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Hans Blafoo

Geburt unseres Kindes dem Finanzamt melden?

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Hans Blafoo

Hallo zusammen,

 

meine Frau und ich habe vor kurzem unser erstes Kind bekommen. :-)

Unsere Hebamme erzählt nun ständig, dass wir die Geburt dem Finanzamt mitteilen sollen, um von irgendwelchen Freibeträgen zu profitieren. Nach meinem Kenntnisstand gibt es doch nur die Kindergeld vs. Kinderfreibetrag-Regelung. Den Kinderfreibetrag könnten wir natürlich statt des Kindergelds gleich erhalten anstatt auf die Günstigerprüfung bei der Einkommenssteuererklärung zu warten. Auf meine Rückfrage meinte unsere Hebamme aber, dass sie etwas anderes gemeint hat, konnte es aber nicht erklären. Weiß jemand von euch, was sie meinen könnte oder ob es noch irgendwelche Gründe geben könnte, die Geburt dem Finanzamt zu melden?

 

Danke und viele Grüße

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chirlu

Herzlichen Glückwunsch erst einmal!

 

Du kannst davon ausgehen, daß das Finanzamt von dem Kind schon weiß, und zwar durch das Standesamt. Es noch einmal ausdrücklich anzumelden, hieße Eulen nach Athen zu tragen. Ihr werdet demnächst auch schon per Post eine Steueridentifikationsnummer für das Kind bekommen, und die Kinderfreibeträge landen via ELStAM automatisch beim Arbeitgeber. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen (z.B. bei unterschiedlichem Wohnort).

 

Kurz, mir ist nicht klar, was sie meinen könnte.

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42long

In der Tat wie @chirlu schon schrieb: Das dürfte sogar die erste Post sein, die Dein Kind überhaupt in seinem Leben kriegt. Willkommen in Deutschland :D

 

Eine Hebamme als Finanzberaterin? Oh je, Schuster bleib bei Deinen Leisten ;-) Vielleicht meinte sie da den Freistellungsauftrag für die Kapitalerträge. Aber dazu müsstest Du für Jr. erst mal ein Konto/Depot eröffnen. Da wir hier im WPF sind: Das solltest Du in der Tat alsbald in Angriff nehmen :thumbsup:

 

Servus

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DAX43
vor 41 Minuten von 42long:

Das dürfte sogar die erste Post sein, die Dein Kind überhaupt in seinem Leben kriegt.

 

Stimmt. Mein Enkel bekam den ersten Brief seines Lebens vom Finanzamt :lol:

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MeinNameIstHase

Ganz so automatisch geht das nicht ...

Das Kind braucht zuallererst eine Geburtsurkunde, es muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein, Vaterschaft muss geklärt sein (wird vom Standesamt idR miterledigt). Sind die Eltern (oder ein Elternteil) Ausländer kommen noch Fragen der Nationalität usw. hinzu.

 

von da an hilft vielleicht die FAQ vom FA Niedersachsen:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-91252.html#a18

 

oder vom FA Bayern:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Lohnsteuerabzug_und_Lohnsteuerermaessigung/default.php
 

Zitat

5. Ich bin gestern Mutter/Vater geworden. Was muss ich tun, damit für das Kind ein entsprechender Kinderfreibetragszähler von meinem Arbeitgeber bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird?

Grundsätzlich müssen Sie nichts tun.

Die Änderung der melderechtlichen Daten von Kindern (z.B. Geburt, Adoption, Tod, Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland) wird von den Meldebehörden der Städte und Gemeinden vorgenommen. Die Datenweitergabe dieser melderechtlichen Änderungen an die Finanzverwaltung zur Änderung der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) erfolgt automatisch. Der zusätzliche Weg zum Finanzamt für einen Antrag zur Änderung der ELStAM ist grundsätzlich nicht erforderlich.

In der Regel wird der Kinderfreibetragszähler als Lohnsteuerabzugsmerkmal in der ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung in den Steuerklassen I bis IV automatisch generiert, Ihrem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt und von diesem bis zum Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahrs im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch berücksichtigt.

Ausnahmen:

Kinder, die mit Hauptwohnsitz nicht in derselben Gemeinde gemeldet sind wie der Elternteil. In diesen Fällen müssen Sie beim Wohnsitzfinanzamt (einmalig) unter Vorlage der Geburtsurkunde die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragen.

Auch für Kinder unter 18 Jahren, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, muss die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages immer beim Finanzamt beantragt werden.

Hierfür verwenden Sie bitte die Vordrucke "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und ergänzen den Hauptvordruck um die "Anlage Kind". Den Vordruck finden Sie hier in unserer Rubrik Formulare.

Und dann einfach mal die Webseite des zuständigen Einwohnmeldeamts aufrufen, was es sonst noch so gibt. 

z.B. Hannover:

https://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/Arbeit/Vereinbarkeit-von-Familie-und-Beruf/Erwerbstätige/Beruf-und-Kind/Anträge-rund-ums-Kind/Geburtsurkunde

oder München:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Standesamt-Pasing/Geburtenbuero.html

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Hans Blafoo
vor 22 Stunden von chirlu:

Herzlichen Glückwunsch erst einmal!

 

Du kannst davon ausgehen, daß das Finanzamt von dem Kind schon weiß, und zwar durch das Standesamt. Es noch einmal ausdrücklich anzumelden, hieße Eulen nach Athen zu tragen. Ihr werdet demnächst auch schon per Post eine Steueridentifikationsnummer für das Kind bekommen, und die Kinderfreibeträge landen via ELStAM automatisch beim Arbeitgeber. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen (z.B. bei unterschiedlichem Wohnort).

 

Kurz, mir ist nicht klar, was sie meinen könnte.

 

Danke für den Glückwunsch! :-)

Genau das war auch mein Gedanke, denn von Freunden weiß ich auch, dass die erste Post für das Kind vom Finanzamt kommt. Warum ich da noch etwas melden sollte, war mir auch nicht schlüssig.

 

vor 9 Stunden von 42long:

In der Tat wie @chirlu schon schrieb: Das dürfte sogar die erste Post sein, die Dein Kind überhaupt in seinem Leben kriegt. Willkommen in Deutschland :D

 

Eine Hebamme als Finanzberaterin? Oh je, Schuster bleib bei Deinen Leisten ;-) Vielleicht meinte sie da den Freistellungsauftrag für die Kapitalerträge. Aber dazu müsstest Du für Jr. erst mal ein Konto/Depot eröffnen. Da wir hier im WPF sind: Das solltest Du in der Tat alsbald in Angriff nehmen :thumbsup:

 

Servus

 

Ich sehe sie garantiert nicht als Finanzberaterin, keine Bange. ;-) Ich wollte mich aber auch nicht der Arroganz/Überheblichkeit hingeben, ihre Aussage ungeprüft abzutun, weshalb ich eben selber nachlas und hier nochmal fragte. Ein Depot ist natürlich schon fest eingeplant, genauer gesagt das U18-Depot von Finvesto, was nach meiner Recherche die günstigsten Konditionen hat. Dafür brauche ich aber auch die Steuernummer vom Kind und idealerweise auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, damit keine Kapitalerträge abgeführt werden.

 

vor 8 Stunden von DAX43:

 

Stimmt. Mein Enkel bekam den ersten Brief seines Lebens vom Finanzamt :lol:

 

Das erwarte ich bei unserem Kind genauso. ;-)

 

vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Ganz so automatisch geht das nicht ...

Das Kind braucht zuallererst eine Geburtsurkunde, es muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein, Vaterschaft muss geklärt sein (wird vom Standesamt idR miterledigt). Sind die Eltern (oder ein Elternteil) Ausländer kommen noch Fragen der Nationalität usw. hinzu.

 

von da an hilft vielleicht die FAQ vom FA Niedersachsen:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/haeufige_fragen_faq/haeufige-fragenfaq-91252.html#a18

 

oder vom FA Bayern:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Lohnsteuerabzug_und_Lohnsteuerermaessigung/default.php
 

Und dann einfach mal die Webseite des zuständigen Einwohnmeldeamts aufrufen, was es sonst noch so gibt. 

z.B. Hannover:

https://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/Arbeit/Vereinbarkeit-von-Familie-und-Beruf/Erwerbstätige/Beruf-und-Kind/Anträge-rund-ums-Kind/Geburtsurkunde

oder München:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Standesamt-Pasing/Geburtenbuero.html

 

Geburtsurkunde haben wir natürlich schon beantragt und sie bereits erhalten. Aber mit dem Einwohnermeldeamt, das ist ein guter Tipp, da die Geburtsurkunde nicht vom Standesamt unseres Wohnortes ausgestellt worden ist. Da rufe ich am Montag nochmal an, ob ich das Kind nochmal bei unserem Einwohnermeldeamt anmelden müsste, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Aber Kontrolle ist bekanntlich besser.

 

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FranzFerdinand
· bearbeitet von FranzFerdinand

Gemeint ist sicher ein Eintragen von Freibeträgen, um ggf. unterjährig mehr Netto zu bekommen. Das lohnt den Aufwand meiner Erfahrung nach nicht, wg. der ohnehin bei der Steuererklärung entstehenden Verrechnung mit dem Kindergeld. Für Leute, bei denen jeder Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt zählt, mag das erstrebenswert sein. Sind hier im Forum aber vermutlich nicht die Zielgruppe. Und die KapErSt-Freibeträge fürs Kinds sind auch im Dezember noch zu holen, sofern das Vermögen des Kindes den Aufwand schon rechtfertigt (NV-Bescheinigung, falls über 801€ Zinseinkünfte). Konto fürs Kind sind aber ein paar Formalien, selbst bei Verheirateten.

 

Die meisten Sachen der Finanzverwaltung sind da inzwischen gut automatisert, das war früher sicher anders, insofern lieb gemeint von der Hebamme, aber kein Grund hektisch zu werden.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
Am 25.4.2020 um 00:28 von Hans Blafoo:

Unsere Hebamme erzählt nun ständig, dass wir die Geburt dem Finanzamt mitteilen sollen, um von irgendwelchen Freibeträgen zu profitieren.

 

Vermutlich gut gemeint....   Wenn die Geburtsurkunde vorliegt, kommt die SteuerID von alleine.  Die brauchst Du auch für die Beantragung des Kindergeldes (Sowohl die ID als auch die Geburtsurkunde). 

Ich würde bezweifeln, dass ohne SteuerID des Kindes irgendwas eingetragen wird.

Am 25.4.2020 um 23:30 von Hans Blafoo:

 

Geburtsurkunde haben wir natürlich schon beantragt und sie bereits erhalten. Aber mit dem Einwohnermeldeamt, das ist ein guter Tipp, da die Geburtsurkunde nicht vom Standesamt unseres Wohnortes ausgestellt worden ist. Da rufe ich am Montag nochmal an, ob ich das Kind nochmal bei unserem Einwohnermeldeamt anmelden müsste, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Aber Kontrolle ist bekanntlich besser.

 

 

Das kann nun nicht schaden. Auf der anderen Seite musstet Ihr doch sicher Eure Adresse angeben.

(Abhängig vom Bundesland kommt noch Post für verpflichtende ärztliche Untersuchungen des Kindes. In Hessen spätestens für die U4.)

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Hans Blafoo

Mal ein Update: Das Einwohnermeldeamt kannte unseren Sohn schon und gestern kam auch seine Steuernummer. Kindergeld ist nun beantragt. Der nächste Schritt ist das Elterngeld und die Depoteröffnung für den Kleinen.

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