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Stoxx

Verein schickt Beitragsrechnung trotz anderer Abmachung

Empfohlene Beiträge

Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Hallo zusammen,

ich benötige einen Rat von guten Strategen und Juristen hier im Forum

 

Ich bin sog. 'Preisgeld-Tennisspieler' in einem Tennisverein. Preisgeld-Spieler bedeutet, ich spiele 'so gut', dass ich für das Bestreiten von Mannschaftsspielen Geld bekomme (ähnlich wie beim Fußball). Das Honorar lag bei 600,- €.

Als Preisgeld-Spieler bekomme ich, neben dem vor Saisonbeginn ausgehandelten Honorar, alle Unkosten während eines Spieltages vom Verein erstattet (Kosten für Essen & Trinken, Fahrtkosten), das ist so üblich. Der Mitgliedsbeitrag, um den es in diesem Thema geht, entfällt natürlich auch.

Es gibt zu sämtlichen Vereinbarungen nichts schriftliches, weder einen Vertrag noch eine E-Mail. Die Vereinbarungen wurden mündlich (persönlich und telefonisch) verabredet.

 

Mein Honorar habe ich vor Saisonbeginn erhalten, alles ok. 

Das Problem: Ich habe Anfang Juli eine Rechnung über 340,- € für meine Vereinsmitgliedschaft bekommen. Ich dachte erst, es war ein Versehen und bin daher nicht näher drauf eingegangen. Es wurde mit dem Vereinsvorstand ja auch entsprechend verabredet. Dann kam die 1. und (heute) die 2. Mahnung mit Aufforderung, den Mitgliedsbeitrag zu begleichen. Ich bin bisher immer noch nicht drauf eingegangen, da die Vereinbarung eine andere ist.

Nach einen Blick auf die Homepage und die Satzung des Vereins machte mich dann aber stutzig: Wenn ich, wie es in der Rechnung heißt, Vereinsmitglied bin, muss ich meine Mitgliedschaft bis spätestens zum 31. OKtober kündigen, sonst bin ich für ein weiteres Jahr an den Verein gebunden und muss, nach der Satzung, als reguläres Mitglied erneut 340,- € Mitgliedsbeitrag zahlen.

 

Ich habe nie einen Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt noch unterschrieben.

In Tennisvereinen, deren Herren-Mannschaften in höhreren Ligen spielen, ist es üblich, an den vorderen Positionen Preisgeld-Spieler einzusetzen. Diese Spieler kommen nur zu den Spielen, versuchen zu gewinnen und der Mannschaft zum Sieg zu verhelfen. Dafür werden sie entlohnt, weitere Verpflichtunge bestehen nicht, sofern nicht anderes vereinbart.

 

Das Paradoxe:

Unmittelbar 2 Tage nach dem letzten MA-Spiel habe ich die Rechnung bekommen. Ich habe mein Soll erfüllt: Durch meine Siege (9:1-Billanz) hat die MA den Klassenerhalt gesichert. Ohne mein Spielen und meine Siege, wäre sie in die nächste, untere Spielklasse abgestiegen.

In der E-Mail mit der Rechnuing im Anhang heißt es:

"Guten Abend Stoxx,

offensichtlich wurden ein paar wenige Rechnungen zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung vom System nicht versendet. Deine Rechnung war dabei. Deswegen erhältst du diese jetzt von mir mit der Bitte um Ausgleich. Vielen Dank! PS: Die Datumsangabe zum Verzehrgeld auf der Rechnung ist falsch. Es muss natürlich heißen für 2019 bis 2020... Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann - Schriftführer -"

 

Bisher habe ich die Rechnung natürlich nicht beglichen. Neben der mittlerweile 2. Mahnung hat bisher niemand (z. B. telefonischen) Kontakt zu mir aufgenommen.

Persönlich bin ich enttäuscht und mittlerweile angesäuert. Die mündliche Vereinbarung lautetete auf Beitragsfreiheit und Übernahme alle Kosten.

 

Wie gehe ich stragtegisch  am Besten jetzt vor, und welche Möglichkeiten hat der Verein, das Geld von mir gerichtlich einzuklagen? Kommende Saison speiel ich bereits in einem anderen Verein, ich bin also (auch zukünftig) nicht mehr an den tennisverein gebunden.

Ich will die Angelegenheit spätestens bis Sonntag, den 27.10., erledigt wissen.

Sollte der Verein das Geld rechtlich korrekt (trotz anderer, mündlich geschlossener Vereinbarung) von mir einklagen können, begleiche ich die Rechnung mit einer Faust in der Tasche und kündige 'meine Mitgliedschaft' mit Frist 31.10. Sonst bin ich nach dem 31.10. immer noch 'rechtlich korrektes' Mitglied und muss erneut für 2019/2020 den Mitgliedsbeitrag von 340,- € bezahlen.

 

Folgende Mail habe ich vorbereitet:

"Hallo Max,
bitte entschuldige die bisher fehlende Reaktion aber Deine Mail vom 2. Juli ist im Spam-Ordner gelandet. Daher antworte ich erst jetzt.

Um die Beitragsrechnung begleichen zu können, benötige ich noch einen Nachweis über meine aktive Mitgliedschaft im XY-Tennisclub. Beispielesweise eine Scan-Kopie oder Foto meines ausgefüllten und unterzeichneten Aufnahmeantrags.
Zusendung gerne per Mail oder WhatsApp.
Viele Grüße
Stoxx"

 

Ist das so erstmal korrekt? Würdet ihr was ergänzen, ändern oder weglassen?

 

Über komeptente Antworten bin ich, wie immer dankbar!

 

Viele Grüße

Stoxx

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chirlu

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du noch in keiner Weise mit dem Verein über diese Sache gesprochen (insbesondere nicht mit demjenigen, mit dem du die mündlichen Vereinbarungen getroffen hast), gehst aber direkt von (böser) Absicht aus. Das scheint mir der falsche Ansatz zu sein …

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Das ist richtig, zu einem Gespräch wird es auch nicht kommen. Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art in dem Verein. Die lokale Tenniswelt ist klein, sowas spricht sich schnell rum. Ich dachte bei mir läuft es anders, doch da habe ich mich anscheinend getäuscht. Und da ich den Vereinsvorstand persönlich kenne, zählt hier nur: "Komm' mir nicht mit Argumenten, denn ich habe eine Meinung." Von daher wird ein Gespräch nichts bringen.

 

Mir ist das weitere Vorgehen mittlerweile gleichgültig, ich will nur -wie vereinbart- aus der Sache rauskommen und die 340,- € nicht bezahlen.

 

Vereinsleben und -funktionäre können schwierig sein, dass weiß ich nur zu gut. Spiele seit mittlerweile 33 Jahren Tennis.

Ich habe Respekt vor dem ehrenamtlichen Engagement der Vorstandsmitglieder aber dennoch kann man vorab getroffene Vereinbarungen nicht brechen.

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udek

Ich würde zuerst einmal auch vorschlagen, mit den Verantwortlichen zu sprechen. Wie du es beschreibst könnte es tatsächlich auch ein Irrtum sein. Oder derjenige, der für die Abrechnungen verantwortich ist weiß gar nichts von deiner Vereinbarung... Viele Möglichkeiten.Da würde ich erstmal nachhören.

 

Wenn du nichts unterschrieben hast dürfte das erstmal ein Indiz für ein Nichtbestehen einer Mitgliedschaft sein. Ich denke, man kann aber auch formfrei Mitglied werden. Heißt, wenn bspw. drei Leute behaupten, es sei abgesprochen gewesen das du Mitglied wirst und nur du sagst das es nicht so war könnte es schlecht aussehen.

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CorMaguire
vor 27 Minuten von udek:

...

 

Wenn du nichts unterschrieben hast dürfte das erstmal ein Indiz für ein Nichtbestehen einer Mitgliedschaft sein. Ich denke, man kann aber auch formfrei Mitglied werden. Heißt, wenn bspw. drei Leute behaupten, es sei abgesprochen gewesen das du Mitglied wirst und nur du sagst das es nicht so war könnte es schlecht aussehen.

 

Wie man in dem Verein Mitglied wird, sollte in der Satzung stehen.

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udek
· bearbeitet von udek
vor 51 Minuten von CorMaguire:

Wie man in dem Verein Mitglied wird, sollte in der Satzung stehen.

Ja sicher ob Schriftform vorgeschrieben ist oder mündlich vereinbart werden kann.

In der Satzung kann aber auch nicht alles mögliche stehen. Es muss zur Mitgliedschaft schon ein Wille ausgedrückt werden.

Sonst könnte man ja beispielsweise auch folgendes in die Satzung schreiben: "Mit betreten des Vereinsgeländes wird man automatisch Mitglied".

Wenn das möglich ist, gründe ich sofort meinen eigenen Verein.

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akista

Wenn du nie einen Mitgliedsantrag ausgefüllt hast, wird es für den Verein vor Gericht schwierig zu beweisen, dass du je Mitglied geworden bist. Man könnte natürlich aus der Tatsache, dass du für den Verein gespielt hast, eine Mitgliedschaft durch konkludentes Handeln ableiten.

Fraglich ist, ob der Verein Spieler einsetzen darf, wenn diese gar nicht Mitglied des betreffenden Vereins sind. Ggf. für das zur Annullierung aller deiner Ergebnisse. Das müsste der Verein überlegen, ob ihm das 340,- Euro wert sind. Findest du sicher in der Satzung des Verbands.

Für dich hoffe ich, dass du dein Honorar versteuerst. Wenn es vor Gericht geht und du darstellst, dass du ein Honorar bezogen hast, dass aber in keiner Steuererklärung auftaucht, hast du ein anderes Problem, dass ich wiederum größer als 340,- Euro einschätzen würde...

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor 8 Stunden von Stoxx:

Hallo zusammen,

ich benötige einen Rat von guten Strategen und Juristen hier im Forum

 

Ich bin sog. 'Preisgeld-Tennisspieler' in einem Tennisverein. Preisgeld-Spieler bedeutet, ich spiele 'so gut', dass ich für das Bestreiten von Mannschaftsspielen Geld bekomme (ähnlich wie beim Fußball). Das Honorar lag bei 600,- €.

Als Preisgeld-Spieler bekomme ich, neben dem vor Saisonbeginn ausgehandelten Honorar, alle Unkosten während eines Spieltages vom Verein erstattet (Kosten für Essen & Trinken, Fahrtkosten), das ist so üblich. Der Mitgliedsbeitrag, um den es in diesem Thema geht, entfällt natürlich auch.

Es gibt zu sämtlichen Vereinbarungen nichts schriftliches, weder einen Vertrag noch eine E-Mail. Die Vereinbarungen wurden mündlich (persönlich und telefonisch) verabredet.

 

Mein Honorar habe ich vor Saisonbeginn erhalten, alles ok. 

Das Problem: Ich habe Anfang Juli eine Rechnung über 340,- € für meine Vereinsmitgliedschaft bekommen. Ich dachte erst, es war ein Versehen und bin daher nicht näher drauf eingegangen. Es wurde mit dem Vereinsvorstand ja auch entsprechend verabredet. Dann kam die 1. und (heute) die 2. Mahnung mit Aufforderung, den Mitgliedsbeitrag zu begleichen. Ich bin bisher immer noch nicht drauf eingegangen, da die Vereinbarung eine andere ist.

Nach einen Blick auf die Homepage und die Satzung des Vereins machte mich dann aber stutzig: Wenn ich, wie es in der Rechnung heißt, Vereinsmitglied bin, muss ich meine Mitgliedschaft bis spätestens zum 31. OKtober kündigen, sonst bin ich für ein weiteres Jahr an den Verein gebunden und muss, nach der Satzung, als reguläres Mitglied erneut 340,- € Mitgliedsbeitrag zahlen.

 

Ich habe nie einen Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt noch unterschrieben.

In Tennisvereinen, deren Herren-Mannschaften in höhreren Ligen spielen, ist es üblich, an den vorderen Positionen Preisgeld-Spieler einzusetzen. Diese Spieler kommen nur zu den Spielen, versuchen zu gewinnen und der Mannschaft zum Sieg zu verhelfen. Dafür werden sie entlohnt, weitere Verpflichtunge bestehen nicht, sofern nicht anderes vereinbart.

 

Das Paradoxe:

Unmittelbar 2 Tage nach dem letzten MA-Spiel habe ich die Rechnung bekommen. Ich habe mein Soll erfüllt: Durch meine Siege (9:1-Billanz) hat die MA den Klassenerhalt gesichert. Ohne mein Spielen und meine Siege, wäre sie in die nächste, untere Spielklasse abgestiegen.

In der E-Mail mit der Rechnuing im Anhang heißt es:

"Guten Abend Stoxx,

offensichtlich wurden ein paar wenige Rechnungen zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung vom System nicht versendet. Deine Rechnung war dabei. Deswegen erhältst du diese jetzt von mir mit der Bitte um Ausgleich. Vielen Dank! PS: Die Datumsangabe zum Verzehrgeld auf der Rechnung ist falsch. Es muss natürlich heißen für 2019 bis 2020... Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann - Schriftführer -"

 

Bisher habe ich die Rechnung natürlich nicht beglichen. Neben der mittlerweile 2. Mahnung hat bisher niemand (z. B. telefonischen) Kontakt zu mir aufgenommen.

Persönlich bin ich enttäuscht und mittlerweile angesäuert. Die mündliche Vereinbarung lautetete auf Beitragsfreiheit und Übernahme alle Kosten.

 

Wie gehe ich stragtegisch  am Besten jetzt vor, und welche Möglichkeiten hat der Verein, das Geld von mir gerichtlich einzuklagen? Kommende Saison speiel ich bereits in einem anderen Verein, ich bin also (auch zukünftig) nicht mehr an den tennisverein gebunden.

Ich will die Angelegenheit spätestens bis Sonntag, den 27.10., erledigt wissen.

Sollte der Verein das Geld rechtlich korrekt (trotz anderer, mündlich geschlossener Vereinbarung) von mir einklagen können, begleiche ich die Rechnung mit einer Faust in der Tasche und kündige 'meine Mitgliedschaft' mit Frist 31.10. Sonst bin ich nach dem 31.10. immer noch 'rechtlich korrektes' Mitglied und muss erneut für 2019/2020 den Mitgliedsbeitrag von 340,- € bezahlen.

 

Folgende Mail habe ich vorbereitet:

"Hallo Max,
bitte entschuldige die bisher fehlende Reaktion aber Deine Mail vom 2. Juli ist im Spam-Ordner gelandet. Daher antworte ich erst jetzt.

Um die Beitragsrechnung begleichen zu können, benötige ich noch einen Nachweis über meine aktive Mitgliedschaft im XY-Tennisclub. Beispielesweise eine Scan-Kopie oder Foto meines ausgefüllten und unterzeichneten Aufnahmeantrags.
Zusendung gerne per Mail oder WhatsApp.
Viele Grüße
Stoxx"

 

Ist das so erstmal korrekt? Würdet ihr was ergänzen, ändern oder weglassen?

 

 

1. Was besagt die Satzung des Vereins über die Mtigliedschaft aus? Bist du auch als Preisgeld-Spieler Vereinsmitglied oder nicht?

2. Auf die Mahnung reagieren, bevor ein Mahnverfahren eingeleitet wird, indem du Widerspruch einlegst (aber vorher abklären, ob du nicht doch durch versteckte Vereinsklauseln Mitglied bist).

3. DIe E-Mail umformulieren, denn damit beschreibst du ja schon, dass du Mitglied bist. Eher sowas wie, du hättest mit Hr. X (Vereinsvorstand) am Datum-einsetzen etwas anderes abgesprochen. Du hättest auch nie gesagt, dass du Vereinsmitglied werden willst und somit auch keinen Antrag unterzeichnet etc., daher legst du Widerspruch gegen diese Mahnung ein und bittest dringend darum, dass Hr. X (Vereinsvorstand) zu dir Kontakt aufnimmt.

 

 

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Nixkönner

Hallo Stoxx,

grundsätzlich möchte ich dir - trotz deiner Bedenken - auch raten, mit den Vereinsverantwortlichen in Kontakt bzw. im Gespräch zu bleiben. Denn in Gang gesetzte Automatismen (Mahnverfahren, Rechtsanwalt, Inkasso, etc.) lassen sich häufig nur sehr schwer wieder aus der Welt schaffen.

In der Sache würde ich versuchen, den Spieß umzudrehen: wie ist denn der Verein in der Vergangenheit mit der behaupteten Mitgliedschaft umgegangen?

Beispielsweise: warst du in die Vereinskommunikation eingebunden (E-Mailverteiler, postalische Infos, etc.)? Falls Vereinsmitglieder (wie häufig üblich) Pflicht-Arbeitsstunden leisten müssen: Bist du darüber informiert oder dazu eingeladen bzw. eingeteilt worden? Hast du Einladungen zu Vereinsveranstaltungen (insbesondere Mitgliederversammlung) erhalten? Welche Pflichten hat der Verein nach Satzung/Geschäfts- oder anderen Ordnungen sonst noch gegenüber seinen Mitgliedern bzw. welche Serviceleistungen werden gegenüber den Mitgliedern erbracht - und hast du diese auch erhalten? Vereine müssen häufig auch ihre Mitglieder zu Dachverbänden melden, ist dies in deinem Fall auch passiert?...

Vielleicht ergibt sich daraus ja schon ein widersprüchliches Verhalten des Vereins (einerseits dich nicht wie ein Mitglied behandeln, andererseits aber plötzlich Mitgliedsbeitrag kassieren wollen), dann sollte sich die Angelegenheit erledigt haben! Insbesondere eine nicht erfolgte Einladung zur Mitgliederversammlung könnte auch erhebliche Schwierigkeiten für den Verein bzw. den Vorstand nach sich ziehen...

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit!

Viele Grüße vom Nixkönner

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phlp112

In welchem Verband spielst du? Bei mir im TVN musst du Vereinsmitglied sein, um an den Medenspielen teilnehmen zu können. Klar, wenn du Geld fürs Spielen erhältst, würde ich annehmen, dass in einem Vertrag vereinbart würde, dass du kostenloses Mitglied bist und dieses und jenes Honorar bekommst. Da allerdings kein Vertrag geschlossen wurde, sieht die Sache schon wieder anders aus. 

 

Ich denke, man den Widerspruch Nachweis über Vereinsmitgliedschaft und das, was auch akista gesagt hat (ohne Mitgliedschaft keine Medenspiele > falls du kein Mitglied bist, müssten vermutlich alles Spiele mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet werden, da du vermutlich oben spielst und alle unter dir spielenden Partien verloren gehen) nur in einem persönlichen Gespräch aus der Welt bekommt. 

 

Interessehalber: wie hoch spielst du (welche Altersklasse)?

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hund555
· bearbeitet von hund555

Du hast wohl Antrag auf Vereinsmitgliedschaft ausgefüllt und dort sind die zu zahlenden Beiträge vermerkt?

Leider hast du dann rechtlich keine Möglichkeiten.

Wenn du aber nichts unterschrieben hast, sieht die Sache anders aus.

Ich habe diese Saison einen alten Vereinskollegen wieder ins Verein geholt, im Aufnahmeantrag was er unterschrieben hat wurde vermerkt, dass er 2 Jahre von Beiträgen befreit ist.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen zählen leider nicht, es muss alles schriftlich erfolgen, sonst kann genau das passieren.

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Nixkönner

@akista und phlp112: Ich halte es für die Frage, ob eine Mitgliedschaft (im rechtlichen Sinne) besteht, für unerheblich, dass bei Verbandsspielen ggf. nur Vereinsmitglieder eingesetzt werden dürfen. Dies betrifft ausschließlich die Ebene des Vereins, der sich zu der Spielserie anmeldet und die Spieler nominiert. Ich weiß aus eigener Kenntnis und Erfahrung, dass Vereine und Vereinsvorstände da häufig tricksen und bewusst Vereinsfremde zur Stärkung eigener Teams einsetzen. Ob ggf. aufgrund dieses Streits um die Mitgliedschaft eine Annullierung von Spielergebnissen riskiert wird, ist allein eine Entscheidung des Vereins(vorstands) und nicht des Spielers.

Entgegen der Meiung von phlp112 und hund555 ist auch ein Vertrag geschlossen worden, das geht nämlich auch mündlich (inwieweit der Vertragsinhalt konkret dokumentierbar und beweisbar ist, ist eine andere Frage). Beweisen muss aber zunächst mal derjenige, der Ansprüche geltend macht. Wenn also der Verein aufgrund behaupteter Mitgliedschaft eine Beitragsforderung erhebt, muss er diese Mitgliedschaft auch beweisen! Und dafür wäre es ungünstig, wenn er sich in der Vergangenheit widersprüchlich verhalten hätte (s.o.).

Rein menschlich betrachtet finde ich es auch merkwürdig, wenn jemand zwar für einen Verein antritt (und sogar noch dafür bezahlt wird), in diesem jedoch nicht Mitglied sein möchte. Aber das war nicht die Frage von Stoxx!

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hund555
· bearbeitet von hund555
vor 1 Stunde von Nixkönner:

Ich halte es für die Frage, ob eine Mitgliedschaft (im rechtlichen Sinne) besteht, für unerheblich, dass bei Verbandsspielen ggf. nur Vereinsmitglieder eingesetzt werden dürfen.

Richtig, es spielt keine Rolle ob derjenige im jeweiligen Verein auch Mitglied ist. Wir haben auf Verbandsebene einen Verein X gegründet, welche aus Mitgliedsvereinen Y und Z besteht, alles kein Problem!

 

vor 1 Stunde von Nixkönner:

Wenn also der Verein aufgrund behaupteter Mitgliedschaft eine Beitragsforderung erhebt, muss er diese Mitgliedschaft auch beweisen!

Und das ist genau das Problem bei mündlichen Absprachen.

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OceanCloud

Wenn man Mitglied in einem Verein ist, bekommt man doch üblicherweise einen Mitgliedsausweis und eine Mitgliedsnummer. Und oft wird in Schreiben vom Verein die Mitgliedsnummer angegeben.

Ferner muss der Verein ja Listen haben, wer Mitglied ist und wie die MItgliedsnummer ist.

Wenn man keine Nummer und keinen Ausweis hat,  ist man auch kein Mitglied.

 

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Stoxx

Danke für die vielen kompeten und klasse Antworten!

Ich sehe, das Thema ist komplexer als ich dachte.

So wie es aktuell aussieht, werde ich die 340,- € überweisen und meine 'Mitgliedschaft' Fristgerecht zum 31-10. kündigen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Verein auf das Geld nicht verzichten wird.

 

Viele Grüße

Stoxx

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Stoxx
Gerade eben von Columbus83:

 

1. Was besagt die Satzung des Vereins über die Mtigliedschaft aus? Bist du auch als Preisgeld-Spieler Vereinsmitglied oder nicht?

2. Auf die Mahnung reagieren, bevor ein Mahnverfahren eingeleitet wird, indem du Widerspruch einlegst (aber vorher abklären, ob du nicht doch durch versteckte Vereinsklauseln Mitglied bist).

3. DIe E-Mail umformulieren, denn damit beschreibst du ja schon, dass du Mitglied bist. Eher sowas wie, du hättest mit Hr. X (Vereinsvorstand) am Datum-einsetzen etwas anderes abgesprochen. Du hättest auch nie gesagt, dass du Vereinsmitglied werden willst und somit auch keinen Antrag unterzeichnet etc., daher legst du Widerspruch gegen diese Mahnung ein und bittest dringend darum, dass Hr. X (Vereinsvorstand) zu dir Kontakt aufnimmt.

 

 

zu 2.: Danke für den Hinweis!

 

Hier die Satzung:

 

§ 1
Der Verein führt den Namen
XY e.V.
Er hat seinen Sitz in XY und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in XY eingetragen.

§ 2
Der Verein bezweckt die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Tennis und Tischtennis. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art ab. Der Verein verfolgt diese Ziele ohne eigen-wirtschaftliche Interessen. Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 3
Der Verein ist Mitglied des XY Tennis-Verbandes bzw. des Deutschen Tennis-Bundes.

§ 4
Der Verein hat
a) aktive Seniorenmitglieder
b) aktive jugendliche Mitglieder
c) passive Mitglieder und
d) Ehrenmitglieder
Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die mit Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außer bei der Wahl des Jugendwartes haben Jugendliche bis zu 14 Jahren keine Stimme, von 14 – 18 Jahre eine halbe Stimme.

§ 5
Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.

§ 6
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und erfordert eine schriftliche Kündigung, die bis zum 31. Oktober des Jahres dem Vereinsvorstand zugegangen sein muss. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend für eine beantragte Änderung des Mitgliedschaftsstatus.

§ 7
Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Ältestenrat (§ 11)
ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind:

a) gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins
b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins
c) gröblicher Verstoß gegen die Vereinskameradschaft
d) Nichtzahlung des Beitrags trotz schriftlicher Mahnung
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner
Rechtfertigung zu gewähren. Ein Anruf der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht
zulässig.

§ 8
Die Jahresbeiträge und die Eintrittsgelder werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Jugendliche Mitglieder zahlen einen verminderten Beitrag. In der Ausbildung befindliche Mitglieder zahlen auf Antrag, über den der Vorstand beschließt, ebenfalls einen verminderten Beitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Die Mitgliederversammlung kann die Erhebung von Umlagen beschließen.

§ 9
Die Geschäftsführung liegt in der Hand des Vorstands. Er wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Schriftführer
d) Kassenwart
e) Sportwart
f) Hallenwart
g) Jugendwart
Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall. Das Amt des 2. Vorsitzenden kann auch einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Die Geschäftsbefugnis des Vorstands erstreckt sich auf alle Geschäfte des Vereins mit Ausnahme der Veräußerung und Belastung von Grundstücken, die nur mit der Zustimmung der Hauptversammlung erfolgen dürfen. Die Vertretungsmacht wird dadurch nicht berührt. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 10
Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins obliegt dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, die allein Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB sind. Sie sind einzeln vertretungsberechtigt. Jeder der beiden Vorsitzenden kann einen Vorstandsbeschluss von der Zustimmung der Mitgliederversammlung abhängig machen. Er hat dies bei der Beschlussfassung zu erklären. Danach ist unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Vorstandsbeschluss tritt dann erst mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft.

§ 11
Persönliche Streitigkeiten, Ehrenverfahren und Ernennung von Ehrenmitgliedern werden von einem Ältestenrat entschieden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann nur auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Die Beschlüsse des Ältestenrates sind endgültig. Dem Ältestenrat gehören neben dem Vorstand die jeweiligen Ehrenmitglieder und zwei weitere Mitglieder des Vereins an. Vorsitzender des Ältestenrats ist der 1. Vorsitzende des Vereins.

§ 12
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von jeweils 1 Jahr zwei
Kassenprüfer, welche die Pflicht und das Recht haben, die Kassengeschäfte des Vereins laufend zu überwachen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 13
Der Vorstand ruft alljährlich bis Ende März eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen werden müssen. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
a) Geschäftsbericht des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
d) Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
e) Satzungsänderungen
f) Verschiedenes
Der 1. Vorsitzende, sein Vertreter oder bei deren Verhinderung ein von der
Versammlung berufenes Mitglied leitet die Versammlung. Über die Verhandlungen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vorstand zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, es sei denn, dass die Beschlussfassung eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand hat.

§ 14
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder mit einer Frist von einer Woche, im übrigen nach den Vorschriften, die für die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung gelten, einberufen. Die außerordentliche Versammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Versammlung. Sie muss einberufen werden, wenn dies der Ältestenrat oder ein Viertel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.

§ 15
Über Änderungen der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn die Anträge 4 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich vorliegen und mit der Einladung allen Mitgliedern zugesandt worden sind.

§ 16
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung, zu der mit einer Frist von 14 Tagen eingeladen werden muss. Der Auflösungsbeschluss muss mit satzungsändernder Stimmenmehrheit gefasst werden; außerdem müssen 50% aller Mitglieder anwesend sein. Erscheinen weniger als 50% der Mitglieder, so ist innerhalb von 14 Tagen eine neue Versammlung einzuberufen. Die dann Erschienenen beschließen über die Auflösung mit einfacher Mehrheit. Bei Austritt eines Mitgliedes besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt XY mit der Zweckbindung, es für tennissportliche Belange zu verwenden. Bei Ablehnung der Übernahme durch die Stadt XY tritt an deren Stelle der
Westfälische Tennisverband, dessen Nachfolgeorganisation oder eine andere
steuerbegünstigte, sportlichen Zwecken dienende Organisation.

XY, den 1. März 2004

§ 7 der Satzung ist interessant:

 

§ 7
Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Ältestenrat (§ 11)
ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind:

a) gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins
b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins
c) gröblicher Verstoß gegen die Vereinskameradschaft
d) Nichtzahlung des Beitrags trotz schriftlicher Mahnung
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner
Rechtfertigung zu gewähren. Ein Anruf der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht
zulässig.

 

Was bedeutet: "Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig."?

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asoso
vor 11 Minuten von Stoxx:

[...]

§ 2
Der Verein bezweckt die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Tennis und Tischtennis. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art ab. Der Verein verfolgt diese Ziele ohne eigen-wirtschaftliche Interessen. Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

[..]

 


Fällst du nicht auch lt. §2 als Mitglied raus ? Durch die Bezüge der „Entlohnung“

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Stoxx
Gerade eben von asoso:


Fällst du nicht auch lt. §2 als Mitglied raus ? Durch die Bezüge der „Entlohnung“

Nein, das lief nicht 'offiziell' über den Verein, sondern über einen externen Sponsor.

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akista
vor 22 Stunden von Nixkönner:

 

In der Sache würde ich versuchen, den Spieß umzudrehen: wie ist denn der Verein in der Vergangenheit mit der behaupteten Mitgliedschaft umgegangen?

Beispielsweise: warst du in die Vereinskommunikation eingebunden (E-Mailverteiler, postalische Infos, etc.)? Falls Vereinsmitglieder (wie häufig üblich) Pflicht-Arbeitsstunden leisten müssen: Bist du darüber informiert oder dazu eingeladen bzw. eingeteilt worden? Hast du Einladungen zu Vereinsveranstaltungen (insbesondere Mitgliederversammlung) erhalten? Welche Pflichten hat der Verein nach Satzung/Geschäfts- oder anderen Ordnungen sonst noch gegenüber seinen Mitgliedern bzw. welche Serviceleistungen werden gegenüber den Mitgliedern erbracht - und hast du diese auch erhalten? Vereine müssen häufig auch ihre Mitglieder zu Dachverbänden melden, ist dies in deinem Fall auch passiert?...

Vielleicht ergibt sich daraus ja schon ein widersprüchliches Verhalten des Vereins (einerseits dich nicht wie ein Mitglied behandeln, andererseits aber plötzlich Mitgliedsbeitrag kassieren wollen), dann sollte sich die Angelegenheit erledigt haben! Insbesondere eine nicht erfolgte Einladung zur Mitgliederversammlung könnte auch erhebliche Schwierigkeiten für den Verein bzw. den Vorstand nach sich ziehen...

 

 

Diese Punkte würde ich zunächst noch einmal prüfen. Wann die letzte Mitgliederversammlung war, sollte leicht herauszufinden sein. Ob du eingeladen wurdest aus. Falls ja, bist du m. E. durch konkludentes Handeln auch ohne Mitgliedsantrag Mitglied geworden. Sonst hättest du spät. bei der Gelegenheit einer Mitgliedschaft widersprechen müssen.

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Bassinus

Wie wäre es mit Verrechnungsantrag? 

Email:

Hallo Xy, 

Die Zahlungsaufforderung verwundert mich ein wenig. Durch die erfüllte Leistungsprämie der abgelaufenen Saison sollte ich nach Absprache für den Klassenerhalt 500€ Prämie erhalten. Dies würde nach Verrechnung des Mitgliedsbeitrags im Saldo noch eine Zahlung von 160€ für mich bedeuten. Ich bitte doch höflich die Mahnungen einzustellen und den Restbetrag auf mein Konto zu überweisen. 

Vielen Dank. 

 

Und in Zukunft sollte der Verein und vorallem du wahrscheinlich auf schriftliche Vereinbarungen wert legen :)

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mark89
vor 12 Stunden von Stoxx:

Ich sehe, das Thema ist komplexer als ich dachte.

Was ich sehe ist, dass du in keinster Weise Kontakt zum Verein aufgenommen hast, um das Thema zu besprechen. Dass eine womöglich irrtümlich erstellte Rechnung nicht plötzlich von selbst verschwindet, sondern wohl automatisch in Mahnungen resultiert, sollte klar sein. 
 

Ein Griff zum Telefon nach Eingang der Rechnung hätte schon genügt, um Klarheit zu schaffen oder darum zu bitten, mit dem Vorstand Rücksprache zu halten. Stattdessen werden hier wild Mutmaßungen und Annahmen niedergeschrieben, die es im einfachsten Fall gar nicht braucht. 
 

Ist das heute so üblich? Spricht man nicht mehr miteinander?

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Stoxx
vor 23 Stunden von Stoxx:

Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Ältestenrat (§ 11)

ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind:
a) gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins
b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins
c) gröblicher Verstoß gegen die Vereinskameradschaft
d) Nichtzahlung des Beitrags trotz schriftlicher Mahnung
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner
Rechtfertigung zu gewähren. Ein Anruf der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht
zulässig.

 

Was bedeutet: "Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig."?

Wie ist das zu verstehen?

"Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig."?

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Holzhirsch
vor 20 Stunden von mark89:

Ist das heute so üblich? Spricht man nicht mehr miteinander?

Nein, ist es nicht, das macht man heutzutage über WhatsApp oder die Instagram Seite.

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