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Jonny193

Steuerbescheinigung Degiro 2019

Empfohlene Beiträge

Jonny193

Hallo, 

 

ich bin neu in dem Gebiet und muss diese Jahr die erste Steuererklärung machen. Nun ist mir aufgefallen, dass ich bei der Steuererklärung eine Steuerbescheinigung brauche, diese mir Degiro jedoch nicht zur Verfügung stellt. Degiro stellt lediglich eine Jahresübersicht zusammen. Nach einiger Recherche habe ich rausgefunden, dass mN aus der Jahresübersicht selber die Steuerbescheinigung berechnen kann, leider habe ich nicht herausgefunden wie das funktioniert.

Könnte mir da jemand auf die Sprünge helfen?
 

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen Johannes

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CorMaguire

Am besten Du schaust in die anderen Themen die sich bereits mit degiro und Steuern beschäftigten.

 

Und vielleicht kannst Du das hier auch wieder löschen ...

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Jonny193

Ja das habe ich bereits gemacht hat mir aber nicht wirklich weitergeholfen....

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chirlu

Dann war es womöglich nicht die beste Entscheidung, zu Degiro zu gehen …

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NicoBLN

Google mal nach Ausfüllhilfe Anlage KAP. Damit erschlägst du schon einiges. Wenn du Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag hast, wird noch die Anrechnung von ausländischer Quellsteuer für dich relevant. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. Dazu musst du dir vom BZSt einfache die Länderübersicht der anrechenbaren Quellensteuer ansehen.

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Jonny193
vor 2 Minuten von chirlu:

Dann war es womöglich nicht die beste Entscheidung, zu Degiro zu gehen …

Ja habe in der Hinsicht garnicht darauf geachtet und muss das jetzt halt ausbaden. Selber Schuld:]

vor 3 Minuten von NicoBLN:

Google mal nach Ausfüllhilfe Anlage KAP. Damit erschlägst du schon einiges. Wenn du Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag hast, wird noch die Anrechnung von ausländischer Quellsteuer für dich relevant. Diese ist von Land zu Land unterschiedlich. Dazu musst du dir vom BZSt einfache die Länderübersicht der anrechenbaren Quellensteuer ansehen.

Ok das mache ich später danke dir!

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Grundsätzlich,

Degiro sitzt im Ausland, kann selbst keine "Steuerbescheinigung" ausstellen, weil sie für den deutschen Staat keine Steuer eintreibt. Das ist der Unterschied zu Banken in Deutschland, die für den Staat bei jedem Kundem die Steuern einbehalten (sog. Abgeltungssteuer).

 

Dein Problem ist somit, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst (Anlage KAP für Wertpapiere, Anlage KAP INV für Investmentsfonds, darunter die Geldmarktfonds, mit denen DEGIRO Deine Guthaben verwaltet), sofern du Kapitalerträge hast, die steuerpflichtig sind.

Bei den Wertpapieren unterscheidet man dann lfd. Einkünfte (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne.

 

Aus Deiner Eingangsfrage geht jetzt nicht genau hervor, ob dies Dein eigentliches Problem ist. Etwas spezieller wäre nachfolgendes Problem:

 

Bei Zinsen und Dividenden aus deutschen Wertpapieren gibt es dann wiederum die Besonderheit, dass darunter deutsch Anleihen/Aktien sein können, bei denen noch in Deutschland Quellensteuer einbehalten wird, bevor sie auf deinem Konto bei der holländischen DEGIRO ankommen. Im Grunde hast du damit Deine Steuer schon bezahlt, nur weiß die Lagerstelle in Deutschland (Wertpapierverwahrer), die sie einbehalten hat, nicht, dass sie diese für Dich einbehalten hat, denn sie behält sie ja für jeden ein. Und DEGIRO weigert sich bekanntermaßen für Dich bei der Lagerstelle eine entsprechende Bescheinigung einzuholen. Die interessieren sich quasi nicht über Dein Dilemma in Deutschland mit dem Finanzamt; sind halt Holländer. In diesem Fall kannst du nur versuchen, dem Finanzamt zu sagen (glaubhaft zu machen), dass die Dividende von z.B. Daimler etc.) bereits an der Quelle einbehalten wurde. In der Anlage KAP sind das dann: "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". In der Regel sollte die normale Gutschriftenabrechnung, welche DEGIRO ausstellt (Kontoauszug) ausreichen. Die Finanzämter haben eh andere Sorgen, als sich darüber mit Steuerpflichtigen zu streiten.

 

Ganz allgemein: Alle Dividenden, Zinsen werden "brutto" erklärt. Bei deutschen Papieren ist die Quellensteuer = Abgeltungsteuer (wenn man es beweisen könnte), bei den ausländischen (nicht-deutschen) Papieren handelt es sich um auslänidsche Quellensteuern, die der jeweilige Herkunftsstaat einbehält, und wo man meistens 15% davon dann (aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland) in Deutschland auf seine Steuer anrechnen kann. Wenn mehr einbehalten wurde, muss man sich den Rest im Ausland zurückholen (also Dänemark, USA, Kanada etc.). Welches Land das ist, sieht man an der Wertpapierkennnummer (die ersten zwei Buchstaben der ISIN sind Iso-Ländercodes DE, US, GB, CA, NL usw.).

Vielleicht hilft Dir das ja, damit du überhaupt weißt, welches Problem du hast ...

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