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Dösie

Steuerliche Rückerstattung für Zweitwohnung

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Dösie

Hallo Allerseits,

 

ich habe ein kleines Problem mit meinem Wohnsitz und wäre dankbar, wenn mir hier jemand kompetenten Rat geben könnte.

Kurz gesagt ist die Situation folgende:

Ich bin aus beruflichen Gründen nach Rostock gezogen. Nach einer Weile habe ich gemerkt, dass mir diese Stadt nicht zusagt, ich fühle mich hier einfach nicht wohl. Jedoch finde ich nirgendwo anders eine so gute Arbeit.

 

Ich habe früher schon einmal in Berlin gewohnt und würde mir dort gerne eine Wohnung suchen (Ich weiß, dass das nicht leicht wird). Ich würde 4 Tage in der Woche in Berlin sein und 3 in Rostock.

 

Da der Erstwohnsitz größer sein soll als der Zweitwohnsitz, müsste ich mir in Berlin wohl eine größere Wohnung suchen. Nun habe ich gehört, dass man für den Zweitwohnsitz 1000 € monatlich steuerrechtlich geltend machen kann.

 

Kann mir jemand schreiben, was das genau bedeutet, also wie viel Euro ich etwa für einen Monat vom Finanzamt erstattet bekommen würde ?

Über eine fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen.

 

Meint Ihr, ich muss noch etwas bedenken ?

Ich weiß, dass beide Städte Zweitwohnsitzsteuerpflichtig sind und dass Alles etwas kompliziert wird, aber möchte es trotzdem versuchen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Dösie

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mabida

Das hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. 

Wahrscheinlich wäre es am einfachsten, wenn du die zusätzliche Belastung einfach mal in dein Steuerprogramm für letztes Jahr eintippst? 

Die meisten Programme (z.B. Elster) berechnen dir ja direkt eine Schätzung was du zurückbekommst.

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Dösie

Hallo Mabida,

vielen Dank für den Hinweis.

Mein Grenzsteuersatz beträgt ca. 900 - 1000 €.

Kannst Du mir damit einen ungefähren Betrag für die Rückerstattung geben ?

Bei Elster müsste ich mich erst einmal ganz schön einfuchsen, habe noch nie eine doppelte Haushaltsführung durchgeführt.

 

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Aktie
· bearbeitet von Aktie

Der Grenzsteuersatz ist eine Prozentzahl. Bei hohen Einkommen beträgt er 42%. Du könntest also folgendes überschlagen: 1000*12*0,42=5040 Euro. Die Berechnung ist so weder vollständig noch richtig, kann aber einen ersten Überblick geben. Je weniger du verdienst bzw. je geringer dein Grenzsteuersatz, desto geringer die Erstattung. Das hängt aber von unglaublich vielen Faktoren ab (Familienstand, Arbeitnehmeranteile, Werbungskosten, ...)

 

ABER: So wie du es geschildert hast, würdest du wohl nicht darunter fallen. Ein Zweitwohnsitz aus privaten Gründen ist keine doppelte Haushaltsführung. Hättest du in Berlin gewohnt und dann aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz in Rostock begründet, wäre das vielleicht anders. Zu den Voraussetzungen spuckt Google ganz oben zum Beispiel folgenden Link aus:

https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/

 

Google sonst auch mal Lohnsteuerhilfeverein.

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Dösie

Also ich habe überall gelesen, dass es darum geht wo man mehr Zeit verbringt, also der Lebensmittelpunkt ist, was für mich Berlin wäre, da ich dort mehr Zeit verbringen würde.Ich habe nirgendwo gelesen, dass es darauf ankommt welche Wohnung man wann gemietet hat.

https://ratgeber.immowelt.de/a/zweitwohnsitz-anmelden-regeln-kosten-fristen.html

 

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Aktie

Hast du meinen Link und die 4 Voraussetzungen mal gelesen? :king:

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Dösie

Meinst Du das hier ?

 

Die zweite Wohnung benötigen Sie aus beruflichen Gründen. 

Als Arbeitnehmer nutzen Sie diese Zweitwohnung am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“, dem Beschäftigungsort. Auf jeden Fall sollten Sie von dieser Wohnung aus den Arbeitsplatz schneller erreichen können als von der Hauptwohnung. 
Beispiel: Sie fahren täglich 40 Kilometer von Ihrem Zweitwohnsitz ins Büro. Ihr Hauptwohnsitz ist jedoch 120 Kilometer und damit mehr als doppelt so weit vom Arbeitsplatz entfernt. Ihre Erstwohnung ist zu weit weg, um von dort täglich zur Arbeit zu fahren.

Außerhalb des Beschäftigungsorts am Hauptwohnsitz unterhalten Sie Ihren eigenen Hausstand. Sie zahlen hierfür mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten.

Ihr Hauptwohnsitz bildet zugleich Ihren Lebensmittelpunkt.

 

Ja, ich meine wenn ich in Berlin wohne, benötige ich die Wohnung in Rostock nur wegen der Arbeit !?

Und Alles andere trifft doch auch zu.

Wo steht da welche Wohnung ich zuerst gehabt haben müsste ?

Ich verstehe nicht welchen Widerspruch Du da siehst!?

 

 

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Aktie

Okay, mein Fehler. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Hatte überlesen, dass du dann 4 Tage am Hauptwohnsitz in Berlin und nur 3 Tage an der Zweitwohnung in Rostock wärst.

 

Und tatsächlich ist auch das Wegziehen von der Tätigkeitsstätte aus privaten Gründen unproblematisch: "Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er daraufhin einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. (R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR)

 

Die Umzugskosten kannst du aber nur für den Umzug nach Rostock, nicht für den zweiten Umzug nach Berlin geltend machen. (R 9.9 LStR)

 

Aber denk dran, je geringer das Gehalt (Teilzeit?), desto niedriger auch die Erstattung.

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Dösie
vor 4 Minuten von Aktie:

 

Supi, danke.

Ja ist doch nicht wild, man kann sich ja mal in etwas verrennen. Habe ich vielleicht auch nicht so klar dargestellt.

Danke für den Hinweis, dass es auch geht wenn ich von hier nach Berlin ziehe. Ich kenne mich da ja auch nicht so gut aus.

Aber ich denke es ist nun einmal auch nachvollziehbar wenn man sich nach einer Zeit nicht so wohl fühlt in der Stadt wo man arbeitet und deswegen wegzieht.

Ich mache das ja auch nicht aus Spaß und finanziell wird es dann etwas enger.

Aber ich kann dann wahrscheinlich meine Stunden auf Montag bis Donnerstag verteilen, oder ggf. noch ein bisschen Homeoffice machen, so dass es gerade so gehen müsste.

Dann wäre ich höchstens von Montagvormittag bis zum späten Donnerstagnachmittag in Rostock und den Rest in Berlin.

 

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Maury
· bearbeitet von Maury

Stell dich darauf ein, dass das Finanzamt nachfragen wird, wenn du deine Steuererklärung eingereicht hast. Mir hat man damals so einen Wisch zum Ausfüllen geschickt. Da solltest du die passenden Argumente parat haben, Heimfahrten nachweisen können und eventuell den Mietvertrag für die Zweitwohnung als Kopie parat haben.

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Dösie

Ja, das habe ich auch schon gehört, mit Fahrtenbuch usw..

Mietvertrag ist ja kein Problem und ich denke genügend andere Argumente habe ich auch. Habe in Berlin mehr Bekannte, meine Tante und ggf. auch eine Partnerin.

Und es ist eben so...

Hier in Rostock ist es mir zu trist und zu klein. Ich wollte hier nie wirklich leben und habe gemerkt, dass ich es wirklich nicht will.

vielen Dank für den Hinweis

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