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Ricky_25

Anrechnung Consors Verlusttöpfe gegen Altersvorsorgen Einmalzahlung möglich?

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Ricky_25

Hallo Freunde,

ich habe eine für mich dringende Frage, da es das Steuerjahr 2019 betrifft.


Sachverhalt ist folgender (da kurz vor der Rente) habe mir vor einigen Wochen
eine meiner Altersvorsorgen als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Nun ist es so das ich auf meinem Consors Depot vor 5-10 Jahren nicht sonderlich
erfolgreich war und aus diesem Grund dort sicherlich bei Consors Verlusttöpfe
habe.

Kann ich diese Consors Verlusttöpfe gegen Altersvorsorgen Einmalzahlung
anrechnen lassen und wenn ja wie?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe und ein hoffentlich frohes neues Jahr

Gruß
R.
 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Vielleicht wäre es gegangen, vielleicht auch nicht; kann man ohne Näheres zu der Auszahlung und zur Art der Verluste (Aktien?) nicht wissen. In jedem Fall aber hast du die Frist (15. Dezember) für die Bescheinigung der Verluste für diesen Veranlagungszeitraum verpaßt.

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Ricky_25

Danke für die Antwort, 

 

die Auszahlung ist über eine Betriebsrente erfolgt, Verluste sind aus Aktien und Fonds entstanden (war ne ruppige Krisenzeit um 2009 rum).

 

Besteht die Möglichkeit die Bescheinigung (ggf. gegen Gebühren) noch ausstellen zulassen, oder stellen sich die Broker da quer?

 

Vielen Dank

R.

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Cauchykriterium

Am besten rufst Du einfach morgen früh gleich bei Consors an. Die wissen selbst am besten, was noch geht und was nicht.

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Ricky_25

Werde gleich morgen früh dort anrufen und nachfragen. Aber prinzipiell die Idee eine "aktuelle" Einmalzahlung gegen "alte" Verluste steuerlich anzurechnen / gegenzurechnen würde funktionieren?

 

Gruß

R.

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monopolyspieler

Nein- das scheitert schon daran, das

Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.

Ob sonstige Verluste mit einer Betriebsrente verrechnet werden können- keine Ahnung.

Wenn Du in den letzten 10 Jahren nicht erfolgreich warst, dann hast Du wirklich sehr grosses Pech gehabt.

Da ging so ziemlich alles nach oben.

 

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chirlu
vor 4 Stunden von Ricky_25:

um 2009 rum

 

Da ist auch noch zu berücksichtigen, daß das heutige System erst seit 1. 1. 2009 gilt. Alles, was du vorher gekauft hast, zählt nicht mit; auch wenn die Verluste erst danach realisiert wurden.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Kommt darauf an- vorher konnte man auch schon Verluste anhäufen, wenn man innerhalb der 1jährigen Spekulationsfrist verkauft hat.

Im Mai 2008 gekauft- im März 2009 verkauft...

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chirlu
vor 24 Minuten von monopolyspieler:

vorher konnte man auch schon Verluste anhäufen, wenn man innerhalb der 1jährigen Spekulationsfrist verkauft hat.

 

Ja, diese Altverluste sind aber 2013 verfallen.

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beamter97
vor 7 Stunden von chirlu:

Ja, diese Altverluste sind aber 2013 verfallen.

 

Nein, sie können nur nicht mehr mit Kursgewinnen aus Wertpapieren verrechnet werden.

 

Nur noch mit Spekulationsgewinnen z.B. aus Immobilien- oder Rohstoffgeschäften

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chirlu

Unter den hier gegebenen Umständen (seit 2009 nicht mehr gekümmert) sind sie verfallen.

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beamter97

Und was bedeutet im "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" die Zeile "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung" ?

 

Das Finanzamt vergißt nichts!

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chirlu
vor 7 Minuten von beamter97:

Das Finanzamt vergißt nichts!

 

Scho’ recht, aber bevor es sein Elefantengedächtnis unter Beweis stellen kann, muß es von den Verlusten erst einmal erfahren haben (durch entsprechende Angabe in der Steuererklärung und Vorlage einer Bescheinigung der Bank).

 

Aber selbst wenn @Ricky_25 das seinerzeit doch erledigt haben sollte, nützt es in diesem Fall nichts, denn die Auszahlung jetzt war kein Spekulationsgewinn.

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Ricky_25

Hallo zusammen, 

 

ich wollte noch mal melden und für eure Hilfe bedanken, hab wie vorgeschlagen mit CSO gesprochen, leider ohne Erfolgt. Der Termin 15.12 ist verbindlich und keine Beantragung zu einem späteren Zeitpunkt mehr möglich.

Selbst dann nicht wenn man zusätzliche Gebühren / ... die durch den Mehraufwand (wie hoch der auch immer sein soll) tragen will.

 

Gruß und hoffe das Ihr alle einen guten Rutsch hattet.

R.

 

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