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Thomas_384

Mischung Schicht 3 und Schicht 2 BU -> Auswirkungen?

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Thomas_384

Hallo zusammen,

 

ich habe eine bestehende BU in Schicht 3:

- 2.800 Euro / Monat im Leistungsfall (Schicht 3)

 

Nun habe ich über meinen Arbeitgeber noch eine Schicht 2 BAV BU mit de facto "keinen" Gesundheitsfragen abgeschlossen (Voranfragen zu zusätzlichem Schicht 3 Vertrag gaben Ausschlüsse, weswegen dieser Notnagel dienen musste):

- 2.500 Euro / Monat im Leistungsfall (Schicht 2)

 

Frage:

- Gibt es bei so einem "Mixbetrieb" von BU etwas spezielles zu beachten? 

- Der Schicht 3 BU muss ich diesen Schicht 2 Vertrag jetzt ja nicht mitteilen, soweit ich das verstanden habe.

- Wird bei Auszahlung die Schicht 3 und die Schicht 2 "getrennt" voneinander betrachtet in Bezug auf Krankenversicherung/Sozialversicherung und Steuerabzügen?

(Schicht 3 ist hier ja bei weitem besser als Schicht 2)

- Oder wird jetzt alles "in den selben Topf" geschmissen und man muss auf Schicht 3 die selben Abzüge wie auf Schicht 2 zahlen?

 

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Thomas_384

Der Vollständigkeit halber (für zukünftige Leser) habe eine Antwort über den Makler bekommen:

 

- Wird bei Auszahlung die Schicht 3 und die Schicht 2 "getrennt" voneinander betrachtet in Bezug auf Krankenversicherung/Sozialversicherung und Steuerabzügen?

(Schicht 3 ist hier ja bei weitem besser als Schicht 2)

 

Ja, wird es. Schicht 2 Auszahlung führt nicht zu einer anders Behandlung der Schicht 3 Auszahlung (also nicht mehr Abzüge dort).

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polydeikes

Falsch. Wird zwar getrennt betrachtet, aber selbstverständlich geht es in die Progression und hat somit auch Wechselwirkungen auf die normal nicht existente Steuerlast der Schicht 3 BU.

 

Vereinfachtes Beispiel:

 

2800 € BU Rente in Schicht 3 wären bei EA 67 und Leistungsfall mit 40 bspw. 28 % Ertragsanteil nach §55 EStDV. Also in dem Fall 9.408 € steuerrelevant ... Vorbehaltlich Grundsteuerfreibetrag von exakt 9.408 € (§32 a EStG) wäre genau dieser Betrag automatisch völlig steuerfrei.

 

Nun habe ich aber 2500 mit 100 % zu versteuern (30.000 € p.a.) und die zusätzlichen 9.408 € fallen in die Progression, mit dem dafür gültigen Grenzsteuersatz. Wären die 30.000 € = ZvE, hätte ich an diesem Punkt eine Grenzsteuerbelastung von rund 30,5 %. Somit zahle ich statt "keine Steuern" effektiv rd. 2870 € Steuern auf meine Schicht 3 BU (vereinfachte Annahme). Bei 39.408 € ZvE wäre die Grenzsteuerbelastung bereits bei 34,5 % usw. usf. ...

 

Natürlich alles vorbehaltlich steuerrelevanter Kostenposten, im Regelfall wenigstens  (G)KV (freiwillig oder Pflicht über bspw. EMR-Bezug) ...

 

Hätte ich nun 5.300 BU Rente mit gleichem Szenario, sind es eben 5.300 x 12 * 0,28 -> 17.808 abzgl. Grundfreibetrag 32a EStG etc. ... idP was um die 50 Euro Steuern im Monat (inkl. GKV Abzug). Bei den beispielhaften 39.408 ZvE ohne KV sind es hingegen schon rd. 8700 € Steuern p.a. ...

 

Egal wie man es sich schön rechnet, "(also nicht mehr Abzüge dort)" ist in jedem Fall falsch.

 

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Thomas_384

Ok, vielen Dank für die Klarstellung und das Beispiel - das ist doch mal was (hatte ich so auch nirgendwo im Netz gefunden) mit dem man Arbeiten kann.

 

Mir gehts hauptsächlich darum zu verstehen ob dieser "Mix" überhaupt dann noch Sinn macht oder jeglicher Vorteil der Schicht 2 BU wegen Steuern fast schon weggefressen wird bzw. ob das Preis/Leistungsverhältnis einfach wahnsinnig unintressant wird (ist eh schon nicht der Brüller).

 

Danke für das Beispiel - hilft sehr.

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Peter Wolnitza
vor 19 Stunden von Thomas_384:

Ok, vielen Dank für die Klarstellung und das Beispiel - das ist doch mal was (hatte ich so auch nirgendwo im Netz gefunden) mit dem man Arbeiten kann.

 

Mir gehts hauptsächlich darum zu verstehen ob dieser "Mix" überhaupt dann noch Sinn macht oder jeglicher Vorteil der Schicht 2 BU wegen Steuern fast schon weggefressen wird bzw. ob das Preis/Leistungsverhältnis einfach wahnsinnig unintressant wird (ist eh schon nicht der Brüller).

 

Danke für das Beispiel - hilft sehr.

Kurzversion:
Erst checken (lassen), ob einen normale BU in Schicht 3 möglich ist. Wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich :

Prüfen (lassen) ob es evtl. über eine Sonderaktion mit verkürzter Risikoprüfung doch noch geht (ebenfalls i.d.R. Schicht 3)  auch wenn es evtl. Einschränkungen gibt bzgl. möglicher Summen oder Erhöhungsmöglichkeiten

Erst wenn das auch nicht funktioniert: Plan B: Falls über Arbeitgeber und Gruppenvertrag evtl. eine noch verkürztere Risikoprüfung möglich ist: Schicht II wählen.

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