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Dividenden-Pirat

BAV der Partnerin

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Dividenden-Pirat

Guten Abend zusammen, meine Partnerin startet ein neuen Job, hat heute ihren Vertrag erhalten und Infos bekommen zur BAV, welche wir nicht wirklich verstehen. Kann jemand Licht ins Dunkle bringen, ob es was bringt?

 

Zu ihr:

 

Alter 23

Basisgehalt - 3.475€ Brutto + Schichtzuschlag (300-600€ je nach Dienstplan)

 

Auf dem Informationsblatt zur BAV steht:

 

Sie haben die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufzubauen, wobei als Durchführungsweg eine Direktversicherung angeboten wird.

 

Versorgungsträger für die Entgeltumwandlung ist die Alte Leipziger AG.

 

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung:

 

Der AG beteiligt sich am Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 1,5% des versorgungsfähigen Entgelts, der in eine Direktversicherung eingezahlt wird.

Der Anspruch entsteht wenn Sie sich am Aufbau Ihrer betrieblichen Zusatzversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens 1% Ihres monatlichen Tabellenentgeltes beteiligen.

 

Kann uns jemand sagen, ob sich dies hier lohnen könnte?

 

Besten Dank und viele Grüße

 

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chirlu

Ca. 150% Zuschuß klingt schon einmal gut.

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Dividenden-Pirat
vor 1 Minute von chirlu:

Ca. 150% Zuschuß klingt schon einmal gut.

Da steht aber 1,5% :huh:

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chirlu

150% auf das, was sie selbst einzahlt.

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Dividenden-Pirat

Ah, wir haben verstanden. Mal gucken, denkt ihr, man kann in eine mit ETFs einzahlen oder ist das festgelegt?

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polydeikes

Wenn der Arbeitgeber nicht früher oder später wegen Insolvenzverschleppung dran sein will, dann nur innerhalb von Garantieprodukten. Einen Arbeitgeber, der volles Risiko akzeptiert, würde ich wechseln. Zumindest wenn ich noch mehr als 20 Jahre vor mir habe,

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Dividenden-Pirat
vor 3 Minuten von polydeikes:

Wenn der Arbeitgeber nicht früher oder später wegen Insolvenzverschleppung dran sein will, dann nur innerhalb von Garantieprodukten. Einen Arbeitgeber, der volles Risiko akzeptiert, würde ich wechseln. Zumindest wenn ich noch mehr als 20 Jahre vor mir habe,


Ah, danke für die Erklärung, sie lässt sich mal einen Termin in der Personalabteilung geben und holt weitere Infos ran. Wir werden weiter berichten. Vielen Dank.

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Dividenden-Pirat

Jetzt haben wir den Vorschlag - Klassische Rente mit Rentengarantiezeit

 

Hier noch weiter Infos, leider keine ETFs.

Bildschirmfoto 2020-04-01 um 19.13.27.png

Bildschirmfoto 2020-04-01 um 19.13.15.png

Bildschirmfoto 2020-04-01 um 19.13.07.png

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Das ist ja spannend. Hatte ursprünglich auch an 150% AG-Beteiligung gedacht, habe aber offen gestanden keine Ahnung, was es mit der "Versorgungsfähigkeit" auf sich hat.

Im geposteten Angebot sind es auf jeden Fall mal nur noch 15% des Eigenanteils - und das ist dann in Summe nicht mehr sooo toll, ganz abgesehen von möglichen Problemen bei zwischenzeitlichen Arbeitgeberwechseln und den (geringfügig) niedrigeren GRV-Einzahlungen im Zuge der Entgeltumwandlung.

 

[Edit: Rest kann übersprungen werden, siehe folgende Posts]

 

Bei einer angenommenen Restarbeitsdauer von mindestens 44 Jahren und Lücken im späteren Erwerbsleben (Kinder?), vielleicht auch einem Kürzertreten (je nach geplantem und dann tatsächlichem Verlauf) etc., würde ich mir eher [Edit: auch] überlegen, Beitragslücken in der GRV aufzufüllen bzw. freiwillige Beiträge dort zu leisten (="Sicherheitskomponente") und andererseits die "allgemeine Geldanlage" (=chancen-/risikoreicher) zu pushen. Sollte aber sicherlich individuell betrachtet werden, auch auf der Zeitschiene und eigenen Bedürfnissen entsprechend; Versicherungen sind ja nicht pauschal schlecht (Bsp. Pfändungsschutz)...

 

Grüße,

 wpf-leser

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polydeikes

Begründung? Verstehe nämlich nicht, wie man auf die Schlussfolgerung kommt.

 

Die Konstellation hier ist < BBG RV und < BBG KV mit minimalem Beitrag, der am Ende unter Geringfügigkeitsgrenze rentieren wird. Also Auszahlungsphase stand heutiger Gesetzgebung KV-frei.

 

 

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wpf-leser
vor 51 Minuten von polydeikes:

Begründung?

Begründung ist insbesondere ein Denkfehler meinerseits. :stupid:

Alleine schon der fatale Flüchtigkeitsfehler, dass ich mir i.d.R. mit der Nettoauszahlung aus 50€ Brutto keine 50€ alternative Anlagen leisten könnte, reißt ein tiefes Loch in meine ursprüngliche Überlegung. Und das gleich dreimal bei der Größenordnung des zu erwartenden Grenzsteuersatzes. :wacko:

 

Danke, sorry und Gruß,

 wpf-leser

 

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polydeikes

No Prob. Denkfehler heißt noch lange nicht doof.

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Dividenden-Pirat

Wir verstehen eure Ausführungen nicht. :blink: Sie hat ein ETF Depot welches mit 200€ jeden Monat gespart wird. Die Überlegung ist halt die 50€ in die BAV oder die 50€ in den ETF.

 

Fassen wir zusammen,  Probleme damit könnte es geben beim AG Wechsel geben?

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor einer Stunde von Dividenden-Pirat:

Wir verstehen eure Ausführungen nicht. :blink:

Die zwei Hauptpunkte der Ausführungen aus meiner Sicht kurz zusammengefasst:

1.) Von den 50€ aus dem Bruttogehalt gehen beim Ansparen 50€ an die BAV, ins ETF-Depot (angenommen: Nettozahlung, also nach Steuern & Sozialabgaben) aber vermutlich weniger als 30€.

2.) Für mich wäre ein Kerngedanke aus polydeikes Post, dass unter jetzigen Rahmenbedingungen (-> können sich ändern) weder in der Ansparphase, noch bei einer späteren Verrentung Krankenversicherungsbeiträge bzgl. der BAV anfallen würden.

 

Grüße,

 wpf-leser

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Dividenden-Pirat

Vielen Dank für die Info.

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polydeikes

Ich wollte dazu eigentlich nichts schreiben, weil die Eingangsinformationen keinerlei vernünftige Aussage hergeben und auch die sonstigen threads im Kontext ala MLP eher krude wirken. Solche Storys sollten strukturiert und ganzheitlich betrachtet werden.

 

Betrachtet man die bAV hier isoliert, ist das Schema im Grunde sehr einfach und eine rein systemische Überlegung. An deren Anfang stehen zwei Fragestellungen:

 

a) Wie lange habe ich vor beim jetzigen AG zu bleiben.

b) Liegt das Einkommen dauerhaft auf dem heutigen Niveau.

 

In der Konstellation hier sollte man es lassen, wenn man weniger als 10 Jahre beim AG verbleiben möchte. Steigt das Einkommen perspektisch über BBG KV, ist der Zuschuss vom AG zu gering.

 

Kann man die Eingangsfragen positiv beantworten, ist im nächsten Schritt zu prüfen, welche Schichtenansprüche in Schicht 2 weiterhin bestehen. Bestehen weitere Ansprüche aus Schicht 2 (bspw. rein AG finanzierte betriebliche Ansprüche oder ÖD-Konstrukte), kommt man in Summe bei Verrentung in die Verbeitragungspflicht in der GKV. Das würde erheblich auf die Nettoleistung drücken und der Story die Attraktivität nehmen.

 

Besteht auch das Problem nicht, ist im nächsten Schritt der Finanzierungsweg zu prüfen. Bspw. ob bis dato ungenutzte VWL oder AVWL bestehen, die man hier einfließen lassen könnte, um die Story noch etwas zu hebeln.

 

Hat man bis hierhin alles abgehakt, ist GRV Betrachtung und Lebensplanung dran. Bei geringen Einkommen (bspw. Überlegung Kinder aus den anderen threads) kommt man nicht um eine Betrachtung GRV herum. Beispiel Grundrentenentwurf wie bis dato bekannt: Es müssen mind. 35 Beitragsjahre a 30 % der Durchschnittsentgelte geflossen sein, um die Verdopplung der Entgeltpunkte (mit nachgelagertem Abschlag) zu realisieren.

 

---

 

Kurzum, Schicht 1 und 2 ist immer eine systemische Betrachtung. Und zwar in Form einer Investitionsentscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt. Bei starren Verträgen, wie hier vorliegend, mit zusätzlich erheblicher Kostenbelastung, muss diese systemische Betrachtung für eine hinreichende Anzahl an Jahren Sinn ergeben.

 

Die Produktbetrachtung ist hingegen die letzte Überlegung (und auch die nebensächlichste ...). Und auch die fängt nicht mit der Frage Fonds oder keine Fonds an, sondern mit grundlegenden Aspekten wie der eigenen Exitstrategie (das alpha und omega bei bAV) und je nach Überlegung bspw. weiteren Faktoren, wie dem garantierten Rentenfaktor.

 

 

 

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Dividenden-Pirat
vor 24 Minuten von polydeikes:

Ich wollte dazu eigentlich nichts schreiben, weil die Eingangsinformationen keinerlei vernünftige Aussage hergeben und auch die sonstigen threads im Kontext ala MLP eher krude wirken. Solche Storys sollten strukturiert und ganzheitlich betrachtet werden.

 

Betrachtet man die bAV hier isoliert, ist das Schema im Grunde sehr einfach und eine rein systemische Überlegung. An deren Anfang stehen zwei Fragestellungen:

 

a) Wie lange habe ich vor beim jetzigen AG zu bleiben.

b) Liegt das Einkommen dauerhaft auf dem heutigen Niveau.

 

In der Konstellation hier sollte man es lassen, wenn man weniger als 10 Jahre beim AG verbleiben möchte. Steigt das Einkommen perspektisch über BBG KV, ist der Zuschuss vom AG zu gering.

 

Kann man die Eingangsfragen positiv beantworten, ist im nächsten Schritt zu prüfen, welche Schichtenansprüche in Schicht 2 weiterhin bestehen. Bestehen weitere Ansprüche aus Schicht 2 (bspw. rein AG finanzierte betriebliche Ansprüche oder ÖD-Konstrukte), kommt man in Summe bei Verrentung in die Verbeitragungspflicht in der GKV. Das würde erheblich auf die Nettoleistung drücken und der Story die Attraktivität nehmen.

 

Besteht auch das Problem nicht, ist im nächsten Schritt der Finanzierungsweg zu prüfen. Bspw. ob bis dato ungenutzte VWL oder AVWL bestehen, die man hier einfließen lassen könnte, um die Story noch etwas zu hebeln.

 

Hat man bis hierhin alles abgehakt, ist GRV Betrachtung und Lebensplanung dran. Bei geringen Einkommen (bspw. Überlegung Kinder aus den anderen threads) kommt man nicht um eine Betrachtung GRV herum. Beispiel Grundrentenentwurf wie bis dato bekannt: Es müssen mind. 35 Beitragsjahre a 30 % der Durchschnittsentgelte geflossen sein, um die Verdopplung der Entgeltpunkte (mit nachgelagertem Abschlag) zu realisieren.

 

---

 

Kurzum, Schicht 1 und 2 ist immer eine systemische Betrachtung. Und zwar in Form einer Investitionsentscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt. Bei starren Verträgen, wie hier vorliegend, mit zusätzlich erheblicher Kostenbelastung, muss diese systemische Betrachtung für eine hinreichende Anzahl an Jahren Sinn ergeben.

 

Die Produktbetrachtung ist hingegen die letzte Überlegung (und auch die nebensächlichste ...). Und auch die fängt nicht mit der Frage Fonds oder keine Fonds an, sondern mit grundlegenden Aspekten wie der eigenen Exitstrategie (das alpha und omega bei bAV) und je nach Überlegung bspw. weiteren Faktoren, wie dem garantierten Rentenfaktor.

 

 

 

Danke für die Info. Das Thema MLP ist durch und wir haben unsere Lehren daraus gezogen.

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