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Lindoro

Hausübergabe

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Lindoro

Hallo zusammen!

 

Ich habe ein Haus gekauft (Altbau Bj. 1969) und nun rückt die Hausübergabe näher. Da man ja nicht jeden Tag ein haus kauft und ich auch nicht wirklich der Bauspezialist bin, wollte ich einmal in die Runde fragen, worauf man bei der Hausübergabe besonders achten sollte. Ich habe mir schon einmal ein paar Stichpunkte notiert:

 

- Makler und ein Zeuge von meiner Seite sind anwesend

- Zählerstände werden notiert

- Die verschiedenen Schlüssel werden notiert

- Zu übernehmendes Mobiliar wird notiert

- Zu den übernommenen technischen Geräten (Heizung, Küchengeräte, etc.) werden die Gebrauchsanleitungen und (wenn noch vorhanden) Garantierscheine übergeben 

- Zu jedem Raum wird ein (kurzes) Protokoll angefertigt

- Bekannte und offensichtliche Baumängel werden festgehalten

- Wann wurde was das letzte Mal renoviert (sofern nicht schon bekannt)

- Liste mit den Handwerkern, die regelmäßig in dem Haus gearbeitet haben

 

Gibt es andere Dinge, auf die man achten soll ? Für jeden Hinweis bin ich dankbar.

 

Gruß,

 

Lindoro

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Bassinus

Du hast gekauft ohne das vorher zu checken? Also entweder im Zwangsversteigerungsverfahren oder auf dem freien Markt. In beiden Fällen nützen dir deine Aufschriebe nichts. Es muss ein Mangel vorgelegen haben bei Kauf. Wenn du das Haus nicht besichtigt hast, kann auch nich geklärt werden ob du das Haus nicht auch mit diesem Mangel gekauft hättest. Ergo kannst du den Vertrag nicht anfechten. 

Deine Liste wäre vor der Unterschrift beim Notar sinnvoll gewesen. Jetzt ist sie absolut entbehrlich.

Und wenn du jetzt kommst, da beruf ich mich aufs Inserat. Dies spielt bei Kauf keine Rolle. Da interessiert nur der Not. Kaufvertrag. Und wenn da nichts geregelt ist zu Rücktrittsrecht... Kannst du dir die Arbeit sparen :)

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Lindoro

Ich habe das Haus mehrfach besichtigt, auch mit einem Bausachverständigen. Aber zwischen Kauf und Übergabe sind in meinem Fall mehrere Monate vergangen, da kann also etwas passiert sein. Manche Mängel kann man auch bei größter Sorgfalt nur erkennen, wenn das Haus leer ist. Wenn man Mängel, die offensichtlich sind, bei der Übergabe notiert, schützt das auch den Verkäufer.

 

Andere Dinge, wie z.B. Bedienungsanleitungen oder Handwerkerliste, sind nicht zwingend vorgeschrieben, aber natürlich sehr praktisch. Von manchen Dingen, die sich im Haus befinden, weiß man beim Kauf auch nichts sondern erfährt erst später davon, weil weder Käufer noch Verkäufer darüber nachgedacht haben, das explizit zu erwähnen bzw. danach zu fragen.

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west263
vor 32 Minuten von Bassinus:

Du hast gekauft ohne das vorher zu checken?

genau das dachte ich vorhin auch.

Alle Punkte auf der Liste sollte man doch eher vor dem Kauf abarbeiten und dokumentieren.

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Bassinus
vor einer Stunde von Lindoro:

Ich habe das Haus mehrfach besichtigt, auch mit einem Bausachverständigen. 

Dann ist alles okay. Aber zuviel Arbeit im Nachhinein. Für dich und was du dann zu tun hast okay. Aber eine höhere Rechtssicherheit erlangst du damit nicht. Was du ja scheinbar mit "Zeugen" erreichen willst. Viel Erfolg! 

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Blauauge

Wenn der Sachverständige schon dabei war, würde es sich doch irgendwie anbieten, genau diesen als zweiten "Zeugen" wieder dabei zu haben.

Für die Zählerstände wäre vielleicht noch sinnvoll zu wissen, wo die Verträge derzeit geführt werden. Vielleicht lohnt ja eine Vertragsübernahme.

Für den Telefonanschluss kann es hilfreich sein, wenn man die letzte geschaltete Telefonnummer kennt. Das erspart manchmal den Technikerbesuch.

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Shari

Vor dem Termin schon mal nach den alten Bauunterlagen, Plänen, am Bau beteiligten Handwerkern fragen. Rechnungen von Reparturen, Elektro, Heizungserneuerung usw. Jetzt ist es meistes kein Problem in alten Ordnern zu suchen, später dauert es immer.

 

Brandversicherung, welche Gesellschaft ? Vertrag anpassen, Elementarversicherung ?

 

Erschließungskosten vor Jahrzehnten dokumentieren. Ich hatte schon mal den Fall, das die Gemeine was wollte.

 

 

 

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BarbarossaII

eher vor dem Notarvertrag sinnvoll zur Problemvermeidung - jetzt nur Problementdeckung:

 

Baugenehmigung, Grundbuch (z.B. Rechte Dritte), Baulasten, Erschließungskostenfreiheit

1. Schau Dir den Notarvertrag dazu durch

2. frage bei den Verkäufern nach diesbezüglichen Unterlagen

3. nimm bei der Gemeide Einsicht in Baugenehmigung, Grundbuch (z.B. Rechte Dritter wie Wegerechte, Leitungsrechte,...), Baulastenverzeichnis, Erschließungskostenfreiheit

 

Gruß, 

BarbarossaII

 

 

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Nachtfalke
· bearbeitet von Coucy

https://www.amazon.de/Immobilien-Set-Bedarfsanalyse-Besichtigungscheckliste-Finanzierungsplan-Kaufvertragsprüfung/dp/3747100600

 

Kaufen. Lesen, am Besten noch heute Nacht. Das Beste hoffen. :wacko:

 

Quote

- Zu übernehmendes Mobiliar wird notiert

- Zu den übernommenen technischen Geräten (Heizung, Küchengeräte, etc.) werden die Gebrauchsanleitungen und (wenn noch vorhanden) Garantierscheine übergeben 

- Zu jedem Raum wird ein (kurzes) Protokoll angefertigt

- Bekannte und offensichtliche Baumängel werden festgehalten

 

Informiere Dich, ob Dein Vertrag eine "Gekauft-wie-gesehen"-Klausel enthält. Wenn der Käufer Dir im Vertrag nicht schon umfassende Haftungszusagen macht, kannst Du nämlich ein ganzes Buch über die Mängel am Haus schreiben - aber Du wirst sehr wahrscheinlich kein Geld dafür sehen. 

 

Quote

- Wann wurde was das letzte Mal renoviert (sofern nicht schon bekannt)

- Liste mit den Handwerkern, die regelmäßig in dem Haus gearbeitet haben

 

In jeder Gemeinde gibt es ein Bauarchiv o. Ä. Frage dort UNBEDINGT einmal nach der Akte zum Haus/Grundstück. Für eine Gebühr (50 € ++) kannst Du Dir die Akte i. d. R. auch kopieren oder kopieren lassen. Ist auch im Haftungsfall wichtig. Gar so viel kann man zumindest an den Außenanlagen nämlich gar nicht machen, ohne dass es in der Bauakte vermerkt werden muss.

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Lindoro

Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bauarchiv und Baugenehmigungen wurden selbstverständlich VOR dem Kaufvertrag geprüft - da konnte der Makler auch einmal etwas für sein Geld tun. Das Haus wurde nicht BLIND gekauft, sondern nach einem monatelangen Verhandlungsmarathon.

 

Wie gesagt, es geht jetzt nicht darum, den Kaufvertrag noch einmal aufzuschnüren, sondern was man bei der Hausübergabe noch beachten sollte.

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Nachtfalke

Okay, dann gut für Dich - bedenke, wir wissen nur, was Du schreibst, und das klang ja zumindest zwischendurch durchaus missverständlich, und nach Katastrophe. 


Wenn sonst nichts wirklich nichts mehr kritisch nachzuholen ist, dann schau' Dir einfach mal branchenübliche Übergabeprotokolle an. Unter normalen Umständen reicht aus, was darin steht, alles Andere sollte vertraglich abgesichert sein. Würde gar keine lange Übergabe machen; eher vielleicht ein längeres Handyvideo, bei dem Du jeden Raum - ordentlich ausgeleuchtet - dokumentierst. In jedem Fall würde ich solche Handlungen vermeiden, die Makler oder Käufern nahelegen, dass von Deiner Seite mit Ärger zu rechnen ist. "Verkaufen" heißt für die Allermeisten, "sich nicht mehr mit den Problemen des Objekts auseinandersetzen wollen"; das ist ihr Ziel, und wenn Du ihnen verklickerst, dass sie dieses Ziel auch erreichen, dann gewinnst Du Wohlwollen und Vertrauen.

In jedem Fall würde ich jede Deiner Maßnahmen danach ausrichten, wie Du Dir den Ablauf eines konkreten Haftungsfalles vorstellst: Die Übergabe einer Immobilie erfolgt ja normalerweise nach Zahlung des Kaufpreises. Wie hast Du vor, im Ernstfall mögliche Entschädigungen für Mängel geltend zu machen? - Der Verkäufer wird Dir nicht so einfach Geld zurücküberweisen, nur weil Du mehr oder weniger freundlich reklamierst. 

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Lindoro

Das, was vertraglich vereinbart wurde, muss ja auch irgendwie umgesetzt werden.

 

Beispielsweise wurde im notariellen Vertrag einen lange Liste der zu übernehmenden Möbel und Einrichtungsgegenstände inklusive Fotos gemacht. Aber wenn die Übergabe stattfindet, muss ja auch irgendwo festgehalten werden, dass diese Möbel und Einrichtungsgegenstände TATSÄCHLICH übergeben wurden.

 

Informationen über Handwerker und Reparaturen wurden zwar zugesichert, aber sie müssen natürlich dann auch TATSÄCHLICH übergeben werden.

 

Zählerstände kann man schlecht einige Monate vor der Übergabe ablesen und im notariellen Vertrag festhalten.

 

All dies würde ich gerne in einem Protokoll festhalten.

 

Sollten bei der Übergabe tatsächlich noch gravierende Mängel (ich spreche nicht von einer kleinen Delle in der Einbauküche) festgestellt werden, dann sollten sie im Beisein des Verkäufers und des Maklers dokumentiert und protokolliert werden. Z. B. war bei einer Hausbegehung NACH der Unterschrift des Kaufvertrages eine Fensterscheibe gesprungen - dies lässt der Verkäufer reparieren. Kürzlich habe ich im Vorbeifahren am Objekt gesehen, dass eine Gartenlampe umgefahren wurde - dies muss auch der Verkäufer reparieren lassen.

 

Das sind aber alles Kleinigkeiten, bei denen es wohl kaum zu Streit kommt.

 

Wirklich problematisch würde es erst werden, wenn jetzt ein Mangel zu Tage tritt, der vorher einfach nicht zu erkennen war, z.B. ein großer Wasserschaden oder ein Schimmelbefall hinter einem Möbelstück.

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Nachtfalke

Okay, das klingt verständlich(-er). Finde auf jeden Fall gut, dass Du da mit ganzer Aufmerksamkeit 'rangehst. - Übergabe von Dokumenten zu "gebrauchten" Immobilien kenne ich selbst nur in Verbindung mit einer Haftungsentbindung für den Verkäufer. Unvorsichtig, wenn die das anders lösen; check' da vielleicht nochmal das "Kleingedruckte". - Aber auf jeden Fall schonmal alles Gute! :)

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