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quirion AG Robot Ivestor - Schadenersatz

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geldmacher

Ich habe die quirion AG beauftragt bei mir 10000 Euro abzubuchen und anzulegen. Das klappte nicht, daher fragte ich nach und erfuhr es gab keinen Abbuchungsauttrag im System. Also empfahl man mir einfach zu überweisen. Am selben Tag buchten sie dann doch ab. Man entschuldigte sich und versprach den Schaden zu erstatten, ich solle widerrufen. Tage vergingen, das Geld war zurück.
Dennoch kaufte quirion für nun 20000 Euro Anteile aller Art.

Nach 7 Tagen viel es auf und man verkaufte schnell Anteile im Wert von 10000 Euro und buchte die gegen das Minus auf dem Verrechnungskonto.

Nach 6 Wochen + viel meckern von mir kam ein Kulanzangebot von 150 Euro.

Leider waren die Anteile in den ersten 7 Tagen um 20% gefallen, man musste also mehr Anteile verkaufen als der Kauf kostete. Und bis heute sind die Anteile um 50% gestiegen und steigen weiter, die viel verkauften Anteile wären nun mehr wert.

Dürfen die meine Anteile verkaufen, welchen Schadenersatz kann ich erwaren. 150 Euro ist Quatsch. Die Bankenschiedstelle ist nicht zuständig denn quirion AG ist nicht die quirin Bank AG, also keine Bank. Muss ich nun Klagen.

Bekomm ich die zuviel verkauften Anteile zurück oder nur den ersten Schaden von 20%. Darf die "Firma" denn so einfach Forderungen mit meinen Anteilen verrechnen. Die AGB geben nichts her.
Das Depot wird bei der Quirin Privatbank AG geführt - Klingt nur ähnlich.

Was tun, bringt so ein Schiedsverfahren was ?
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Danke

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Ramstein
vor 39 Minuten von geldmacher:

Ich habe die quirion AG beauftragt

 

Schriftlich? Dann ist die Sache doch klar.

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geldmacher

Danke das hilft mir weiter :-(

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Yoko

Und bis heute sind die Anteile um 50% gestiegen und steigen weiter, die viel verkauften Anteile wären nun mehr wert.

Und wären sie weiter gefallen, wären die Anteile heute deutlich weniger Wert. Gut, dass dort noch rechtzeitig verkauft wurde...

 

Im Idealfall für dich würde dir die Quirion 10k Euro in Bar schulden (die 10k die zuviel abgebucht wurden) sowie die Anzahl Anteile von 10k zum ursprünglichen Kaufzeitpunkt. 

 

Ansonsten ist es ein juristisch komplexer Fall, wo es auf den genauen Wortlaut von beiden Seiten aus ankommt. Wird deine Aussage als "bitte entnehmen sie wieder 10k aus meinem Guthaben und überweisen es mir" ausgelegt, hat die Quirion alles korrekt gemacht. Sofern der Schaden also nicht deutlich über den 150 Euro liegt, würde ich mich mit dem Angebot zufrieden geben.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
  1. Richtig. Es ist alles eine Frage der Beweisbarkeit. Daher meine Frage nach der Textform der diversen Austausche.
  2. Banken müssen Gespräche mit Kunden aufzeichnen. Gilt das auch für die quirion AG? Oder hat du mit der Bank gesprochen?
  3. Zu solchen Vorgängen mache ich mir immer(!) Gesprächsnotizen. Hast du die? Bist du dir dadurch ganz sicher, was wann von wem gesagt wurde? 
  4. Kannst du den Schaden konkret berechnen?

 

PS: Bereits in den Informationen für neue Nutzer steht:

 

Zitat

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau(!) ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

 

Davon waren deine bisherigen Beiträge weit entfernt.

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geldmacher

Ich habe nur die Lastschrift zurückgehen lassen, wie von Quiron verlangt. Es gab nur Mails, alles eindeutige Anweisungen und Beweise. An der Sache ist nicht zu deuten. Jetzt geht es nur darum was der Schaden ist.

1. Anlagetart mit Lastschriftanweisung
2. Nachfrage wann Abbuchung denn erfolgen wird

3. Erklärung das es keinen Abbuchungsauftrag gebe, und ich überweisen kann

4. Erklärung das es einen Irrtum gab und doch angebucht wird. Und der Anweisung zu widerrufen

5. Erklärung das man für den Schaden aufkommt

6. Kontoauszüge belegen wer was wann gekauft hat und gebucht hat

Lääst sich alles mit Excell und 1/2 Stunde Zeit taggenau ausrechnen:-)

 

Die Aktien der 20000 Euro sind am Tage des "Verkaufts des 10000 Anteil der der Bank gehörte" nur  18200 wert gewesen. Die Bank hat sich aber 10000 Euro genommen und dies durch den Verkauf gedeckt.
Ich den Verlust aller Aktien behalten.  Das wären für den Verlustanteil der Bank 900 und für mich 900. Also mein Schaden 900

 

Hätten die nicht zu Deckung der 10000 Euro mehr als die Hälfte der Anteile verkauft wäre der Unberechtigt abgebuchte Teil jetzt 1400 Wert: Schaden bis heute 1400 Euro. Und es wird täglich mehr.

 

Ich bin davon ausgegangen das die Quiroin für die nicht vorhandenen 10000 überhaupt nichts kauft. Da sie vor dem Kauf die Anweisung gab die Lastschrift zurück zu nehmen. Nicht das Sie 7 Tage wartet.


Was ist also der Schaden ?

 

 

 

 

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Mvp

20.000 Euro wurden angelegt, 10.000 davon fälschlicherweise. Kursrutsch minus 20%. Wert = 16.000€. Verkauf i.H.v. 10.000 Euro. Anschließende Steigerung um 50%. (alles deine Angaben).

 

Anstatt also 10.000, minus 20% =8000, plus 50%=12.000 und 10.000 Euro auf dem Konto also 22.000 Euro zu haben, hast du jetzt die 10.000 auf dem Konto, und 20.000 minus 20% = 16.000, Verkauf 10.000 = 6.000, plus 50% = 9.000 Euro im Depot, insgesamt 19.000 Euro.

 

tatsächlich entstandener Schaden also 3.000 Euro bis heute. 

 

150 Euro sind also nicht so besonders viel gegenüber der Situation, die du ohne den Fehler vorgefunden hättest.

Ich würde mindestens auf die Summe der Verluste bestehen, die durch die falsche Anlage des Geldes stattfanden. Juristisch kann ich dir da nicht weiterhelfen.

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