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Serious98

Abfragezeitraum BU-Gesundheitsfragen

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Serious98
· bearbeitet von Serious98

Guten Abend zusammen,

 

ich lese schon länger mit und leider bin ich durch die Suchfunktion bei einer Frage nicht schlauer geworden...

Denn ich frage mich, welcher Stichtag für die Abfrage der Gesundheitsfragen angewendet wird.

 

Beispiel:

Beantwortung der Gesundheitsfragen am: 01.03.2020

Versicherungsbeginn: 01.04.2020

 

 

"Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus."

 

1. Wird ab dem 01.01.2010 gefragt oder ab dem 01.03.2010, wenn die Fragen am 01.03.2020 beantwortet wurden?

2. Wird das Datum des Ausfüllens des Fragebogens oder Datum des Vertragsabschlusses hinzugezogen?

3. Und wo kann ich hier seitens der Versicherungsbedingungen ein handfester "Beweis" gefunden werden?

 

Danke für eure Hilfe!

 

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Cando

Einen Beweis kann Dir hier niemand liefern, weil keiner weiß, um welche Versicherung es geht. So etwas sollte man schriftlich dokumentiert über den Versicherer erfragen. Anders lässt sich das Streitrisiko nicht minimieren.

 

Ohne nähere Details zu kennen nur so viel:

 

Das maßgebliche Datum für die Gesundheitsfragen ist üblicherweise der Tag, an dem der Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben wird. Das Ganze ist eine vorvertragliche Information, sodass es nicht auf das Datum des Vertragsschlusses ankommt. 

 

Zur zweiten Frage kann man so pauschal nichts sagen. Das kommt auf die Fragestellung an, z.B. ob von Kalenderjahren oder Jahren die Rede ist. 

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Serious98
vor 10 Minuten von Cando:

Einen Beweis kann Dir hier niemand liefern, weil keiner weiß, um welche Versicherung es geht. So etwas sollte man schriftlich dokumentiert über den Versicherer erfragen. Anders lässt sich das Streitrisiko nicht minimieren.

 

Ohne nähere Details zu kennen nur so viel:

 

Das maßgebliche Datum für die Gesundheitsfragen ist üblicherweise der Tag, an dem der Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben wird. Das Ganze ist eine vorvertragliche Information, sodass es nicht auf das Datum des Vertragsschlusses ankommt. 

 

Zur zweiten Frage kann man so pauschal nichts sagen. Das kommt auf die Fragestellung an, z.B. ob von Kalenderjahren oder Jahren die Rede ist. 

 

Stimmt, die 2. Frage macht dann keinen Sinn wenn die erste beantwortet wurde. Ich habe sie deshalb gelöscht. 

 

Danke schonmal für deine Antwort.

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McScrooge
vor 3 Stunden von Serious98:

Also 1. Datum des Ausfüllens des Fragebogens oder Datum des Vertragsabschlusses?


Also aus meiner Sicht wäre es logisch immer vom Datum des Fragebogens auszugehen. Denn diesen versiehst du dann mit deiner Unterschrift und gibt die Daten von diesem Tag wieder.

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Serious98
vor 2 Minuten von McScrooge:


Also aus meiner Sicht wäre es logisch immer vom Datum des Fragebogens auszugehen. Denn diesen versiehst du dann mit deiner Unterschrift und gibt die Daten von diesem Tag wieder.

Hmm ja das macht Sinn.

 

Wenn ich heute Gesundheitsfragen beantworte, könnten abgeschlossene Behandlungen vom 28.02.2017 dann bei einem Abfragezeitraum von 3 Jahren unberücksichtigt gelassen werden? Die letzten drei Jahre könnten ja auch 2019, 2018 und 2017 komplett beinhalten.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 31 Minuten von McScrooge:

Also aus meiner Sicht wäre es logisch immer vom Datum des Fragebogens auszugehen. Denn diesen versiehst du dann mit deiner Unterschrift und gibt die Daten von diesem Tag wieder.

 

@McScrooge: Ich fürchte, dass Logik da nicht weiterhilft. Beispielsweise muss ich Unterlagen meiner Buchhaltung 10 Jahre aufheben.

 

Darf ich jetzt also eine Rechnung vom 28.02.2010 wegwerfen?

 

Mitnichten! Es zählt nämlich das Enddatum des Jahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Also kann ich meine Rechnung vom 28.02.2010 frühestens am 1.1.2022 entsorgen.

 

@Serious98: mein Gefühl sagt mir, dass das nicht gut ausgeht. Die Fragen der Versicherer sind manchmal recht trickreich gestellt, z.B. "bestand oder besteht". Und eine Migräne oder ein Bandscheibenvorfall bestehen weiter, auch wenn Du seit X Jahren deswegen nicht mehr beim Arzt warst. Ich wäre da sehr vorsichtig. Die Rechtsabteilungen der Versicherungen sind schlauer als Du und ich.

 

Wenn es bei Dir Ereignisse gibt, die einen Antrag auf BU-Versicherung schwierig machen, würde ich raten:

  • prüfe erst einmal, ob Du überhaupt eine BU-Versicherung brauchst.
  • wende Dich an einen versierten Versicherungsmakler. Der wird Dir am ehesten sagen können, was in Deinem Fall die beste Lösung ist. Er wird mit Dir die Gesundheitshistorie durchgehen, eine passende Versicherung vorschlagen und Dir beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen helfen.
  • Und bitte denk daran: es geht nicht darum, den Fragebogen so auszufüllen, dass Du jetzt eine Versicherung bekommst - das ist verhältnismäßig einfach. Es geht darum, dass die Versicherung später, wenn (falls) Du einen Leistungsantrag stellst, auch wirklich zahlt! Die Versicherung wird zu diesem Zeitpunkt Deine Antworten sehr genau prüfen - und sie wird sich freuen, wenn sie dann Fehler in Deinen Antworten findet, weil sie dann u.U. nicht bezahlen muss.

 

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Xeronas

Bevor hier weiterhin pauschalisierter Murks diskutiert wird: Alles abhängig von der exakten Formulierung der Antragsfrage.

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Serious98
vor 22 Minuten von stagflation:

 

@McScrooge: Ich fürchte, dass Logik da nicht weiterhilft. Beispielsweise muss ich Unterlagen meiner Buchhaltung 10 Jahre aufheben.

 

Darf ich jetzt also eine Rechnung vom 28.02.2010 wegwerfen?

 

Mitnichten! Es zählt nämlich das Enddatum des Jahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Also kann ich meine Rechnung vom 28.02.2010 frühestens am 1.1.2022 entsorgen.

 

@Serious98: mein Gefühl sagt mir, dass das nicht gut ausgeht. Die Fragen der Versicherer sind manchmal recht trickreich gestellt, z.B. "bestand oder besteht". Und eine Migräne oder ein Bandscheibenvorfall bestehen weiter, auch wenn Du seit X Jahren deswegen nicht mehr beim Arzt warst. Ich wäre da sehr vorsichtig. Die Rechtsabteilungen der Versicherungen sind schlauer als Du und ich.

 

Wenn es bei Dir Ereignisse gibt, die einen Antrag auf BU-Versicherung schwierig machen, würde ich raten:

  • prüfe erst einmal, ob Du überhaupt eine BU-Versicherung brauchst.
  • wende Dich an einen versierten Versicherungsmakler. Der wird Dir am ehesten sagen können, was in Deinem Fall die beste Lösung ist. Er wird mit Dir die Gesundheitshistorie durchgehen, eine passende Versicherung vorschlagen und Dir beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen helfen.
  • Und bitte denk daran: es geht nicht darum, den Fragebogen so auszufüllen, dass Du jetzt eine Versicherung bekommst - das ist verhältnismäßig einfach. Es geht darum, dass die Versicherung später, wenn (falls) Du einen Leistungsantrag stellst, auch wirklich zahlt! Die Versicherung wird zu diesem Zeitpunkt Deine Antworten sehr genau prüfen - und sie wird sich freuen, wenn sie dann Fehler in Deinen Antworten findet, weil sie dann u.U. nicht bezahlen muss.

 

Danke dir für deine Hilfe!

Dass ich eine BU nicht ohne Makler abschließen werden, ist klar. Da lauern für einen Laien viel zu viele Fallstricke.

 

Dennoch konnte ich die Frage nach dem konkreten Zeitraum noch nirgends beantwortet wissen.

 

Beispiel: Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus. Wir ab dem 01.01.2010 gefragt oder ab dem 01.03.2010, wenn die Fragen am 01.03.2020 beantwortet wurden?

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stagflation
vor 3 Minuten von Serious98:

Beispiel: Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus. Wir ab dem 01.01.2010 gefragt oder ab dem 01.03.2010, wenn die Fragen am 01.03.2020 beantwortet wurden?

 

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas
vor 26 Minuten von Serious98:

 

Beispiel: Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus. Wir ab dem 01.01.2010 gefragt oder ab dem 01.03.2010, wenn die Fragen am 01.03.2020 beantwortet wurden?

Lautet so die exakte Formulierung im Antrag?

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polydeikes
Zitat

 

"Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus."

 

1. Wird ab dem 01.01.2010 gefragt oder ab dem 01.03.2010, wenn die Fragen am 01.03.2020 beantwortet wurden?

2. Wird das Datum des Ausfüllens des Fragebogens oder Datum des Vertragsabschlusses hinzugezogen?

3. Und wo kann ich hier seitens der Versicherungsbedingungen ein handfester "Beweis" gefunden werden?

 

 

Nichts dergleichen, so sieht keine Antragsfrage aus. Ergibt auch keinen Sinn. Der VR will den gefahrerheblichen Umstand wissen. Das ist salopp die ganze Story. Bspw. folgen auf eine OP grds. Nachsorge, ggf. Reha, ggf. Kontrolluntersuchungen in den Folgejahren etc. pp. ... Das ist die gesamte Story, die ist angabepflichtig, abhängig von der tatsächlichen Antragsfrage.

 

Ergibt sich auch nicht aus Versicherungsbedingungen, sondern aus §19 VVG ff ...

 

 

---

 

Im neuen VVG haben wir im Antragsmodell (abweichend Invitatiomodell) den Zeitpunkt der Willenserklärung bei Antragsstellung. Für eine theoretische Verjährung ist immer der Zeitpunkt der Antragsstellung, sprich Abgabe der Willenserklärung relevant (Antragsmodell).

 

---

 

Mir ist noch nie ein Fall begegnet, wo ein gefahrerheblicher Umstand am Tag des bspw. Arztbesuches inhaltlich abgeschlossen war und ich bezweifle selbst die theoretische Existenz eines solchen Umstands.

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Serious98
vor 6 Stunden von polydeikes:

 

Nichts dergleichen, so sieht keine Antragsfrage aus. Ergibt auch keinen Sinn. Der VR will den gefahrerheblichen Umstand wissen. Das ist salopp die ganze Story. Bspw. folgen auf eine OP grds. Nachsorge, ggf. Reha, ggf. Kontrolluntersuchungen in den Folgejahren etc. pp. ... Das ist die gesamte Story, die ist angabepflichtig, abhängig von der tatsächlichen Antragsfrage.

 

Ergibt sich auch nicht aus Versicherungsbedingungen, sondern aus §19 VVG ff ...

 

 

---

 

Im neuen VVG haben wir im Antragsmodell (abweichend Invitatiomodell) den Zeitpunkt der Willenserklärung bei Antragsstellung. Für eine theoretische Verjährung ist immer der Zeitpunkt der Antragsstellung, sprich Abgabe der Willenserklärung relevant (Antragsmodell).

 

---

 

Mir ist noch nie ein Fall begegnet, wo ein gefahrerheblicher Umstand am Tag des bspw. Arztbesuches inhaltlich abgeschlossen war und ich bezweifle selbst die theoretische Existenz eines solchen Umstands.

Danke für die ausführliche Antwort, jedoch verstehe ich dennoch nicht, inwieweit der Zeitraum eingegrenzt wird.

Die Fragestellung ist nur ein stark vereinfachtes Beispiel.

Ich möchte wissen,  wie der definierte Zeitraum dargestellt wird.

Und was als letzte 10 Jahre bezeichnet wird. Also ob es bei Beantwortung der Fragen zum 01.03.2010 oder zum 01.01.2010 zurückgerechnet wird.

Die Behandlung kann ja bspw. zum 01.02. abgeschlossen worden sein. Dann ist die Frage, ob diese in die 10 Jahres Frist mit eingerechnet wird.

 

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McScrooge
vor 23 Stunden von stagflation:

Darf ich jetzt also eine Rechnung vom 28.02.2010 wegwerfen?

 

Mitnichten! Es zählt nämlich das Enddatum des Jahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde. Also kann ich meine Rechnung vom 28.02.2010 frühestens am 1.1.2022 entsorgen.


Allerdings haben Finanzrecht und Versicherungsrecht nicht immer was miteinander zu tun. :tdown:

 

Gesundheitsfragen werden an einem Tag nach dem derzeitigen Stand beantwortet. Wie soll man es sonst machen.

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polydeikes

Die Frage habe ich beantwortet. Im Antragsmodell gilt die Antragsstellung als Willenserklärung [punkt]

 

icc: Auch der Behandlungsabschluss ist je nach Fragestellung nicht zwangsläufig Ende des gefahrerheblichen Umstands. Konzentriert euch drauf die VVA sauber aufbereitet zu erfüllen statt krankhaft nach Verjährung zu suchen.

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Serious98
Am 3.3.2020 um 00:33 von polydeikes:

Die Frage habe ich beantwortet. Im Antragsmodell gilt die Antragsstellung als Willenserklärung [punkt]

 

icc: Auch der Behandlungsabschluss ist je nach Fragestellung nicht zwangsläufig Ende des gefahrerheblichen Umstands. Konzentriert euch drauf die VVA sauber aufbereitet zu erfüllen statt krankhaft nach Verjährung zu suchen.

Super, dann wissen wir den Zeitpunkt, ab dem zurückgerechnet wird!

Datum der Antragsstellung: 05.03.2020

 

Wie wird dann theoretisch zurückgerechnet bei 5 Jahren Abfragezeitraum?

01.01.2015 oder 05.03.2015?

Das wäre schon ein Unterschied, wenn eine Behandlung bspw. am 01.02. vollständig abgeschlossen ist.

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Auch auf die Gefahr hin das sich wieder jemand angegriffen fühlt, aber hast du wirklich verstanden was Torsten geschrieben hat?

Mir scheint es nämlich, als sei der umgangssprachliche Groschen noch nicht komplett gefallen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Theorie 04.03.2015 ***. Praxis -> irrelevant

 

*** Normaler Markt. Bei DOE / DFE gibt es abweichende Formulierungen nach inhaltlich (vollen) Kalenderjahren.

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