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Nefel

Kapitalertragssteuer / Quellensteuer für Bedienstete internationaler Organsisationen

Empfohlene Beiträge

Nefel

Hallo,

 

ich möchte einer Freundin bei ihrem Aktiendepot helfen. Allerdings bietet sich mir folgende Herausforderung:

Sie ist Bedienstete einer internationalen Organisation, lebt in der Schweiz und hat ihr Depot in Deutschland. Sie muss laut ihrer Aussage keine Kapitalertragssteuer zahlen, das ist bei der Depotbank auch so hinterlegt.

Sie hat bereits Aktien im Depot und bekommt auf Dividenden jedoch den Quellensteuerabzug.

Kann man diesen Quellensteuerabzug im Vorfeld vermeiden bzw. gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? Oder hat jemand Erfahrungswerte, wie Depotbanken damit umgehen?

Die Quellensteuer im Nachgang zurückzufordern ist in vielen Fällen nicht lohnenswert.

 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Nefel

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Taxadvisor
vor 7 Minuten von Nefel:

Hallo,

 

ich möchte einer Freundin bei ihrem Aktiendepot helfen. Allerdings bietet sich mir folgende Herausforderung:

Sie ist Bedienstete einer internationalen Organisation, lebt in der Schweiz und hat ihr Depot in Deutschland. Sie muss laut ihrer Aussage keine Kapitalertragssteuer zahlen, das ist bei der Depotbank auch so hinterlegt.

Sie hat bereits Aktien im Depot und bekommt auf Dividenden jedoch den Quellensteuerabzug.

Kann man diesen Quellensteuerabzug im Vorfeld vermeiden bzw. gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? Oder hat jemand Erfahrungswerte, wie Depotbanken damit umgehen?

Die Quellensteuer im Nachgang zurückzufordern ist in vielen Fällen nicht lohnenswert.

 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Nefel

Der Quellensteuerabzug ergibt sich aus den nationalen Gesetzen der Quellenländer, die Möglichkeit der teilweisen Erstattung ergibt sich regelmäßig aus den DBA. Bei manchen Staaten lässt sich bereits eine Vorabbefreiung für den Teil erreichen, der ansonsten zu erstatten wäre. Diese Vorabbefreiung wird aber auch nicht von allen Banken berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Nefel
vor einer Stunde von Taxadvisor:

Der Quellensteuerabzug ergibt sich aus den nationalen Gesetzen der Quellenländer, die Möglichkeit der teilweisen Erstattung ergibt sich regelmäßig aus den DBA. Bei manchen Staaten lässt sich bereits eine Vorabbefreiung für den Teil erreichen, der ansonsten zu erstatten wäre. Diese Vorabbefreiung wird aber auch nicht von allen Banken berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

Vielen Dank, Taxadvisor!

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