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Lupus90

BU & KEINE Psychotherapie, aber einzelnes Gespräch (ambulant)

Empfohlene Beiträge

Lupus90
· bearbeitet von Lupus90

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liki90
· bearbeitet von liki90

Eigentlich ist es doch klar. Wenn du dich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen musst, solltest du diese Behandlung angeben. Das wird zumindest in den Gesundheitsfragen so gefordert. Dort geht es nicht darum, ob es Nachweise in deiner Krankenakte gibt, sondern, ob du behandelt wurdest. Was erwartest du dir denn für eine Antwort hier? :/

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas
vor 36 Minuten von liki90:

Eigentlich ist es doch klar. Wenn du dich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen musst, solltest du diese Behandlung angeben. Das wird zumindest in den Gesundheitsfragen so gefordert. Dort geht es nicht darum, ob es Nachweise in deiner Krankenakte gibt, sondern, ob du behandelt wurdest. Was erwartest du dir denn für eine Antwort hier? :/

Eine kompetentere als deine.

Du machst nur eine pauschale Aussage ohne Mehrwert.

 

Gibt alleine schon einen himmelweiten Unterschied zwischen Bestehen/Bestanden und Untersucht, beraten, behandelt.

Die weitere Unterteilung in Krankheit, Gesundheisstörung etc. erspar ich mir.

 

@TO: Warte doch erstmal den Arztbrief ab. Vorher ist das nur Glaskugel lesen.

 

PS: Die Aussagen deines Vaters zur BU solltest du mal in den Bedingungen nachlesen. Inklusive mögliche Regelung zu DU.

Auch hier: keep calm, fordere die Unterlagen ggf neutral an, wenn sie nicht mehr vorliegen und stoß den VR erstmal auf nichts, was er noch nicht zu wissen braucht.

 

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Lupus90
· bearbeitet von Lupus90

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Lupus90
· bearbeitet von Lupus90

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Cauchykriterium
vor 10 Minuten von Lupus90:

 

Behandlung?? Das war ein einzelnes (sogar nur halbstündiges, oberflächliches) Erfassungs-/Anamnese-Gespräch, wo ich über die oben genannten Beschwerden und den damit verbundenen Sorgen darüber berichtet habe. Das war von seiten der untersuchenden Ärztin ein Ausfragen, keine Behandlung. Wie ich bereits erwähnt habe, war dies KEINE psychologische Behandlung.

Wenn Du doch weißt, was es ist ... :rolleyes: - warum dann die Aufregung?

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Lupus90
· bearbeitet von Lupus90

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odensee

Warte doch erstmal den Brief ab.  Ich glaube im übrigen nicht, dass du den "anfechten" kannst.

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