Zum Inhalt springen
Licoricer

Riester-Rente mit 60?

Empfohlene Beiträge

Licoricer

Liebe Community,

 

ich habe vor kurzem diesen Artikel im Online-Angebot der Wirtschaftswoche gelesen: https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/leser-fragen-die-wiwo-antwortet-etfs-lebensversicherung-riester-die-besten-renten-tipps-fuer-aeltere/25074866.html

Darin findet sich u. a. folgender Absatz:

 

„Ein ganz anderer Tipp für Ältere ist das Thema Riester. Das mag zunächst einmal etwas überraschend klingen, schließlich bieten viele Versicherer gar keine Riesterverträge für Ältere an. Sie haben Angst, mit dem garantierten Beitragserhalt bei Riester ein Minusgeschäft zu machen. Es gibt aber einzelne Anbieter, die gezielt Riester-Verträge für Ältere anbieten, etwa das Start-up Fairr. Wenn ich im Alter mit Riester beginne, baue ich natürlich keine hohen Ansprüche mehr auf. Aber genau das kann ein Vorteil sein: Es gibt nämlich eine Spezialregel für Kleinstrenten. Wenn ich unter dieser Grenze liege, kann ich mir die ganze Summe am Ende auf einen Schlag auszahlen lassen – und das, ohne dass ich die staatliche Förderung erstatten muss.“

 

Meine Eltern sind dieses Jahr beide 60 geworden und ich überlege, ob das etwas für sie sein könnte, habe allerdings vor der Durchführung noch einige Fragen. Zunächst erstmal zur aktuellen Situation meiner Eltern: Mein Vater ist Pensionär und meine Mutter pflegt eine Angehörige in einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 10 Stunden. Wenn ich das richtig sehe, dann hätte meine Mutter einen unmittelbaren Anspruch auf Riesterförderung durch ihre Pflegetätigkeit und mein Vater einen mittelbaren Anspruch dadurch, dass seine Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt ist. Also könnten beide mit einem jeweiligen Eigenbetrag von 60 Euro/Jahr Zulagen in Höhe von 175 Euro/Jahr erhalten. Soweit korrekt?

 

Meine Fragen sind jetzt:

 

  1. Was passiert, wenn die Person, die von meiner Mutter gepflegt wird, verstirbt? Fallen die Zulagen dann automatisch weg oder gibt es die Möglichkeit weiterhin Zulagen zu erhalten?
  2. Gibt es neben Fairr noch andere Anbieter, die hierfür infrage kämen bzw. welcher Anbieter wäre für das Vorhaben aus eurer Sicht empfehlenswert?
  3. Hat die ganze Sache einen Haken, der in dem Artikel nicht anklingt und ich nicht sehe?

 

Ich freue mich über Rückmeldungen zu meinen Fragen. Herzlichen Dank dafür!

 

Freundliche Grüße

 

Licoricer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee
vor 8 Stunden von Licoricer:

Was passiert, wenn die Person, die von meiner Mutter gepflegt wird, verstirbt? Fallen die Zulagen dann automatisch weg oder gibt es die Möglichkeit weiterhin Zulagen zu erhalten?

Ich wüsste keine Grundlage, auf der dann weiter Zulage gezahlt wird.

 

Zitat

Gibt es neben Fairr noch andere Anbieter, die hierfür infrage kämen bzw. welcher Anbieter wäre für das Vorhaben aus eurer Sicht empfehlenswert?

Ich setze selber (ebenfalls Ü60) auch auf Fairr, allerdings auf den "klassischen" Fair-Relax, den die anscheinend nicht mehr bewerben und vertreiben. Ebenfalls mit dem Ziel, in die Kleinbetragsregel zu fallen. Bei dem kleinen Betrag, der bei deinen Eltern anfällt, würde ich nicht mehr viel Zeit in Recherche stecken. Den Löwenanteil der "Rendite" macht die Zulage aus.

 

(Ganz eigennützig wäre ich aber an anderen Anbietern interessiert....)

 

Zitat

Hat die ganze Sache einen Haken, der in dem Artikel nicht anklingt und ich nicht sehe?

Ich sehe auch keinen (ausser, was ich nicht weiß: deinem Vater steht keine Zulage zu). Idee klingt gut.

 

edit: den Fairrelax scheint es doch noch zu geben: Riester für Ältere (öffnet direkt eine PDF)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Lohnen sich Riesterverträge denn überhaupt noch, wenn in den ersten 5 Jahren die ganzen Gebühren abgezogen werden und dann bei den 60-jährigen gar keine Beitragsjahre ohne Gebühren über bleiben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Stunden von Licoricer:

Was passiert, wenn die Person, die von meiner Mutter gepflegt wird, verstirbt? Fallen die Zulagen dann automatisch weg oder gibt es die Möglichkeit weiterhin Zulagen zu erhalten?

 

Minijob. Sie darf dann natürlich nicht auf die Versicherungspflicht verzichten.

 

„Ewig“ sollte das aber ohnehin nicht gehen (Nachtrag: gerade gesehen, das Höchstalter für den Rentenbeginn ist beim fairrelax 75), denn von den Zulagen haben nur deine Eltern etwas. Solltest du den noch bestehenden Vertrag einmal erben, mußt du die Zulagen zurückzahlen. Nur zwischen Eheleuten kann förderunschädlich vererbt werden.

 

Solange deine Mutter die Pflichtbeiträge für Pflege bekommen kann/will, darf sie übrigens nicht in Vollrente gehen. Eine 99%-Teilrente ist aber OK.

 

vor 2 Stunden von odensee:

Ich setze selber (ebenfalls Ü60) auch auf Fairr, allerdings auf den "klassischen" Fair-Relax

 

Der Fondssparplan, also fairriester, kommt auch nicht in Betracht (Mindestlaufzeit 12 Jahre).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
workingcapital

Dann wäre ein Riester Banksparplan am besten.

Die kostengünstigste Art und Weise, mit dem Riester-Modell für das Alter vorzusorgen, sind Riester-Banksparpläne. Die bei Versicherungen üblichen Gebühren für die Verwaltung und den Abschluss des Vertrages entfallen bei dieser Variante.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 8 Minuten von Bolanger:

Lohnen sich Riesterverträge denn überhaupt noch, wenn in den ersten 5 Jahren die ganzen Gebühren abgezogen werden und dann bei den 60-jährigen gar keine Beitragsjahre ohne Gebühren über bleiben?

 

Der fairrelax ist wohl nicht gezillmert, und der Gebührenanteil liegt unter dem Zinssatz. In jedem Fall gilt für den Rentenbeginn (oder die Rentenabfindung) die Beitragsgarantie.

 

Der Gewinn läge aber einzig in den Zulagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Meine Frage zum "Lohnen für Ältere" kann ich auch etwas erweitern, nämlich auf die Kleinbetragsrente bzw. die Einmalabfindung. Je nach Höhe des Riesterguthabens und der zum rentenbeginn geltenden Kennwerte kann man bei Kleinbeträgen auch eine förderunschädliche Auszahlung des Gesamtbetrages wählen.

 

Dazu kann man auch bei mehreren Anbietern Riesterverträge abschließen und jeden davon nur so weit besparen (und dann beitragsfrei stellen), dass man unetr dieser Grenze bleibt. Für solche Gestaltungsmöglichkeiten wäre es dann auch vorteilhaft, wenn die weiteren Verträge auch in der Ansparphase möglichst geringe gebühren hätten. Die Konditionen in der Rentenphase sind dann ja nebensächlich. man msus nur zusehen, dass in den nächstenJjahren die Anbieter nicht funsionieren, denn dann würden die Verträge zusammengerechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Licoricer

Erstmal vielen Dank an alle Antwortenden!

 

vor 7 Stunden von odensee:

Ich wüsste keine Grundlage, auf der dann weiter Zulage gezahlt wird.

vor 6 Stunden von chirlu:

 

Minijob. Sie darf dann natürlich nicht auf die Versicherungspflicht verzichten.

Wäre es vielleicht möglich sich ohne Leistungsbezug arbeitslos zu melden bis zum Renteneintritt?

 

vor 7 Stunden von odensee:

Ich sehe auch keinen (ausser, was ich nicht weiß: deinem Vater steht keine Zulage zu). Idee klingt gut.

Würdest du mir nicht zustimmen, dass er mittelbar zulagenberechtigt ist, weil seine Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt ist?

 

vor 5 Stunden von workingcapital:

Dann wäre ein Riester Banksparplan am besten.

Die kostengünstigste Art und Weise, mit dem Riester-Modell für das Alter vorzusorgen, sind Riester-Banksparpläne. Die bei Versicherungen üblichen Gebühren für die Verwaltung und den Abschluss des Vertrages entfallen bei dieser Variante.

Kennst du überregional zugängliche Banksparpläne, die ab 60 Jahren noch möglich sind? Ich habe bei meiner kurzen Recherche keine finden können.

 

PLUS:

Es ist doch möglich, sich zwei Jahre rückwirkend die Riester-Zulagen zu sichern. Wie genau funktioniert das, denn den Vertrag bei fairrelax kann ich nur ab dem 01.11.2019 abschließen. Wie kann ich an die Zulagen von 2018 und 2017 rankommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten von Licoricer:

Wäre es vielleicht möglich sich ohne Leistungsbezug arbeitslos zu melden bis zum Renteneintritt?

 

Vielleicht, aber das bringt in diesem Zusammenhang nichts (keine Pflichtbeitragszeit).

 

vor 16 Minuten von Licoricer:

Würdest du mir nicht zustimmen, dass er mittelbar zulagenberechtigt ist, weil seine Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt ist?

 

Ich denke schon.

 

vor 16 Minuten von Licoricer:

Es ist doch möglich, sich zwei Jahre rückwirkend die Riester-Zulagen zu sichern. Wie genau funktioniert das, denn den Vertrag bei fairrelax kann ich nur ab dem 01.11.2019 abschließen. Wie kann ich an die Zulagen von 2018 und 2017 rankommen?

 

Gar nicht. Man kann die Zulagen zwar im nachhinein beantragen, bekommt sie aber nur, wenn man in den entsprechenden Jahren auch eingezahlt hat. Nachträglich für ein abgelaufenes Jahr einzuzahlen, ist nicht möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Licoricer

Danke für deine Antwort, chirlu!

vor einer Stunde von chirlu:

 

Vielleicht, aber das bringt in diesem Zusammenhang nichts (keine Pflichtbeitragszeit).

 

 

Das verstehe ich leider nicht. Ich hatte das hier gelesen: "Einige Bürger haben im Falle einer Arbeitslosigkeit keinerlei Leistungsanspruch. Dies gilt unter anderem für Eheleute. Hierbei wird das Bruttoeinkommen der Ehepartner angerechnet. Allerdings ergibt sich in diesem Fall ein indirekter Anspruch bei der Riester-Rente. So gilt auch im Fall einer Arbeitslosigkeit ohne Leistungsanspruch eine Förderung mit der Riester-Rente. Hier gelten dieselben Konditionen wie im oben genannten Beispiel (5 Euro im Monat und dabei maximale Zulagen)." Quelle: https://www.riesterrente-heute.de/arbeitslos/

 

Kannst du vielleicht näher ausführen, warum du meinst, dass das in diesem Zusammenhang nichts bringt? Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu

Hmm … OK, vielleicht geht es doch. Leute können auch Riester-Förderung bekommen, wenn sie „1. eine Anrechnungszeit nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und 2. unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch einer der im ersten Halbsatz, in Satz 1 oder in Satz 4 genannten begünstigten Personengruppen angehörten“ (§ 10a Abs. 1 S. 3 EStG). Die Anrechnungszeit nach Nr. 3 ist für Leute, die „wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben“. Allerdings muß direkt vorher eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bestanden haben (worunter die Pflege nicht fällt). – Das ist das, was die von dir zitierte Website wohl meint (arbeitslos, aber kein Alg II, weil selbst oder Partner zu reich).

 

Andere Frage ist, ob es sich lohnt, sich wegen 350 Euro im Jahr mit dem Arbeitsamt herumzuschlagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
workingcapital

Das wusste ich auch nicht. Laut Verbraucherzentrale:

Seit Anfang 2017 bieten die meisten Institute keine Neuabschlüsse für Riester-Banksparpläne mehr an, sondern führen nur noch die laufenden Verträge fort. Wer sich für einen neuen Riester-Banksparplan interessiert, dem bleibt nur die Suche und der Abschluss über das Internet.

 

Sparkasse Holstein bietet den Sparplan seit April 2017 überregional online an

Die Sparkasse sowie einige Regionale Banken und Volksbanken haben weiterhin Riester-Banksparpläne im Angebot.

 

Das habe ich auf die schnelle gefunden.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 5.10.2019 um 23:39 von Licoricer:

Meine Eltern sind dieses Jahr beide 60 geworden und ich überlege, ob das etwas für sie sein könnte, habe allerdings vor der Durchführung noch einige Fragen. Zunächst erstmal zur aktuellen Situation meiner Eltern: Mein Vater ist Pensionär und eine Mutter pflegt eine Angehörige in einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 10 Stunden. Wenn ich das richtig sehe, dann hätte meine Mutter einen unmittelbaren Anspruch auf Riesterförderung durch ihre Pflegetätigkeit und mein Vater einen mittelbaren Anspruch dadurch, dass seine Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt ist. Also könnten beide mit einem jeweiligen Eigenbetrag von 60 Euro/Jahr Zulagen in Höhe von 175 Euro/Jahr erhalten.

Sollte der Vater Frühpensionär infolge DU sein, dann hat er selbst einen unmittelbaren Anspruch und muss wesentlich mehr als die 60 € aufbringen. Die Mutter hätte dann nach dem Ableben der zu pflegenden Person einen mittelbaren Anspruch.

 

Nach Überschreiten der Regelaltersgrenze besteht m. E. kein Anspruch auf Zulagen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...