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jauno

Besteuerung - Depot im Ganzen oder nur einzelne Depotwerte?

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jauno

Ich habe einige allgemeine Fragen zur Besteuerung von Wertpaierdepots (Aktien und ETFs).

Hier geht es hauptsächlich um die Fragen:

  • Wird ein Wertpapierdepot und dessen Jahressaldo als Ganzes oder nur einzelne Depotwerte getrennt besteuert?
  • Wie werden Depotgebühren als Verlust verrechnet?

Steuerpflichtig sind ja alle Wertpapiergewinne in einem Steuerjahr. Wie ist hier Gewinn definiert? Nettogewinn denke ich, also abzüglich aller Unkosten? Denn abzuziehen vom Bruttogewinn wären ja z. B. Transaktionsgebühren, Spesen, Depotgebühren etc. Richtig?

Gilt das für das Depot als Ganzes, oder nur für jeden einzelnen Depotwert gesondert? Und für welchen Zeitraum?

Hat man beispielsweise viele Zukäufe und wenig Verkäufe in einem Jahr, hätte man ja auch mehr Gesamtunkosten im lfd. Jahr und somit weniger Nettogewinn.

Oder werden die Kaufgebühren einer Aktie wenn sie aus einem zurückliegenden Steuerjahr stammen erst beim (Teil-)verkauf verrechnet? Wie ist die Praxis?

Kann man Verkaufsverluste einzelner Werte gegen Verkaufsgewinne anderer im gleichen Depot verrechnen?

Wie verrechnet man die globalen Depotgebühren als Unkosten?

Wäre dankbar für sachkundige Tips.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 31 Minuten von jauno:

Wird ein Wertpapierdepot und dessen Jahressaldo als Ganzes oder nur einzelne Depotwerte getrennt besteuert?

 

Weder noch. Versteuert wird beim Verkauf (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, dabei sind die Gebühren und Spesen berücksichtigt).

 

vor 31 Minuten von jauno:

Kann man Verkaufsverluste einzelner Werte gegen Verkaufsgewinne anderer im gleichen Depot verrechnen?

 

Ja, aber Aktienverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen; nicht mit sonstigen Gewinnen (z.B. ETF-Verkauf oder auch Dividenden). Umgekehrt dagegen sonstige Verluste auch mit Aktiengewinnen.

 

vor 31 Minuten von jauno:

Wie werden Depotgebühren als Verlust verrechnet?

 

Gar nicht. Es gibt den Sparer-Pauschbetrag, der u.a. dazu gedacht ist, pauschal derartige Werbungskosten abzudecken; ansonsten sind Depotgebühren Privatvergnügen.

 

vor 31 Minuten von jauno:

einige allgemeine Fragen

 

Sie sind wirklich sehr allgemein. Du solltest eine Einführung ins Thema durchlesen. Ich glaube, die Deutsche Bank hat da ein gutes Merkblatt.

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jauno

Danke chirlu für die Antwort.

vor 33 Minuten von chirlu:

Weder noch. Versteuert wird beim Verkauf (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, dabei sind die Gebühren und Spesen berücksichtigt).

Das heißt, beim Verkauf werden Kauf- und Verkaufsgebühren gegeneinander verrechnet, auch wenn die Anschaffungskosten schon Jahre zurückliegen? Wie ist es beim Teilverkauf mit der Verrechnug der Anschaffungskosten? Anteilig?

 

vor 37 Minuten von chirlu:

Gar nicht. Es gibt den Sparer-Pauschbetrag, der u.a. dazu gedacht ist, pauschal derartige Werbungskosten abzudecken; ansonsten sind Depotgebühren Privatvergnügen.

Ich muss dazusagen, dass ich Steuerausländer in der EU bin. Bei mir in F gibt es keinen Pauschbetrag. Muss mich mal erkundigen, wie das hier so ist.

 

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chirlu
vor 16 Minuten von jauno:

Ich muss dazusagen, dass ich Steuerausländer in der EU bin. Bei mir in F

 

OK, dann kannst du alles wieder vergessen, was ich gesagt habe. Du hast mit deutschem Steuerrecht nichts zu tun (und ich von französischem keine Ahnung).

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raptor14

Ich weiß jetzt nicht, wie das genau in Frankreich funktioniert, aber in Deutschland kann man die Gebührne bei der ganzen Verlustverrechnung vergessen, die werden nicht mit betrachtet.

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jauno
vor 4 Minuten von raptor14:

Ich weiß jetzt nicht, wie das genau in Frankreich funktioniert, aber in Deutschland kann man die Gebührne bei der ganzen Verlustverrechnung vergessen, die werden nicht mit betrachtet.

Meinst du Depotführungsgebühren oder Transaktionsgebühren? Letztere müssten doch schon relevant sein.

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raptor14
vor 11 Stunden von jauno:

Das heißt, beim Verkauf werden Kauf- und Verkaufsgebühren gegeneinander verrechnet, auch wenn die Anschaffungskosten schon Jahre zurückliegen?

Sorry, war mein Denkfehler, das müsste so sein, wie in Deinem zitierten Post geschrieben.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Das Finanzamt interessiert sich vordergründig nicht darum, ob es ein Depot im Ganzen ist oder nicht oder mehrere Depots oder Urkunden unterm Kopfkissen.

Steuerpflichtig sind Kapitaleinkünfte, Basta.

Was Kapitaleinkünfte sind, steht in §20 EStG. Stark vereinfacht sind das Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier-Verkäufen. Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Ausnahme: Kosten der Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Depotgebühren sind keine Kosten der Anschaffung oder Veräußerung, sondern der Verwahrung.

 

Das Steuerrecht knüpft an einzelne Vorgänge an: 

-Firma x zahlt Dividende am {Datum}

-Aktie y wurde am {Datum} veräußert

usw.

 

Erklärungspflichtig sind alle Vorgänge, die nicht bereits durch die Bank (das können nur Banken in D) oder an der Quelle (nur möglich für Wertpapiere mit DE-ISIN-Nummer) per deutscher Abgeltungssteuer abgegolten sind oder wenn noch Kirchensteuer fehlt. Ausländische Steuern kann man bestenfalls anrechnen lassen.

 

Das läuft also darauf hinaus, dass du eine Liste aus den Einzelvorgängen erstellst, die alle Kapitaleinkünfte erfasst. Daraus ergeben sich dann:

  • Summe Zinsen (Brutto, weltweit), (wahlweise) davon aus D, dafür KapErSt/Soli bezahlt; für ausl. Zinsen: anrechenbare QSt.
  • Summe Dividenden (Brutto, weltweit), davon aus D bereits versteuert (wahlweise ), dafür bereits dt. KapErSt, Soli bezahlt, für ausl. Dividenden: anrechenbare QSt.
  • Summe Veräußerungsgewinne: Jeweils Veräußerungserlös aus Verkauf ./. Verkaufsgebühren ./. Anschaffungskosten (inkl. Kaufgebühren)
    getrennt für Aktien und sonst. Wertpapiere (Anleihe, Zertifikate, Fondsanteile (da gelten inzwischen Sonderregeln) und bei Aktien getrennt nach Vorgängen mit Gewinnen und Vorgängen mit Verlusten. (Auch hier: Bei Depots in Deutschland wird  darüber bereits von der Bank die Steuer einbehalten, dann wahlweise.)

(wahlweise) ... Eigentlich ist da ja schon Abgeltungssteuer bezahlt worden, aber vielleicht kann man via Sparerpauschbetrag oder Verlustverrechnung die wieder erstattet bekommen. Aus "wahlweise" wird Pflicht, wenn noch Kirchensteuer zu zahlen ist.

 

Alles andere sind jetzt Detailfragen, wie z.B. welche Anschaffung zählt für welche Veräußerung usw.

 

Wenn man ein Depot auf einen Dritten gegen Entgelt überträgt (also nicht nur verschenkt), dann gelten alle Wertpapiere im Depot als veräußert. Man verkauft dem Dritten sozusagen alle Wertpapiere im Depot. Hier macht der Begriff "Depot im Ganzen" Sinn. Steuerpflichtig sind aber die einzelnen Verkaufsvorgänge der Wertpapiere. Da muss man also die Auswirkungen für jedes einzelne Wertpapier gesondert ermitteln.

 

PS: Bei Investmentfonds als Wertpapiere gelten dann noch mal gesonderte Regeln.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 24 Minuten von MeinNameIstHase:

Das Finanzamt interessiert sich vordergründig nicht darum, ob es ein Depot im Ganzen ist oder nicht oder mehrere Depots oder Urkunden unterm Kopfkissen.

Steuerpflichtig sind Kapitaleinkünfte, Basta.

Beziehen sich deine Ausführungen wirklich auf das französische Steuerrecht? (Ich habe davon überhaupt keine Ahnung.)

 

vor 16 Stunden von jauno:

Ich muss dazusagen, dass ich Steuerausländer in der EU bin. Bei mir in F gibt es keinen Pauschbetrag.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Was die Franzosen machen, weiß ich nicht. Davon stand im Eingangsposting nicht. Sorry, den Satz hatte ich überlesen. Aber ich gehe davon aus, dass die Franzosen auch den Inhalt und nicht die Verpackung besteuern.

Inwieweit dort Werbungskosten geltend gemacht werden können ... sollte man in einem französischen Forum in Erfahrung bringen.

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