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Fr4ntic

Abgeltungssteuer aus Annahme Barabfindung

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Fr4ntic
· bearbeitet von Fr4ntic

Hallo Zusammen,

 

Ich habe eine Barabfindung für eine ausländische Anleihe angenommen. Ich habe diese Anleihe vor mehr als einem Jahr gekauft.
Ich habe heute das Geld erhalten, aber obendrein habe ich auch anderes Geld im Zusammenhang mit negativen Steuern erhalten. Eigentlich verstehe ich nicht, was das ist.

 

 

Abfindungsbetrag gesamt 	909,92 EUR
Steuerpfl. Ertrag 			0,00 EUR
Steuerbetrag 				-885,75 EUR


*Der Zinsbetrag kommt steuerfrei zur Auszahlung und ist in der persönlichen Veranlagung anzugeben
**Enthalten sind folgende Steuern (negative Werte bedeuten Steuererstattung)

Kapitalertragsteuer 	-780,40 EUR
Solidaritätszuschlag 	-42,92 EUR
Kirchensteuer 			-62,43 EUR

Verrechnung über Ihr Konto: xxxxxxxx Gutschrift 1.795,67 EUR

Die Beschreibung der Transaktion in meinem Kontoumsatze lautet: "Abgeltungssteuer ausstehende Barabfindung".

 

 

Wenn ich mir meine Steuerbuchungen-Seite ansehe (ich bin bei Flatex), ist es so, als würden sie mir einige Steuern zurückgeben, die ich für den Gewinn bezahlt habe, den ich in den letzten Wochen gemacht habe.
Ich sehe auch keinen Verlust in meinem Verlustvergleichstopf (Sonstiges)

 

 

Was ist das ? Warum habe ich dieses zusätzliche (Steuer-) Geld erhalten? Soll ich dieses Einkommen in meiner Steuererklärung angeben?

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MeinNameIstHase

780,40 Kapitalertragssteuererstattung 

25% von was? Da müssen ja 100 / 25 * 780,40 = 3121,60 Verlust realisiert/verrechnet werden.

 

So richtig schlau werde ich daraus nicht, da ich nicht beurteilen kann, ob es da eine Vorgeschichte gibt oder nur ein grandioser Fehler ...
Dass Steuern erstattet werden, geht eigentlich nur dann, wenn im Zusammenhang mit dem Depot bereits Steuern im laufenden Jahr einbehalten wurden. Dann müsste das aber anders lauten: Nämlich Verrechnung des Verlusts mit bereits versteuerten Erträgen (aus dem gleichen Jahr).
Ich täte mich nicht wundern, wenn da eine Stornobuchung kommt.

Vermutlich richtig wäre, wenn die Barabfindung aufgeteilt wird in einen Zinsteil und einen Rückzahlungsteil der Anleihe, denn mit der Abfindung tritts du ja alle Rechte aus der Anleihe ab bzw. gibst die auf. Der Rückzahlungsteil wird wie eine Veräußerung behandelt:
Selbst wenn man den Zinsanteil auf null reduziert, weil keine anderen Angaben vorliegen, dann sollte der Veräußerungsgewinn sein:
Barabfindung abzgl. Kaufpreis Anleihe (bzw. Emissionspreis).

Der kann auch negativ sein, wenn die Anleihe zuvor teuer angeschafft wurde. Rechne mal nach, ob Du da irgendwie auf die -3121,60 kommst.

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Fr4ntic

Ja, -3121,60 sollte der Verlust sein, den ich bei dieser Anleihe hatte (es ist eine in Venezuela, die nicht mehr gehandelt wird).
Es scheint also, dass sie die 25% auf eine negative Zahl berechnet haben (ein Verlust, kein Gewinn) und dann ist das Ergebnis immer noch negativ.
Ist dieses Verfahren normal? Oder ist das ein Fehler?

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MeinNameIstHase

Fr4ntic,

kommt drauf an. Wenn du seit Jahresbeginn schon Erträge aus Zinsen/Dividenden/Investmentfonds oder Veräußerungsgeschäften hattest, die diesen Betrag + (eingereichten) Freistellungsauftrag überschreiten, dann wäre dies eine zulässige Verrechnung. Allerdings passt mir die formale Darstellung dazu nicht, weil die Verrechnung gewöhnlich anders von den Banken den Kunden gegenüber dargestellt wird.

 

Gruß

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Fr4ntic

Ja, am Ende Januar dieses Jahres habe ich alle meine ETFs verkauft und einige Steuern für den Gewinn gezahlt, den ich erzielt habe.
Wie in meinem ersten Beitrag erwähnt, sehe ich jetzt, wenn ich in den Bereich Steuerbuchungen gehe, dass der Gesamtbetrag der gezahlten Steuern um den Betrag der Steuern verringert wird, die ich mit dieser Anleihe "zurückbekommen" habe.

 

Bis gestern betrug der Gesamtbetrag der gezahlten Steuern 1000 euro aber heute ich sehe 1000-885,75 = 114,25 euro

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