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Nostradamus

Kleine Frage zum Thema Arbeitsunfall

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Nostradamus

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz allgemeine Frage zum Thema Arbeitsunfall. Oft liest man ja sowas wie z.B. "Der Weg zur Kantine ist auch über den Arbeitgeber versichert, aber der Aufenthalt in der Kantine nicht" o.ä. Könnte mir jemand ganz kurz darstellen, was der größte Vorteil davon ist? Gehen wir mal so Richtung Worst Case aus (schwerer Unfall). Was sind dann die bedeutendsten Unterschiede falls ein Arbeitsunfall vorliegt oder eben nicht?

Danke schon mal für Antworten

 

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Ramstein

Google. Lesen, verstehen, hier zusammenfassen. Dann fragen, was noch wichtig ist.

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Nostradamus
vor 5 Minuten von Ramstein:

Google. Lesen, verstehen, hier zusammenfassen. Dann fragen, was noch wichtig ist.

Google spricht über Leistungen wie Krankenhauskosten, Reha oder Verletztengeld, die dann über eine Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Nur die Tragweite erschließt sich mir hier durch etwas googlen nicht. Daher würde es mich schon interessieren, wie dramatisch die Unterschiede größenordnungsmäßig liegen für den Fall Arbeitsunfall oder nicht. Ich kann auch noch stundenlang weiter googlen, aber ich dachte mir, falls sich schon jemand mit dem Thema befasst hat, kann man ja auch einfach mal fragen.

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Infocollector
· bearbeitet von Infocollector

Ein wesentlicher Unterschied ist, ob du über deinen Arbeitgeber versichert bist, oder ob das über deine eigene Kasse laufen muss.

Je nach Art des (Arbeits-)Unfalls kann dies wiederum weitere und durchaus sehr langfristige Folgen nach sich ziehen.

 

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chirlu
vor einer Stunde von Nostradamus:

Was sind dann die bedeutendsten Unterschiede falls ein Arbeitsunfall vorliegt oder eben nicht?

 

Na ja, im einen Fall tritt eben die gesetzliche Unfallversicherung ein und im anderen nicht. Worauf willst du hinaus?

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moonwalker
· bearbeitet von moonwalker

In dem einen Fall sorgt man dafür, dass du nicht verreckst - fertig.

Im Anderen, dass du schnellst möglich wieder arbeitsfähig bist.

 

 

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Totti3004
vor 55 Minuten von chirlu:

Na ja, im einen Fall tritt eben die gesetzliche Unfallversicherung ein und im anderen nicht. Worauf willst du hinaus?

Das frage ich mich auch.

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Nostradamus

Danke schon mal für die Antworten.

vor 2 Stunden von Totti3004:

Das frage ich mich auch.

Also, ich muss weiter ausholen. Ich lese häufiger mal davon, was nun ein Arbeitsunfall war und was nicht und meine erste Frage war nun, ob das überhaupt einen wirklich nennenswerten Unterschied ausmachen kann. Die Antworten hier und meine weitere Recherche deuten darauf hin, dass das in der Tat ein nicht zu vernachlässigender Unterschied sein kann. Okay.

Jetzt stellt sich doch gleich die zweite Frage, was ich mit diesem Wissen anfangen kann. Ist das nur nice to know und im Fall der Fälle wird halt geguckt was zutrifft und dann geht es entsprechend weiter oder kann und sollte man sein Verhalten in irgendeiner Art und Weise entsprechend anpassen? Beispielsweise haben meine Kollegen auch über den oben erwähnten Fall diskutiert (Weg zur Kantine ist versichert, aber Aufenthalt in der Kantine nicht). Was für einen Schluss sollte ich nun daraus ziehen? Besser nicht mehr in der Kantine zu essen?? Wobei ich auch im Pausenraum während meiner Mittagspause nicht unfallversichert sein sollte. Es ist jetzt natürlich überdramatisiert, aber es sollte klar sein, worauf ich hinaus will.

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Totti3004
vor 1 Minute von Nostradamus:

Ist das nur nice to know und im Fall der Fälle wird halt geguckt was zutrifft und dann geht es entsprechend weiter

Ja. 

 

vor 1 Minute von Nostradamus:

oder kann und sollte man sein Verhalten in irgendeiner Art und Weise entsprechend anpassen?

Ja, halte die Maßnahmen zum Arbeitsschutz ein. 

 

vor 2 Minuten von Nostradamus:

Was für einen Schluss sollte ich nun daraus ziehen? Besser nicht mehr in der Kantine zu essen?? Wobei ich auch im Pausenraum während meiner Mittagspause nicht unfallversichert sein sollte. Es ist jetzt natürlich überdramatisiert, aber es sollte klar sein, worauf ich hinaus will.

Nein, kein Stück. Keine Ahnung worauf du hinaus willst.

Denkst du, dass du bei einem Unfall in der Kantine alles selber zahlen musst (Erstversorgung, Therapie, Reha)?

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chirlu
vor 7 Minuten von Nostradamus:

Jetzt stellt sich doch gleich die zweite Frage, was ich mit diesem Wissen anfangen kann.

 

Nicht viel. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt einfach nur den Arbeitsbereich ab – wenn du nicht rund um die Uhr arbeiten kannst, sondern auch mal schlafen willst, wird es immer Situationen geben, in denen du von der Versicherung nicht erfaßt bist.

 

vor 10 Minuten von Nostradamus:

dass das in der Tat ein nicht zu vernachlässigender Unterschied sein kann.

 

Noch nicht erwähnt wurde übrigens die Verletztenrente für den Fall, daß du auch langfristig nicht zurück an die Arbeit kannst.

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moonwalker
vor einer Stunde von chirlu:

Nicht viel.

Aus persönlicher Erfahrung, manchmal eben doch. 

 

Der Unterschied beim Facharzt (Orthopäden) war "Sie können sofort kommen" und "Achso, wir haben erst in 3 Monaten einen Termin."

 

Wenn nicht direkt klar ist welche Versicherung greift, würde ich heute - sofer es auch nur annähernd mit Arbeit zu tun hat, der Rezeptionsdame nur noch sagen, dass es auf der Arbeit passiert ist. Details dann vor Ort der Ärztin erklären. Dann hat man schon mal hoffentlich eine Erstversorgung.

 

Meine Alternative war halber Tag in der Notaufnahme. Der Arzt hatte knallrote Augen (wahrscheinlich grade 24h Schicht durch) und konnte kaum deutsch. Fehldiagnose inklusive.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Zitat

Jetzt stellt sich doch gleich die zweite Frage, was ich mit diesem Wissen anfangen kann. Ist das nur nice to know und im Fall der Fälle wird halt geguckt was zutrifft und dann geht es entsprechend weiter

 

Bei Wikipedia "Berufsgenossenschaft" steht:

 

Zitat

Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2 Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert.

 

Jetzt muss man 3 Kategorien unterscheiden:

  1. Unfälle, die im Privatbereich passieren:

    Beispiel: Theo Tollpatsch spielt in seiner Freizeit mit seinen Kindern Fußball. Dabei fällt er und bricht sich ein Bein. Das ist typischerweise kein Fall für die Berufsgenossenschaft.
     
  2. Unfälle, die während der Arbeit passieren:

    Beispiel: Theo Tollpatsch arbeitet an einer Maschine im Betrieb. Er hält sich an alle Regeln und Vorschriften, aber wegen einer Fehlfunktion einer Maschine wird sein Daumen gequetscht. Klassischer Fall für die Berufsgenossenschaft.
     
  3. Unfälle, die erst einmal nicht eindeutig zugeordnet werden können:

    Beispiele: Theo Tollpatsch verletzt sich auf dem Weg zu Arbeit. Oder: Theo Tollpatsch verletzt sich in der Mittagspause beim Mittagessen in der Werkskantine.

Für Juristen und Versicherungs-Fachleute interessant ist die Kategorie 3. Und dann passiert eben, was immer passiert. Es werden Regeln definiert oder verhandelt, wie solche Fälle zu bewerten sind. Beispiel: "der Weg von und zur Arbeit ist mitversichert". Dann kommt jemand, der diese Regel ausnutzt - und schon werden die Regeln noch komplizierter: "...aber nur auf direktem Weg. Wenn man zwischendurch noch einkaufen geht, dann nicht". Nach 70 Jahren hat man dann einen Wust von Regeln, die auf den ersten Blick völlig sinnfrei sind, sich teilweise widersprechen und für Nicht-Fachleute kaum noch durchschaubar sind.

 

Meine Meinung dazu: sich gar nicht damit befassen und lieber zusehen, dass man keinen Unfall erleidet! Falls man doch einen Unfall hat und der Fall nicht ganz klar in Kategorie 1 oder 2 fällt: einen Fachmann hinzuziehen, der einen berät und hilft, die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.

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Peter Wolnitza

BG:
Leistet bei sog. Arbeits- Wege- oder Vorbereitungs - Unfällen:
a) für die Behandlungskosten
b) evtl. eine Rente

 

Was denn nun genau ein Arbeits- oder Wege Unfall ist, ist nicht immer leicht zu erkennen oder zu unterscheiden:
Mal ein paar Beispiele (Gerichtsurteile dazu hab ich irgendwo mal abgespeichert)
- MA erstickt in der Werkskantine an einem Stück Kotelett - Knochen --> kein Arbeitsunfall
- MA rutscht während der Arbeitszeit auf dem Weg zur Toilette aus --> Arbeitsunfall

- MA führt während der Arbeitszeit privates Telefonat, stürzt Rampe runter --> Kein Arbeitsunfall

- MA sitzt auf Toilette, bekommt Tür eines dynamischen Nachfolgers an den Kopf --> kein Arbeitsunfall

- E-Zigarette des MAs explodiert während der Arbeitszeit in der Hosentasche --> kein Arbeitsunfall
- Tanken auf dem direkten Nachhauseweg --> kein Arbeitsunfall

...

Ist also ein bisschen tricky das Thema und erschließt sich nicht immer sofort dem gesunden Menschenverstand.

Zudem gilt der Grundsatz: REHA vor Rente! 

Man sollte also immer, wenn während der Arbeitszeit etwas passiert, versuchen, den Weg Arbeitsunfall zu gehen.

Ob ich allerdings eine BG-Rente in meine private Absicherungsstrategie mit einplanen würde..? Wohl eher nicht.
 

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Nostradamus

Danke für die letzten Antworten; genau darauf wollte ich mit meinen Fragen abzielen.

 

Manch einer hat vielleicht von folgendem Fall gelesen, ich kopiere einfach mal einen Text dazu hier rein:

"Die Arbeitswelt ist im Wandel. Neuerdings müssen Richter der Sozialgerichte immer häufiger entscheiden, ob Unfälle zu Hause auch Arbeitsunfälle sein können, denn der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden liegt voll im Trend. So hat laut einer aktuellen Entscheidung sogar ein Versicherungsmakler, der nachts um 1:30 Uhr auf der Kellertreppe gestürzt war, Anspruch darauf, dass sein Sturz als Arbeitsunfall überprüft wird. Die Berufsgenossenschaft hatte zunächst eine Entschädigung abgelehnt. Der Mann hatte daraufhin geklagt und jetzt vor dem Bundessozialgericht (BSG) Recht bekommen. Der Unfallschutz könne "nicht schon deshalb verneint werden, weil die Treppe nicht überwiegend dienstlichen Zwecken dient", heißt es in dem Urteil. Auch auf die Uhrzeit kommt es demnach nicht unbedingt an. Der Unfall war passiert, als der Makler nach eigenen Angaben nachts ein Softwareupdate auf den Firmenserver aufspielte. Der Server stand im Keller, das Büro des Mannes befand sich im ersten Stock. Das vorinstanzliche Landessozialgericht (LSG) muss jetzt prüfen, ob in der fraglichen Nacht tatsächlich ein Update installiert wurde. Dann kann auch von einem Arbeitsunfall ausgegangen werden, so ARAG Experten. (BSG, Az.: B 2 U 8/17 R)."

 

Im obigen Beispiel könnte doch eine Konsequenz aus so einem Fall sein: "Wenn ich Softwareupdates auf meinem Firmenserver aufspiele, mache ich das nach Möglichkeit nicht nachts, denn tagsüber wäre es viel einfacher, einen Arbeitsunfall zu begründen."

Oder? Und in die Richtung habe ich eben auch überlegt, ob es Situationen gibt, in denen man sich besser im Rahmen "Arbeitsunfall" bewegen sollte als außerhalb.

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Xeronas

Was spricht denn dagegen die Absicherung der GUV durch eine PUV zu ergänzen und die Lücken individuell bzw bedarfsgerecht zu schließen?

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Nostradamus
vor 1 Minute von Xeronas:

Was spricht denn dagegen die Absicherung der GUV durch eine PUV zu ergänzen und die Lücken individuell bzw bedarfsgerecht zu schließen?

Du hast natürlich Recht. Wenn man wirklich so viel Angst vor einem Unfall bzw. den Folgen davor hat, dann kann man darüber nachdenken. Das wollte ich aber eigentlich hier gar nicht zum Ausdruck bringen. Ich hatte mich eher gefragt, warum die Frage "War es ein Arbeitsunfall"? schon meiner Auffassung nach häufiger mal hier und da aufploppt und bin ja nun diesbezüglich auch schlauer geworden.

Zum Thema PUV ist mein letzter Stand, dass die nicht unbedingt nötig ist, weil die meisten Behinderungen Folge von Krankheiten und nicht von Unfällen sind und die PUV höchstens für Leute mit gefährlichen Hobbies sinnvoll sein kann.

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stagflation
vor 5 Stunden von Peter Wolnitza:

Ob ich allerdings eine BG-Rente in meine private Absicherungsstrategie mit einplanen würde..? Wohl eher nicht.

 

Einen Sonderfall gibt es bei Selbständigen. Diese sind nicht in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert.

 

Ich empfehle Selbständigen, sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. Das kostet nicht viel und man kann die Beiträge als Betriebsausgabe buchen.

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HnsPtr
vor 5 Stunden von Nostradamus:

 

 

Im obigen Beispiel könnte doch eine Konsequenz aus so einem Fall sein: "Wenn ich Softwareupdates auf meinem Firmenserver aufspiele, mache ich das nach Möglichkeit nicht nachts, denn tagsüber wäre es viel einfacher, einen Arbeitsunfall zu begründen."

Oder? .

 

In diesem speziellen Fall ist die Lage doch so eindeutig wie selten sonst:

Du hast einige Tage zuvor die Betroffenen Kollegen per E-Mail informiert: am 23.5.2020 wird zwischen 21 und 3 Uhr nachts ein sicherheitskritisches softwareupdate durchgeführt. Die Funktionen von tool 1, tool2 und tool 3 sind in dieser Zeit sehr stark eingeschränkt; wenn alles glatt läuft ist der exchange server und tools 1 bis 3 ab 6 Uhr morgens wieder verfügbar.

Damit ist doch ganz klar, dass du in dieser Zeit arbeitest?

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liki90
vor 8 Stunden von Nostradamus:

Zum Thema PUV ist mein letzter Stand, dass die nicht unbedingt nötig ist, weil die meisten Behinderungen Folge von Krankheiten und nicht von Unfällen sind und die PUV höchstens für Leute mit gefährlichen Hobbies sinnvoll sein kann.

Ein Unfall kann jeden treffen. Beispiel: Spülmaschine ausräumen bei geöffneten Hängeschränken....Horrorszenario mit weitreichenden Unfallfolgen. An der Marketing-Aussage "Die meisten Unfälle passieren zu Hause" ist sicherlich etwas dran. Die Unfallversicherung kostet ja auch nicht wirklich viel Geld...

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Nostradamus
vor 8 Stunden von liki90:

Ein Unfall kann jeden treffen. Beispiel: Spülmaschine ausräumen bei geöffneten Hängeschränken....Horrorszenario mit weitreichenden Unfallfolgen. An der Marketing-Aussage "Die meisten Unfälle passieren zu Hause" ist sicherlich etwas dran. Die Unfallversicherung kostet ja auch nicht wirklich viel Geld...

Ja, Unfälle können schnell mal passieren, nur zahlt die Unfallversicherung ja erst, sobald man einen bleibenden körperlichen Schaden davonträgt. Und das Risiko dafür ist halt nach meinem letzten Kenntnisstand gar nicht mal als so furchtbar hoch einzuschätzen. Klar, passieren kann alles, man kann auch über die Straße laufen, wird überfahren und das war's komplett.

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