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nachfrage

Riester Auszahlung ab 60 Jahren sinnvoll oder warten bis Renteneintritt

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage

Hallo,

 

mal eine Frage an die Experten:

 

  • bin jetzt 60 Jahre alt und habe noch 4 Jahre bis zum Renteneintritt
  • mein Riester läuft seit 2002 (z.Zt. Beitragsfrei gestellt) , d.h. eine Auszahlung ab 60 sollte möglich sein
  • wenn ich mir jetzt schon eine Riesterrente zahlen lassen würde, muss ich bis zum Renteneintritt (bin noch berufstätig) natürlich eine höhere
    Steuer auf die Riesterrente zahlen als wenn ich schon Renter warte

 

Was würde ihr machen? 

 

  • warten mit der Auszahlung bis Rentenbeginn
  • oder den Steuerlichen Nachteil in kauf nehmen und dafür 4 Jahre länger die Reisterrente beziehen

 

Gruß

peter

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ImperatoM

Hallo Peter,

 

denk doch bitte selbst nochmal darüber nach, welche Zahlen zu einer sinnvollen Beantwortung der Frage notwendig sein werden.

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odensee
vor 22 Stunden von nachfrage:

oder den Steuerlichen Nachteil in kauf nehmen und dafür 4 Jahre länger die Reisterrente beziehen

Bist du sicher, dass du nur einen steuerlichen Nachteil hast? Oder könnte es sein, dass die Rentenzahlung niedriger ausfällt, wenn die Auszahlung früher beginnt?

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nachfrage
vor 45 Minuten von odensee:

Bist du sicher, dass du nur einen steuerlichen Nachteil hast? Oder könnte es sein, dass die Rentenzahlung niedriger ausfällt, wenn die Auszahlung früher beginnt?

 

Die verschiedenen Rentenzahlung habe ich schonmal angefragt. Wir dann aber sicherlich kleiner ausfallen. Allerdings würde dafür natürlich auch auch 4 Jahre länger Rentenzahlungen bekommen.

 

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nachfrage
vor 21 Stunden von ImperatoM:

Hallo Peter,

 

denk doch bitte selbst nochmal darüber nach, welche Zahlen zu einer sinnvollen Beantwortung der Frage notwendig sein werden.

 

Vertrag: Cosmos  RentiTop 60plus

Rentenbetrag monatlich ~ 140€

Grenzsteuersatz aktuell ~35% 

Grenzsteuersatz bei Rente ~24%

 

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ImperatoM
vor 2 Stunden von nachfrage:

Vertrag: Cosmos  RentiTop 60plus

Rentenbetrag monatlich ~ 140€

Grenzsteuersatz aktuell ~35% 

Grenzsteuersatz bei Rente ~24%

 

Das ist ein Anfang. Wie hoch wäre der Rentenbetrag mit Rentenbeginn vier Jahre später? Wie hoch ist Deine persönliche Lebenserwartung? Wie wichtig ist es Dir, Geld vererben zu können?

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odensee
vor 19 Stunden von nachfrage:

Vertrag: Cosmos  RentiTop 60plus

Rentenbetrag monatlich ~ 140€

Grenzsteuersatz aktuell ~35% 

Grenzsteuersatz bei Rente ~24%

Du hast eine unbekannte Größe: deine Lebenserwartung! Und "uns" ist nicht klar, ob es Erben gibt, denen du noch was vermachen willst.

 

Ansonsten ist es eine Frage von "Excel".

Rechnung Nummer 1: monatlicher Rentenbetrag 140 Euro, die ersten 4 Jahre mit 35% versteuert und die weiteren mit 25%

Rechnung Nummer 2: monatlicher Rentenbetrag X Euro, den mit 25% versteuert, aber erst in 4 Jahren, in den ersten Jahren bringt das also "0"

 

Dann kannst du ausrechnen, ab welchem Jahr sich das längere Warten auf die Auszahlung lohnen wird.

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nachfrage

Ich warte leider immer noch auf die Daten von der Versicherung.

 

Eine Frage hätte ich aber noch zu den Krankenkassenbeiträgen. Ich habe das so verstanden, das die Auszahlung generell zwar besteuert wird ich aber keine Krankenkassenbeitrage zahlen muss.

Gilt das auch, wenn ich mir die Rente und ggf. eine Eimalzahlung von 30% auszahlen lasse wenn und ich noch Erwerbstätig bin (also noch kein Rentner)?

 

 

 

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chocobo

Ob KV Beiträge fällig werden, ist abhängig von deinem Status.

Status "KVdR" - Krankenversicherung der Rentner = keine KV Beiträge auf Riester

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage
vor 4 Stunden von chocobo:

Ob KV Beiträge fällig werden, ist abhängig von deinem Status.

Status "KVdR" - Krankenversicherung der Rentner = keine KV Beiträge auf Riester

Also wenn ich Renter bin (ab 2022) habe ich den Status KVdR

Aber bis 2022 bin ich ja noch normal berufstätig und in der gestzlichen Krankenversicherung.

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Knacker
vor 8 Stunden von nachfrage:

Also wenn ich Renter bin (ab 2022) habe ich den Status KVdR

Aber bis 2022 bin ich ja noch normal berufstätig und in der gestzlichen Krankenversicherung.

Wenn Du freiwillig (gesetzlich) krankenversichert bist, dann sind alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

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mark89
· bearbeitet von mark89
vor 12 Minuten von Knacker:

Wenn Du freiwillig (gesetzlich) krankenversichert bist, dann sind alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Schon irgendwie blöd, wurden die Riesterbeiträge doch in der Regel aus Nettolohn finanziert. Man wird also unter Umständen doppelt zur Kasse gebeten? Besonders blöd, wenn man mit 62 in Teilzeit gehen möchte und dadurch unter die BBG rutscht, das aber durch die Riesterrente etwas kompensieren möchte. 
 

Edit: Dann vermutlich sogar den vollen Beitragssatz?!
 

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moonraker

Bei Steuerförderung von Riester (d.h. mit genügend hohem Einkommen), bekommt man die Einkommenssteuer zurück, zahlt also nichts doppelt. Auch KK-Beiträge hat man dann nicht gezahlt (da über BBG).

Falls man weniger verdient hat, gibt es eben die Zulagen als "Ausgleich" - ob es lohnenswert ist, kann man vorher abschätzen. Deshalb sollte man sich die Fördersituation eben vorher anschauen - in bestimmten Fällen lohnt es sich eben nicht.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 2 Stunden von moonraker:

Bei Steuerförderung von Riester (d.h. mit genügend hohem Einkommen), bekommt man die Einkommenssteuer zurück, zahlt also nichts doppelt. 

Weil man dann nur in der Rentenphase Steuern zahlt.

 

vor 2 Stunden von moonraker:

 Auch KK-Beiträge hat man dann nicht gezahlt (da über BBG).

Wenn er aufgrund von Teilzeit unter die BBG rutscht, dann zahlt er für diesen überschaubaren Zeitraum Beiträge auf die Riesterrente. Später eher nicht, weil die KdVR die Beitragsveranlagung ausschließt.

 

vor 2 Stunden von moonraker:

Falls man weniger verdient hat, gibt es eben die Zulagen als "Ausgleich" - ob es lohnenswert ist, kann man vorher abschätzen. 

Die Zulage von 175 € gleicht bei weitem nicht eine Steuerermäßigung > 600 € aus.

 

vor 10 Stunden von mark89:

Edit: Dann vermutlich sogar den vollen Beitragssatz?!

Nein, zumal der doppelte Beitragssatz für Betriebsrenten ebenfalls auf dem Prüfstand steht.

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moonraker
vor 4 Stunden von Knacker:

Die Zulage von 175 € gleicht bei weitem nicht eine Steuerermäßigung > 600 € aus.

Ich meinte, wer so wenig verdient, dass er keine Steuerermäßigung über die Zulage hinaus bekommt, für den ist die Zulage ein Ausgleich für nicht gesparte Steuern und KK-Beiträge. Ab sich das lohnt, kann man vorher ausrechnen/abschätzen. Wenn es nicht lohnenswert ist, dann sollte man Riester sein lassen...

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nachfrage
vor 18 Stunden von Knacker:

Wenn Du freiwillig (gesetzlich) krankenversichert bist, dann sind alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Vielen Dank für den Hinweis. Das wäre fast in die Hose gegangen.

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 51 Minuten von nachfrage:

Vielen Dank für den Hinweis. Das wäre fast in die Hose gegangen.

Warum, bist Du etwa freiwillig krankenversichert? Dann wird es vermutlich schwierig, weil nur derjenige in die KVdR darf,  zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Und wenn Du da nicht reinkommst, dann zahlst Du auch nach Deinem Renteneintritt in vier Jahren KV-Beiträge. Also ich würde die Rente so bald wie möglich in Anspruch nehmen.

vor 3 Stunden von moonraker:

Ich meinte, wer so wenig verdient, dass er keine Steuerermäßigung über die Zulage hinaus bekommt, für den ist die Zulage ein Ausgleich für nicht gesparte Steuern und KK-Beiträge.

Das ist wohl richtig, aber der Fragesteller, verdient um die BBG.

 

vor 3 Stunden von moonraker:

Ich meinte, wer so wenig verdient, dass er keine Steuerermäßigung über die Zulage hinaus bekommt, für den ist die Zulage ein Ausgleich für nicht gesparte Steuern und KK-Beiträge.

Allenfalls ein Ausgleich für die nicht gesparten Steuern. Auf den KV-Beiträgen bleibt der Geringverdiener sitzen.

 

vor 3 Stunden von moonraker:

Ab sich das lohnt, kann man vorher ausrechnen/abschätzen. Wenn es nicht lohnenswert ist, dann sollte man Riester sein lassen...

Sofern die Parameter vorher bekannt sind. Wer viel einzahlt, um nur die Zulage zu bekommen, sollte es in der Tat lassen. Schließlich wird die gesamte Einzahlung steuerpflichtig.

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nachfrage
vor 4 Minuten von Knacker:

Warum, bist Du etwa freiwillig krankenversichert? Dann wird es vermutlich schwierig, weil nur derjenige in die KVdR darf,  zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Und wenn Du da nicht reinkommst, dann zahlst Du auch nach Deinem Renteneintritt in vier Jahren KV-Beiträge. Also ich würde die Rente so bald wie möglich in Anspruch nehmen.

Das ist wohl richtig, aber der Fragesteller, verdient um die BBG.

 

Allenfalls ein Ausgleich für die nicht gesparten Steuern. Auf den KV-Beiträgen bleibt der Geringverdiener sitzen.

 

Sofern die Parameter vorher bekannt sind. Wer viel einzahlt, um nur die Zulage zu bekommen, sollte es in der Tat lassen. Schließlich wird die gesamte Einzahlung steuerpflichtig.

 

Nein ich bin nicht privatversichert. Aber liege mit meinem Brutto z.Zt. unterhalb der BBG von 4.537,50€

Da ich erst ab 2023 Renter werde habe ich das jetzt so verstanden, dass wenn ich mir die Riester jetzt schon auszahlen lasse ich darauf dann Beiträge zur Krankenkasse zahlen muss. 

 

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 29 Minuten von nachfrage:

 

Nein ich bin nicht privatversichert. Aber liege mit meinem Brutto z.Zt. unterhalb der BBG von 4.537,50€

 

Du verwechselst freiwillig gesetzlich versichert mit privat KV. Macht aber nichts, weil Du in der GKV sicherlich pflichtversichert bist.

 

vor 29 Minuten von nachfrage:

Da ich erst ab 2023 Renter werde habe ich das jetzt so verstanden, dass wenn ich mir die Riester jetzt schon auszahlen lasse ich darauf dann Beiträge zur Krankenkasse zahlen muss.

Nicht als gesetzlich Pflichtversicherter.

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nachfrage
vor 33 Minuten von Knacker:

Du verwechselst freiwillig gesetzlich versichert mit privat KV. Macht aber nichts, weil Du in der GKV sicherlich pflichtversichert bist.

 

Nicht als gesetzlich Pflichtversicherter.

Das widerspricht doch dem:

 

vor 9 Stunden von Knacker:

Wenn er aufgrund von Teilzeit unter die BBG rutscht, dann zahlt er für diesen überschaubaren Zeitraum Beiträge auf die Riesterrente. Später eher nicht, weil die KdVR die Beitragsveranlagung ausschließt.

 

stehe jetzt irgendwie auf dem Schlauch.

 

Ich rutsche bis zum Renteneintritt (in 2023) definitiv unter die BBG, muss ich dann wenn ich mir ab 2020 die Rente auszahlen lasse darauf Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

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Knacker
vor 4 Stunden von nachfrage:

Das widerspricht doch dem:

Nein, weil Du nach dem Unterschreiten der KV-BBG gesetzlich pflichtversichert bist und deshalb nur Dein krankenversicherungspflichtiges Entgelt zählt.

vor 4 Stunden von nachfrage:

Ich rutsche bis zum Renteneintritt (in 2023) definitiv unter die BBG, muss ich dann wenn ich mir ab 2020 die Rente auszahlen lasse darauf Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Nein.

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nachfrage
· bearbeitet von nachfrage

Hat leider etwas gedauert, aber jetzt habe ich die Rückmeldung meiner Riester Versicherung:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Rentenzahlungen sind grundsätzlich nur von gesetzlich krankenversicherten Rentnern zu zahlen. Ob die Beiträge aus betrieblichen und/oder auch aus privaten Renten zu zahlen sind, hängt davon ab, ob der gesetzlich Krankenversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist. Privat krankenversicherte Rentner brauchen generell keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Renten zu zahlen.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

a) Pflichtversicherte in der KVdR:
- müssen Sozialversicherungsbeiträge auf Renten aus betrieblicher Altersversorgung zahlen
- auf Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

b) Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte:
- müssen Sozialversicherungsbeiträge auf alle Renten zahlen (sowohl betriebliche, als auch Riester-, Basis- und sonstige private Renten)

Bei unseren Auskünften handelt es sich um allgemeine Angaben. Verbindliche Auskünfte über die Verbeitragung von Versicherungsleistungen aus Ihren Versicherungsverträgen kann Ihnen Ihre Krankenkasse erteilen, da dort die Entscheidung hierüber getroffen wird.

 

Pflichtversichert bin ich ja, aber noch nicht in der KVdR, sollte dann aber ok sein (hoffe ich)

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 17.1.2020 um 19:29 von nachfrage:

Pflichtversichert bin ich ja, aber noch nicht in der KVdR, sollte dann aber ok sein (hoffe ich)

Wenn Du bis zum offiziellen Rentenbeginn pflichtversichert bist, ist die Riesterrente beitragsfrei.

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whister
Am 17.1.2020 um 19:29 von nachfrage:

Hat leider etwas gedauert, aber jetzt habe ich die Rückmeldung meiner Riester Versicherung:

Und wo ist nun der Vergleich der Rente aus diesem Riester-Vertrag mit 60 und 64? :rolleyes:

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odensee
vor 9 Stunden von whister:

Und wo ist nun der Vergleich der Rente aus diesem Riester-Vertrag mit 60 und 64? :rolleyes:

@nachfrage: das interessiert mich auch. Sind alle anderen Aspekte neben der Krankenversicherungsfrage für dich jetzt so geklärt, dass du ab 60 auszahlen lässt? Da würden auch mich genauere Zahlen (Auszahlung Riester / Steuerlicher Aspekt) interssieren. Wenn du magst...

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