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Flayley

ETF + Depot - Steuern

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Flayley

Liebe Community, 

 

ich habe mir bei Trade Republic ein Depot eröffnet und dort in Aktien investiert (bisher nur 150€) und der Gewinn läge aktuell bei 50€. Nun habe ich weiterhin bei der Consorsbank 3 Daimler Aktien (Ja schande über mein Haupt, dass ich bei dieser Bank Aktien gekauft habe, aber da wusste ich noch nichts über die hohen Gebühren...man lernt aus Fehlern). Naja auch die würden mir gerade einen Gewinn von ca. 27€ einbringen, wenn ich sie dann verkaufe. Außerdem, und jetzt wirds für mich zumindest kompliziert, zahle ich monatlich in einen ETF ein (dieser hier: Xtrackers MSCI World ETF 1C). Das sind pro Monat 50€ + eine Einmalzahlung von 100€. Da ich den ETF über mehrere Jahre laufen lasse und dieses Jahr safe nicht auszahle, läge mein Steuerfreibetrag ja noch weit unter den 801€. 

 

Nun zu meinen Fragen: 

 

1. Den Steuerfreibetrag muss ich ja bei dem Broker/der Bank beantragen. Mache ich das dann bei beiden Anbietern also sowohl Consors, als auch Trade Republic? Oder geht das nur bei einem von beiden? 

2. Der ETF ist thesaurierend und soweit ich weiß muss ich da dann eine Vorabpauschale bezahlen. Ich hätte zwar einen Rechner von Finanzfluss zur Verfügung, aber verstehe diesen leider nicht so gut. Dort werden zum einen die Fondsgröße am Anfang des Jahres, sowie am Ende des Jahres abgefragt --> jetzt weiß ich ja aber jetzt noch nicht, wie groß der Fond sein wird am Ende des Jahres, bedeutet ihr kann mir die Pauschale erst danach ausrechnen? Und weiterhin, fällt diese Pauschale auch unter den Steuerfreibetrag von 801€? Wahrscheinlich nicht oder? 

3. Jetzt noch eine ziemlich dumme Frage (ich bin mir eigl. der Antwort sicher, will es aber dennoch absegnen lassen): Die Fondgröße meines ETF von 4.611.006.087,97 (finanzen.net) ist gleichzusetzen mit dem "Fondwert", den ich beim Rechner von Finanzfluss eingeben muss oder? (https://www.finanzfluss.de/geldanlage/vorabpauschale-berechnen/)

 

 

 

Falls ihr mir weiterhelfen könntet, wäre ich euch sehr dankbar :)....

 

 

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Mikromenzer
· bearbeitet von Mikromenzer

1. Den Freibetrag kannst du nach Lust und Laune aufteilen. Es gibt bei den Banken/Brokern entsprechende Formulare, in denen du ihn vermerken kannst.

2. Sollte überhaupt eine Pauschale anfallen, fällt auch diese in den Freibetrag, sofern dieser nicht ausgenutzt wurde.

3. Nein es zählt der Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang. Es wäre zu schön, wenn du das gesamte Fondsvolumen versteuern müsstest.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

zu 1: Wie du willst, den Freistellungsauftrag kannst du (fast) beliebig splitten.

zu 2: Ja, und ja.

zu 3: Weiß ich nicht.

 

Stefan

 

PS: Es heißt Fonds.

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Flayley

Danke für die Antworten!!

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beamter97

zu 2.

 

zur Klarstellung:

Du mußt keine Vorabpauschale bezahlen! Du versteuerst eine Vorabpauschale.

Und die Vorabpauschale für das Jahr 2020 (berechnet aus Basiszins per 2.1.2020, Kursen am 2.1.2020 und am 30.12.2020) wird erst am 2.1. des Folgejahres fällig, belastet also erst den Freibetrag für 2021.

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Flayley

ah das ist ja wunderbar. Gut zu wissen. Danke für die Info. 

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Hobbit
· bearbeitet von Hobbit
Am 6.6.2020 um 14:41 von beamter97:

zu 2.

 

zur Klarstellung:

Du mußt keine Vorabpauschale bezahlen! Du versteuerst eine Vorabpauschale.

Und die Vorabpauschale für das Jahr 2020 (berechnet aus Basiszins per 2.1.2020, Kursen am 2.1.2020 und am 30.12.2020) wird erst am 2.1. des Folgejahres fällig, belastet also erst den Freibetrag für 2021.

So ist es!

Vorabpauschale = Fondswert am Jahresanfang x Basiszins x 0,7

Sie fällt aber nur an, wenn in dem Jahr ein Kursgewinn erzielt wurde (daher braucht man für den Rechner von Finazfluss den Wert vom Jahresende auch noch)

Als kleiner Privatanleger muss man sich um diese Vorabpauschale erstmal keine Gedanken machen, denn der Basiszins ist aktuell mit 0,52% sehr niedrig. Nächstes Jahr ist er noch niedriger (der steht jetzt schon fest: 0,07%, Quelle: Bundesbank, es ist der erste Wert eines Jahres)

 

Beispiel: Wenn dein Fondswert dieses Jahr am Anfang des Jahres 2020 1.000.000 € betragen hätte und am Ende des Jahres mehr Wert wäre, hättest du 672 € Steuern zahlen müssen.

 

Auf deine Situation angewandt: Wenn dein Fondsbestand Anfang 2021 ca. 700 € Wert ist und im Laufe von 2021 Wert dazugewinnt, sodass es Ende 2021 mehr ist, könntest du ausgehend vom aktuellen Basiszinssatz 0,07% mit einer Steuer auf die Vorabpauschale von ca. 6 Cent rechnen :)

Bei Basiszinssatz 0,5% wären es ca 45 Cent.

Falls der Basiszinssatz historische Höchstwerte wie z.B. 5% hätte, müsstest du mit ca. 4,5 € rechnen.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 13 Minuten von Hobbit:

Auf deine Situation angewandt: Wenn dein Fondsbestand Anfang 2021 ca. 700 € Wert ist und im Laufe von 2021 Wert dazugewinnt, sodass es Ende 2021 mehr ist, kannst du mit einer Steuer auf die Vorabpauschale von ca. 40 Cent rechnen

Hast Du eine Glaskugel?

Ohne Kenntnis der Höhe des Basiszinses am 2.1.2021 kann man die Vorabpauschale 2021 und damit die Steuerlast darauf nicht berechnen!

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Hobbit
vor 19 Stunden von beamter97:

Hast Du eine Glaskugel?

Ohne Kenntnis der Höhe des Basiszinses am 2.1.2021 kann man die Vorabpauschale 2021 und damit die Steuerlast darauf nicht berechnen!

Danke für den Hinweis, du hast natürlich recht! Ich habe keine Kenntnis des Basiszinssatzes für 2021 und auch keine Glaskugel.

Es ist nur eine Vermutung:

Nachdem der Basiszinssatz letztes Jahr 0,52% war, dieses Jahr 0,07% ist und aktuell wegen der Coronakrise alles noch mehr mit billigem Geld überflutet wird, rechne ich nicht damit, dass der Basiszinssatz merklich steigt, sondern im 0,X% Bereich bleibt.

Ich wollte damit nur die Größenordnungen bei dieser Thematik aufzeigen.

 

Habe meinen Beitrag oben entsprechend angepasst.

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