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cpandrea

Steuererklärung 2018 Anlage KAP

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cpandrea

Hallo

 

1)    Ich hatte gedacht, dass in der Anlage KAP Zeile 7  In dem Fall von Beträge auf der Steuerbescheinigung aus

 

„Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 01. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) “

 

der Nettobetrag der Kapitalerträge in die rechte Spalte der Zeile 7 als korrigierten Betrag angegeben werden muss.  Jetzt der Software Wiso gibt den  Nettobetrag der Kapitalerträge in die rechte Spalte der Zeile 7. 

 

Ist so etwas korrekt, wie Wiso es macht ?

 

2) Welche ist der beste Software um die Steuererklärung vorzubereiten, die die unterschiedliche Kapitalerträge im Inland und Ausland beinhaltet ?

 

Danke

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reckoner

Hallo,

 

wie soll man denn auf diesen völlig unverständlichen Beitrag antworten?

 

Stefan

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cpandrea

Sorry

Ich formuilere es anders, vielleicht wird es jetzt verständlicher  

 

1)    Auf der Steuerbescheinigung 2018 steht einen Betrag beim

 „Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 01. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile

im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge

aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56

Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge

abzuziehen.) “

 

Der Betrag muss in der Anlage KAP Zeile 7  vom Betrag der Kapitalerträge abgezogen werden.

 

a)    Muss in der linken Spalte der Anlage KAP Zeile 7 nur den Betrag der Kapitalerträge oder der Nettobetrag (Kapitalerträge minus den Betrag der versteuerten akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge) eingetragen werden  ?

b)    Oder muss in der linken Spalte der Anlage KAP Zeile 7 nur den Betrag der Kapitalerträge eingetragen werden und  der Nettobetrag (Kapitalerträge minus den Betrag der versteuerten  akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge) wird in der rechten Spalte (korrigierte Beträge) eingetragen ?

 

2)    Welche ist die beste Software für die Vorbereitung der Steuererklärung, wenn man unterschiedliche Arten von Kapitalerträge bei inländische und ausländischen Banken zu versteuern hat  ?

 

 

Danke

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reckoner

Hallo,

 

b) ist richtig.

Und abziehen darfst du natürlich nur wenn du die Erträge schon in den vergangenen Jahren versteuert hast.

 

Software ist mir keine bekannt die auf Kapitalerträge spezialisiert ist.

 

Stefan

 

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cpandrea
· bearbeitet von cpandrea

danke 

ich hatte auch immer gedacht, dass b) richtig ist,  jedoch Wiso software macht a). So bin ich etwas verwirrt.

 

Eine Software spezialisiert auf Kapitalerträge wäre top, aber welche ist etwas besser als den Durchschnitt im Bereich Versteuerung der Kapitalerträge ?

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

jedoch Wiso software macht a).

Ist am Ende auch egal.

 

Stefan

 

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Habe nun meinen Bescheid erhalten, dieser weicht allerdings 40% weniger aus als von Wiso Sparbuch berrechnet.

 

Ich habe den Verdacht daß es an folgendem Punkt liegt

„Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 01. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) “

 

In Wiso wurde in Zeile 7 der Bertrag der Steuerbescheingung eingetragen, sowie beim Feld "„Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 01. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds" auch der Betrag laut Steuerbescheinigung.

Dieser Betrag wird von den Kapitalertägen abgezogen.

 

Allerdings hat dies das Finanzamt nicht gemacht, woran kann ich erkennen daß das Finanzamt dies absichtlicht so gemacht hat oder doch ein Fehler im Bescheid vorliegt.

 

In den Erläuterungen steht folgendes

Bei der Berechnung der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte nach §32 Abs. 1 EStG wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von XXX € berücksichtigt; ggf. konnte eine vollständige Anrechnung, z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen.

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Taxadvisor

Ob das absichtlich oder nicht ist ja erstmal unerheblich, Einspruch muss eingelegt werden. "Absichtliche" Abweichungen von der Erklärung müssen eigentlich im Textteil erläutert werden (findet sich häufig am Taxtanfang manchmal aber auch mittendrin).

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

In den Erläuterungen steht folgendes

Bei der Berechnung der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte nach §32 Abs. 1 EStG wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von XXX € berücksichtigt; ggf. konnte eine vollständige Anrechnung, z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen.

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Bassinus
vor 17 Stunden von powerschwabe:

In den Erläuterungen steht folgendes

Bei der Berechnung der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte nach §32 Abs. 1 EStG wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von XXX € berücksichtigt; ggf. konnte eine vollständige Anrechnung, z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen.

Einspruch - nochmal mit Zahlen und Nachweisen deiner eigentlichen Zielsetzung schriftlich Nachdruck verleihen. Dann solltest du zumindest mehr Infos bekommen als in einem 2 zeiligen Autotext im Bescheid. 

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powerschwabe

Muß ich das ganze eigentlich für jeden Fonds einzeln nachweißen oder reicht die Steuerbescheinigung von ebase aus?

 

steuer.jpg

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powerschwabe

Wie formuliere ich den Einspruch am sinnvollsten wenn ich nicht weiß was genau in den Steuer nach §32 EStG falsch ist?

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multivitamin

Erstmal ist es §32d. Soviel Zeit sollte sein, das d ist wichtig.

 

Dann würde ich, ausgehend vom Threadersteller, dass anscheinend Wiso kommentarlos direkt den um die kumulierten agE verminderten Wert für Zeile 7 aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP einträgt. Dass das das FA verwirrt kann ich verstehen.

 

Jedenfalls habe ich in Elsterformular in den letzten Jahren nie Probleme gehabt, wenn ich in Zeile 7 den original Wert der Steuerbescheinigung und dann den korrigierten Wert eingetragen habe, und dann noch im Kommentarfeld hingewiesen habe, dass die kumulierten agE schon früher versteuert wurden.

 

Ähnlich würde ich es in den Einspruch schreiben und eine Kopie der Steuerbescheinigung beilegen. Es wäre natürlich hilfreich, wenn die agE tatsächlich früher erklärt wurden.

 

 

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Taxadvisor
vor einer Stunde von multivitamin:

Erstmal ist es §32d. Soviel Zeit sollte sein, das d ist wichtig.

 

Ähnlich würde ich es in den Einspruch schreiben und eine Kopie der Steuerbescheinigung beilegen. Es wäre natürlich hilfreich, wenn die agE tatsächlich früher erklärt wurden.

Das wäre nicht nur hilfreich sondern ist Tatbestandsvoraussetzung!! Wenn nicht versteuert wurde, kann es (bis zur Korrektur der Vorjahre) auch keine Erstattung geben. Das hat der BFH bereits entschieden. In den vorjahren auf die Versteuerung verzichten und jetzt abziehen ist Steuerverkürzung.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Ich gehe davon aus daß ich die agE in den Vorjahren immer bezahlt habe, Steuererklärung für den letzten Jahre wurde immer gemacht, mit den Steuerbescheinigung der Banken.

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multivitamin
vor 2 Stunden von Taxadvisor:

Das wäre nicht nur hilfreich sondern ist Tatbestandsvoraussetzung!!

 

Ja, natürlich. Da es sich um einen lange existierenden User handelt, nahm ich an, dass er den Wink versteht.

 

vor einer Stunde von powerschwabe:

Ich gehe davon aus daß ich die agE in den Vorjahren immer bezahlt habe, Steuererklärung für den letzten Jahre wurde immer gemacht, mit den Steuerbescheinigung der Banken.

 

Wenn du jeweils die nachrichtlich ausgewiesenen agE übernommen hast und für den Fall, dass in der Steuerbescheinigung nicht alle agE enthalten waren, diese selbst nachgeschlagen hast, könnte man da eventuell ausgehen.

Anders ausgedrückt, das Erklären der agE ging schon ein bisschen über das bloße Abtippen der Steuerbescheinigung "In Zeile n den Wert x eintragen" hinaus, da sollte man schon wissen, dass man es getan hat und nicht nur davon ausgehen.

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Padua
vor 14 Stunden von powerschwabe:

Ich gehe davon aus daß ich die agE in den Vorjahren immer bezahlt habe, Steuererklärung für den letzten Jahre wurde immer gemacht, mit den Steuerbescheinigung der Banken.

Dann hast Du alles richtig gemacht. Übrigens reicht die Steuerbescheinigung von ebase. Die Fonds müssen nicht einzeln aufgeführt werden.

 

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Taxadvisor
vor 42 Minuten von Padua:

Dann hast Du alles richtig gemacht. Übrigens reicht die Steuerbescheinigung von ebase. Die Fonds müssen nicht einzeln aufgeführt werden.

 

Und was ist, wenn in der Bescheinigung der Bank die Thesaurierungen bestimmter Fonds fehlen?

 

Gruß

Taxadvisor

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