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Südseefahrer

Minijob: Ist die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll bei einem im Hauptberuf sozialversicherungsfreien Geschäftsführer?

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Südseefahrer
· bearbeitet von Südseefahrer

Hallo,

 

ich bin selbstständig tätig und könnte für einen zukünftigen Dauer-Auftrag eines Kunden via Minijob mit 450 EUR abgerechnet werden.

 

Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall, ich bin privat krankenversichert und habe daher nur SV-Abgaben von 81,68 EUR (laut Minijob Zentrale Rechner) und damit eine „Steuerbelastung“ von 18,15 % auf die 450 Euro gerechnet. Wenn ich das normal als Rechnung über meine Firma laufen lassen und dann später als GS-GF Gehalt auszahlen und versteuern müsste, wäre die Steuerbelastung entsprechend höher...

 

Nun zur Frage: 

Ich bin als GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer gänzlich von den Sozialversicherungen befreit und zahle auch nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

 

Beim Minijob lässt sich leider nicht der gesetzliche Rentenversicherungsanteil des Arbeitgebers in Höhe von 67,50 Euro monatlich streichen. Würde es daher in meiner Lage Sinn machen, den Minijob Rentenversicherungspflichtig auszuführen und einen monatlichen Eigenanteil von 16,20 Euro mtl. bzw. 194,40 Euro jährlich zu entrichten? Die 194,40 Euro wären sonst bei Verzicht der Rentenversicherung  steuerfrei auf das Konto geflossen...

 

Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, für einen normalen Arbeitnehmer, der in seinem Hauptjob Rentenversicherungspflichtig ist, macht das überhaupt keinen Sinn. Aber laut Recherche für „Hausfrauen oder Studenten„ schon, die sonst keine SV-pflichtige Beschäftigung ausüben. Ich zähle mich mal zu der Gruppe dazu;)

 

Vorteile:

1. es werden Beitragszeiten bei der GRV angerechnet  

 

zu 1: Der Vorteil wäre nur, dass man später eventuell früher die (geringfügige) gesetzliche Rente beantragen könnte, wenn man entsprechend x Jahre eingezahlt hat, ich meine zur Zeit sind das 45 Jahre 

-> für mich völlig sinnlos, da man bis zur Altersregelgrenze nur Hinzuverdienste von 6,3 TEUR haben darf...

 

 

2. Anspruch auf Erwerbminderungsrente

 

zu 2: Mit welcher Höhe kann man hierbei als Minijobber bei 450 Euro rechnen, wahrscheinlich auch entsprechend nur ein paar Euros?

 

 

3. Pro Jahr Minijob steigt die spätere Rente durch die 16 Euro Eigenanteil mit ca. 0,86 Euro mtl. 

 

zu 3: Also der eine Euro ist nun wirklich egal

 

 

4. Riestern möglich

 

zu 4: Kann ich nicht einschätzen, bisher ausschließlich Aktien als Altersvorsorge gekauft, große Abneigung für Kapitalanlagen im „teuren“ Versicherungsmantel

Zur besseren Einschätzung: Ich bin zur Zeit ledig, keine Kinder

 

 

5. Rehaanspruch nach 15 Jahren Beitragszeit

 

zu 5: Kann ich auch nicht einschätzen, vor allem habe ich eine sehr leistungsstarke private Krankenversicherung bei der Barmenia Tarif 1a Expert+, ob das Sinn macht?

 

 

Habe ich etwas übersehen, was würdet ihr machen?

 

PS: Ja ich weiß es geht nicht um viel Geld, aber es macht mir Spaß alles entsprechend zu verbessern und zu optimieren:)

 

Viele Grüße 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Das hier ist ein Wertpapier-Forum! Kein "wie mogle ich mich am besten um meine Beiträge zum Sozialstaat - und wie kann ich am Ende trotzdem von allen Leistungen partizipieren?" Forum.

 

Bitte stelle solche Fragen in einem anderen Forum.

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Südseefahrer
· bearbeitet von Südseefahrer
vor 13 Stunden von stagflation:

Das hier ist ein Wertpapier-Forum! Kein "wie mogle ich mich am besten um meine Beiträge zum Sozialstaat - und wie kann ich am Ende trotzdem von allen Leistungen partizipieren?" Forum.

 

Bitte stelle solche Fragen in einem anderen Forum.

In Deutschland herrscht immer noch Vertragsfreiheit.

 

Ob ich mich nun bei jemanden anstellen lasse, oder als Selbstständiger diesem eine Rechnung schreibe, bleibt immer noch meine Entscheidung.

 

Da ich diesem eine Dienstleistung/ Mehrwert erbringe, ist dies auch zu 100 % legal. Ich lasse mich nicht wie im Gegensatz die „Frugalisten“ Privatiers zum Schein sozialversicherungspflichtig auf 460 Euro anstellen, damit die Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung auf eben diese 460 Euro beruht...

 

Ich finde es sehr anmaßend von Dir, dass du Dich hier als Moralinstanz des Forums aufspielen musst, zumal es sich hier um eine absolut legale Sache handelt. Was gibt Dir das Recht dazu? Du bist weder Admin noch sonst eine Person, die sich dieses Verhalten anmaßen könnte.

 

Bezüglich dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Wertpapierforum handelt. Dafür gibt es ja schließlich das Unterforum Versicherungen & Altersvorsorge, was für seine Expertise auch sehr geschätzt wird.

 

Vielleicht wäre es daher das beste, Du würdest Deinen Beitrag nochmals überdenken.

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Ozymandias

Generell lohnt es sich eher selten auf die Versicherungsfreiheit beim Mini-Job zu verzichten. Als Student habe ich mir damit auch die Zulage und den Berufseinsteigerbonus geholt die höher waren als mein Gehalt.

 

Dein Problem ist eher bist du in dem Projekt selbständig oder nicht. Man kann es sich nicht nach Belieben raussuchen. Hast du gleichzeitig weiterhin geschäftliche Beziehungen mit dem Kunden? Bist du weisungsgebunden oder nicht?

Man muss bei solchen Fällen so stark auf die Formalien achten, dass es sich oft nicht rentiert so eine Geschichte anzufangen.

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Knacker
vor 29 Minuten von Ozymandias:

Dein Problem ist eher bist du in dem Projekt selbständig oder nicht. Man kann es sich nicht nach Belieben raussuchen. Hast du gleichzeitig weiterhin geschäftliche Beziehungen mit dem Kunden? Bist du weisungsgebunden oder nicht?

Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, dann macht er mit dem Riester einen Riesenschnitt. Die jährliche Zulage mag zwar nur bei 175 € liegen, aber, wenn er einschließlich Zulage den Höchstsatz von 2.100 € leistet, dann gibt es davon eine Steuererstattung in Höhe seines Spitzensteuersatzes.

 

Auch die Chance auf eine vorzeitige Rente aufgrund der weiter zählenden Jahre kann auch nicht schaden, vor allem, sofern bereits in der Vergangenheit RV-Beiträge geleistet wurden. Schließlich weiß man ja nie wie es zukünftig mit der Selbstständigkeit weiter geht (Beispiel: Corona).

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Stunden von Südseefahrer:

Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall, ich bin privat krankenversichert und habe daher nur SV-Abgaben von 81,68 EUR (laut Minijob Zentrale Rechner) und damit eine „Steuerbelastung“ von 18,15 % auf die 450 Euro gerechnet.

 

Ich sehe jetzt nicht, was das mit Steuer zu tun hat. Wie du selbst sagst, sind es Sozialversicherungsbeiträge. Versteuert werden muß das Einkommen außerdem, und zwar wahlweise zum persönlichen Steuersatz oder pauschal mit 2%. Die Pauschalversteuerung ist hier logischerweise weit vorteilhafter (allerdings kannst du keine Werbungskosten geltend machen und auch nicht die eventuellen Beiträge zur Rentenversicherung).

 

Ansonsten hast du die meisten Punkte schon erwähnt, auf die eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung sich auswirken würde. Der praktische Nutzen von Pflichtbeitragszeiten hängt auch davon ab, wie alt du bist und ob du bisher schon rentenrechtliche Zeiten angesammelt hast. Sonst kann es gut sein, daß du die 35jährige und die 45jährige Wartezeit ohnehin nicht mehr erreichen kannst. Ebenso wäre eine eventuelle Erwerbsminderungsrente winzig, wenn du sonst keine rentenrechtlichen Zeiten hast, und du erwirbst einen Anspruch frühestens nach drei Jahren.

 

vor 17 Stunden von Südseefahrer:

Riestern möglich

 

Entweder für 60 Euro Einzahlung 175 Euro Zulage bekommen – prozentual sehr gut, absolut nicht so viel – oder bis zu 2100 Euro Einzahlung von der Steuer absetzen können; dies lohnt sich nur, wenn du im Alter einen geringeren Steuersatz haben wirst.

 

vor 17 Stunden von Südseefahrer:

Rehaanspruch nach 15 Jahren Beitragszeit

 

Anspruch auf Reha hast du auch bei 6 Monaten Pflichtbeitragszeit in den jeweils letzten zwei Jahren; also ein halbes Jahr nach Minijob-Antritt beginnend und noch anderthalb Jahre nachlaufend nach dem Ende des Jobs. Inwieweit deine spezielle PKV auch Reha-Leistungen abdeckt, habe ich keine Ahnung.

 

vor einer Stunde von Ozymandias:

Generell lohnt es sich eher selten auf die Versicherungsfreiheit beim Mini-Job zu verzichten.

 

Technisch ist es schon seit längerem nicht mehr so, daß man mit Minijob versicherungsfrei ist, aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten kann. Stattdessen ist man versicherungspflichtig und kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Praktischer Unterschied: Früher konnte man zunächst nicht aufstocken und sich irgendwann entschließen, es doch zu tun; Rückkehr zum Nicht-Aufstocken unmöglich. Heute kann man zunächst aufstocken und sich irgendwann entschließen, damit aufzuhören; Rückkehr zum Aufstocken unmöglich.

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Südseefahrer
· bearbeitet von Südseefahrer

Vielen Dank für die interessanten Antworten.

 

Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass der Vorschlag von dem Kunde kam. Ich hätte ansonsten eher 900+ Euro abgerechnet, durch den Minijob spart sich der Kunde dann entsprechend Geld und ich mir auch.

Wir optimieren dass dann alles noch mit 44 Euro Gutschein mtl. usw.

Also für alle Parteien eine Win Win Situation, ich mag solch smarte Kunden:)

 

Die Mindesteinzahlzeiten von 60 Monaten habe ich erfüllt und bin im Alter Mitte 20.

 

Eure Ausführungen zu den Riester Möglichkeiten finde ich sehr interessant.

Generell halte ich nicht viel von Versicherungen zur Kapitalanlage, daher hatte ich auch die GRV Beiträge des Arbeitgebers als „Steuern“ bezeichnet, weil ich mir meine gesetzliche Rente in 4x Jahrzehnten eher Mau vorstelle...

 

Der Fakt, dass ich 175 Euro Zuschuss erhalten könnte, macht die Sache nun interessant.

Um die Zulage zu erhalten, muss ich mindestens 4 % meines rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einzahlen.

Das wären dann bei 450 Euro = 18 EUR, aber mindestens 60 Euro mtl.

Somit also 720 Euro Beiträge im Jahr für 175 Euro Förderung. Dies macht eine Förderquote von 24,3 %.

Hört sich doch schon einmal sehr gut an.

 

Der Knackpunkt wäre allerdings, wenn meine anderen Einkünfte aus 19 EStG, sprich mein Geschftsführergehalt dazugerechnet würden, dann müsste ich den Maximalbeitrag von 2.100 Euro p.a. entrichten und die 175 Euro Förderung wären nicht mehr auskömmlich für meine Ansprüche.

 

Laut BMF Schreiben vom 24.07.2013 gehört nach Randziffer 72 zu den beitragspflichtigen Einnahmen:

“bei Arbeitnehmern und Beziehern von Vorruhestandsgeld aus der Durchschrift der „Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV“ (Arbeitsentgelte) und
- bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aus der vom Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung.“

Quelle: 2017-12-21-Steuerliche-Foerderung-privat

 

Somit dürfte wirklich nur der Minijob als Bemessungsgrundlage zählen.


Soweit so gut, aber wie sieht es denn mit den Gebühren des Versicherungsmantels bei Riester Verträgen aus? Da sind doch 175 Euro schnell aufgebraucht.

hierzu muss ich mich noch mehr einlesen...

Weil die Förderung bringt nichts, wenn der Versicherungsmantel dann 300 Euro p.a. Kostet...

 

Zumal auf das Geld für x Jahrzehnte kein Zugriff besteht.

 

Bezüglich Steuern, wird sich wohl die Steuerhöhe bei mir im Alter nicht verschlechtern, zumindest plane ich das...

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 53 Minuten von Südseefahrer:

Der Fakt, dass ich 175 Euro Zuschuss erhalten könnte, macht die Sache nun interessant.

Um die Zulage zu erhalten, muss ich mindestens 4 % meines rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einzahlen.

Das wären dann bei 450 Euro = 18 EUR, aber mindestens 60 Euro mtl.

Nicht monatlich, sondern jährlich. Die Rendite ist geht hier Richtung 300 %, ist aber, wenn Du nur diese 60 € einzahlst auf den Höchstförderbetrag von 175 € begrenzt. Wenn Du ein ordentliches Gesamteinkommen hast, dann kannst Du, trotz prozentualer Reduktion die Förderung verfünffachen, indem Du den Höchstbetrag von 2.100 € (1925 € + 175 €) leistest. Zu bedenken bleibt, dass im Rentenalter alles versteuert werden muss.

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Südseefahrer

Ah okay, das würde heißen 450 Euro x 12 = 5.400 Euro x 4 % = 216 Euro p.a.

Der Zuschuss würde in diesem Fall bei 81 % liegen. Prima

 

Ich habe gelesen, dass der Vertrag bei Auszahlungsbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge + Zulagen entsprechen muss. Dies hat leider zur Folge, dass es kein Riester Anbieter mit einem 100 % Aktien ETF Sparplan gibt. Das schmälert schon einmal sehr die langfristige Rendite.


So nun zur Auszahlungsphase.

Man kann frühestens mit 62 Jahren 30 % förderunschädlich entnehmen und entsprechend versteuern. Der Rest als lebenslange Rente - das gefällt mir überhaupt nicht...

 

Auch interessiert, nach 92a Abs. 1 Nr. 1 EStG kann man für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung den Riester förderunschädlich entnehmen, wenn das Kapital mind. 3.000 Euro beträgt.

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 5 Stunden von Knacker:

Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, dann macht er mit dem Riester einen Riesenschnitt. Die jährliche Zulage mag zwar nur bei 175 € liegen, aber, wenn er einschließlich Zulage den Höchstsatz von 2.100 € leistet, dann gibt es davon eine Steuererstattung in Höhe seines Spitzensteuersatzes.

 

Ich verstehe gar nicht, was so toll an Riester ist. Wenn man auf die Steuererstattung scharf ist, bekommt man diese doch auch mit einer Rürup-Rente (sogar bis zu einer Einzahlung von 25.000€ p.a. und nicht nur 2.100€) und die 175€ Basiszulage macht den Kohl wohl wirklich nicht fett.

 

Mal ganz davon abgesehen, sind Rürup-Verträge in der Regel günstiger als Riester-Verträge und es gibt bei diesen auch keine gesetzliche Beitragsgarantie, was im Endeffekt bedeutet, dass man hier wirklich richtig Buy&Hold bis zur Rente in ETFs investieren kann ohne irgendwelche Zwangsumschichtungen (wie jetzt gerade akut im Corona-Crash) ...

 

Vielleicht übersehe ich aber auch irgendwas, da ich wenig Ahnung von Riester habe. Da ich so ein Konstrukt wie der OP nicht betreibe, kann ich derzeit nämlich keinen Riester abschließen. :lol:

 

PS: Wenn du eh eine GmbH hast, würde ich vielleicht erst einmal da alle Möglichkeiten abklopfen und ggf. ausnutzen (z.B. bAV welche komplett als Betriebsausgabe absetzbar ist und in die man bis zu 6.400€ p.a. steuerfrei einzahlen kann). An Riester würde ich da echt als letztes denken.

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chirlu
vor 4 Minuten von Südseefahrer:

Der Rest als lebenslange Rente - das gefällt mir überhaupt nicht...

 

Stichwort: Abfindung Kleinbetragsrente.

 

vor 4 Minuten von Südseefahrer:

Auch interessiert, nach 92a Abs. 1 Nr. 1 EStG kann man für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung den Riester förderunschädlich entnehmen, wenn das Kapital mind. 3.000 Euro beträgt.

 

Die Bedingungen dafür sind so unpraktisch, daß damit keiner glücklich wird, fürchte ich.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von s1lv3r:

Ich verstehe gar nicht, was so toll an Riester ist. Wenn man auf die Steuererstattung scharf ist, bekommt man diese doch auch mit einer Rürup-Rente (sogar bis zu einer Einzahlung von 25.000€ p.a. und nicht nur 2.100€) und die 175€ Basiszulage macht den Kohl wohl wirklich nicht fett.

 

Bei niedrigen Einzahlungen sind die Zulagen (evtl. auch Kinderzulagen) schon interessant.

 

Ansonsten, bei Steuerförderung: 1. Riester ist zu 100% absetzbar, Rürup erst ab 2025 (heuer zu 90%, nächstes Jahr zu 92% usw.). 2. Die 2100 Euro sind ggf. zusätzlich zu den normalen Altersvorsorgebeiträgen (Rürup, GRV, bAV, Versorgungswerk) absetzbar. 3. Riester ist in einigen Punkten flexibler (Möglichkeit der förderschädlichen Kündigung, Entnahme von 30% zu Rentenbeginn).

 

Dem gegenüber stehen einige Nachteile, wie du schon sagst.

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moonraker
vor 2 Stunden von s1lv3r:

Ich verstehe gar nicht, was so toll an Riester ist. Wenn man auf die Steuererstattung scharf ist, bekommt man diese doch auch mit einer Rürup-Rente (sogar bis zu einer Einzahlung von 25.000€ p.a. und nicht nur 2.100€) und die 175€ Basiszulage macht den Kohl wohl wirklich nicht fett. [..]

Ergänzend zu den Ausführungen von chirlu wäre noch die i.a. schlechtere Regelung zur Vererbbarkeit bei Rürup zu nennen (wenn überhaupt, dann nur an Ehepartner oder Kinder unter 25 möglich).

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Südseefahrer
· bearbeitet von Südseefahrer

Also diese ganzen Probleme mit Riester bezüglich nur zum Teil Aktien ETF‘s, entsprechende Gebühren der Versicherungen etc. für 175 Euro Förderung als Lediger, verstärken auch hierbei mal wieder meine Ansicht: Keine Kapitalanlagen im teuren Versicherungsmantel.
Ausnahme hierbei Riester, wenn man Kinder hat...

 

Vielleicht mag Riester für den „Durchschnittsbürger“ sinnvoll sein, der sich nicht mit Kapitalanlagen etc. beschäftigen möchte, aber für uns hier im WPF ist das alles nicht attraktiv.

 

Entscheidung: Ich lasse mich bei meinem Minijob von der GRV befreien.

 

Da ich schon die 60 Monate Beitragszeit hinter mir habe sind die größten Vorteile bei der GRV sowieso schon erfüllt.

- Altersrente mit 67 in welcher geringen Höhe auch immer

- Witwen/ Waisenrente, falls Heirat oder Kinder

- Bei Witwenrente wäre meine „zukünftige Frau“ dann später in der KVdR, falls sie nicht mehr arbeiten möchte und zuvor in der GKV versichert gewesen wäre.

(vielen Dank dafür an einen User, der mir das via PN geschildert hat.)

 

Welche Ansprüche ich verliere:

- Riester, nicht dramatisch, siehe letzte Beiträge 

- Reha

- Erwerbminderungsrente bzw. mit 45 Jahren Pflichtbeiträge die Rente früher mit 65 Jahren beziehen

Auch dies für mich ohne Folgen, da Höhe der Rente vernachlässigbar und durch meine anderen Einkünfte wäre die Hinzuverdienstgrenze von 6,3 TEUR sowieso überschritten.

 

Fazit: Sobald mehrere Kinder da sind, könnte durch die Riester Kinder-Förderbeiträge der Eigenbeitrag zur GRV von 16,x Euro mtl. im Minijob interessant werden, vorher ist es besser sich befreien zu lassen, sobald man die 60 Monate Mindestbeitragszeit voll hat.

 

Ich danke Euch allen, die mir mit sinnvollen Posts weitergeholfen haben:)


Viele Grüße 

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kafka

Mich wundert es ja, dass ein GmbH-Gesellschafter keinen Steuerberater hat der in dahingehend beraten kann. Einfach die Selbstständigkeit als Minijobs beim Kunden auszüben um Steuern zu sparen ist nämlich gar nicht so einfach.

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LiebesLieschen
vor 20 Minuten von kafka:

Einfach die Selbstständigkeit als Minijobs beim Kunden auszüben um Steuern zu sparen ist nämlich gar nicht so einfach.

Da er privat krankenversichert ist, sehe ich gar kein Problem. Ich würde es so machen, einfach weil die paar Cent Beitrag nicht weh tun und man nie weiß, was mal noch kommt bis zum Rentenalter.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 21 Stunden von s1lv3r:

Ich verstehe gar nicht, was so toll an Riester ist. Wenn man auf die Steuererstattung scharf ist, bekommt man diese doch auch mit einer Rürup-Rente (sogar bis zu einer Einzahlung von 25.000€ p.a. und nicht nur 2.100€) und die 175€ Basiszulage macht den Kohl wohl wirklich nicht fett.

Ich gebe Dir recht, wenn Du keine Kinder hast und Dich mit einer von anderen verwaltete Rente zufrieden gibst. Ein Riester-Vertrag hat einige Vorteile, z. B. kann man ihn

- in die  Baufinanzierung einbinden,

- vor Rentenbeginn förderschädlich auflösen, dann konnte man während der Laufzeit zinslos mit staatlichen Geldern (Zulagen und ggf. Steuervorteile) spekulieren,

- nacheinander bei mehreren Anbietern platzieren, so dass man zum Rentenbeginn jeweils Kleinbetragsrenten ausgezahlt bekommt,

- nach einer missliebigen Umschichtung zu einem anderen Anbieter verlagern,

- bis zu einem bestimmten Betrag Hartz4-sicher verrenten lassen usw.

 

Nebenbei vergisst Du, dass die Rürup-Beiträge steuerlich nicht voll abgesetzt werden können und ihre Vererbbarkeit kaum gegeben ist. Den steuerlich nutzbaren Riesterhöchstbetrag von 2.100 € muss man nicht einmal voll erbringen, weil die zustehende Zulage mitberücksichtigt wird.

 

Und gerade Menschen, die ihr Geld selbst verwalten wollen, sollen nach einer Verrentung (bei Rürup definitiv) zusehen, wie andere ihr Geld verwalten?

 

vor 5 Stunden von kafka:

Mich wundert es ja, dass ein GmbH-Gesellschafter keinen Steuerberater hat der in dahingehend beraten kann. Einfach die Selbstständigkeit als Minijobs beim Kunden auszüben um Steuern zu sparen ist nämlich gar nicht so einfach.

Und ich wundere mich immer wieder, dass Menschen, die über den Tellerrand hinaus blicken wollen, sich auf den Rat eines einzelnen verlassen sollen, zumal die Aussagen des Fragestellers beweisen, dass er bereits ein gutes Hintergrundwissen hat.

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chirlu
vor 57 Minuten von Knacker:

- nacheinander bei mehreren Anbietern platzieren, so dass man zum Rentenbeginn jeweils Kleinbetragsrenten ausgezahlt bekommt,

- nach einer missliebigen Umschichtung zu einem anderen Anbieter verlagern,

- bis zu einem bestimmten Betrag Hartz4-sicher verrenten lassen usw.

 

Diese drei sind aber keine Vorteile gegenüber Rürup. Abfindungen von Kleinbetragsrenten gibt es bei Rürup genauso, Pfändungsschutz in gewissem Umfang auch, und Rürup-Verträge können eine Übertragungsmöglichkeit vorsehen (wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben).

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kafka
vor 20 Stunden von LiebesLieschen:

Da er privat krankenversichert ist, sehe ich gar kein Problem.

Und das hat genau was mit der Problematik “Steuern” zu tun?

vor 14 Stunden von Knacker:

sich auf den Rat eines einzelnen verlassen sollen

Haftung. 

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Knacker
vor 2 Stunden von kafka:

Haftung. 

Man kann jemanden nur dann haftpflichtig machen, wenn man das vermeintlich Richtige als falsch erkennen kann. Ich verlasse mich dabei nie auf einen Einzelnen und kann immer wieder diejenigen belächlen, die ihrem Steuerberater alles abnehmen. Immerhin sind das seine beste Kunden.

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kafka

In diesem Fall erkennt man das vermeintlich Richtige als falsch bei einer Prüfung und kann dann den StB für den Schaden haftbar machen, wenn er dieses Konstrukt absegnet. Natürlich muss man vorher auch mit offenen Karten spielen und Themen wie Weisungsgebundenheit oder nicht auch ansprechen. Nur dann ist eine vollumfängliche Beratung möglich. 

 

Ich tu mir bei diesem Konstrukt ja schon schwer mit dem Stundenlohn.. aber der TE muss es wissen ob es für ihn moralisch ok ist und auch strafrechtlich. 

 

Ich kann nur empfehlen einen Steuerberater hinzuzuziehen und wenn es nur als zweite Meinung ist. Weil nur aufs Internet würde ich mich dann nicht verlassen wollen. Ich würde aber auch wegen 450 Euro nicht so ein Konstrukt aufbauen wollen. 

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Knacker
vor 5 Stunden von kafka:

Ich kann nur empfehlen einen Steuerberater hinzuzuziehen und wenn es nur als zweite Meinung ist. Weil nur aufs Internet würde ich mich dann nicht verlassen wollen. Ich würde aber auch wegen 450 Euro nicht so ein Konstrukt aufbauen wollen. 

Ich bin überzeugt, dass er einen Steuerberater hat und hier nur versucht eine zweite Meinung einzuholen.

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kafka

Ich nicht, ich vermute er will nicht nur Steuern umgehen, sondern auch Kosten für einen Steuerberater. Und wenn doch mag er doch bitte die Auskunft des Beraters hier einstellen.

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Columbus83

@Südseefahrer

 

Hast du mal nach Statuswechsel in der SV gegoogelt? Rentenversicherungspflichtig bist du erst, wenn ein Statuswechsel erfolgt ist, d.h. Selbstständiger -> Angestellter. Um das zu klären wäre natürlich die Clearingstelle hinzu zuziehen, die in dem Fall prüft, welchen Status du hast. Die Clearingstelle könnte auch ohne dass du aktiv wirst, aufgrund der Meldung an die GRV von deinem befreundeten Unternehmer, auf den Plan gerufen werden.

 

Insofern immer dran denken, dass ein Statuswechsel von der Clearingstelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) geprüft wird und gerade für Gesellschafter-GF gibt es dort einen schönen Fragebogen.

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