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Chris075

Zeitwertkonto vs. eigenständiger Anlage

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Chris075
· bearbeitet von Chris075

Hallo zusammen,

 

vielleicht könnt ihr mir bei folgender Überlegung helfen:

Macht eine hohe Einzahlung in ein Zeitwertkonto Sinn vs. eigenständiger Anlage?

z.B. Nutzung von Vorteilen durch Zinseszinseffekt auf die Brutto und Sozialversicherungs-Einzahlungen.

 

 

 

 

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Sleepwalker
· bearbeitet von Sleepwalker

Wir haben bei uns auch die Möglichkeit ein ähnliches Modell zu besparen (wird bei uns allerdings in Stunden geführt bzw. mit dem individuellen steigendem Stundelohn verzinst).

 

Besondere Gestaltungsmöglichkeiten aus meiner Sicht (nach heutiger Gesetzgebung):

  1.  Bei Umwandlung von Gehaltsbestandteilen über der BBG der Rentenversicherung gewinnt man in der Auszahlphase zusätzliche Rentenpunkte, die man nicht eingebüßt hat.
  2.  Man ist in der Vorruhestandsphase pflichtversichert, d.h. Kapitalerträge etc. werden nicht mit verbeitragt.
  3.  Für besonders schlau halte ich die Idee, vor der Freistellungsphase die Arbeitszeit zu reduzieren, da sich dadurch die Freistellungsphase samt Sozialversicherung verlängert und der Durchschnittssteuersatz weiter sinkt. Gemäß Gesetz muss der darf der Auszahlbetrag 70%? (müsste man nochmal nachschauen) des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate nicht unterschreiten, entsprechend kann man dann die Arbeitszeitreduzierung auslegen. Man muss natürlich über die 801€ p.m. kommen.

 

Nachteile: Bei Verdienst nach Umwandlung unterhalb der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung (zzt. im Westen 6900 Brutto p.m.) sinken Lohnersatzleistungen wie z.B. das Kurzarbeitergeld. Daher sollte man den Umwandlungsbetrag (und ggfs. die Steuerklasse) möglchst rechtzeitig wieder anpassen, um Verluste zu vermeiden. :-)

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Chris075
· bearbeitet von Chris075

 

Ich hatte mich eben gefragt, was die bessere Option darstellt. Oft liegt ja eine selbstverwaltete Anlage (z.B. Depotanlage) und hohe durchschnittliche Rendite vor anderen Konstrukten. Hier scheint es allerdings nicht so zu sein. Ich bin mir aber nicht sicher in meiner Gegenüberstellung alles richtig gemacht zu haben, da das Ganze schon recht komplex ist.

 

Die Frage ist ebenso, für was man eigentlich sparen will. Soll damit der Vor-Ruhestand finanziert werden und es besteht die Möglichkeit eines Zeitarbeitskontos, dann ist das (wenn ich es richtig sehe) die beste Option.

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Bolanger

Das ganze hat auch Nachteile. Wenn Du den Arbeitgebef wechseln möchtest steht die Mitnahme des Guthabens in den Sternen. Ferner kannst Du das Geld nicht für andere Zwecke nutzen. Wie die Abgabenbelastung in der Auszahlungsphase aussieht ist auch noch offen.

Zu den Sozialabgaben gab es je nach Gehaltshöhe auch noch ein paar Kniffe. Bei Gehältern über der BMG sparst Du nämlich in der Anzahlungsphase Deinen Anteil nicht ein (du bist und bleibst über der BMG), musst ihn aber in der Auszahlungspahse bis zur BMG bezahlen.

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Chris075

Vielleicht kann sich ja noch ein Versicherungs- oder Anlageprofi meine Herleitungen und Berechnungen auf Plausibilität ansehen. Ich bin mir da eben noch nicht sicher, ob ich das so richtig für mich interpretiere und den richtigen Schluss daraus ziehe...

 

Vielen Dank, Chris

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Marklam

Finde das Thema spannend.

Bei uns kann man eine "klassische BAV" machen und auch in eine Art Zeitwerktonro einzahlen. Das Zeitwertkonro dient dann z.b. für vorruhestand oder sabbatical. Ich mache sowohl zeitwertkonto als auch bav.

Das Zeitwertkonto aber hauptsächlich für die Option Sabbatical/Auszeit oder vll mal vorruhestand (bin aber noch sehr jung). Auf dieses konto kann man leider nur einige (sonder)zahlungen einstellen. Man ist also nicht so flexibel. Zudem wird es in € geführt. D.h eine stunde die ich heute in € einzahle ist natürlich in 10 jahren keine stunde mehr wert, weil man bis dahin auch mehr geld verdient. Verzinst wird das Konto aber mit fix 4,8%. Von daher hört sich das eigentlich ganz gut an, oder hab ich was übersehen?

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Bolanger

Ich habe das ganze bei meinem Ag durch und mich auch intensiv mit den Kollegen der Altersvorsorge unterhalten. Es kommt auf Dein Gehalt an.

 

Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst und durch die Umwandlung nicht deutlich darunter rutschst, dann hast Du keine Ersparnis bei den Sozialabgaben. In der Auszahlungsphase musst Du allerdings von Deinen Ersparnissen nicht nur Deinen Lohn und Einkommensteuer zahlen, sondern oben drauf auch noch Deinen Anteil an den Sozialabgaben. Dadurch fallen Dir nochmal grob 20% weg, die Du in deiner Berechnung nicht berücksichtigt hast.

Ferner gehst Du von einer Auszahlungsphase von 7 Jahren vor der Rente aus. Würdest Du stattdessen gekündigt werden, so bekämest Du nochmal 2 Jahre Arbeitslosengeld dazu. Bei einem Top-verdiener über dem BBG wären das nochmal grob 50 KEUR, die Du bei Kündigung bekämest, Dir aber ansonsten entgehen.

Ferner trägst Du das Risiko steigender Sozialversicherungsabgaben und beraubst Dich jeder Flexibilität.

 

Diese Zeitwertkonten sind die moderne Art der Frühverrentung, die für den Arbeitgeber durchaus attraktiv ist. 

 

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Bolanger

Ach ja.... Du erwibrst in der Einzahlphase je nach Gehalt auch weniger Rentenpunkte und hast damit eine geringere gesetzliche Rente. Wenn Du 10 Jahre lang etwa 36 KEUR p.a. einzahlst, fehlen die Deinem Gehalt.  das entspricht etwa einem Rentenpunkt pro Jahr. Ín 10 Jahren sind das etwa 10 Rentenpunkte und damit aktuell etwa 350 EUR weniger gesetzliche Rente. Mit Rentensteigerungen im Rahmen der Inflation bis zur rente entsprechend mehr. Und solltest Du arbeitslos werden oder sonstige Leistungen beziehen, die sich nach deinem Gehalt bemessen, stehst Du auch entsprechend schlechter da. 

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Chris075
· bearbeitet von Chris075
Am 29.4.2020 um 16:42 von Bolanger:

Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst und durch die Umwandlung nicht deutlich darunter rutschst, dann hast Du keine Ersparnis bei den Sozialabgaben. In der Auszahlungsphase musst Du allerdings von Deinen Ersparnissen nicht nur Deinen Lohn und Einkommensteuer zahlen, sondern oben drauf auch noch Deinen Anteil an den Sozialabgaben. Dadurch fallen Dir nochmal grob 20% weg, die Du in deiner Berechnung nicht berücksichtigt hast.

Durch die Einzahlungen der Sozialanteile des AG gibt es doch einen kleinen Vorteil, oder? Zumindest bei uns werden auch Sozialanteile über BBG abgeführt.

 

 

Am 29.4.2020 um 16:42 von Bolanger:

Ferner gehst Du von einer Auszahlungsphase von 7 Jahren vor der Rente aus. Würdest Du stattdessen gekündigt werden, so bekämest Du nochmal 2 Jahre Arbeitslosengeld dazu. Bei einem Top-verdiener über dem BBG wären das nochmal grob 50 KEUR, die Du bei Kündigung bekämest, Dir aber ansonsten entgehen

 

Dieser Punkt sollte neutral sein, da sich das auch vor dem Vorruhestand gestalten lässt :-). Ich seh es sogar anders herum. 5-10 Jahre vor dem tatsächlichen Rentenbeginn ist das dann meist mit einer Abfindung verbunden, was kurz vor Renteneintritt eher unwahrscheinlich ist. 

 

Am 29.4.2020 um 16:42 von Bolanger:

Ferner trägst Du das Risiko steigender Sozialversicherungsabgaben und beraubst Dich jeder Flexibilität.

Ja, das stimmt. Steigende Sozialversicherungsbeiträge sind schwierig zu kalkulieren. Sollten die Berechnung aber nicht kippen.

 

 

Am 29.4.2020 um 16:52 von Bolanger:

Ach ja.... Du erwibrst in der Einzahlphase je nach Gehalt auch weniger Rentenpunkte und hast damit eine geringere gesetzliche Rente.

Guter Punkt. Den hab ich bisher noch nicht so betrachtet.

 

Ich habe oben mal den Vorteil, dass in der Ruhestands-Phase Rentenbeiträge abgeführt werden, gestrichen. Sollte dann ausgeglichen sein. Keine Rentenbeiträge in der Ansparphase, aber Rentenbeiträge in der Ruhestandsphase. Immer im Vergleich zu eigenfinanziertem Vorruhestand.

 

 

Gruß, Chris

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Sleepwalker
· bearbeitet von Sleepwalker
vor 5 Stunden von Bolanger:

[..]

Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst und durch die Umwandlung nicht deutlich darunter rutschst, dann hast Du keine Ersparnis bei den Sozialabgaben. In der Auszahlungsphase musst Du allerdings von Deinen Ersparnissen nicht nur Deinen Lohn und Einkommensteuer zahlen, sondern oben drauf auch noch Deinen Anteil an den Sozialabgaben. Dadurch fallen Dir nochmal grob 20% weg, die Du in deiner Berechnung nicht berücksichtigt hast.

[...]

 

Ich finde das hört sich sehr viel schlimmer an, als es ist. Für mich ist der größte Hebel an der Geschichte die günstigere Steuersituation bei der Auszahlung. Üblicherweise stammt der Umwandlungbetrag vom oberen Ende des Bruttos, sprich der eingezahlte Euro kostet bloß ~55 Cent netto (EK > BBG West). Bei der Auszahlung kommt man üblicherweise auf über 55% netto vom Brutto und kriegt Krankenversicherung, Rentenbeiträge etc. quasi gratis dazu. 

 

Die anderen Nachteile insbesondere bei Kündigung oder sonstigen Störfällen sollte man natürlich berücksichtigen. 

 

EDIT: Ich habe den Einwand zuerst nicht ganz verstanden, da er beim Modell meines AG nicht zutrifft. Für den Fall, dass der AG die auf das Guthaben bei Auszahlung fällig werdenden Sozialabgaben nicht zusätzlich obendrauf legt hat man hier also sehr wohl einen Nachteil.

 

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Bolanger

Nun mal Butter bei die Fische: wie hoch ist Dein Gehalt, wie ist Deine Familiensituation, wie hoch ist Dein Steuersatz? Ich schaffe es, Dir Deinen Plan auszureden ;-)

 

Es gibt noch einen weiteren Nachteil an der Sache, denn ggf. kann Dich Dein AG auch in den "Vorruhestand" zwingen, auch wenn Du ggf. doch noch weiter arbeiten möchtest.

Und Du solltest Dich darüber informieren, wie das Guthaben abgesichert ist. Nicht, dass es bei einer Insolvenz weg ist.

 

Und ein Störfall kann je nach Gehalt auch äußerst attraktiv sein, wie ich selbst erfahren habe. Das sprengt jetzt aber den Rahmen des Forums.

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Bolanger

ha, habe noch was auf die Schnelle gefunden.

 

Bei der Höhe der Einzahlung schlägst Du auf die Einzahlung noch Sozialversicherungsabgaben des AG  dazu, was erstmal richtig ist. Bei der Auszahlung ziehst du aber genau den gleichem Prozenzsatz als Sozialabgaben ab. Das kann so nicnt stimmen. Der AG zahlt zusätzlich nur seinen Anteil an den Sozialabgaben ein, der etwa die Hälfte aller Sozialabgaben beträgg, während Du in der Auszahlphase beide Anteile aus Deine, Kapital bezahlen musst.

 

Wir können hier noch viel schreiben, ohne konkrete Zahlen wird das nichts.

vor 2 Stunden von Chris075:
vor 4 Stunden von Bolanger:

Ferner gehst Du von einer Auszahlungsphase von 7 Jahren vor der Rente aus. Würdest Du stattdessen gekündigt werden, so bekämest Du nochmal 2 Jahre Arbeitslosengeld dazu. Bei einem Top-verdiener über dem BBG wären das nochmal grob 50 KEUR, die Du bei Kündigung bekämest, Dir aber ansonsten entgehen

 

Dieser Punkt sollte neutral sein, da sich das auch vor dem Vorruhestand gestalten lässt

Wie denn? Du möchtest Dich 2 Jahre vor dem Vorruhestand kündigen lassen? Was passiert denn dann mit dem Zeitwertkonto? Genau, das ist ein Störfall und wird ausgezahlt

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Sleepwalker
· bearbeitet von Sleepwalker
vor einer Stunde von Bolanger:

Nun mal Butter bei die Fische: wie hoch ist Dein Gehalt, wie ist Deine Familiensituation, wie hoch ist Dein Steuersatz? Ich schaffe es, Dir Deinen Plan auszureden ;-)

 

Es gibt noch einen weiteren Nachteil an der Sache, denn ggf. kann Dich Dein AG auch in den "Vorruhestand" zwingen, auch wenn Du ggf. doch noch weiter arbeiten möchtest.

Und Du solltest Dich darüber informieren, wie das Guthaben abgesichert ist. Nicht, dass es bei einer Insolvenz weg ist.

 

Und ein Störfall kann je nach Gehalt auch äußerst attraktiv sein, wie ich selbst erfahren habe. Das sprengt jetzt aber den Rahmen des Forums.

Nehmen wir an

- ich bin verheiratet (Gattin wäre dann bei gleichzeitiger Freistellung ebenso durch meine Auszahlung gratis krankenversichert, noch ein Vorteil) 

- mein Gehalt ist soweit über der BBG-West, dass es auch mit maximaler Umwandlung (bei uns ~15%  vom Grundgehalt) nicht unter die BBG West fällt.  

- das gemeinsam veranlagte Einkommen ist nach Umwandlung so hoch, dass mit maximaler Umwandlung immer noch 42% EKSt.+Soli in der Spitze fällig werden

- Guthaben wird in Zeit und Geld geführt (man spart in Stunden, Verzinsung über Gehaltsentwicklung) 

- Insolvenzsicherung über Hinterlegung (und jährlicher Nachbesicherung) des Wertguthabens zum jeweils aktuell gültigen Stundensatz zzgl. darauf fälliger AG-Sozialversicherungsbeiträge bei einer Depotbank mit Verpfändungsvereinbarung. [EDIT: So gesehen gibt der AG-Anteil bei Einkommen über der BBG trotzdem die bei Auszahlung fälligen AG-Sozialversicherungsbeiträge mit obendrauf, das hatte ich vorher wohl nicht korrekt beschrieben, weil es mir selbst nicht ganz klar war. Habe eben nochmal nachgelesen]

 

vor einer Stunde von Bolanger:

ha, habe noch was auf die Schnelle gefunden.

 

Bei der Höhe der Einzahlung schlägst Du auf die Einzahlung noch Sozialversicherungsabgaben des AG  dazu, was erstmal richtig ist. Bei der Auszahlung ziehst du aber genau den gleichem Prozenzsatz als Sozialabgaben ab. Das kann so nicnt stimmen. Der AG zahlt zusätzlich nur seinen Anteil an den Sozialabgaben ein, der etwa die Hälfte aller Sozialabgaben beträgg, während Du in der Auszahlphase beide Anteile aus Deine, Kapital bezahlen musst.

 

Wir können hier noch viel schreiben, ohne konkrete Zahlen wird das nichts.

 

Ich hatte das Modell bei uns so verstanden, dass z.B. Monatlich 20h umgewandelt werden.  Die gesparten Stunden werden in Stunden und möglichen vollen Entnahmemonaten auf der Abrechnung ausgewiesen. Bei Auszahlung wird dann eben der dann gültige Lohn gezahlt und die fälligen AG-Anteile durch den Arbeitgeber beglichen. Einen Zeitmonat umgewandelt in 2020 (sagen wir 170h) entspricht also auch 2030 einem vollem Monatslohn (wechselt man vor Auszahlung auf 50% Teilzeit hält das Guthaben entsprechend 2 Monate).

 

Ich hatte das bislang zum Höchstsatz genutzt und nebenbei ETFs + Riester bespart.  Bruttoumwandlung für die Betriebsrente mache ich hingegen nicht (hier gibt es ja nun wirklich das Problem mit zuvor nicht eingesparten Sozialbeiträgen in der Auszahlphase. Das Zeitwertkonto schien mir bislang eine schlaue Lösung - ob nun als Steuersparmodell für ein Sabbatical, Frührente oder Sonstigem.

 

Außer den genannten Nachteilen und der Gefahr, dass der AG daraus ein für ihn günstigeres Abfindungspaket schnürt hab ich noch keine großen Argumente dagegen gehört. Daher immer her damit :-)

 

EDIT: Gerade gemerkt, dass ggfs. Chris gemeint war. Die Modelle unterscheiden sich ja doch im Details erheblich bzgl. Verzinsung etc.

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Bolanger

@ Sleepwalker: Bist Du sicher, dass bei Dir nicht doch irgendwo im Kleingedruckten eine Umrechnung in EUR erfolgt? Ansonsten wird es nämlich sehr schwer, die Ansparung ins Zeitwertkonto mit einer Auszahlung und eigenbestimmten Geldanlage zu vergleicnen. Denn nur darum geht es.

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Sleepwalker

@Bolanger: Es wird tatsächlich nirgens der Gesamtguthabensbetrag in Euro ausgewiesen (bei dem ja dann die AG-Sozialbeiträge enthalten sein müssten). Es werden die gesparten Stunden, Umwandlungsbetrag und Stundenlohn ausgewiesen. Man kann also nur die aktuelle Gesamtsumme ohne die AG-Sozialbeiträge einfach ermitteln.

 

Verzinsung hängt dann mehr oder weniger an der IG-Metall + persönlicher Entgeltentwicklung. Tarifmäßig waren das die letzten Jahre meist so 2,5-3% p.a..
Inflationsschutz ist wohl da, ansonsten siehts zzt. ja eher weniger rosig aus. :-)

 

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Chris075
· bearbeitet von Chris075

N

Am 29.4.2020 um 21:33 von Bolanger:

Wie denn? Du möchtest Dich 2 Jahre vor dem Vorruhestand kündigen lassen? Was passiert denn dann mit dem Zeitwertkonto? Genau, das ist ein Störfall und wird ausgezahlt

Du vergisst, dass die Beträge auch die Rentenversicherung übertragen werden könne. Es muss auch im Störfall keine Auszahlung erfolgen.

 

 

 

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Bolanger

@ Chris:

 

Arbeitszeitkonto nach 10 Jahren inkl. Zinsen der Entnahmezeit: 500 KEUR (nicht nachgerechnet) -> ermöglicht Dir eine Monatsauszahlung von 5950 EUR für 7 jahre.

 

monatlich 5950 EUR mit Stkl. 4 und Kirchensteuer (fürs Seelenheil) kosten:

 

1530 EUR Steuern (Soli, Kirche, Lohnsteuer)

1070 EUR Sozialabgaben (KV, RV, PV, AV)

1060 EUR Sozialabgaben des Arbeitgebers, die Du nunmal auch von deinem Konto zahlen musst. Hast ja auch den AG-Anteil oben draufgeschlagen in die 500 KEUR... Dein AG zahlt seinen Anteil sicher nicht doppelt....

 

Es bleibt also eine Netto-Auszahlung von grob 2300 bis 2400 EUR, je nach Kirche. Die brauchst Du wahrscheinlich zum Leben, also werden die verkonsumiert. Du hast damit 7x12x2300 EUR = 193 KEUR in den letzten 7 Jahren erhalten. Zusätzlich hast Du in diesen 7 Jahren noch die Rentenpunkte kassiert, die kannst Du selbst ausrechnen.

 

Die Rechnung für eine Eigenanlage aus dem Nettobetrag sieht so aus:

 

1700 EUR netto 10 Jahre lang angelegt zu 2.25% macht grob 224 KEUR (Freibetrag, 27% ZAST). Zusätzlich bekommst Du als alter, ehemals gut verdienender Arbeitnehmer noch 2 Jahre Arbeitslosengeld. Das sind nochmal 24 Monate lang etwa 2100 EUR netto ausgezahlt, also 50.000 EUR zusätzlich, die Du wieder anlegen kannst. Zusätzlich werden Dir in diesen 2 Jahren noch Rentenpunkte und KV bereitgestellt. Defacto hast Du 224+50-193 = 81 KEUR mehr, von denen Du 5 Jahre lang KV und freiwillig in die Rente einzahlen musst.

 

Ich höre nun auf, klein klein zu rechnen mit Verzinsungen. Auszahlplänen, rentenpunkten etc., denn das Ergebnis wird sein, dass sich beide Rechnungen stark angleichen. Für keinen finanziellen Mehrwert holt man sich dann folgende Probleme ins Haus mit dem Zeitwertkonto: man trägt das Risiko sich ändernder Sozialabgaben selbst, beraubt sich jeder Flexibilität, läuft Gefahr, dass der ganze Plan im Falle eines Jobwechsels oder Konkurs im Störfall abgerechnet wird (auch ein Übertrag des Guthabens an die DRV ist ein Problem, denn die sagen Dir keine 2,25% Verzinsung zu),

 

So, nun rechne bitte nach oder anders, dann kommentiere ich auch wieder weiter ;-)

 

Grüße     

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Chris075
· bearbeitet von Chris075

Hallo Bolanger,

 

erst mal viele Dank für Deine Denkanstöße! In der Tat, so langsam drehen wir uns im Kreis. Ich hatte Dir in meiner Antwort einige Punkte zu Deinen Annahmen geschrieben. Mir geht es ausdrücklich nicht darum Recht zu haben, sondern ein für mich gute Lösung zu finden.

 

Wir sind in der Berechnung nicht wirklich unterschiedlich, sondern unterscheiden uns in den Grundannahmen in 2 Punkten:

 

a) Du rechnest 2 Jahre Arbeitslosengeld in die Berechnung als Vorteil für Eigenanlage ein. Ich sehe das neutral, da sich dies in beiden Varianten konstruieren lässt. Einen weiteren Vorteil dazu hatte ich in meiner vorherigen Antwort.

 

b) Du vergißt die Krankenversicherungspflicht und deren Kosten in der Alternative Eigenanlage.

Das sind immerhin 360x7x12 = 30kEUR.

 

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Bolanger

Die Gewöhnung an ein höheres Gehalt kannst Du ganz einfach verhindern. Ich habe es folgendermaßen gemacht:

 

Nach der Gehaltserhöhung habe ich in einen der vielen brutt-netto-Rechner aus dem Internet mein Jahresgehalt vor und nach der Gehaltsanpassung eingegeben und habe meone Sparquote um den Differenzbetrag erhöht. Wie Du das nun automatosierst ost For überlassen. Mach z.B. einem automatischen Sparplan in Höhe dieses Betrages, oder passe andere Sparformen an, oder überweise es per Dauerauftrag auf ein zweites Giro-Konto, welches die zentrale Stelle der Vermögensverwaltung ist. Wenn Du nun wieder eine Gehaltserhöhung bekommst, passt Du diesen Automatismus um den selben Prozentsatz an. 

... wir können hier nun wieder klein klein rechnen, ob das Ergebnis des brutto-netto-Rechners stimmt, denn es gibt ja noch die Einkommensteuererklärung .... bringt hier nichts.

 

Ach ja, und überleg Dir, wann Du damit aufhören möchtest. Wenn Du stets mit dem Taschengeld der Eltern ausgekommen bist, dann halte ich es für sehr fragwürdig, ob Du als Topverdiener immernoch den Lebensstil eines Taschengeldempfängers haben solltest. Besser dürfte es sein, auch einen gewissen Anteil der Gehaltserhöhung zum Leben zu nutzen.

und Du darfst mir noch erklären, wie Du den Bezug von Arbeitslosengeld mit der planmäßihen Freistellung, welche über ein Langzeitkonto finanziert wird, kombinieren möchtesg. Ich weiß nicnt, wie das gehen soll ind würde es gerne lernen.

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Chris075
· bearbeitet von Chris075
Am 1.5.2020 um 07:22 von Bolanger:

Ach ja, und überleg Dir, wann Du damit aufhören möchtest. Wenn Du stets mit dem Taschengeld der Eltern ausgekommen bist, dann halte ich es für sehr fragwürdig, ob Du als Topverdiener immernoch den Lebensstil eines Taschengeldempfängers haben solltest. Besser dürfte es sein, auch einen gewissen Anteil der Gehaltserhöhung zum Leben zu nutzen.

 

Guter Punkt, der mich immer wieder stärker beschäftigt, "Für was spare ich eigentlich?".

 

Wir sind schon immer sparsam. Irgendwie haben wir das beide in die Wiege gelegt bekommen. Nachdem das Haus abbezahlt worden ist, haben wir einfach weitergemacht.  Dazu noch nicht mal wirklich eingeschränkt (0-3x im Jahr in den Urlaub, schöne Möbel, Geld für Hobbies). Aber immer mit Bedacht.

 

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Moneycruncher
vor 23 Stunden von Chris075:

Aber ja, es ist ein Spagat zwischen Vorsorgen und Geiz. Und es bleibt die Frage: "Was mach ich dann mit dem Geld im Alter". Einnahmen fließen weiter, Sparen könnte wegfallen und das Depot verzehrt werden. Ok, man kann sich was leisten. Urlaube, schöne Autos, Kinder unterstützen. Aber wie lange? Vielleicht für 10 Jahre? Denn im höherem Alter nehmen die Ansprüche sicherlich ab. Da werden andere Dinge wichtiger.

 

Habe ich mir, wenn ich ehrlich bin, noch nicht beantwortet.

 

Das Thema kommt im WP-Forum viel zu kurz. Hier geht es nur darum, das Depot zu optimieren, zu sparen, vorzusorgen. Die Sinn-Diskussion könnte ein eigenes Unterforum vertragen :-)...

 

Völlig richtige und wichtige Anmerkung! Das Thema wurde schon häufiger in verschiedenen Unterforen angesprochen, aber leider immer nur als Anmerkung und nicht als Hauptthema.

In der Regel verfolgen die diskutierten Anlagestrategien das Ziel über die gesamte (!) Lebenszeit maximales Vermögen bei individuell definiertem Risiko zu erzielen. Die Prämisse ist hierbei die inzwischen weitgehend anerkannte Volksweisheit "Langfristig lohnen sich Aktien". Allerdings sind wir auch langfristig tot.

Vielleicht könnte einer der Moderatoren/-innen ein Unterforum zu diesem Thema eröffnen, z.B. Sinn und Zweck des Vermögensaufbaus? Eigentlich muss diese Fragestellung am Anfang stehen, sonst sind alle weiteren Diskussionen im wahrsten Sinne des Wortes sinnlos.

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Bolanger

Ist diese Frage nicht schnell beantwortet?

 

Man mache sich Gedanken, wozu man wann Geld braucht und wie lange man damit zum Ansparen hat. Danach gibt es doch unzählige Infos zu Entnahmestrategien etc.

 

Ich glaube viele denken nur nicht drüber nach und haben sich keine Ziele gesetzt. Das kann ein Forum aber auch nicht leisten, da jeder in seinem Leben andere Ziele verfolgt. Wenn die Ziele erstmal definiert sind, dann ist der Weg dahin doch mit den Infos hier im Forum abzuarbeiten.

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