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Talisker

Zählt Familienversicherung als Vorversicherung (PHV)

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Talisker

Hallo wertes Forum,

 

angenommen die Tochter will nach Abschluß der Ausbildung als bisher schadenfreie Mitversicherte in der Familien-Privathafptlicht bei einem anderen Anbieter eine eigene PHV abschließen. Zählt die Familienversicherung dann als Vorversicherung, obwohl sie selbst nie Versicherungsnehmerin war? In einem Forenbeitrag (Fremdlink) vertrat jemand vehement die Auffassung, die Familienversicherung müsse als Vorversicherung angegeben werden, was mir persönlich zwar unschlüssig erscheint, aber bei Berücksichtigung der möglichen Schadenshöhen für die Versicherer ja ggf. doch ein Angriffspunkt sein könnte. Gibt es dazu fundierte Meinungen?

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chirlu

Ich denke, es kommt auf die Formulierung der Frage an. Wenn in der Richtung gefragt wird „Waren Sie haftpflichtversichert?“, dann ist die Antwort eindeutig ja. Wird gefragt „Waren Sie Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung?“, dann eindeutig nein. Andere Varianten sind denkbar …

 

Es wird auch allgemein nach Haftpflichtschäden gefragt. Die kann man ja sogar gehabt haben, ohne dagegen versichert gewesen zu sein.

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polydeikes

Nicht hinreichend konkretisierte Fragen gehen zu Lasten des VR. Wenn der Betroffene schadensfrei ist, ergibt sich zumindest in der Haftpflicht auch kein subjektives Risiko aus Sicht VR. Damit entfallen mögliche Konsequenzen automatisch. Die Vorversicherung ist im negativen Sinne bedeutungslos, im positiven Sinne werden familiäre Vorversicherungen bei Schadensfreiheit idP meist anerkannt (bspw. InterRisk). Die von Alex vertretene Meinung in dem anderen Forum ist ein gänzlich anderer Kontext. Gleichwohl, ich stimme seinen Schilderungen dort zu.

 

Gefährlicher ist die Story in der Hausrat, weil / wenn der Versicherungsort identisch ist und ein ugs. "Versursacherprinzip" ala Haftpflicht nicht gilt.

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Talisker
vor 14 Minuten von polydeikes:

Nicht hinreichend konkretisierte Fragen gehen zu Lasten des VR.

In meinem Beispiel möchte ich davon ausgehen, daß der Versicherer die Frage korrekt gestellt hat. Laut check24 wird üblicherweise nach gleichartigen Versicherungen gefragt, was ich stichprobenartig im Netz bestätigt sehe.

 

vor 12 Minuten von polydeikes:

Die von Alex vertretene Meinung in dem anderen Forum ist ein gänzlich anderer Kontext. Gleichwohl, ich stimme seinen Schilderungen dort zu.

Wenn ich Dich also recht verstehe, müßte zwar die Familienversicherung angegeben werden, das Versäumnis dies zu tun würde sich aber aufgrund der Schadensfreiheit nicht negativ auswirken, selbst wenn vom Versicherer korrekt danach gefragt wurde. Ich hätte hier vermutet, daß ggf. auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht bei Vertragsabschluß abgestellt werden kann, selbst wenn im konkreten Beispiel durch Schadenfreiheit eben kein erhöhtes Risiko für den Versicherer zu erwarten gewesen wäre.

 

Danke Euch beiden für Eure Antworten und die Zeit!

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polydeikes

Stell die Frage doch einfach mal check24. Das wird bestimmt unterhaltsam.

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Talisker

Vermutlich, aber ich erhoffe mir da jetzt nicht allzu viel, deswegen auch die Stichprobe. :-)

 

 

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Xeronas

Wo ist denn das Problem die Familienversicherung einfach anzugeben? Mit den ständigen Nachfragen und konstruierten Theoremen erreicht man nur eines:

Man dreht sich im Kreis, ohne einen Mehrwert zu generieren.

 

btw: wenn ich gelegentlich solche  Diskussionen verfolge, bin ich jedes Mal wieder froh, keinen Endkundenkontakt mehr zu haben... stellenweise (nicht hier) grenzt das schon an seelischer Körperverletzung.. 

 

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Talisker
· bearbeitet von Talisker

Ich fand die ursprüngliche Fragestellung interessant und wie sich zeigte, lag ich ja mit meiner anfänglichen Annahme falsch, weshalb hier dankenswerter Weise doch schon ein Mehrwert (für mich) entstanden ist.

 

In meinem zweiten Beitrag habe ich lediglich den beiden für ihre Antworten gedankt und  zusammengefaßt, wie ich polydeikes' Antwort verstanden habe. Wo genau erkennst Du hier ständige Nachfragen?

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