation und was du willst.

10) Dread Disease und der von dir genannte RLV Baustein zahlen bei Lebzeiten. Eine RLV ohne den Baustein erst wenn derjenige verstorben ist.

11) Nein

12) Es entstehen in der RLV mEn primär Risikoüberschüsse und kaum Zinsüberschüsse. Das Risiko einer Prämienänderung daher überschaubar.

Gibt aber natürlich jeweils VR für beide Modelle.

13) Je nach VR möglich

14) Anwartschaft nein; Stundung und (vorübergehende) Beitragafreistellung mit den jeweiligen Konsequenzen je nach VR möglich

15) Testsiegel sind selten was wert

16) Ja, durchaus -> Weg über Makler empfehlenswert

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Danke für eure Antworten! :) Ich glaube meine Frage lautet konkreter: Kann ich eine Risikolebensversicherung mit terminal illness-Baustein abschließen, ohne bereits verlobt oder verheiratet zu sein oder ohne aktuell eine Immobilie zu erwerben? Ihr werdet vielleicht sagen: "Was macht das für nen Sinn?" Meine Antwort wäre: aktuell tadelloser Gesundheitszustand, deshalb die Idee mit der Anwartschaft, um sich diesen für später (wenn dann ggf. Heirat und Immobilie anstehen) zu konservieren.

 

Ich finde die Idee, manche Dinge (z.B. Versicherungen) rechtzeitig (d.h. in dem Fall: gesund) in die Wege zu leiten generell ganz gut; das WPF hat mich in irgendeinem Beitrag auf die Idee gebracht. Dazu gehören für mich RLV und BU-Versicherung.

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Xeronas

Selbstverständlich kannst du das. Aufgrund EA <35 ggf sogar vereinfachte GP (vgl Basler oder DeltaDirekt) möglich.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Danke für Deine Antwort, Xeronas! :) Ich bin U35 und finde halt Nachversicherungsoptionen ohne Risikoprüfung total sinnvoll - sofern Preis/Leistung für die NVG ok ist. Gibt es noch weitere Versicherer, die man empfehlen kann? Auf die "Europa" stoße ich immer wieder ...? Kann die was?

Ich frage mich auch, ob die terminal illness Klausel wichtig ist - ich finde sie persönlich ziemlich attraktiv. Kostet aber natürlich vergleichsweise viel. Angenommen ich habe eine tödliche Krankheit und nach ärztlicher Prognose nur noch 15 Monate zu leben. Heißt das, dass ich dann sofort die komplette RLV-Versicherungssumme bekomme? Und: In dem Moment bin ich ja vermutlich auch berufsunfähig und bekomme hoffentlich eine Rente aus der BUV. "Beißen" sich BUV und RLV da, im Sinne von "Du bekommst ja schon Kohle aus der BUV bzw. RLV, deshalb zahle ich (RLV bzw. BUV) Dir nix mehr."?

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Thomas_384

Delta Direkt und DLVAG kommen immer wieder.

 

Bei der Europa waren als ich geschaut habe die Gesundheitsfragen "nicht ohne". Haben mir persönlich bei der DLVAG besser gefallen weil viel klarer.

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Xeronas

@DeusX 

BU und die schwere Krankheiten-Klausel einer RLV kollidieren nicht.

 

Der Zusatzbaustein bietet zudem 'nur' Leistung bei einer kleinen Anzahl von Krankheiten und dann auch nur limitiert auf zB 10 Prozent der VS als Vorabauszahlung.

Bei einer richtigen Dread-Disease Versicherung kannst du höhere Summen / mehr Krankheiten absichern.

 

Anders verhält es sich bei Vereinbarung einer Klausel zur Vorableistung.

Bsp DeltaDirekt: Wenn Lebenserwartung < 12 Monate, dann wird die gesamte VS vorab ausgezahlt. Kollidiert ebenfalls nicht mit BU.

 

 

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Daniel Düsentrie

Moin,

 

um nicht einen neuen Thread öffnen zu müssen, stelle ich meine Frage mal hier, da sie ganz gut passend erscheint.

 

Meine Situation: 2004 haben meine Eltern eine Kapitallebensversicherung für mich abgeschlossen, die ich irgendwann übernommen habe. Ich selbst zahle die Beiträge dafür und in meinem Todesfall fällt die Summe (ca. 90.000) in meinen Nachlass. Damit wäre mein Verdienstausfall für meine Freundin + Kind (zumindest teilweise) abgesichert. Nun würden wir gerne noch eine Risikolebensversicherung für meine Freundin abschließen, um auch ihren Todesfall abzusichern. Müsste ich mich heute entscheiden, würde ich auch für mich selbst auf keinen Fall noch eine Kapitallebensversicherung abschließen, aber da sie für eine LV noch verhältnismäßig gut verzinst ist, würde ich sie gerne behalten. Hätte ich sie nicht, würden wir uns wohl mit zwei RLV über kreuz versichern. Da wir unverheiratet sind, spielt die Erbschaftssteuer für uns wohl eine Rolle.

Meine Frage ist, wie wir die Situation für die Zukunft möglichst elegant lösen können, sodass wir einerseits beide abgesichert sind und andererseits auch beide für die Absicherung ungefähr gleich viel zahlen.

Was ich mir bisher überlegt habe: 1. Ich könnte eine RLV mit ihr als versicherte Person abschließen, aber dann würde ich einerseits beide Versicherungen bezahlen und andererseits wäre in meinem Todesfall Erbschaftssteuer fällig. 2. Sie könnte eine RLV für sich selbst abschließen, dann würden wir zwar beide zahlen, aber in beiden unserer Todesfälle wäre Erbschaftssteuer fällig.

 

Ein paar Eckdaten zu uns:

Beide 31 Jahre

1 Kind (1 J.)

Beide berufstätig mit ungefähr gleichem Einkommen (ein Ausfall eines der Einkommen wäre ein Problem)

Fehlt etwas wichtiges?

 

Vielen Dank für jede Hilfe!!

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