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Steuererklärung: Ausschüttungsgleiche Erträge vergessen

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Ich habe mit einem guten Freund von einigen Jahren mit der Geldanlage in ETFs begonnen.

Heute, im Gespräch über das neue Investmentbesteuerungsgesetz, kam raus, dass er in den Jahren 2016 und 2017 keine ausschüttungsgleichen Erträge bei seiner Steuererklärung angegeben hat.

Er nahm an, die (damals noch thesaurierenden) Comstage ETFs auf World und EM seien in Deutschland aufgelegt und die Depotbank würde alles regeln, dabei ist das Fondsdomizil Luxemburg.

 

Meine Frage (da er hier nicht angemeldet ist):

1) Er hat einen Freistellungsauftrag bei seiner Depotbank eingereicht. Dieser wurde nicht aufgebraucht. Entschärft das die Thematik?

2) Kann/Sollte er das (wenn ja, wie?) nachreichen?

 

Vielen Dank für die Hilfe vorab!!

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chirlu
vor 8 Minuten von FitBroker:

die (damals noch thesaurierenden) Comstage ETFs auf World und EM

 

Die sollten doch als Swapper damals keine ausschüttungsgleichen Erträge gehabt haben.

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MeinNameIstHase

Freistellungsauftrag bei Depotbank? Heißt das, dass er bei einer in Deutschland ansässigen Bank Kunde ist und diese die Fondsanteile für ihn im Depot verwahrt? Dann erledigt doch die Bank alles, was mit Abgeltungssteuer zu tun hat. Dann sollte alles abgegolten sein und er braucht guten Gewissens nichts zu unternehmen.

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moonraker
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Freistellungsauftrag bei Depotbank? Heißt das, dass er bei einer in Deutschland ansässigen Bank Kunde ist und diese die Fondsanteile für ihn im Depot verwahrt? Dann erledigt doch die Bank alles, was mit Abgeltungssteuer zu tun hat. Dann sollte alles abgegolten sein und er braucht guten Gewissens nichts zu unternehmen.

Das galt aber eben nicht vor 2018! Da musste man sich bei ausländischen Thesaurierern noch kümmern und ausschüttungsgleiche Erträge (agE) selbst versteuern (Anlage KAP).

 

wie @chirlu schon geschrieben hat, sollten diese Camstage ETF eigentlich keine agE gehabt haben - kann man im Bundesanzeiger prüfen.

Wenn es agE unter dem noch vorhandenen Sparerfreibetrag gab, wären keine Steuern angefallen.

Allerdings würde bei einem jetzigen oder künftigen Verkauf nochmals Steuer auf diese Anteile anfallen (automatisch von der Bank abgezogen). Diese könnte man sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn man nachweist, dass man sie schon korrekt versteuert hat. Das würde dann natürlich nicht möglich sein.

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Bassinus

Vorfrage: Ist die Anlagesumme nebst weiteren Zinseinkünften etc. Überhaupt über 40.000€ gewesen? Gerade "Beginner" liegen meist weit weit darunter. Dann hättest du nur deinen Freibetrag verschenkt und versteuerst voll bei Verkauf bzw. beim genötigten Pflichtverkauf 1.1.18

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Allesverwerter

Die bereits in den alten Steuererklärungen vor 2018 angegebenen Erträge sind dann beim Verkauf in der Zukunft zu berücksichtigen oder gibt es bei der Zwangsabrechnung 1.1.2018 etwas anzugeben?

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