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Michael-35

Bausparkasse fordert Regelsparbeitrag

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Steve777

Die Prämie selbst habe ich per Formular beantragt und das schon vor längerer Zeit.

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Gerd-15

Ich hänge mich mal hier mit an

und hoffe das ich einen Rat von euch bekomme.

 

Seit Oktober 2005 zahle ich für meine Frau jeden Monat 50 € auf das LBS-Bausparkonto Tarif LBS-V35,

der letzte mir vorliegende Kontoauszug ist von 2018

und jetzt soll sie entweder den Bausparvertrag von 4,50% auf 1,25% umstellen,

oder 12 Regelsparbeiträge in Höhe von insgesamt 1.200 € einzahlen.

Wenn nicht, wollen sie den Bausparvertrag kündigen.

 

Wie ist die Lage, dürfen die das so einfach?

 

Schon mal vielen Dank im Vorraus

 

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ffmbroker

Hallo zusammen, 

 

ich wurde ebenfalls dazu aufgefordert 310 EUR nachzuzahlen, andernfalls würde mein Vertrag gekündigt. Was ist, wenn ich z.B. nur die Hälfte, also 155 EUR nachzahlen. Kann mich die Bausparkasse dann ebenfalls, weil ich nicht den geforderten Regelsparbeitrag nachgezahlt habe für 2020? 

 

 

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Cai Shen
vor 4 Minuten von ffmbroker:

ich wurde ebenfalls dazu aufgefordert 310 EUR nachzuzahlen, andernfalls würde mein Vertrag gekündigt. Was ist, wenn ich z.B. nur die Hälfte, also 155 EUR nachzahlen.

Das weiß nur dein Vertrag!

Wenn dort als Sanktionsmaßnahme bei nicht erreichtem Mindestsparbeitrag die Kündigung steht, dann wird der halbe Beitrag daran nicht viel ändern.

Den einzigen Effekt, den ich mir vorstellen könnte, ist eine weitere Verschiebung der Kündigung um 6 Monate.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Am 17.3.2020 um 17:40 von Gerd-15:

Seit Oktober 2005 zahle ich für meine Frau jeden Monat 50 € auf das LBS-Bausparkonto Tarif LBS-V35,

der letzte mir vorliegende Kontoauszug ist von 2018

und jetzt soll sie entweder den Bausparvertrag von 4,50% auf 1,25% umstellen,

oder 12 Regelsparbeiträge in Höhe von insgesamt 1.200 € einzahlen.

Wenn nicht, wollen sie den Bausparvertrag kündigen.

 

Wie ist die Lage, dürfen die das so einfach?

Ja, die dürfen das.

 

Wenn du den Vertrag nur zum Sparen nutzt, dann auf keinen Fall umstellen - sonst entgeht dir der hohe Guthaben-Zins.

Aus diesem Grund sollte es auch in deinem Interesse sein, den Vertrag weiter zu bedienen, d.h. den Regelsparbetrag zu zahlen. Hoffentlich hast du die Nachzahlung vor dem 17.6.2020 getätigt.

Wenn du den Regelsparbetrag weiter zahlst können sie dir wahrscheinlich erst 10 Jahre nach Zuteilung kündigen. Darauf achten, das der Vertrag durch den Regelsparbetrag und Zinsen nicht überspart wird, d.h. die Bausparsumme darf nicht überschritten werden.

 

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Gerd-15
vor 15 Stunden von Raccoon:

Ja, die dürfen das.

 

Wenn du den Vertrag nur zum Sparen nutzt, dann auf keinen Fall umstellen - sonst entgeht dir der hohe Guthaben-Zins.

Aus diesem Grund sollte es auch in deinem Interesse sein, den Vertrag weiter zu bedienen, d.h. den Regelsparbetrag zu zahlen. Hoffentlich hast du die Nachzahlung vor dem 17.6.2020 getätigt.

Wenn du den Regelsparbetrag weiter zahlst können sie dir wahrscheinlich erst 10 Jahre nach Zuteilung kündigen. Darauf achten, das der Vertrag durch den Regelsparbetrag und Zinsen nicht überspart wird, d.h. die Bausparsumme darf nicht überschritten werden.

 

Ich habe noch vor dem 17.06.2020 nachgezahlt, das dieBausparsumme nicht überschritten wird werde ich im Auge behalten.

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Habe heute auch von BSK SHA ein Schreiben bekommen das ich meinen Beitrag auf den Regelsparvertrag erhöhen soll und eine Nachzahlung  leisten soll. Ansonsten wird der Vertrag gekündigt. Nachzahlung ist ungefähr die Summe aus einem Jahr was zum Regelsparbeitrag fehlt.

 

Ist das ganze rechtens? Auszahlung erfolgte bisher keine.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 7 Minuten von powerschwabe:

Ist das ganze rechtens? Auszahlung erfolgte bisher keine.

Laut Paragraph 2 (3) dürfen sie dir kündigen, wenn du nach Aufforderung nicht innerhalb von 2 Monaten die Nachzahlung leistest.

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Dr. Seltsam

Bei der Disposition zur Nichtüberschreitung der Bausparsumme bitte auch beachten:

Zitat

Gem. § 6 Abs. 1 ABB besteht kein Anspruch auf ein Bauspardarlehen unter 1.000,00 €.
Wenn das Bausparguthaben inkl. Zinsen und gutgeschriebenen Prämien - ohne Treu-
eprämie - zum Zeitpunkt der Zuteilung/Auszahlung die Bausparsumme um weniger als
1.000,00 € unterschreitet, haben Sie nach den ABB keinen Anspruch auf ein Bauspar-
darlehen. Ein Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen ist demnach nicht möglich. Ein
Anspruch auf Treueprämie scheidet in diesem Fall aus.
Wenn bei einem Darlehensanspruch von weniger als 1.000,00 € eine Treueprämie ge-
währt wird, so geschieht dies im Rahmen einer Kulanzentscheidung, da nach den ver-
traglichen Regelungen ein Anspruch auf Treueprämie nicht besteht.

(aus einem Schreiben der BSK SH).

Also aufpassen, dass das Guthaben mindestens 1.000,- unter der Bausparsumme bleibt.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
Am 17.3.2020 um 17:40 von Gerd-15:

Seit Oktober 2005 zahle ich für meine Frau jeden Monat 50 € auf das LBS-Bausparkonto Tarif LBS-V35,

der letzte mir vorliegende Kontoauszug ist von 2018

und jetzt soll sie entweder den Bausparvertrag von 4,50% auf 1,25% umstellen,

 

Ich hab auch noch so ein Ding was ich seit ein paar Jahren wieder bespare :) So ein "Angebot" habe ich auch schon bekommen, natürlich verbunden mit einer Guthabenszinsanpassung auf 0,01%. Du weißt schon was du mit dem "Angebot" machen sollst, oder? :D

 

Zitat

oder 12 Regelsparbeiträge in Höhe von insgesamt 1.200 € einzahlen.

Wenn nicht, wollen sie den Bausparvertrag kündigen.

Wie ist die Lage, dürfen die das so einfach?

 

Wenn du bisher nicht den Regelsparbeitrag geleistet hast, ja. Der Regelsparbeitrag beträgt 5 Promille. Wenn die Bausparkasse dich darum bittet den nachzuleisten und du dem nicht nachkommst, dann können sie kündigen, §5.3. Aber dann zahl das doch einfach ein und gut is?

 

Zitat

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PS: Warum habt ihr denn der Einführung einer Kontogebühr nicht widersprochen? :rolleyes:

 

Als das "Angebot der Kontogebühr" mit dem Jahreskontoauszug für 2016 kam stand da extra dass man widersprechen könne. Hab ich definitiv gemacht und mir die €10 im Jahr gespart.

 

EDIT: Ach je ich sehe da hat mal wieder jemand einen 18 Monate alten thread recycelt und ich antworte hier auf Sachen die schon längst gegessen sind. Warum machen das Leute nur immer wieder? :rolleyes:

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Claudia_Eltville

Hallo Community,

 

ich habe derzeit ein ähnliches Problem, Problem ist: mir liegen die ABB meines Bausparvertrags bei der Bausparkasse Hall (Tarif A-Standard, Vertragsbeginn 11.01.2001) nicht vor. Ich würde gerne die 1.000 €-Schwelle in den ABB überprüfen, die die BSK anführt, warum mir der Treuebonus nicht gezahlt werden kann.

 

Mein Vertrag liegt derzeit rund 1.500 € unter der Bausparsumme, im März habe ich den Darlehensverzicht erklärt und die Treueprämie beantragt (und lag damit über der 1.000 €-Schwelle). Nun wurde ich aufgefordert, knapp 600 € Regelsparbeiträge nachzuzahlen und die monatlichen Regelsparbeiträge wieder zu überweisen. Inkl. Zinsen werde ich damit die 1.000 €-Schwelle unterschreiten, weswegen mir die BSK den Treuebonus verweigern will, wenn der Vertrag im März 2023 zugeteilt werden kann.

 

Hat vielleicht jemand die ABB vorliegen aus der Zeit bzw. Zeitraum zu diesem Tarif (oder einem ähnlichen)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den ABB von 2001 eine 1.000 €-Schwelle definiert ist, da der Vertrag noch zu DM-Zeiten geschlossen wurde. Die BSK habe ich bzgl. der ABB angefragt, ich rechne jedoch nicht mit einer zügigen Zusendung..

 

In der großen Hoffnung auf Eure Unterstützung!

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 27 Minuten von Claudia_Eltville:

, Problem ist: mir liegen die ABB meines Bausparvertrags bei der Bausparkasse Hall (Tarif A-Standard, Vertragsbeginn 11.01.2001) nicht vor. 

 

Ganz einfache Loesung: die BSP bitten dir eine Kopie der fuer deinen Bausparer gueltigen ABB zuzusenden. 

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Claudia_Eltville
vor 3 Minuten von cjdenver:

 

Ganz einfache Loesung: die BSP bitten dir eine Kopie der fuer deinen Bausparer gueltigen ABB zuzusenden. 

Danke, das habe ich bereits getan, aber man schien bei der BSK recht unwillig. Er soll mir zugesendet werden, bislang aber nichts erhalten. Ich rechne bei den BSK mittlerweile lieber mit dem Schlimmsten..

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Snoop90

Bei meinen Vertrag von 2006 und 2015 wird diese 1000€ Schwelle auch genannt. Nach meiner Auffassung müsste ich auch den Regelsparbetrag so lange monatlich zahlen, bis ich den Vertrag ausbezahlt bekomme.

Aber genaueres geht nur über Vertragsdaten von 2001 anfordern.

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