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AzadKing

Gewinn vor Verwendung und Jahresfehlbetrag in der GmbH

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AzadKing

Hallo,

 

ich hätte mal eine Frage zu Versteuerung in der Gmbh.

 

Annahmen: 100.000€ sind als Gewinn vor Verwendung aus Vorjahren in der GmbH

 

Im Jahr 2018 machte die Gmbh ein Jahresfehlbetrag von -100.000€

 

A: Wird dieser Fehlbetrag zwingend und Vorrangig vom Gewinn vor Verwendung "verrechnet"?

 

Im Jahr 2019 macht die Gmbh dann wieder +100.000€ Gewinn. 

 

B: Sind dann auf die 100.000€ keine Kst. & GewSt. zu zahlen weil der Jahresfehlbetrag dann als Verlustvortrag mitgenommen werden kann bzw steuertechnisch verrechnet wird?

 

 

Hintergrund: Denn ansonsten wäre es ja eine Doppelbesteuerung denn der Gewinn vor Verwendung wurde ja aus dem Vorjahr mit Steuern abgegolten?

 

 

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phlp112
· bearbeitet von phlp112

Ich verstehe nicht ganz, was du meinst.

 

Es besteht handelsrechtlich ein Gewinnvortrag von 100 TEUR für bis 2017 aufgelaufene Gewinne und die GmbH macht im Jahr 2018 100 TEUR Verlust?

 

Unter der Annahme, dass keine außerbilanziellen Korrekturen und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen vorliegen:

 

2018

Einkünfte -100.000

Verlustvortrag 31/12/2017 0

zvE -100.000 => KSt/SolZ/GewSt 0

Steuerlicher Verlustvortrag 31.12.2018 -100.000

Handelsrechtlicher Gewinnvortrag 0

 

2019: 

Einkünfte 100.000

Verlustvortrag 31/12/18 -100.000

zvE 0 => KSt/SolZ/GewSt 0

Handelsrechtlicher Gewinnvortrag 100.000

Steuerlicher Verlustvortrag 0

 

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AzadKing

Ich wollte nur wissen ob die -100.000 im nächsten Jahr steuerlich berücksichtigt werden.

 

Also

 

100.000€  Gewinn vor Verwundung aus dem Jahr 2017

-100.000€ Fehlbetrag im Jahr 2018 (damit ist der Gewinn vor Verwendung wieder bei 0)

100.000 Jahresüberschuss in 2019 (Die 100.000€ sind dann mit 0€ besteuert worden da im Jahr 2018 100.000€ entnommen worden und als Fehlbetrag in das neue Jahr kommen)

 

ist dem so ?

 

Vielleicht so ein wenig verständlicher.

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phlp112
vor 18 Minuten von AzadKing:

Ich wollte nur wissen ob die -100.000 im nächsten Jahr steuerlich berücksichtigt werden.

 

Also

 

100.000€  Gewinn vor Verwundung aus dem Jahr 2017

-100.000€ Fehlbetrag im Jahr 2018 (damit ist der Gewinn vor Verwendung wieder bei 0)

100.000 Jahresüberschuss in 2019 (Die 100.000€ sind dann mit 0€ besteuert worden da im Jahr 2018 100.000€ entnommen worden und als Fehlbetrag in das neue Jahr kommen)

 

ist dem so ?

 

Vielleicht so ein wenig verständlicher.

Leider ist es nicht leichter zu verstehen, was du schreibst, da die von dir verwendeten Begriffe nicht richtig sind und du Handels- und Steuerrecht vermischst.

 

Du musst grds. zwischen Handelsrecht und Steuerrecht unterscheiden.

 

Handelsrecht

2017 Jahresüberschuss 100.000 EUR (Annahme: Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen) 

2018 Jahresfehlbetrag -100.000 EUR (Annahme: Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen)

2019 Jahresüberschuss 100.000 EUR (und Gewinn-/Verlustvortrag 2018: 0 EUR)

2020 Gewinnvortrag 100.000 

 

Steuerrecht (gleiche Annahmen wie oben):

2017 zvE 100.000 => Steuer: ~30 TEUR

2018 zvE -100.000 => Steuer: 0 TEUR + Verlustvortrag zum 31.12.2018: -100.000 EUR

2019 zvE 0 (Einkünfte 100.000 ./. Verlustvortrag zum 31.12.2018 100.000) + Verlustvortrag zum 31.12.2019: 0 EUR

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AzadKing
· bearbeitet von AzadKing

Hallo,

 

danke erstmal. Ja ich habe schon vom Lesen im Internet erahnt dass ich die beiden "Rechte" durchmischen werde. Aber genauer kann ich es mit meinem Wissensstand nicht erklären.

 

Es gibt ein Betrag X "Gewinn vor Verwendung" (Konto 860) der aus den vorherigen Jahresüberschüssen stammt.

Und in 2018 gab es einen Jahresfehlbetrag X der dem Konto 860 abgezogen wird. 

 

Auf der anderen Seite muss dieser mit dem Konto 860 verrechnet "Verlust" ja Steuertechnisch für die Folgejahre dann als "Verlustvortrag" abgezogen werden. Das war meine Frage.

 

Aber im Grunde hast du Sie durch deine Variante im Steuerrecht erklärt.

 

Ein Jahresfehlbetrag aus dem letzten Jahr müsste sich also in der Bilanz als Verlustvortrag bemerkbar machen?

 

2018 zvE -100.000 => Steuer: 0 TEUR + Verlustvortrag zum 31.12.2018: -100.000 EUR

 

Steht der Verlustvortrag dann so auch in der Bilanz?

 

 

ODER:

 

Taucht der "Verlustvortrag" nicht in der Bilanz auf da er mit dem vorherigen Gewinn verrechnet wird, wird aber Steuertechnisch im nächsten Jahr verwendet, so dass erst wie im Beispiel oben 

ab 100.001€ versteuert werden würde`?

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bobby13

Du musst dich gedanklich etwas von der Bilanz trennen.

Was in der Steuerbilanz als Gewinn ermittelt wird ist nicht das gleiche was der Körperschaftssteuer unterliegt.

 

Zwischen dem Gewinn und dem zu versteuernden Einkommen stehen noch abweichende KStG Vorschriften.

Bei einem Verlust hast du dann auch noch die Wahl, ob du den Verlust ins Vorjahr vortragen der in die nächsten Jahre mitnehmen möchtest.

In der Bilanz sieht man das nicht.

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MeinNameIstHase
vor 35 Minuten von bobby13:

ins Vorjahr vortragen

meinst du "Rücktrag"?

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bobby13
Gerade eben von MeinNameIstHase:

meinst du "Rücktrag"?

ähh, ja :)

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
vor 1 Stunde von AzadKing:

Hallo,

 

danke erstmal. Ja ich habe schon vom Lesen im Internet erahnt dass ich die beiden "Rechte" durchmischen werde. Aber genauer kann ich es mit meinem Wissensstand nicht erklären.

 

Es gibt ein Betrag X "Gewinn vor Verwendung" (Konto 860) der aus den vorherigen Jahresüberschüssen stammt.

Und in 2018 gab es einen Jahresfehlbetrag X der dem Konto 860 abgezogen wird. 

 

Auf der anderen Seite muss dieser mit dem Konto 860 verrechnet "Verlust" ja Steuertechnisch für die Folgejahre dann als "Verlustvortrag" abgezogen werden. Das war meine Frage.

 

Aber im Grunde hast du Sie durch deine Variante im Steuerrecht erklärt.

 

Ein Jahresfehlbetrag aus dem letzten Jahr müsste sich also in der Bilanz als Verlustvortrag bemerkbar machen?

 

2018 zvE -100.000 => Steuer: 0 TEUR + Verlustvortrag zum 31.12.2018: -100.000 EUR

 

Steht der Verlustvortrag dann so auch in der Bilanz?

 

 

ODER:

 

Taucht der "Verlustvortrag" nicht in der Bilanz auf da er mit dem vorherigen Gewinn verrechnet wird, wird aber Steuertechnisch im nächsten Jahr verwendet, so dass erst wie im Beispiel oben 

ab 100.001€ versteuert werden würde`?

Das Datev-Konto 860 heißt nicht Gewinn vor Verwendung sondern Gewinnvortrag vor Verwendung. Das korrespondierende Konto dazu ist 868 Verlustvortrag vor Verwendung. 

 

Das Konto ist Teil des Eigenkapitals in deiner Bilanz.

 

2018

Gez. Kapital 25.000

Gewinnvortrag 100.000

Jahresfehlbetrag -100.000

EK 25.000

 

2019

Gez. Kapital 25.000

Gewinnvortrag 0

Jahresüberschuss 100.000

EK 125.000

 

2020

Gez. Kapital 25.000

Gewinnvortrag 100.000

Jahresüberschuss 100.000

EK 225.000

 

2021

Gez. Kapital 25.000

Gewinnvortrag 200.000

Jahresüberschuss 0

EK 225.000

 

Das ist die handelsrechtliche Entwicklung des Eigenkapitals.

 

Die von dir zitierte Zeile

2018 zvE -100.000 => Steuer: 0 TEUR + Verlustvortrag zum 31.12.2018: -100.000 EUR

bezieht sich auf die Besteuerung. Der Verlustvortrag wird zum 31.12.2018 gesondert vom Finanzamt festgestellt.

 

Bobbys zutreffender Hinweis zum Verlustrücktrag bedeutet, dass du den Verlust in 2018 auch nach 2017 zurücktragen kannst. Das macht vor allem dann Sinn, wenn du in 2017 ein deutlich höheres zvE hast, als in 2019. Der Verlustrücktrag ist im Übrigen der Grundfall. Auf Antrag kann darauf aber verzichtet werden und der Verlust ins nächste Jahr vorgetragen werden. Guck dir mal § 10d EStG an.

 

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Musketier78

Zu beachten ist außerdem, dass der Verlustrücktrag nach 2017 nur bei der KST und nicht bei der Gewerbesteuer funktioniert.

 

vor 31 Minuten von phlp112:

Bobbys zutreffender Hinweis zum Verlustrücktrag bedeutet, dass du den Verlust in 2018 auch nach 2017 zurücktragen kannst. Das macht vor allem dann Sinn, wenn du in 2017 ein deutlich höheres zvE hast, als in 2019.

 

Was hat das zvE von 2017 und 2019 damit zu tun? Der Steuersatz bleibt bei der KST gleich egal welches zvE. Mit dem Rücktrag hast du die Liquidität mit großer Wahrscheinlichkeit eher, als er sich beim Vortrag auswirken würde.

Der Rücktrag in Höhe des Vorjahresgewinnes macht meines Erachtens somit immer Sinn, es sei denn der Steuersatz bei der KST wird irgendwann wieder erhöht.

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