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MrBlauauge

Bausparkassen fordern Regelsparbeitrag

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MrBlauauge
· bearbeitet von MrBlauauge

Mit dem Kontoauszugversand erhielt ich von meiner Bausparkasse die Mitteilung - und letztendlich auch Aufforderung - dass ab 2020 in bestimmten Altverträgen der Regelsparbeitrag zu leisten sei; die Absicht ist bekannt: dadurch sollen hoch-verzinsliche Altverträge in die Zuteilung geschoben werden; so weit, so gut - oder doch nicht?

 

Nun habe ich zwei, vom Tarif und dem Abschlussdatum her 100-prozentig identische Bausparverträge, nur die Bausparsumme und der aktuelle Guthabensstand unterscheiden sich. Für den zu 89 Prozent eingezahlten Vertrag wird dieser Regelsparbetrag gefordert, für den zu 19 Prozent eingezahlten jedoch nicht ( mir soll's recht sein ). Aber die Botschaft dahinter: dadurch wird ohne großen zusätzlichen Zinsaufwand leisten zu müssen, dieser hoch-besparte Vertrag in die Zuteilung gedrängt, aber der durch Vertragsteilung entstandene, unter-besparter Vertrag verschont, weil bei Bausparverträgen dieses Ansparungsgrads noch viele jährliche Einzahlungen erfolgen würden/müssten, die teuer eingekauft wären.

 

Jetzt meine Frage: ist statthaft, Bausparverträge des gleichen Tarifs unterschiedlich zu behandeln? - oder gilt hier der Grundsatz: entweder alle oder keiner?

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 8 Minuten von MrBlauauge:

Mit dem Kontoauszugversand erhielt ich von meiner Bausparkasse die Mitteilung - und letztendlich auch Aufforderung - dass ab 2020 in bestimmten Altverträgen der Regelsparbeitrag zu leisten sei; die Absicht ist bekannt: dadurch sollen hoch-verzinsliche Altverträge in die Zuteilung geschoben werden; so weit, so gut - oder doch nicht?

 

Nun habe ich zwei, vom Tarif und dem Abschlussdatum her 100-prozentig identische Bausparverträge, nur die Bausparsumme und der aktuelle Guthabensstand unterscheiden sich. Für den zu 89 Prozent eingezahlten Vertrag wird dieser Regelsparbetrag gefordert, für den zu 19 Prozent eingezahlten jedoch nicht ( mir soll's recht sein ). Aber die Botschaft dahinter: dadurch wird ohne großen zusätzlichen Zinsaufwand leisten zu müssen, dieser hoch-besparte Vertrag in die Zuteilung gedrängt, aber der durch Vertragsteilung entstandene, unter-besparter Vertrag verschont, weil bei Bausparverträgen dieses Ansparungsgrads noch viele jährliche Einzahlungen erfolgen würden/müssten, die teuer eingekauft wären.

 

Jetzt meine Frage: ist statthaft, Bausparverträge des gleichen Tarifs unterschiedlich zu behandeln? - oder gilt hier der Grundsatz: entweder alle oder keiner?

Ich würde mal die Vertragsbedingungen lesen, ob die Bausparkasse überhaupt fordern kann, dass du den Regelsparbeitrag einzahlen musst.

Da du weder den Namen der Bausparkasse noch den Tarif nennst, führt das hier zu nichts.

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MrBlauauge

Das mit dem Regelsparbeitrag ist längst geklärt, Tarif-unabhängig und Instituts-unabhängig; in den Bausparbedingungen ( die ich Dir auswendig vorbeten kann ) wirst Du keine solche Regelung finden ( weil da wohl ein Verbot der Bausparkasse geregelt ist  ;-))) ... seit wann hat die Beantwortung einer, dieser rechtlichen Frage mit dem Institut und Tarif zu tun? Spielt es eine Rolle, ob es sich beispielsweise BHW, GdF, BSH, Dt. Bank , etc. oder eine der Öffentlichen handelt, oder der Tarif G-plus oder H-minus lautet? Die Frage sollte bewusst nicht von Neugierigen missbraucht werden... ich werde die Frage trotz Deines Kommentars hier stehen lassen - einverstanden?

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DrFaustus

Wenn im Vertrag kein Zahlungsverpflichtung deinerseits geregelt ist, wie kommst du auf die Idee es bestünde eine?

Und wenn keine Besteht spielt es auch keine Rolle in welchem Tarif diese nicht besteht.

Welche rechtliche Regelung erwartest du? Wenn schon die Vertragsbedingungen nichts hergeben?

Statthaft ist ein schönes Wort. Nur kann etwas nicht statthaft sein und trotzdem legal.

Was willst du also erreichen?

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

@MrBlauauge, was möchtest du erreichen?

Geht es dir besser, wenn die Bausparkasse als Reaktion auf beide Verträge Regelsparbeiträge einfordert?

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ZfT
· bearbeitet von ZfT
vor 9 Stunden von MrBlauauge:

Das mit dem Regelsparbeitrag ist längst geklärt, Tarif-unabhängig und Instituts-unabhängig; in den Bausparbedingungen ( die ich Dir auswendig vorbeten kann ) wirst Du keine solche Regelung finden ( weil da wohl ein Verbot der Bausparkasse geregelt ist  ;-))) ...

Was genau meinst Du damit? Ich würde mal behaupten, daß in nahezu allen ABB festgelegt ist, daß die Bausparkasse den Regelsparbetrag fordern kann. (aber natürlich nicht muss)

 

Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, die dürfen sicherlich (eben aufgrund dieser Regelungen) selektiv für einzelne Vertrage die Besparung einfordern.

 

Ich bin ürigens selbt auch mit meinem alten, fast vollbesparten Vertrag bei der LBS West betroffen, seit letztem Jahr wede ich auch aufgefordert, den Regelsparbeitrag zu leisten.

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eugenkss

Das würde mich auch mal interessieren, was das für eine "Tarif-unabhängig und Instituts-unabhängige" Besonderheit sein soll, die den BSK verbietet, das Wiederaufnehmen des Regelsparbeitrags zu fordern und bei Nichtbefolgen einer solchen (wiederholten) Forderung den BSV dann zu kündigen?

 

In den Bedingungen meines BSV bei der BSH ist so ein Passus jedenfalls enthalten.

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BarbarossaII

@MrBlauauge: gab es bei Vertragsabschluss ein Beratungsprotokoll und/oder einen Zahlungsplan (für Sparphase und für Darlehensphase) ? 

 

(Beratungsprotokoll und Zahlungsplan haben mir geholfen über den Ombutsmann einen ungewöhnlichen Zahlungsverlauf durchzusetzen: erstmal im Vergleich zur BS-Summe quasi nix & später hohen Einmalbetrag; obwohl die BSK über Ihre Hausmitteilungen verkündet hatte, dass hohe Einmalbeträge nicht mehr gehen)

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MrBlauauge

Logisch ist der Regelsparbeitrag geregelt - und natürlich nicht das Verbot, diesen zu fordern, wie jemand hier schreibt ... manchmal kann aufmerksames Lesen schon helfen, bevor man in die Tastatur haut... Es geht darum, ob es in einer Bauspargemeinschaft ( und jeder Tarif stellt eine solche dar ), unterschiedliche Regelungen geben kann, oder ob hier das Gleichheitsprinzip gilt; um nicht's anderes geht es mir. Dass die Bausparkasse jeden Tarif anders behandeln kann, auch logisch - es geht um die unterschiedliche Behandlung innerhalb eines Tarifs. 

 

Der Sinn meiner Anfrage erschließt sich natürlich den wenigsten Lesern, die vorschnell urteilen; darum will ich hier nochmals meine Überlegung darstellen: Angenommen, es ist nicht statthaft innerhalb der einer Bauspargemeinschaft unterschiedlich zu verfahren, d.h. jeder Vertrag gleich behandelt werden müsste, dann müsste die BSK unnötigerweise teures Geld einkaufen und dies auch noch - bei minder besparten Verträgen - über viele Jahre... das werden die aber nicht wollen...

 

 

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Cai Shen
vor 5 Minuten von MrBlauauge:

manchmal kann aufmerksames Lesen schon helfen, bevor man in die Tastatur haut...

Manchmal hilft eine gut strukturierte Schreibweise und ein freundlicher Umgangston in Foren ungemein, passende Antworten einzusammeln. 

Optionen:

- nicht zahlen und bei 89% gekündigt werden

- dem Ersuchen der BSK folgen, bis 100% einzahlen und dann gekündigt werden

- Streit suchen und voraussichtlich beide Verträge regelbesparen

- mit unbekanntem Ausgang auf Verletzung von Gleichbehandlungsirgendwas klagen

 

(Ich hatte nach dem Auftritt hier nicht mal Lust dir zu antworten aber ich gewinne den Ignore-contest gegen Odensee und Schwachzocker noch. :rolleyes:

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vanity

Ich hoffe, du hast Mr. AllClown™ bei deinen Bemühungen im Blickwinkel - nicht dass dir da völlig überraschend noch jemand das Wasser abgräbt.

 

(off topic - kann ins Löschpapierforum verschoben werden)

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Skuggasteg
Am 21.1.2020 um 09:24 von MrBlauauge:

Spielt es eine Rolle, ob es sich beispielsweise BHW, GdF, BSH, Dt. Bank , etc. oder eine der Öffentlichen handelt, oder der Tarif G-plus oder H-minus lautet?

Ja, das spielt eine Rolle. Bei den Bausparern, die ich habe, steht z.B. in den ABB, dass der Regelsparbetrag nur bis zum Erreichen der Zuteilungsreife eingefordert werden kann. Es kursieren aber auch genug Verträge, bei denen die Bausparkasse den Regelsparbeitrag auch noch nach Zuteilungsreife verlangen kann.

 

vor 3 Stunden von MrBlauauge:

Es geht darum, ob es in einer Bauspargemeinschaft ( und jeder Tarif stellt eine solche dar ), unterschiedliche Regelungen geben kann, oder ob hier das Gleichheitsprinzip gilt; um nicht's anderes geht es mir. Dass die Bausparkasse jeden Tarif anders behandeln kann, auch logisch - es geht um die unterschiedliche Behandlung innerhalb eines Tarifs.

Wo ist das Problem? Für alle gelten dieselben ABB, und genau die geben der BSK den Spielraum, dass sie den Regelsparbeitrag einfordern kann, aber nicht muss. Also ist das keine ungleichmäßige Behandlung, sondern alles im Rahmen der Flexibilität, den der Vertrag besitzt. Genauso wie z.B. der Bausparkunde die Flexibilität hat, nach Zuteilungsreife den Vertrag weiter als Sparvertrag laufen zu lassen oder eben auch nicht.

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Steve777
· bearbeitet von Steve777

Wir haben heute auch Post erhalten von der Schwäbisch Hall in Bezug auf unseren alten Bausparvertrag.

Auch dort wird nun der Regelsparbetrag ab Jan 2020 gefordert. Dies kann laut AGBs die Bausparkasse tatsächlich tun in unserem Fall, da sonst nach zwei Monaten der Nichtzahlung gekündigt werden kann.

 

Wir hatten den Bausparer die letzten Jahre einfach ruhen lassen ohne Einzahlung und nur die jährlichen Zinsen kassiert in Höhe von 2,0%.

Ein Bonus von 1% käme noch dazu, wenn wir ihn uns auszahlen lassen.

 

So gesehen bleibt uns nun auch nix anderes übrig, als die geforderten 70 Euro pro Monat einzuzahlen.

Bei 14000 wäre der Bausparer voll. Aktuell steht er bei gut 13000 Euro => das wars dann wohl Ende des Jahres und wir müssen ihn uns auszahlen lassen, da wir dann bei ca. 13900 Euro stehen. 

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Shonsu
vor 40 Minuten von Steve777:

Wir haben heute auch Post erhalten von der Schwäbisch Hall in Bezug auf unseren alten Bausparvertrag.

Auch dort wird nun der Regelsparbetrag ab Jan 2020 gefordert. Dies kann laut AGBs die Bausparkasse tatsächlich tun in unserem Fall, da sonst nach zwei Monaten der Nichtzahlung gekündigt werden kann.

 

Wir hatten den Bausparer die letzten Jahre einfach ruhen lassen ohne Einzahlung und nur die jährlichen Zinsen kassiert in Höhe von 2,0%.

Ein Bonus von 1% käme noch dazu, wenn wir ihn uns auszahlen lassen.

 

So gesehen bleibt uns nun auch nix anderes übrig, als die geforderten 70 Euro pro Monat einzuzahlen.

Bei 14000 wäre der Bausparer voll. Aktuell steht er bei gut 13000 Euro => das wars dann wohl Ende des Jahres und wir müssen ihn uns auszahlen lassen, da wir dann bei ca. 13900 Euro stehen. 

Achtung: Sprich da unbedingt möglichst bald mit Deinem Berater oder lies den Vertrag genau durch, bei meinem Bausparvertrag (1% Zins) gibt es den Bonus erst nach einem Jahr Wartezeit und mit dem Bonus durfte die Bausparsumme nicht überschritten werden... d.h. es könnte sein dass Du keinen Bonus erhältst, wenn Du bis 13900 Euro vollsparst.

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Steve777

Ok.

Danke.

Ich hätte mir bzgl. Bonus eh schon Gedanken gemacht. Ich kann nirgends sehen, wie hoch der ist und ob der mitzählt zur Bausparsumme. Würde er aber mitzählen, hätte man uns den Vertrag aber denke ich schon gekündigt.

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Shonsu
vor 4 Stunden von Steve777:

Ok.

Danke.

Ich hätte mir bzgl. Bonus eh schon Gedanken gemacht. Ich kann nirgends sehen, wie hoch der ist und ob der mitzählt zur Bausparsumme. Würde er aber mitzählen, hätte man uns den Vertrag aber denke ich schon gekündigt.

Deshalb der Gang zu Deinem Berater. Bei mir war es so, dass ich den Bonus nur erhalte, wenn ich auf das Darlehen verzichte und dann 1 Jahr warte.

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