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berndao

Steuern beim Trading, ich verstehe diese Berechnung nicht?

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berndao
· bearbeitet von berndao

Hallo,
ich habe auf der Seite
https://www.nextmarkets.com/de/handel/glossar/trading-steuern
gerade diesen Abschnitt gefunden:
"

Beispielrechnung Trading und Steuern

Wer nebenher ein wenig tradet, muss sich nicht den Kopf zerbrechen über die Trading Steuern, aber wie sieht es aus mit allen, die bereits vom Börsenhandel leben? Seit 2018 steht Tradern der Grundfreibetrag von 9.000 Euro zu, dazu kommt der Sparpauschbetrag von 801 Euro. Sofern ein Trader verheiratet ist und der Lebenspartner nicht berufstätig, wird dieser Freibetrag von 9.801 Euro verdoppelt.

Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Die vollen 25 % der Abgeltungssteuer fallen jedoch erst bei jährlichen Einnahmen von mindestens 70.000 Euro an. Hinzu kommen der Soli, also 5,5 % auf den Steuerbetrag, und Kirchensteuer.

Und so gestaltet sich die Berechnung der Trading Steuern für einen alleinstehenden Trader mit 40.000 Euro jährlichem Gewinn:

40.000 Euro abzüglich Sparerfreibetrag von 801 Euro = 39.199 Euro

39.199 Euro abzüglich der Abgeltungssteuer von 9.799,75 Euro und des Solidaritätszuschlags von  538,98 Euro = 28.860,27 Euro

Die Trading Steuern betragen 10.338,73 Euro"
 

Ich verstehe nicht so recht was da gemacht wird.
Mein kenntnisstand war:

Vom erzielten gewinn einfach die 801 (da single) Freibetrag abziehen und den Rest mal 0,26375 nehmen um die Steuern zu kriegen
(eben 25%+Soli, bin in keiner Kirche).
 

Aber hier wird einerseits von einem grundfreibetrag geredet, von dem ich dachte dass es ihn nur bei stupider 8 Stunden pro Tag Plackerei gibt.
Und dann wird der nicht benutzt und irgendwas ganz Anderes gerechnet :-/

kann mir bitte Jemand die Rechnung oben erklären?
Warum zieht man bitte vom Einkommen Abgeltungssteuer und Solizuschlag AB wenn man gerade die Steuer berechnen will? O_o
 

Danke iM Voraus für jegliche Hilfe!

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west263
vor 2 Minuten von berndao:

Aber hier wird einerseits von einem grundfreibetrag geredet, von dem ich dachte dass es ihn nur bei stupider 8 Stunden die Woche Plackerei gibt.

Du hast keinen Job, oder?

Man zahlt nämlich auch Steuern, wenn man gern zur Arbeit geht, man das mag, was man tut und es keine Plackerei ist.

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berndao

Wer es mag :-)

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Erst ab einem Einkommen von mehr als 9400 Euro muss man in Steuerklasse 1 Steuern zahlen.

 

Hast Du kein Erwerbseinkommen, dann kannst Du AFAIK bis zu dieser Summe Zinsen/Aktiengewinne etc. steuerfrei einnehmen

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berndao

Wie ist das dann bei gemischten Einkünften, gibts da auch diese 9400 Euro Freibetrag?

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monopolyspieler

Ja- daher kann man ja auch eine Günstigerprüfung beantragen und kriegt bei niedrigem Einkommen entsprechend etwas von den 26,37% KESt zurück.

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berndao

hat mich nur verwirrt weil man einerseits von den 9400 Euro liest und andererseits bei Kapitalanlagen nur die Rede von 801 Euro Freibetrag ist O_o

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absolutgonzo
Am 14.3.2020 um 15:30 von berndao:

hat mich nur verwirrt weil man einerseits von den 9400 Euro liest und andererseits bei Kapitalanlagen nur die Rede von 801 Euro Freibetrag ist O_o

Vielleicht hilft es, die seit 2009 richtige Bezeichnung zu verwenden.

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berndao

Juhu, dann sind es eben 9400 Euro Grundfreibetrag vs. 801 Euro Sparerpauschbetrag.
Sagt mir immer noch einen Haufen Mist drüber aus welches von Beiden wann zur Anwendung kommt.
Oder wie sich die verkorkste Berechnung im velrinkten Artikel zusammensetzt >:-(

Je nach Seite, die man liest, werden entweder die 801 Euro abgezogen von den kapitalanlagen und der komplette Rest mit den rund 26% versteuert.
Und anderswo  sollen plötzlich 9400 Euro Kapitalerträge anrechnungsfrei sein.
Is ja wohl kein Wunder dass man nciht mehr durchblickt, was von Beidem nun stimmt -.-

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