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MontBlanc

Krankenversicherung privat zu teuer nach Aufgabe selbstständigkeit

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MontBlanc

Hallo Zusammen,

ich benötige kurz Eure Hilfe und sage vorab schon mal Vielen Dank

Kurz die momentane Situation

Mann (Jahrgang 80, somit 39 Jahre) Angestellter in der Firma seiner Frau (Jahrgang 78, somit 42 Jahre) mit 2 Kinder (5 u 10)

beide Privat KV versichert und die Kinder ebenfalls bei der Frau mitversichert.

 

Eventuelle Situation nach Corona bzw. vielleicht auch erst 2024 ff.

Mann geht arbeiten und wir beim neuen AG unter der BMG fallen und wird somit wieder GKV. Das ist kein Problem. Kinder könnten bei ihm ja mitversichert werden.

Anders die Frau, sie hätte keine aktiven Einkünfte mehr aus Gewerbebetrieb aber Gewinnanteile die sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern muss.

 

Nun das Problem der Frau: ich habe gelesen wenn auch sie wieder arbeiten geht kann sie nur in GKV wenn ihre Einkünfte aus nicht selbst. Arbeit geringer sind als die gewerblichen, richtig?

 

Für die Frau wäre es gut in die GKV wieder zu kommen da sich die Familie die teure PKV nicht mehr leisten kann. Vielleicht kommt auch der Minimalbeitrag in der PKV zum tragen, allerdings weiß ich nicht wie hoch der sein könnte.  

 

Welche Möglichkeiten seht ihr noch?

 

Danke für euren Input und jeden ernstgemeinten Hinweis.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Setze Dich mal damit auseinander:

 

Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der haupt­beruflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019 des GKV

 

 

rds_20190320_hb_sbst.pdf

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MontBlanc

Danke, werde mal lesen.

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MontBlanc

Habe nun etwas gelesen und bin etwas schlauer. Erstmal nochmals Danke für GKV Hinweise Beilage. Es sieht also so aus, dass die Frau wenn sie rein gesellschaftsrechtliche Pflichten wahrnimmt und nicht in der Firma aktiv und operativ tätig ist nicht als selbständig im Sinne der GKV gilt. Es gab auch hierzu schon entsprechende Gerichtsverhandlungen. Die Bezüge aus den reinen Halten von Unternehmensbeteiligungen im Rahmen z.b. einer GmbH & Co.KG sind also eine Folge einer reinen gesellschaftsrechtlichen Stellung anzusehen. Somit kann die Frau dann in die GKV oder bei keinen weiteren Einkünften sich sogar familienversichern beim ebenfalls in der GKV. Das macht aus meiner Sicht einen Exit aus Gewerbe doch im Bezug auf die KV schon etwas einfacher. Bin gespannt ob noch jemand hier eine weitere Anmerkung trifft.

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Peter Wolnitza
Am 28.4.2020 um 09:46 von MontBlanc:

 

Anders die Frau, sie hätte keine aktiven Einkünfte mehr aus Gewerbebetrieb aber Gewinnanteile die sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern muss.

Wie hoch sind die denn in etwa zu erwarten?

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Columbus83
vor 59 Minuten von MontBlanc:

Habe nun etwas gelesen und bin etwas schlauer. Erstmal nochmals Danke für GKV Hinweise Beilage. Es sieht also so aus, dass die Frau wenn sie rein gesellschaftsrechtliche Pflichten wahrnimmt und nicht in der Firma aktiv und operativ tätig ist nicht als selbständig im Sinne der GKV gilt. Es gab auch hierzu schon entsprechende Gerichtsverhandlungen. Die Bezüge aus den reinen Halten von Unternehmensbeteiligungen im Rahmen z.b. einer GmbH & Co.KG sind also eine Folge einer reinen gesellschaftsrechtlichen Stellung anzusehen. Somit kann die Frau dann in die GKV oder bei keinen weiteren Einkünften sich sogar familienversichern beim ebenfalls in der GKV. Das macht aus meiner Sicht einen Exit aus Gewerbe doch im Bezug auf die KV schon etwas einfacher. Bin gespannt ob noch jemand hier eine weitere Anmerkung trifft.

Ja, die Frau kann reine Gesellschafterin sein, allerdings in deiner Konstellation habe ich das so verstanden, dass ihr Mann bereits in einem anderen Unternehmen arbeitet. Somit ist die Frau Unternehmerin und (in einer GmbH) auch angestellte Geschäftsführerin. Dann geht diese Konstellation nicht.

 

Wenn der Mann allerdings in der GmbH angestellter GF ist und die Frau reine Gesellschafterin geht es. Sie kann allerdings nur dann in die GKV rutschen, wenn sie neben dieser unternehmerischen Tätigkeit ein anderweitiges Anstellungsverhältnis hat, welches unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und ihre Haupttätigkeit ist.

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MontBlanc
vor 3 Minuten von Peter Wolnitza:

Wie hoch sind die denn in etwa zu erwarten?

ca 25 T€

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MontBlanc
vor 4 Minuten von Columbus83:

Ja, die Frau kann reine Gesellschafterin sein, allerdings in deiner Konstellation habe ich das so verstanden, dass ihr Mann bereits in einem anderen Unternehmen arbeitet. Somit ist die Frau Unternehmerin und (in einer GmbH) auch angestellte Geschäftsführerin. Dann geht diese Konstellation nicht.

 

Wenn der Mann allerdings in der GmbH angestellter GF ist und die Frau reine Gesellschafterin geht es. Sie kann allerdings nur dann in die GKV rutschen, wenn sie neben dieser unternehmerischen Tätigkeit ein anderweitiges Anstellungsverhältnis hat, welches unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und ihre Haupttätigkeit ist.

Das mit der GmbH ist richtg, Danke für den Hinweis und der Klarstellung. Das Gewerbe wird allerdings in diesem Fall als GmbH & Co.KG betrieben. Mann und Frau haben zusammen noch eine Immobilien GbR. Die Einkünfte hieraus werden den Eink aus V+V § 21 ESTG zugerechnet.   

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Columbus83
vor 43 Minuten von MontBlanc:

Das mit der GmbH ist richtg, Danke für den Hinweis und der Klarstellung. Das Gewerbe wird allerdings in diesem Fall als GmbH & Co.KG betrieben. Mann und Frau haben zusammen noch eine Immobilien GbR. Die Einkünfte hieraus werden den Eink aus V+V § 21 ESTG zugerechnet.   

Das ist dann doch etwas komplizierter, daher würde ich raten, dass du dich fachmännisch beraten lasst, z.B. von einem (oder zwei) Fachanwalt für Gesellschafts- und Sozialrecht. Mit Google-Recherche alleine wirst du da nicht weit kommen, zumal eventuell auch Umstrukturierungen in den Unternehmen vornehmen musst. Aber so genau kann dir das keiner aus dem Forum sagen, denn dazu müssen die genauen Eigentumsverhältnisse der Unternehmen angeschaut werden um zu klären.

 

So zumindest habe ich das gemacht, weil ich auch wusste, dass es eine Prüfung (Statusfeststellung) durch die Clearing-Stelle geben wird. Damit man da nicht in offene Messer rennt, ist eine Aufarbeitung des aktuellen Sozialversicherungsstatus unabdingbar.

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MontBlanc

DANKE

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