Zum Inhalt springen
syndiziert

ETF-Depot für Kinder, Frage zur Verfügungsberechtigung

Empfohlene Beiträge

syndiziert
· bearbeitet von syndiziert

Liebes WPF Team,

 

WP-Depots für Kinder bei getrennt lebenden Elternteilen funktionieren ja idR so wie bei zusammenlebenden Elternteilen, beide sind jeweils verfügungsberechtigt. Wenn die Differenzen, die zur Trennung führten jedoch anhalten und somit auch wenig Vertrauen ggü. dem anderen vorhanden ist, der eine Elternteil jedoch trotzdem für das Kind einen ETF Sparplan anlegen möchte, steht derjenige vor einer Herausforderung.

 

Hat einer von Euch eine Idee, wie man die Verfügungsberechtigung des anderen beschränken kann?

 

Folgende Situation: die Mutter möchte gerne ein WP-Depot für das Kind eröffnen, da die Eltern jedoch das gemeinsame Sorgerecht haben (aber getrennt leben), muss der Vater die Eröffnung des WP-Depots jedoch unterschreiben und erhält (zumindest nach Auskunft der ING Deutschland) einen Zugang und kann unter Umständen auch Gelder innerhalb der Geschäftsbeziehung disponieren. Dies möchte die Mutter jedoch nicht und möchte gerne eine Konstellation, dass nur Geld auf die Konten eingezahlt werden können um damit ETF's zu kaufen (Einmalkäufe) bzw. die einzurichtenden ETF-Sparpläne bedient werden.

 

Abverfügungen sollen für keinen der beiden, also weder Mutter noch Vater möglich sein. Ziel des Ganzen ist es natürlich, dass das Geld bis zur Volljährigkeit des Kindes an Wert zu nimmt und diesem dann zugute kommt. 

 

Hat einer von Euch eine Idee, wie man es darstellt, dass keine Auszahlungen u.ä. stattfinden dürfen?

 

Vielen Dank für Euren Input.

 

Grüße

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ghost_69

Es gibt eine Möglichkeit das WP-Depot mit einer Sperre zu belegen,

sofern es auf den Namen des Kindes läuft, die Sperre geht bis zum 18 Lebensjahr des Kindes

und danach kann nur das Kind darüber verfügen, mit dann neuen Zugangsdaten.

bei der FFB geht das ohne Probleme.

 

Ghost_69 :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 4 Stunden von cht:

Abverfügungen sollen für keinen der beiden, also weder Mutter noch Vater möglich sein. Ziel des Ganzen ist es natürlich, dass das Geld bis zur Volljährigkeit des Kindes an Wert zu nimmt und diesem dann zugute kommt. 

 

Hat einer von Euch eine Idee, wie man es darstellt, dass keine Auszahlungen u.ä. stattfinden dürfen?

Selbst mit Verfügungsberechtigung darf keiner der beiden Elternteile das Geld für seine eigenen Zwecke abziehen und verwenden. Insofern ist das ein theoretisches Problem. Man sollte zumindest noch soviel Vertrauen haben, dass das andere Elternteil nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...