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elnino

Einschätzung - PKV Anwartschaft

Empfohlene Beiträge

elnino
· bearbeitet von elnino

Hallo,

 

ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin, aber ich bräuchte mal ne kleine Einschätzung meiner Lage

 

Ich habe vor kurzem mein Studium abgeschlossen, war bisher durchgehend privat versichert (zuerst Familie, dann Selbst) und fange bald einen neuen Job unterhalb der JAEG an. Der Wechsel zur GKV ist auch schon geregelt, allerdings bekam ich von der PKV jetzt ein Angebot für eine Anwartschaft "um eine Rückkehr offen zu halten", welches mich etwas zum grübeln gebracht hat.

 

Eigentlich will ich dauerhaft in die GKV. Um das zu erreichen muss ich mindestens 1 Jahr ununterbrochen bei der GKV versichert sein, um auch im Falle einer Kündigung dort zu bleiben. Ist das soweit korrekt? Aber was passiert im Falle einer Kündigung < 1 Jahr?

 

1) Ich müsste dann ja zurück in die PKV oder?

2) Wäre eine Anwartschaft in diesem Szenario überhaupt sinnvoll? (quasi als Sicherheitsnetz? Oder muss mich die alte PKV sowieso in dem Fall aufnehmen?)

3) Welche Nachteile könnten ggf. durch die Anwartschaft entstehen? (außer den Kosten)

 

Würde mich freuen, wenn erfahrene Leute mir mal eine kleine Einschätzung geben und/oder mir Fehler aufzeigen könnten. Ich weiß ich schreib viel über den Worst-Case (Kündigung usw), aber man weiß ja nie und ich wäre gerne vorbereitet, falls der neue Job doch nicht passen sollte.

 

Vielen Dank

Mfg nino

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qmb63
vor 49 Minuten von elnino:

Aber was passiert im Falle einer Kündigung < 1 Jahr?

Die GKV kann dich nicht kündigen, zumindest solange für dich Beiträge abgeführt werden oder du selber freiwillig zahlst.

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Xeronas

Außer den vglw. geringen Kosten gibt es m. E. n keine Nachteile bei einer Anwartschaft. Du bleibst flexibel, v. a. solltest du im Laufe deines Berufslebens wieder V-Frei werden.
Setz doch auch mal die Leistungen der GKV gegen die deines PKV-Tarifs. Aus Leistungssicht sicherlich ein Unterschied, oder?

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elnino
· bearbeitet von elnino

Danke schonmal,

 

@qmb63

habe mich da wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Die Kündigung bezieht sich nur auf den Arbeitsvertrag. 

 

Sprich was passiert mit der GKV, wenn der Arbeitgeber oder ich kündige bevor 1 Jahr rum ist?

 

@Xeronas

Der Leistungsunterschied ist klar :) Aber das klingt schonmal gut...

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chirlu
vor 11 Minuten von qmb63:

Die GKV kann dich nicht kündigen

 

Der Arbeitgeber kann kündigen (womit die Pflichtversicherung endet).

 

vor 11 Minuten von qmb63:

oder du selber freiwillig zahlst.

 

Geht nicht, da für die freiwillige Versicherung eine Vorversicherungszeit erforderlich ist, die hier nicht erfüllt wäre.

 

§ 5 Abs. 9 SGB 5 gewährt hier eine Art kostenlose Anwartschaft in der bisherigen PKV. Insofern ist nur für die Absicherung eines Probezeit-Nichtbestehens keine Anwartschaftsversicherung nötig.

 

Du solltest überlegen, ob du ggf. eine Zusatzversicherung weiterlaufen lassen möchtest.

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elnino
· bearbeitet von elnino

Ok das wusste ich nicht. Wie sieht es denn im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags aus zwischen Probezeit und 1 Jahr aus?

 

Müsste die alte PKV mich ohne Anwartschaft wieder aufnehmen?

Könnten ohne Anwartschaft ggf. Gesundheitsprüfung/Rückstände/Zuschlage neu berechnet werden?

 

 

 

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qmb63

Ist die VVZ nicht erfüllt, kann eine auslaufende Versicherungspflicht als freiwillige Versicherung bei derselben Kasse fortgesetzt werden (Anschlussversicherung).

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elnino

Sorry aber das verstehe ich nicht. 

 

Um freiwillig in der GKV zu bleiben muss ich die vorversicherungszeit erfüllen, aber laut anschlussversicherung nicht? 

 

Wäre nett wenn ihr mir das erklären könntet... Für mich schließt sich das gegenseitig aus

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chirlu

Unfähiger Gesetzgeber …

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qmb63

In Deutschland besteht seit 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung. Jeder Unversicherte wird dem System zugeordnet, in welchem er zuletzt versichert war. Solltest du die Probezeit nicht bestehen, würdest du der GKV zugeordnet, weil du dort zuletzt versichert warst und wirst in der GKV weiter versichert. Die Frage ist wer die Kosten trägt.  In deinem Fall könnte es z. B. das Jobcenter sein, weil du ALG 2 beantragst, Anspruch auf ALG 1 hast du ja nicht.

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elnino
· bearbeitet von elnino

Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten! Echt super :)

 

Im Falle einer Kündigung und keiner weiteren bestehenden Versicherung greift die obligatorische Anschlussversicherung.

 

Bin halt leider so jemand, der alle möglichen Szenarien durchdenkt und für alle Fälle gewappnet sein will. Ich hoffe natürlich das alles glatt läuft und der Job mir super gefällt, aber man weiß nie. Hatte gedacht die Anwartschaft wäre nen Rettungsseil für den Fall, aber das Seil brauch ich ja in dem Fall gar nicht.

 

 

Mfg Nino

 

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bondholder
vor 2 Stunden von elnino:

Ich hoffe natürlich das alles glatt läuft und der Job mir super gefällt, aber man weiß nie. Hatte gedacht die Anwartschaft wäre nen Rettungsseil für den Fall, aber das Seil brauch ich ja in dem Fall gar nicht.

In der GKV zahlst du halt gegebenenfalls den Höchstsatz, weil bei freiwilliger Versicherung alle Einkunftsarten betrachtet werden. (Falls du so hohe andere Einkünfte versteuerst, solltest du dir den Beitrag allerdings auch leisten können.)

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Peter Wolnitza

Also:
1. Nein, Du musst nicht zurück in die PKV - wurde bereits erklärt.

2. Anwartschaft KANN sinnvoll sein, siehe 4.

3. Keine

4. Eine Anwartschaftsversicherung gilt nur für die ausgewählten Tarife, heisst, man muss sich JETZT entscheiden, in welchen Tarifen der jeweiligen Gesellschaft man ggfls. in ein paar Jahren versichert werden möchte.

Leistungsansprüche auf medizinische Behandlung hat man aus einer AWV nicht.

5. Daher bessere Lösung (sofern aktueller Gesundheitszustand das zulässt): sog. Optionstarif

in Kurzversion: 1 oder 2 Bett Zimmer, Wahlärztliche Behandlung und zusätzlich die Option, beim erstmaligen Überschreiten der GKV Pflichtversicherungsgrenze in einen beliebigen Tarif des Versicherers wechseln zu können.

- ist meist sogar günstiger als eine Anwartschaft.

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elnino
· bearbeitet von elnino

@Peter Wolnitza

 

Vielen Dank für die Zusammenfassung. Die Idee mit dem Optionstarif klingt gut, werde ich mir definitiv überlegen und mit der PKV besprechen.

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