Zum Inhalt springen
CaffeineAddict

Anwartschaft/private KV für Soldaten

Empfohlene Beiträge

CaffeineAddict

Guten Tag,

 

ich habe ein paar Fragen zur PKV für Soldaten. Mir wird von Vertretern verschiedener Gesellschaften immer wieder gesagt wie wichtig das sei, wie sehr sich das doch lohne und wie viel ich doch im Vergleich zur GKV sparen könnte. Aber leider habe ich das ganze Konstrukt der PKV für Heilfürsorgeemfänger noch nicht so ganz verstanden und hoffe, hier einmal eine unabhängige Meinung zu dem ganzen Thema zu bekommen, was man von den Vertretern ja natürlich nicht bekommt. Nachvollziehbar, die wollen ja auch ihre Provision haben.

 

Was ich grundsätzlich verstanden habe, ist dass eine Anwartschaft das Recht auf Eintritt in die PKV mit aktuellem Gesundheitszustand sichert, eine erneute Gesundheitsprüfung findet dann also nicht mehr statt.

 

Aber komme ich nach der Bundeswehr denn überhaupt in die PKV? Ich will mich nicht selbstständig machen und will auch nicht Berufssoldat oder Beamter werden. Ich bin Anwärter für den fliegerischen Dienst (Transportpilot) und mein Plan ist es eigentlich, nach meinen 16 Jahren Dienstzeit bei einer zivilen Airline oder einem Frachtunternehmen als Pilot zu arbeiten. Als Angestellter muss man aber doch mindestens 62000€ pro Jahr verdienen, um überhaupt in die PKV zu kommen. Schafft mir die Anwartschaft hier den Zugang zur PKV auch wenn ich später als Angestellter unter 62000€ verdienen sollte?

 

Seit dem 01.01.2019 können ja auch ehemalige Soldaten wieder in die GKV kommen, wenn ihre Dienstzeit endet. Die GKV ist ja vom Einkommen abhängig (ich glaube das waren im Schnitt so 15%, wenn man den Zusatzbeitrag mal verallgemeinert) Wenn ich nun also nach meiner Dienstzeit als Pilot arbeite, ist das ja eher ein gut verdienender Beruf. Hier wären dann ja 15% vom Gehalt recht viel und der Sinn der PKV ist dann ja, dass bei hohem Einkommen der PKV-Beitrag günstiger ist als die 15% von dem hohen Einkommen, die in der GKV fällig wären, oder?

 

Konkret habe nun ein Angebot der DBV, die sich ja als Spezialist für den öffentlichen Dienst sieht und auch in Tests ganz gut abschneidet. Neben der Pflegepflichtversicherung habe ich hier unter anderem eine kleine Anwartschaft auf die Tarife BS 30, BZ 30 und B3 30, alles zusammen für ca. 29€ monatlich. Im Versicherungsbrief steht, dass diese Tarife 30% Zuzahlung leisten, wenn ich das richtig verstehe. Gilt meine Anwartschaft dann nur auf diesen Tarif, sodass ich dann, sollte ich in die PKV eintreten wollen, NUR bei der DBV und auch NUR in genau diesen Tarif eintreten kann? Sind 30% Zuzahlung da nicht etwas wenig? Wenn ich dann mit 40 Jahren eine Arztrechnung über beispielsweise 1000€ bekomme, müsste ich ja 700€ selber bezahlen... Oder kann ich mit der Anwartschaft später auch in andere Tarife eintreten?

 

Und vielleicht mal ganz allgemein: Was haltet ihr von diesen Anwartschaften im großen und ganzen? Es fühlt sich irgendwie komisch an, jahrelang Beiträge zu zahlen, mit denen man dann VIELLEICHT irgendwann mal einen PKV abschließt. Vor allem wenn diese dann nur 30% zahlt...

 

 

Ich hoffe ich habe jetzt nicht zu viele Fragen auf einmal gestellt und würde mich über eure Hilfe echt freuen!

 

Liebe Grüße

CaffeineAddict

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lacerator1984

Ich war früher in der PKV (seit dem Kindergarten bis zum Ende des Studiums). Am Ende der Schulzeit bekam ich eine (Vor-)Erkrankung, die die Aufnahme in die PKV ausschließt. Mit der Anwartschaft konnte ich dann nach Überschreiten der JAEG wieder in die PKV ohne Gesundheitsprüfung und da gab es bei der DBV in keinster Weise auch nur ein Ansatz der Diskussion, obwohl der wirtschaftliche Verlust schon vorprogrammiert ist. Ich lag knapp unter deinem Betrag für die Anwartschaft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 5 Stunden von CaffeineAddict:

Was ich grundsätzlich verstanden habe, ist dass eine Anwartschaft das Recht auf Eintritt in die PKV mit aktuellem Gesundheitszustand sichert, eine erneute Gesundheitsprüfung findet dann also nicht mehr statt.

Genau! Und deshalb sollte eine Anwartschaftsversicherung auch vor Dienstbeginn abgeschlossen werden. Da es ein solches Angebot aber in der GKV nicht gibt, bleibt nur der Abschluß bei einem PKV-Anbieter.

 

Zur Historie:

als SaZ (Soldat auf Zeit) hast Du während der Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge, benötigst also eigentlich gar keine Krankenversicherung (nur eine Pflegeversicherung). Nach Dienstzeitende bekommst Du aber noch für einen gewissen Zeitraum Übergangsgebührnisse, aber keine freie Heilfürsorge mehr und hattest stattdessen (Rechtslage bis Ende 2018) einen Beihilfeanspruch von 70%. Für die restlichen 30% Krankheitskosten solltest du dich PKV-versichern. Das ergab dann bei der Anwartschaftsversicherung den kleinen Beitrag in Höhe der von dir genannten € 29/Monat. (Den Du bei jährlicher Zahlung auch noch um 4% reduzieren kannst, und in deiner Steuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend machen solltest.)

 

ab 1.1.2019 wurde das geändert: Jetzt hast du während der Bezugszeit der Übergangsgebührnisse keinen Beihilfeanspruch mehr, stattdessen muß dich eine der GKV als freiwilliges Mitglied aufnehmen. Und Du zahlst von deinen Übergangsgebührnissen den normalen AN-Anteil als Beitrag, die Bundeswehr den AG-Beitrag.

 

Eine Anwartschaftversicherung auf die 30% Eigenanteil der Krankheitskosten während der Übergangszeit ist also nicht mehr nötig.

 

Nach der Übergangszeit , eingestellt als "normaler" AN beginnt das übliche Prozedere, abhängig von der Höhe deines Verdienstes; GKV pflichtversichert, GKV freiwillig versichert, oder PKV.

 

Für die Mehrheit der SaZ ist diese Neuregelung sicherlich von Vorteil. Denn nach Ende der Übergangszeit haben sie aufgrund der Versicherungszeit in der GKV einen Anspruch, dort weiter versichert zu bleiben, und müssen sich nicht mit 40 oder älter teuer in der PKV versichern.

Anders sieht dies für hochqualifizierte Offiziere aus, die z.B. Arzt oder wie Du Pilot sind, und im zivilen Leben eine andere Karriere machen und nicht unbedingt einen SV-pflichtigen Beruf in Deutschland ausüben werden.

 

Zu Deinen konkreten Fragen:

1. an die Versicherungsgesellschaft bist Du gebunden

2. solltest Du später eine Vollversicherung benötigen, wird dir der Versicherer gerne einen entsprechenden Tarif anbieten. Die Anwartschaftszeit sollte Dir angerechnet werden, wenn der sachliche Versicherungsumfang gleich bleibt, und sich nur der Erstattungssatz ändert.

3. Ob der finanzielle Aufwand, der nach Steuern ja gar nicht so hoch ist, es wert ist, später einen Preisvorteil bei einer evtl. PKV zu haben, mußt du selbst entscheiden.

 

Mich wundert, dass die DBV dir noch einen 30%-Tarif anbietet, denn Stand heute wirst Du keinen 70% Beihilfeanspruch haben, sondern gar keinen. Ein rechtlicher Grund, diesen Tarif abzuschließen liegt nicht vor.

Ich kenne  ein PKV-Unternehmen, das hat Ende 2018, kaum war das Gesetz verkündet, ihre bis dahin 30%-Anwartschaft-Versicherten aufgefordert, auf eine 100%-Anwartschaft aufzustocken, anderseits würde die Versicherung beendet.

 

Gruß

Beamter97

 

P.S. Aus deinen Ausführungen ging mir ncht eindeutig hervor, ob Du bisher nur ein Angebot der DBV hast, oder dort z.Zt. tatsächlich in einem 30% Tarif versichert bist.

 

P.P.S. Die sozialpolitischen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind IMHO in der Öffentlichkeit völlig untergegangen:

Die Verlagerung der Krankheitskosten unserer ehemaligen Soldaten vom Bundeshaushalt (70% der tatsächlichen Kosten ohne Betragsbeschränkung) auf die Versicherten und ihre AG in der GKV (abgegolten durch die Beiträge auf die gezahlten Übergangsgebührnisse, wovon der Bund nur die Hälfte trägt). Und ob die ehem. Soldaten mit der alten oder der neuen Regelung finanziell besser stehen, bleibt im Einzelfall zu hinterfragen.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Die Konstellation ist nichts für dyi - ich empfehle den Gang zum spezialisierten PKV Makler.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CaffeineAddict

Vielen Dank erstmal für die wirklich hilfreichen Erläuterungen!

 

Zitat
vor 4 Stunden von beamter97:

P.S. Aus deinen Ausführungen ging mir ncht eindeutig hervor, ob Du bisher nur ein Angebot der DBV hast, oder dort z.Zt. tatsächlich in einem 30% Tarif versichert bist.

Naja. Ich habe einen solchen Vertrag unterschrieben, da mir von einem Finanzberater dieser Vertrag empfohlen wurde. Nach Internetrecherche stellte sich dann heraus, dass die "Berater" dieses Unternehmens eher Verkäufer sind. Daher kam bei mir Skepsis auf, ob ich da nicht was völlig unsinniges unterschrieben habe, weswegen ich nun etwas Recherche betrieben habe. Grundsätzlich dachte ich mir aber, dass eine Anwartschaft bei der DBV nicht so verkehrt sein kann, da ja die DBV auch vom Bundeswehrverband empfohlen wird und die Bw diese Vertreter ja nicht andauernd in den Liegenschaften Vorträge halten ließe, wenn das alles Abzocker wären.... 

Tatsächlich ist diese 30% Restkostenversicherung seit dem 01.01.2019 aber obsolet, da ich ja, wie du schon sagtest, sowieso keine Beihilfe während der Zeit der Übergangsgebührnisse mehr bekommen werde.

 

Inzwischen habe ich (glaube ich) ein etwas besseres Verständnis für die Situation erlangt, daraus haben sich dann folgende Fragen ergeben:

 

1) Sichert mir die Anwartschaft einen Eintritt in die PKV, auch wenn ich als Arbeitnehmer unterhalb der JAEG von ca. 62000€ verdiene oder kann ich auch bei vorhandener Anwartschaft erst dann in die PKV wechseln, wenn mein Gehalt als Angestellter über der JAEG liegt? In dem Falle liefe man ja Gefahr, umsonst eine Anwartschaft abgeschlossen zu haben, wenn dann das Einkommen nicht in absehbarer Zeit die JAEG erreicht und somit eine PKV gar nicht zustande kommt.

 

2) 

Zitat
vor 4 Stunden von beamter97:

an die Versicherungsgesellschaft bist Du gebunden

Das bedeutet dann, dass ich, angenommen ich würde später einmal eine komplette PKV abschließen, nur aus dem Angebot der DBV wählen könnte? Oder kann ich mir die Anwartschaft auch auf einen Tarif der AXA anrechnen lassen, da die DBV ja zur AXA gehört? Bei den privaten Vollversicherungen der DBV konnte ich jetzt in diversen Vergleichen keinen Tarif finden, der irgendwie besonders gut heraussticht. Bei der AXA hingegen gibt es den ActiveMe-U Tarif, der gute Leistungen bietet und darüber hinaus Boni für einen gesunden Lebensstil vergibt (ich bin sehr sportlich). Ich würde später als private Vollversicherung lieber den "guten" AXA-Tarif nehmen, als einen DBV-Tarif, der mich eventuell auch noch auf 30% Versicherungsleistung festnagelt...

 

3) Familie

Ehepartner von Soldaten haben ja Anspruch auf 70% Beihilfe und benötigen für die restlichen 30% eine Restkostenversicherung, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig arbeiten. Für Studenten seien diese Restkostenversicherungen nochmal etwas günstiger (laut Continental-Website) und Kinder von Bw-Angehörigen haben sogar 80% Beihilfeanspruch.

Ich bin verlobt und heirate diesen Sommer. Meine Partnerin studiert (Lehramt) und wird noch ein paar Jahre lang kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielen, da sie noch recht am Anfang ihres Studiums steht. Sie ist 23 und ist derzeit über ihren Vater privat versichert, da er Beamter ist. Ihre Versicherung besteht unabhängig von der Eheschließung bis zum 25. Lebensjahr weiter.

 

Kann ich für meine künftige Frau (und später unsere Kinder) eine private Restkostenversicherung abschließen, auch wenn ich selbst keine Anwartschaft habe? Wenn ich eine Anwartschaft habe, macht es dann Sinn, die Restkostenversicherungen für die Familie beim gleichen Versicherer, sagen wir der DBV, abzuschließen? Und wenn ich meine Frau und unsere Kinder über eine private Restkostenversicherung bei der DBV versichere und ich später einmal unter Anrechnung meiner Anwartschaft bei der DBV selber eine private Vollversicherung abschließe, wird meiner Familie dann auch die Zeit in der Restkostenversicherung angerechnet, oder müssten sie dann nochmal eine Gesundheitsprüfung machen und hätten ein höheres Eintrittsalter?

 

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich hoffe ich spalte heir nicht zu viele Haare :D 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 18 Stunden von CaffeineAddict:

Sie ist 23 und ist derzeit über ihren Vater privat versichert, da er Beamter ist. Ihre Versicherung besteht unabhängig von der Eheschließung bis zum 25. Lebensjahr weiter.

 

Kann ich für meine künftige Frau (und später unsere Kinder) eine private Restkostenversicherung abschließen... ?

 

Das kann muß doch deine Verlobte selber entscheiden, wie und wo sie versichert sein will. Als Beamtenkind ist sie sicher seit langer Zeit in der PKV und hat ein dementsprechendes niedriges Eintrittsalter (was du dir über die Anwartschaft erkaufen mußt) bei ihrem derzeitigen Versicherer. Diesen Besitzstand sollte sie nicht leichtfertig aufgeben. Wenn ihr Anrecht auf Restkostenversicherung als Beamtenkind mit Alter 25 endet, hat sie doch aufgrund eurer rechtzeitig davor vollzogenen Eheschließung ein Anrecht auf Restkostenversicherung als Soldatenfrau.  Und in der Wahl ihres Versicherers ist sie nicht an dich gebunden. Denn, ...eigentlich brauchst du ja seit 1.1.2019 gar keine PKV

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Is ja nicht so, das sie ohnehin auf Anwartschaft umstellen kann, wenn sie vpflichtig wird... 'Soldatenfrau' muss sie dazu nicht werden...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 45 Minuten von Xeronas:

Is ja nicht so, das sie ohnehin auf Anwartschaft umstellen kann, wenn sie vpflichtig wird...

 

Da ist ein „nicht“ zu ergänzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nasenwasser

Ich möchte diesen Thread mal kurz kapern, da ich mittlerweile so ungefähr da angekommen bin, wo der Thread Opener in 16 Jahren sein wird - am Ende seiner Dienstzeit als Soldat.

 

Ich habe "damals" (2007) eine kleine Anwartschaft bei der Conti abgeschlossen und werde nun im Laufe des Jahres in den öffentlichen Dienst ins Beamten(anwärter)tum wechseln und brauche da natürlich auch erstmals eine Krankenversicherung.

 

Kurze Einschätzungs- bzw. Verständnisfrage: Sollte ich mich nach menschlichem Ermessen in der gesamten PKV-Welt nach Tarifen umsehen oder ist das reine Zeitverschwendung, da ich die Anwartschaft ja nur bei der Conti habe und mir daher niemand einen Vertrag mit vergleichbaren Konditionen anbieten würde, da mein Gesundheitszustand ja nur bei der einen Gesellschaft fixiert ist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 15 Minuten von Nasenwasser:

Sollte ich mich nach menschlichem Ermessen in der gesamten PKV-Welt nach Tarifen umsehen oder ist das reine Zeitverschwendung?

 

Das kommt vollständig auf deinen Gesundheitszustand an. Wenn du „nichts hast“, können andere Versicherer in Betracht kommen.

 

Kannst du bei der Continentalen noch in alte Bausteintarife kommen? Die Unisex-Tarifwelt der Continentalen hat auf mich keinen guten Eindruck gemacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Dein Gesundheitszustand ist nur bei der Conti fix und entspricht dem bei Abschluss der kAW. Da es keine gAW ist, wurden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Bei der Conti hast du nunmehr die freie Tarifwahl - sollte man ggf. mit einem Makler besprechen, welcher Tarifkombi die persönlichen Bedürfnisse am Besten abdeckt. Auch zB hinsichtlich SB-Regelung, Nachversicherungsgarantien etc. pp.


Theoretisch könntest du natürlich auch deine Gesundheitshistorie aufbereiten und via Makler (bitte nicht do it yourself; es klingt zwar immer nach Werbung für (m)einen Berufsstand, aber alleine geht das in 99% in die Hose) bei verschiedenen Gesellschaften anfragen.
Die Frage ist halt, ob sich das a) lohnt, b) mit der Historie überhaupt Angebote abgegeben werden und c) du bei der Conti nicht ggf. schon den Tarif bzw. Tarifkombi für deine Bedürfnisse findest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...