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ZehWeh

Sparerpauschbetrag am Jahresende ausnutzen

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ZehWeh

Ich weiss das Thema gab es schon öfter und hab auch schon mehrere Stunden das Forum durchgeforstet aber eine genaue Antwort für mich persönlich konnte ich bisher nicht finden.

 

Also ich bespare momentan u.a. den Lyxor MSCI World ETF (FR0010315770). Aktuell weist mein Depot dort einen Kursgewinn von ~950€ aus. Mein noch nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag für dieses Jahr beträgt noch ~770€.

 

Angenommen gegen Jahresende steht der Kurstgewinn bei 1000€, dürften mit einem kompletten Verkauf doch wegen der Teilfreistellung von 30% trotzdem keine Steuern anfallen, richtig ? Steuerpflichtig wären dann ja nur 700€, die ich mit dem Pauschbetrag abdecken kann.

 

Ansonsten bin ich bei der Consorsbank und dort werden mir die Einbuchungen mit den Kursgewinnen genau ausgewiesen. Wenn der Kursgewinn also bis ende des Jahres bei z.b. 1500€ steht müsste ich doch nur nach dem First in - First out Prinzip die Einbuchungen zusammenrechnen bis ich auf 1000€ Kursgewinn komme, korrekt ?

 

Denke wenn ich das kurz vor Weihnachten mache sollte es keine Probleme geben oder ? Ein kleiner Restpuffer vom Pauschbetrag bleibt ja.

 

Wollte an der Stelle auch mal das Forum loben, auch wenn ich länger nichts geschrieben habe, lese ich doch von zeit zu zeit mit und dank der vielen Tips in den letzten 5 Jahren ist mein Depot schon auf einen guten 5stelligen Betrag angewachsen. Auch deswegen dieses Thema, da das Depot erst jetzt so langsam in den Bereich kommt wo es steuertechnisch interessant wird.

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odensee

Ja, kannst du so machen. Und wenn du die 770 Euro nicht genau triffst, ist es auch kein Beinbruch. Dann zahlst du ein paar Euro Steuern.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Nur zur Erinnerung - besonders für Sparer in thesaurierende ETFs/Fonds, aber auch für alle anderen deren Ausschüttungen bzw. Bankzinsen nicht zur vollen Ausnutzung des Sparerpauschbetrags reichen:

Es spricht nichts dagegen die angelaufenen Kursgewinne schon jetzt zu Nutzen und damit den Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro bei Kapitalerträgen steuerfrei auszuschöpfen, indem man einmal verkauft und sofort wieder kauft.

Damit wäre das Thema für 2021 dann erledigt.

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Madame_Q

Danke, dass du mich daran erinnert hast. Das werde ich sofort heute machen, denn man weiß ja nicht, ob die aufgelaufenen Gewinne dieses Jahr so gehalten werden können.

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odensee
vor 7 Minuten von Madame_Q:

Danke, dass du mich daran erinnert hast. Das werde ich sofort heute machen, denn man weiß ja nicht, ob die aufgelaufenen Gewinne dieses Jahr so gehalten werden können.

Nicht notwendig, denn...

Am 1.10.2020 um 17:09 von Madame_Q:

Man kriegt dieses Geld nicht ausgezahlt und kann damit Essen gehen etc. Das ist gedanklich völlig falsch. Es zählt, was ganz am Ende raus kommt und da steht der eine dann nicht besser da als der andere.

:P

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q

Der Neujahrsgruß oder? :P

 

Meine Aussage damals bezog sich auf den Vergleich Ausschütter gegen Thesaurierer auf Dauer und nicht auf das Ausnutzen des Sparerpauschbetrages durch Kauf/Verkauf zu kaum oder gar keinen Transaktionsgebühren (wie ich es machen kann).

Daher würde ich deinen Link eher etwas weiter oben beginnen lassen, damit das alles Sinn ergibt :):

Übrigens - war da nicht was mit einer neuen Tabelle von @intInvest?:huh:

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es spricht nichts dagegen die angelaufenen Kursgewinne schon jetzt zu Nutzen und damit den Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro bei Kapitalerträgen steuerfrei auszuschöpfen, indem man einmal verkauft und sofort wieder kauft.

Das kommt darauf an ob man den SPB grundsätzlich übertrifft oder nicht.

Bei jemandem der so gut wie nie mehr als 800 Euro Kapitalerträge hat würde ich warten was so über das Jahr kommt, und erst gegen Jahresende ggf. weiter auffüllen.

 

Stefan

 

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chirlu

Und selbst bei jemandem, der keinerlei Kapitalerträge im restlichen Jahr mehr erwartet (alles in thesaurierenden Fonds), würde ich abwarten, bis die Vorabpauschale abgerechnet ist.

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Madame_Q
vor 31 Minuten von chirlu:

würde ich abwarten, bis die Vorabpauschale abgerechnet ist.

Weshalb?

Sofern man die Vorabpauschale berechnen kann, ist das doch kein Problem.

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chirlu
vor 3 Minuten von Madame_Q:

Sofern man die Vorabpauschale berechnen kann, ist das doch kein Problem.

 

Wenn man’s kann, klar. So einfach ist das bei Käufen im letzten Jahr aber nicht. Ich könnte es, würde mir aber die Mühe nicht machen wollen.

 

Aber da ich sowieso im Jahresverlauf noch Dividenden in bislang unbekannter Höhe und Ebase-Gebührendeckungsverkäufe erwarten darf, ist es für mich ohnehin zu früh.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 8 Stunden von pillendreher:

Nur zur Erinnerung - besonders für Sparer in thesaurierende ETFs/Fonds, aber auch für alle anderen deren Ausschüttungen bzw. Bankzinsen nicht zur vollen Ausnutzung des Sparerpauschbetrags reichen:

Es spricht nichts dagegen die angelaufenen Kursgewinne schon jetzt zu Nutzen und damit den Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro bei Kapitalerträgen steuerfrei auszuschöpfen, indem man einmal verkauft und sofort wieder kauft.

Damit wäre das Thema für 2021 dann erledigt.

O.K. - dann eben nicht. War ja nur ein gut gemeinter Vorschlag. Soll jeder warten, bis die Gewinne weggeschmolzen sind.

Wäre auch schade um sehr geistreiche seitenlange Forendiskussionen (eigentlich nur mit einem Schluck Hochgeistigem ertragbar), welcher Broker die Foren-Benchmark-ETF-Schlussquartalsabrechnung in welches Steuerjahr bucht.

Oder @Hauerli liege ich da falsch?

 

 

 

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Hauerli
· bearbeitet von Hauerli
vor 6 Minuten von pillendreher:

O.K. - dann eben nicht. War ja nur ein gut gemeinter Vorschlag. Soll jeder warten, bis die Gewinne weggeschmolzen sind.

Wäre auch schade um sehr geistreiche seitenlange Forendiskussionen, welcher Broker die Foren-Benchmark-ETF-Schlussquartalsabrechnung in welches Steuerjahr bucht.

Oder @Hauerli liege ich da falsch?

 

 

 

Wieder das gelernt und ich für meinen Teil nehme diese Erkenntnisse mit :D

 

woher weiß ich wieviel ich mir für die kommenden Ausschüttung. Im

Pauschalbetrag frei halten muss ? Oder meinst du generell den maximalen Freibetrag nutzen auf das Risiko hinaus, dass die Ausschüttung dann eben versteuert wird ? 

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Gast231208

Erwartete Ausschüttungen überschlagsmäßig zusammenrechnen (bei World/All-World  ca. 2%), Teilfreistellung des ETFs nicht vergessen und keine Raketenwissenschaft daraus machen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

O.K. - dann eben nicht. War ja nur ein gut gemeinter Vorschlag. Soll jeder warten, bis die Gewinne weggeschmolzen sind.

Bitte nicht eingeschnappt sein. :D

 

Ich wollte eben nur davor warnen, jetzt vorschnell und ohne groß zu überlegen etwas zu tun was man später womöglich bereut, und dann nicht mehr umkehren kann.

Übrigens genauso wie ich auch immer sage, dass man nicht bis Weihnachten warten sollte.

 

Stefan

 

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Gast231208
vor 13 Minuten von reckoner:

Bitte nicht eingeschnappt sein. :D

 

Bin ich nicht, zumal mein Wissen in der Steuerthematik Lichtjahre entfernt ist im Vergleich zu dir und meine Rechenkünste im Vergleich zu @chirlu quasi nicht existieren. 

:prost:

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beamter97
vor 5 Stunden von chirlu:

Ich könnte es, würde mir aber die Mühe nicht machen wollen.

Excel kann das und nimmt dir die Mühe ab:

Du mußt nur jeden einzelnen Kauf nachhalten!

 

Basisertrag = MIN(E3*F3*0,7;MAX((G3+I3-E3);0))

mit

E3: Kurs Jahresanfang

F3: Basiszins

G3: Kurs Jahresende

I3: Summe der Ausschüttungen

 

Vorabpauschale =MAX(H3-I3;0)*WENN(C3>E$2;(1+MONAT(G$2)-MONAT(C3))/12;1)

mit

H3: Basisertrag (siehe oben)

C3: Kaufdatum

E2: Datum Jahresbeginn

G2: Datum Jahresende

 

das dann multipliziert mit der Anzahl der Anteile und korrigiert um die Freistellungsquote ergibt den steuerlichen Ertrag aus der Vorabpauschele.

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Hauerli
vor 8 Stunden von beamter97:

Excel kann das und nimmt dir die Mühe ab:

Du mußt nur jeden einzelnen Kauf nachhalten!

 

Basisertrag = MIN(E3*F3*0,7;MAX((G3+I3-E3);0))

mit

E3: Kurs Jahresanfang

F3: Basiszins

G3: Kurs Jahresende

I3: Summe der Ausschüttungen

 

Vorabpauschale =MAX(H3-I3;0)*WENN(C3>E$2;(1+MONAT(G$2)-MONAT(C3))/12;1)

mit

H3: Basisertrag (siehe oben)

C3: Kaufdatum

E2: Datum Jahresbeginn

G2: Datum Jahresende

 

das dann multipliziert mit der Anzahl der Anteile und korrigiert um die Freistellungsquote ergibt den steuerlichen Ertrag aus der Vorabpauschele.

Danke für die Berechnung @beamter97

Für die interessierten hier noch mal eine sehr anschauliche Erklärung zum Hintergrund und ein paar Rechenbeispiele mit und ohne ausschütteten

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

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intInvest
Am 4.1.2021 um 12:01 von Madame_Q:

....

Übrigens - war da nicht was mit einer neuen Tabelle von @intInvest?:huh:

Mäh. Aktuell wenig Zeit und Muse  :>

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