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Chris75

Riester UnionInvestment auflösen - Meine Überlegungen

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Hallo,

 

ich stehe gerade vor der Entscheidung, meinen Riestervertrag bei Union-Investment aufzulösen.

 

Aktuelles Guthaben: 51.000 EUR

davon Zulagen: 2.000 EUR

davon Einzahlungen: 24.000 EUR

davon Gewinne: 25.000 EUR

 

Grenzsteuersatz irgendwas um die 40%; Keine zusätzlichen Sonderausgaben in der Vergangenheit angesetzt.

 

Meinen Vertrag habe ich bereits ruhend gesetzt, da meine Frau nun auch wieder unmittelbar zulagenberechtigt ist. Der Vertrag meiner Frau wird normal weitergeführt, da bei ihr die Kinder laufen, sie ein relativ niedriges Einkommen hat und sich dadurch eine hohe Förderquote ergibt.

 

 

Besten Dank,

Chris

 

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chirlu
vor 21 Minuten von Chris75:

Hab ich dabei etwas vergessen?

 

Du mußt auch die über die Zulagen hinausgehende steuerliche Förderung zurückzahlen. Mutmaßlich ist das sehr viel mehr als die 2000 Euro Zulagen.

 

Du findest den Betrag auf deinem Steuerbescheid.

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Im Steuerbescheid steht immer "Ein Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeträge in Höhe von 2.027 EUR kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist". Hab das mal 6-7x exemplarisch nachgesehen.

 

Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es keine weitere steuerliche Förderung gegeben hat.

 

Kann ich das beim Finanzamt anfragen?

 

Gruß, Chris

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Chris75:

Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es keine weitere steuerliche Förderung gegeben hat.

 

Hmmm … OK. Irgendwie geht das für mich noch nicht auf. Am ehesten noch, wenn ich annehme, daß du sehr viel mehr in den Vertrag eingezahlt hast als nötig und daß du relativ viele (bei deiner Frau berücksichtigte) Kinder hast.

 

Euer Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft? Sonst könnte es sinnvoller sein, zunächst Teilbeträge zu entnehmen.

 

vor einer Stunde von Chris75:

Kann ich das beim Finanzamt anfragen?

 

Vermutlich, aber es würde sonst schon auf dem Bescheid stehen („gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG – über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung“).

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Knacker
vor 58 Minuten von Chris75:

Im Steuerbescheid steht immer "Ein Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeträge in Höhe von 2.027 EUR kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist".

Dies wird zutreffen, weil auch die Zulagen Deiner damals noch mittelbar zulagenberechtigten Frau angerechnet werden.

 

vor 1 Stunde von Chris75:

Rückzahlung der Zulagen in Höhe von 2.000 EUR und Versteuerung der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz (25.000 x 40% + Kirchensteuer) = 11.000 EUR. D.h. mir würden aus dem Vertrag dann 38.000 EUR zufließen.

Die Erhöhung des zvE um die Gewinne wird den Steuersatz auf  42 % treiben.

 

vor 1 Stunde von Chris75:

1) Im Rentenalter muss ich die Rente und die 30% einmalige Entnahme zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz versteuern (nicht deutlich weniger als jetzt). D.h. auch auf die eigenen Beträge. 

.

.

.

Hab ich dabei etwas vergessen? Ist die Überlegung nachvollziehbar?

Du könntest auch zwecks Sicherung (neue Garantie) nach Fair umschichten und mit 62 Jahren förderschädlich kündigen. Dann musst Du die magere Zulage zurückzahlen und nur die Hälfte des Gewinns versteuern. Ansonsten ist Deine Überlegung sehr gut. Ein weiterer Vorteil ist, dass man damit dem Kurzlebigkeitsrisiko ein Schnippchen schlägt.

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Knacker
vor 11 Minuten von chirlu:

Euer Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft? Sonst könnte es sinnvoller sein, zunächst Teilbeträge zu entnehmen.

Wir haben hier doch erst kürzlich festgestellt, wie eine förderschädliche Entnahme zu versteuern ist.

Zitat

Eine Kapitalauszahlung wird nach den Regeln steuerbegünstigter Kapitallebensversicherungen besteuert, wenn dafür die Mindestbedingungen – insbesondere 12 Jahre Laufzeit – eingehalten sind (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Bstb. c EStG). Wenn die Mindestbedingungen nicht eingehalten werden, dann eben Versteuerung des Komplettgewinns.

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Knacker:

Wir haben hier doch erst kürzlich festgestellt, wie eine förderschädliche Entnahme zu versteuern ist.

 

Richtig, ich werfe das immer noch mit Rentenversicherungen zusammen. Die Unterscheidung ist unsinnig (Vorwurf an den Gesetzgeber). Aber was würde passieren, wenn er das Kapital zunächst auf eine Riester-Rentenversicherung übertragen und dann aus dieser ungeförderte Tranchen entnehmen würde?

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Hallo,

ich habe gerade mal gerechnet was der Renditenachteil ausmacht.

D.h. bis 65 wären das bei mir noch 22 Jahre

 

 

 

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whister
vor 15 Minuten von Chris75:

Variante 2) Auszahlung und eigene Anlage

 

Startwert 38.000

Marktentwicklung 4,0%

Kostensatz 0,25%

Underperformance aktives Management vs. Markt 0,0%

Endwert 82.000

x Steuerfrei

Endwert nach Steuern 82.000

Wieso ist diese Variante steuerfrei?

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
Am 30.12.2019 um 23:58 von whister:

Wieso ist diese Variante steuerfrei?

Stimmt, hab die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% vergessen (bin über den Freibeträgen).

 

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stagflation
vor 5 Stunden von Chris75:

Aktuelles Guthaben: 51.000 EUR

davon Zulagen: 2.000 EUR

davon Einzahlungen: 24.000 EUR

davon Gewinne: 25.000 EUR

 

Also erst einmal: herzlichen Glückwunsch! Das Guthaben hat sich doch offenbar sehr gut entwickelt! Die allermeisten Leute mit Riester-Vertrag träumen von solchen Gewinnen!

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Danke für euren Input.

 

 

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fennichfuxer

Hi Chris,

 

warum rechnest Du bei Variante 1 anders als bei Variante 3? Auch die Uniprofirente kann komplett förderschädlich verwendet werden und dann käme dort ebenfalls die 12/62-Regel zur Anwendung.

 

In welchem Uniglobal steckt dein Riester?

 

Grüßle

ff

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
Am 31.12.2019 um 10:59 von fennichfuxer:

Hi Chris,

 

warum rechnest Du bei Variante 1 anders als bei Variante 3? Auch die Uniprofirente kann komplett förderschädlich verwendet werden und dann käme dort ebenfalls die 12/62-Regel zur Anwendung.

 

In welchem Uniglobal steckt dein Riester?

 

Grüßle

ff

Hallo,

 

ja das stimmt. Aber durch die hohen laufenden Kosten wird das keine relevante Option sein.

Ich hatte der Umstellung damals wideresprochen und mein Kapital verteilt:

75% meines Kapitals stecken im UniGlobal

25% meines Kapitals steckem im UniRenta

 

 

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LiebesLieschen
· bearbeitet von LiebesLieschen

Habe ich überlesen, wie alt der Union ist?

Die ersten Riester-Verträge hatten noch eine tolle Sterbetafel und super Rentenfaktoren. Ich habe noch ein 'Schätzchen' von 2003 mit 56 Euro je 10.000 Kapital. Es fällt mir schwer, das zu kündigen.

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Chris75
· bearbeitet von Chris75
vor 16 Minuten von LiebesLieschen:

Habe ich überlesen, wie alt der Union ist?

Die ersten Riester-Verträge hatten noch eine tolle Sterbetafel und super Rentenfaktoren. Ich habe noch ein 'Schätzchen' von 2003 mit 56 Euro je 10.000 Kapital. Es fällt mir schwer, daß zu kündigen.

 

Mein Vertrag ist vom 24.08.2005.

Ist das  mit dem Rentenfaktor irgendwo einsehbar? Ich bin immer davon ausgegangen, dass dieser nicht garantiert wäre...

 

Ich kann da nur folgendes lesen:

Mit wie viel Rente Sie sicher rechnen können, erfahren Sie bis zu 24 Monate vor Beginn der Auszahlphase per Garantie-Bescheinigung, in der wir Ihnen einen Rentenfaktor garantieren.

 

 

 

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LiebesLieschen
vor 45 Minuten von Chris75:

 

Ist das  mit dem Rentenfaktor irgendwo einsehbar? Ich bin immer davon ausgegangen, dass dieser nicht garantiert wäre...

 

 

Ich habe es mir ausgerechnet. Die garantierte Rente steht bei mir im Vertrag. 

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Knacker
vor 4 Stunden von fennichfuxer:

warum rechnest Du bei Variante 1 anders als bei Variante 3? Auch die Uniprofirente kann komplett förderschädlich verwendet werden und dann käme dort ebenfalls die 12/62-Regel zur Anwendung.

Ein guter Grund ist, dass die fetten Gewinne nach dem Umschichten zu Fair bis zum Auslaufzeitpunkt gesichert sind. Wenn allerdings der Rentenbeginn bei Fair auf das  83. Lebensjahr gesetzt wird, dann bringt das sicher wenig

 

vor 4 Stunden von Chris75:

x 40% Steuersatz nur auf 50% des Ertragsanteils (30.000 x 40%)

Nicht Ertragsanteil sondern Überschuss (Gewinn).

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Chris75
vor einer Stunde von Knacker:

Nicht Ertragsanteil sondern Überschuss (Gewinn).

 

Ja, hab mich falsch ausgedrückt. Die Rechnung sollte aber stimmen...

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