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schlaufuchs

LBS Vario 3: Muss ich gekündigten BSV zuteilen lassen, um Bonus und Kostenerstattung zu erhalten?

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schlaufuchs
· bearbeitet von schlaufuchs

Hallo Leute,

 

Ich habe, noch aus meiner Jugend, eine BSV (LBS West, Vario 3 von 1998 mit 2,5 Prozent plus 1,5 Prozent Bonus), der mir nun von der LBS 10 Jahre nach Zuteilungsreife erwartungsgemäß zum Oktober 2020 gekündigt wurde. Er würde dieses Jahr durch die Zinsen außerdem eh "volllaufen".  Ansonsten habe ich keinerlei Erfahrungen mit BSVs.

 

(1) Sollte ich mir den gekündigten Vertrag nun dennoch vorsichtshalber noch vorher mit erklärtem Darlehnensverzicht zuteilen lassen, damit

   (a) Der Bonus ausgezahlt wird

   (b) Die Abschlussgebühren erstattet werden

 

(2) In diesem Fall: Wann sollte ich das machen?

 

Zu 1: Soweit ich das sehe, ist (1.a) beim LBS Vario 3 kein Problem, da laut Bedingungen der Bonus meines Erachtens nicht an den Darlehensverzicht gekoppelt ist. Aber die (1.b) insgesamt 150 EUR Abschlussgebühr hätte ich schon auch gerne wieder. 

 

Zu 2: Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erhalte ich ja aktuell noch 4 Prozent. Demnach wäre es doch sinnvoll, sich den Vertrag erst kurz vor diesem Datum zuteilen zu lassen (sofern überhaupt erforderlich). Kann ich eine Zuteilung "terminieren" oder warte ich einfach noch vier Monate ab, bis ich die beantrage?

 

Vielleicht hat ja sogar ein Mitglied Erfahrungen mit genau diesem LBS-Tarif.

 

Danke und Grüße,

 

Schlaufuchs

 

Sorry, wenn das alles in der einen oder anderen Variante allzu oft gefragt wurde. Die Thematik "Kündigung BSV durch Bausparkasse" ist so viele  hundert- bis tausendmal beschrieben, dass man da nicht mehr gezielt nach suchen kann – überall nur dasselbe allgemeine Bla Bla. Fast immer geht es darum, unter welchen Umständen man einer Kündigung widersprechen könnte, aber nie darum, wie man sich verhält, wenn man sie gar nicht anfechten möchte.

 

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oscarello

Vertragsbeginn war 1998.

bonuszahlung sep.auf sog."bonuskonto",kannst erfragen bei der LBS zweigstelle oder sparkasse.

zinsen werden gezahlt bis auflösungstag.zzgl.eventueller wohnungsbauprämie.

man braucht hier keine zuteilung.

hatte selbst einen Vario 3

kommt schreiben  von LBS,dann nur den auszahlungsauftrag an diese weiterleiten.

 

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schlaufuchs

Hast du die Abschlussgebühr auch wiederbekommen?

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Nicknehm
Am 28.5.2020 um 12:02 von schlaufuchs:

Hallo Leute,

 

Ich habe, noch aus meiner Jugend, eine BSV (LBS West, Vario 3 von 1998 mit 2,5 Prozent plus 1,5 Prozent Bonus), der mir nun von der LBS 10 Jahre nach Zuteilungsreife erwartungsgemäß zum Oktober 2020 gekündigt wurde. Er würde dieses Jahr durch die Zinsen außerdem eh "volllaufen".  Ansonsten habe ich keinerlei Erfahrungen mit BSVs.

 

(1) Sollte ich mir den gekündigten Vertrag nun dennoch vorsichtshalber noch vorher mit erklärtem Darlehnensverzicht zuteilen lassen, damit

   (a) Der Bonus ausgezahlt wird

   (b) Die Abschlussgebühren erstattet werden

 

(2) In diesem Fall: Wann sollte ich das machen?

 

Zu 1: Soweit ich das sehe, ist (1.a) beim LBS Vario 3 kein Problem, da laut Bedingungen der Bonus meines Erachtens nicht an den Darlehensverzicht gekoppelt ist. Aber die (1.b) insgesamt 150 EUR Abschlussgebühr hätte ich schon auch gerne wieder. 

 

Zu 2: Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erhalte ich ja aktuell noch 4 Prozent. Demnach wäre es doch sinnvoll, sich den Vertrag erst kurz vor diesem Datum zuteilen zu lassen (sofern überhaupt erforderlich). Kann ich eine Zuteilung "terminieren" oder warte ich einfach noch vier Monate ab, bis ich die beantrage?

 

Vielleicht hat ja sogar ein Mitglied Erfahrungen mit genau diesem LBS-Tarif.

 

Danke und Grüße,

 

Schlaufuchs

 

Sorry, wenn das alles in der einen oder anderen Variante allzu oft gefragt wurde. Die Thematik "Kündigung BSV durch Bausparkasse" ist so viele  hundert- bis tausendmal beschrieben, dass man da nicht mehr gezielt nach suchen kann – überall nur dasselbe allgemeine Bla Bla. Fast immer geht es darum, unter welchen Umständen man einer Kündigung widersprechen könnte, aber nie darum, wie man sich verhält, wenn man sie gar nicht anfechten möchte.

 

Hi!

 

Kann leider noch keine PN versenden. Wie bist du vorgegangen?

Ich habe ebenfalls einen LBS BSV, in dem Fall 1,5%fix + 2,5% Bonus, Vario R oder Vario 3, gerade die Unterlagen nicht zur Hand. Mich würde ebenfalls interessieren ob hier Fallstricke lauern, da der Vertrag demnächst zehn Jahre zuteilungsreif ist und die Bausparsumme (ohne Bonus) bald erreicht ist. 

 

Viele Grüße

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andonis82

Hallo schlaufuchs,

 

ich wollte dir eine PN schicken, das geht aber leider noch nicht. Wie bist du nun vorgegangen?

 

Ich habe auch einen Vario 3 von der LBS aus 1998 (2,5% + 1,5% Bonus). Seit wann er zuteilungsreif ist, weiß ich nicht. Eine Kündigung habe ich bisher nicht bekommen.

 

Wie kann ich sicher stellen, dass mir der Bonus nicht flöten geht? Was kann ich "falsch" machen?

 

Zum 31.12.2020 ist der BSV mit 8.333,44€ bespart, die Bausparsumme beträgt 10.225,84€. Der Bonus beträgt 1.690,45€. Wenn ich den Bonus zum Bausparguthaben addiere, bin ich nah an der Bausparsumme dran (10.023,89€).

 

Auf den Seiten der Verbraucherzentrale lese ich folgendes:

 

„(...) Einige Bausparkassen stellen sich - unter Berufung auf ihre Bonusbedingungen - auf den Standpunkt, dass sie keinen Bonuszins mehr zahlen müssen, wenn sie selber dem Kunden kündigen. Auch das Erreichen der Bausparsumme durch Sparleistungen kann womöglich zum Verlust der Bonuszinsen führen. Unter Umständen ergibt es für Bausparer Sinn, diesem Streit zuvorzukommen und selber zu kündigen bzw. den Verzicht auf das Darlehen zu erklären. Hier sind kaum pauschale Aussagen möglich. Es müssen die konkreten Bonusbedingungen des jeweiligen Vertrages geprüft werden.“

 

„(...) Wichtig für eine solche Verzichtserklärung ist aber der genaue Zeitpunkt. Die Verzichtserklärung sollte erst abgeben werden, wenn die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigt. Denn gibt der Kunde die Darlehensverzichtserklärung zu früh ab, nämlich bevor die Bausparkasse überhaupt gekündigt hat und lange bevor die Vollbesparung vorliegt, könnte er dieser unbeabsichtigt einen Kündigungsgrund liefern. Die Bausparkassen argumentieren dann, dass der Bausparzweck in der Erlangung des Bauspardarlehens liegt. Wenn ein Kunde darauf verzichtet, sei nach Auffassung der Bausparkassen der Vertragszweck entfallen und sie dürfen kündigen.“

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

 

Viele Grüße

andonis82

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AlteMetallmühle

Hallo,

 

ich habe auch schon davon gehört gehabt, dass es Bausparverträge geben soll, bei denen man die Abschlussgebühr zurück bekommen können soll.

Ich habe LBS-Classic 06 C9 Verträge von 2010. Weiß jemand ob diese Möglichkeit nur bei älteren Verträgen bestand, oder u.U., wie Darlehensverzicht, generell besteht?

 

freundliche Grüße

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