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sharescreener

Wie ($)-Zinsen in der Anlage KAP angeben?

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sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Hallo,

 

bin bei IB und habe einen hohen Dollar Cashbestand worauf ich auch entsprechend Zinsen bekomme. Wie geben ich diese $-Zinsen in der Anlage KAP an? 

 

Viele Grüße

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Aktie

Umrechnen zum Zuflusszeitpunkt. Entweder mit dem (monatlichen) EZB-Referenzkurs (BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08) oder wohl auch akzeptiert mit dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs. Das dürfte bei ein paar Euro Zinsen betragsmäßig kaum einen Unterschied machen.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Ich denke er meint die konkreten Zeilen, hier "ausländische Kapitalerträge" . 

Die EUR Umrechnung übernimmt IB taggenau auf den Auswertungen. 

 

(Ich gehe davon aus, dass die Formulare für dieses Jahr noch nicht in der endgültigen Form existieren und suche deshalb nicht nach der Zeilennummer.) 

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Aktie

Ah, okay. Aber doch, die Formulare für Einkommensteuer (unbeschränkt) sind schon da.

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MeinNameIstHase

Einkünfte aus Zinsen werden taggenau zum Wertstellungsdatum (=Zuflussdatum) in Euro umgerechnet. Sie dind lfd. Einkünfte nach §20 Absatz 1 EStG, die noch nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben, wenn sie von IB gezahlt werden. Denkbar wären auch $-Zinsen auf Zinspapiere (sog. Fremdwährungsanleihen), die von einem Deutschen Emittenten stammen und die schon an der Quelle mit KapErSt (dt. QSt) belastet sind. Die gehören dann in die Zeile "Zinsen (lfd. Einkünfte), die in Deutschland bereits der Abgeltungsteuer unterlegen haben). 

 

Das mit den monatlichen USt-Umrechnungskursen stammt aus einem Urteil und ist eine Vereinfachung für das FA, wenn sie mangels Angaben des Steuerpflichtigen die Einkünfte schätzen. Der Fall war recht speziell und ist kein Freibrief für Steuerpflichtige, diese Vereinfachung selbst zu nutzen. Hintergrund der Story war, dass das FA damals nur Jahressummen mit Ultimokurs umrechnete/schätzte. Dem Gericht gefiel das nicht und es meinte, es müsse schon wenigstens monatlich geschätzt werden.

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sharescreener

Danke für eure Antworten! Muss dieses Jahr zum ersten mal die Anlage KAP ausfüllen, da ich von einem deutschen Broker zu IB gewechselt habe.

 

Noch eine Frage:

 

Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7) : Trage ich hier die Aktienverkäufe ein, bei denen der deutsche Broker (z.b. Flatex) bereits die Abgeltungssteuer einbehalten  hat? Wenn ich z.b. bei Flatex einen Aktiengewinn von 1000 EURO hatte, welchen Wert müsste ich dann in Zeile 7 angeben? 1000 EUR oder 750 EUR?

 

Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 14): Trage ich hier die Aktienverkäufe und Zinsen von dem ausländischen Broker z.b. IB ein?

 

Viele Grüße

 

 

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intInvest
vor 3 Minuten von sharescreener:

Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7) : Trage ich hier die Aktienverkäufe ein, bei denen der deutsche Broker (z.b. Flatex) bereits die Abgeltungssteuer einbehalten  hat? Wenn ich z.b. bei Flatex einen Aktiengewinn von 1000 EURO hatte, welchen Wert müsste ich dann in Zeile 7 angeben? 1000 EUR oder 750 EUR?

Musst du nicht eintragen, wenn du keine Günstigerprüfung beantragen willst. Die Kapitalerträge wurden ja bereits von Flatex entsprechend versteuert.

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sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Welche Zeilen der Anlage KAP sind für mich relevant wenn ich bei IB Aktiengewinne (in EUR), Zinsen (in $) und CSP Optionsprämien (in $) erhalten habe?

Verluste gab es nicht und ich habe keinerlei Firmenbeteiligungen.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 4 Minuten von sharescreener:

wenn ich bei IB Aktiengewinne (in EUR)

Hast du die Gewinne realisiert? Sprich gekauft und dann wieder verkauft? Oder gab es "nur" Dividenden?

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sharescreener
vor 1 Minute von intInvest:

Hast du die Gewinne realisiert? Sprich gekauft und dann wieder verkauft? Oder gab es "nur" Dividenden?

Habe Gewinne realisiert und es gab eine einmalige Dividendenzahlung in AUD.  

 

Laut IB kommt das Annual Statement von 2019 am 31. Januar. Stehen hier die relevanten Zahlen, die ich dann in die Anlage KAP übertrage? 

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intInvest
Gerade eben von sharescreener:

Laut IB kommt das Annual Statement von 2019 am 31. Januar. Stehen hier die relevanten Zahlen, die ich dann in die Anlage KAP übertrage? 

Schon möglich. Ich kenne die Abrechnung von IB nicht. Hast du dich im Vorfeld nicht etwas informiert?

Dann warte doch mal das Annual Statement ab und lies in der Zwischenzeit die Erläuterungen zu den jeweiligen Zeilen der Anlage KAP.

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Cai Shen
vor 7 Minuten von sharescreener:

Laut IB kommt das Annual Statement von 2019 am 31. Januar.

Aha, sowas gibt es?

Hoffentlich meinen die nicht die Steuerdokumente für Amerikaner, diese halte ich für nutzlos.

Auswertungen für 2019 kann man heute schon erstellen.

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sharescreener
· bearbeitet von sharescreener

Ich glaube die folgenden Zeilen sind für mich am wichtigsten:

 

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 14 und Zeile 15?

 

Zeile 14: realisierte Kapitalerträge in €?

Zeile 15: realisierte Kapitalerträge in $, die man in € umgerechnet hat?

 

 

kap.jpg

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chirlu
vor 8 Stunden von sharescreener:

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 14 und Zeile 15?

 

Die eine ist für Erträge, die im Inland (Deutschland) angefallen sind, die andere für solche aus dem Ausland …

 

vor 8 Stunden von sharescreener:

Zeile 14: realisierte Kapitalerträge in €?

Zeile 15: realisierte Kapitalerträge in $, die man in € umgerechnet hat?

 

Nein, mit Währungen hat das wenig zu tun.

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sharescreener
vor einer Stunde von chirlu:

 

Die eine ist für Erträge, die im Inland (Deutschland) angefallen sind, die andere für solche aus dem Ausland …

Ist Zeile 14 für mich dann überhaupt relevant wenn ich bei IB bin? 

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Someone
· bearbeitet von Someone
(Beispiele ergänzt)
vor 35 Minuten von sharescreener:

Ist Zeile 14 für mich dann überhaupt relevant wenn ich bei IB bin? 

Ja, wenn Du für deutsche Wertpapiere bei IB Kapitalertäge erwirtschaftest hast.

 

Beispiele:

Dividende von Allianz gehört in Zeile 14, Dividende von Nestle in Zeile 15 (umgerechnet in EUR), Dividende von LVMH in Zeile 15 usw. (wenn Ausschüttung bei IB verbucht wurde)

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sharescreener
vor 4 Minuten von Someone:

Ja, wenn Du für deutsche Wertpapiere bei IB Kapitalertäge erwirtschaftest hast.

 

Beispiele:

Dividende von Allianz gehört in Zeile 14, Dividende von Nestle in Zeile 15 (umgerechnet in EUR), Dividende von LVMH in Zeile 15 usw. (wenn Ausschüttung bei IB verbucht wurde)

Wie verhält es sich mit Apple Aktien die man in in Dtl (in €) anstatt direkt an der NASDAQ ($) gekauft hat?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi Sharescreener,

als Kunde der IB beschränkt sich die Angabe "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" auf Dividenden und Zinsen von Wertpapieren mit Deutscher ISIN (z.B. Bundesanleihen, Deutsche Aktien). Bei einer ausländischen Bank werden diese einbehaltene Beträge auf Zinsen, Dividenden einfach DE-QSt genannt (German withholding tax)****.

IB selbst wickelt keine Abgeltungssteuer ab, das heißt, dass alle anderen Erträge bei der IB "nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" (KAP Zeilen 14-18).

 

In Frage kommen Dividenden aus Drittstaaten (Microsoft z.B. mit US-QSt), ganz egal, über welche Börse diese gekauft wurden. USD-Beträge muss man halt in Euro umrechnen. In Frage kommen auch Zinsen, die IB selbst zahlt (Wo hat IB ihren Sitz?). Übrigens Zinsen muss man in der KAP immer Brutto angeben, einbehaltene QSt kann man je nach Land in unterschiedlicher Höhe anrechnen lassen**, den Rest muss man sich aus dem Ursprungsland der Quelle wiederholen.

** Eine Länderliste gibt es beim BZSt, die auf entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen beruht.

 

Ob Einkünfte aus dem Inland oder Ausland stammen ergibt sich bei Wertpapieren aus der ISIN-Nummer (jede ISIN hat ein Länderkürzel, DE=Inland, Rest= Ausland). IB selbst ist auch ausländisch. Somit sind Zinsen auf Kontoguthaben "ausländisch". Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne (Microsoft wird immer US sein, weil die eine US-ISIN haben, egal an welcher Börse du die handelst).

 

Veräußerungsgewinne als IB-Kunde haben nicht dem deutschen (inländischen) Steuerabzug unterlegen (IB behält ja nichts für den Fiskus ein), sind also immer ein Fall für die Zeilen 14-18 in der KAP.

 

Dividende Allianz: Da wird dt. QSt einbehalten -> Zeile 7 (und Höhe der Steuern in Zeilen 48 - 52)** und ****

Dividende Dt. Telekom (steuerfrei wg. §27 KStG) -> gar nicht (ist ein Sonderfall, ist kein Kapitalertrag, sondern Rückzahlung von Eigenkapital)

Dividende Nestle: Da wird CH-QSt einbehalten -> Zeile 15 (Brutto)***

Dividende Microsoft: Zeile 15 (Brutto, 15 der QSt landet in Zeile 52***)

Veräußerungsgewinn Allianz -> Zeile 16 (Veräußerung Aktien) und Zeile 14 (inländisch)

Veräußerungsgewinn Microsoft -> Zeile 16 (Veräußerung Aktien) und Zeile 15 (ausländisch; Welche Börse spielt keine Rolle)

Veräußerungsverlust (Pleitegeier Voltures Inc., USA) -> Zeile 18 (Veräußerung Aktien) und negativ in Zeile 15 (ausländisch)

Veräußerungsverlust (Index-Zertifikat Mafia-Consulting, Italia) -> Zeile 17 (Veräußerung Nicht-Aktie) und negativ in Zeile 15 (ausländisch)

 

**IB wird die Steuer nicht nach KapErSt und Soli unterscheiden, aber 25% sind KapErSt (1,375% ist Soli = auf die 25% nochmal 5,5%) in Summe dann 26,375%.

In Zeile 52 kommen die anrechenbaren QSt, bei Microsoft wären das 15% der Dividende.

 

***USA erheben 30% QSt. Auf Antrag können in Deutschland Steuerpflichtige davon 15% zurückerhalten. IB und andere machen das im Auftrag des Kunden auf Antrag bzw. behalten dann nur 15% ein -> Das ist ein Bankservice in Deinem Interesse. Dafür unterschreibst Du ein entsprechende US-Formular "Ich bin kein Amerikaner, ich wohne in Deutschland usw."

Vermutlich bietet die IB für QSt aus der Schweiz diesen Service nicht an. Dann muss man sich selbst darum kümmern. (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/ausland.html)

 

****Wenn alle Stricke reissen, verlangt das FA von Dir eine Steuerbescheinigung. Das wird IB selbst nicht ausstellen dürfen (als ausländische Bank kann sie keine dt. Steuerbescheinigung ausstellen) und ob IB für Dich bei der Clearstream (oder wer im Hintergrund die Wertpapiere verwahrt) diese Bescheinigung in Auftrag gibt, bezweifle ich. Gelebte Praxis ist, dass man die Abrechnung der Zinsen/Dividenden einreicht (ohne "Steuerbescheinigung) im Sinne einer "Glaubhaftmachung". Das Problem ist, dass du selbst bei der Clearstream den Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung gar nicht stellen kannst. Das könnte nur die IB, bei der du Kunde bist.

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sharescreener

Hallo 'MeinNameIstHase',

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort! Jetzt habe ich so einiges verstanden! 

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