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mobay1

Stillhaltergeschäfte vs. Verlustverrechnungsverbote

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B.Axelrod

Im Referenten-Entwurf von Juli steht davon nix mehr.

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Nicky27

Da ich noch mit Papier arbeite habe ich eine Frage zur Anlage KAP.

Gibt es da verschiedene Versionen?

Mich verwirrt gerade die Zeile 9:

 

In Zeile 7 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften

 

Stillhaltergeschäfte sind doch nun keine Termingeschäfte, oder?

Wieso wird das dann zusammen gefasst?

 

In Zeile 14 geht es nur um Verluste aus Termingeschäften.

Wo bleiben dann die Verluste aus Stillhaltergeschäften? Abgezogen in Zeile 7?

Ich habe da jetzt noch nicht nachgerechnet was da wie summiert wurde.

 

Diese Verluste wurden bei Consors in den allgemeinen Topf gebucht uns somit theoretisch auch mit Dividenden verrechnet.

In der Steuerbescheinigung wird die Zeile 9 gar nicht erwähnt.

 

Bei Comdirect gibt es hingegen die Zeile 9 mit genau dem oben zitierten Text.

Alles sehr seltsam.

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Die Steuerbescheinigung von Consors ist falsch, da die Angaben gemäß §20 Abs.1 Nr.11 EStG fehlen.

(Stillhaltergeschäfte getrennt ausweisen aus dem allgemeinen Topf).

 

Du kannst Dir die Daten aber aus der Erträgnisaufstellung ziehen, die sind da einzeln und in Summe aufgeführt- (und solltest diese ausgedruckt mit ans Finanzamt schicken).

Aber da Du ja eh mit Papier arbeitest...;)

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fennichfuxer

Hi,

 

leider steht im Referentenentwurf nix mehr drinne zum $20 Abs 6. Bleiben also vorerst weiterhin reine Short-Strategien bzw sehr steuermilde Strategien. Oder halt das GmbH-Mäntelchen. Oder Zypern.

 

Grüßle

ff

 

1-Referentenentwurf.pdf

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Oder 300€ in eine Klage vor dem Finanzgericht investieren.

Voraussichtliche Verfahrensdauer ca. 12 Monate.

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Gast240123

Das Verlustverrechnungsverbot betrifft bei Butterflys, Iron Condors oder Bull Put Spreads weniger das Stillhaltergeschäft, sondern vielmehr das Absicherungsgeschäft, also die unteren Legs. Die Verluste bei Glattstellung oder Verfall beim Stillhaltergeschäft sind nach Nr. 11 mit den Gewinnen aus Stillhaltergeschäften zu saldieren. Allerdings kann man die Verlustverrechnungsbegrenzung bei dem Absicherungsgeschäft leicht umgehen, indem man das Absicherungsgeschäft nach Erreichen der 20.000 Grenze statt mittels Optionen mit Optionsscheine durchführt. "Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften" (Bundesministerium der Finanzen, 19.05.2022, IV C 1-S2252/19/10003:009, FMNR202201137). 

 

Nachteile:

- ein höheres Emittentenrisiko (Goldman Sachs, SocGen, Citi bei US-Werten) existiert.

- man kann bei OS kein Mid-Kurs wie bei IBKR, TD Ameritrade, Charles Schwab oder Tastytrade "aushandeln"

- der Spread ist außerbörslich zu hoch, fällt aber während der US-Handelszeiten nur ein klein wenig höher aus als bei Optionen; 

- getrennte Darstellung von Option und OS in der TWS und gewöhnungsbedürftiges Handling beim Rollen

 

Man muss aus meiner Sicht als Optionär weder eine Trading-GmbH gründen noch nach Dubai oder Zypern auswandern oder andere verrückte Dinge tun.

LG Schlafmütze

 

 

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B.Axelrod

Du kannst auch generell die Verlustverrechnung bei Long-Positionen umgehen.

 

Statt eines Verfalls oder einer Glattstellung mit Verlust-die Option ausüben.

Dann werden aus gedeckelten Verlusten aus Termingeschäften ungedeckelte Verluste aus Aktien.

 

Emittenten haben oft "technische Probleme", wenn es volatil wird oder setzen die Volumen deutlich runter.

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Gast240123

Beispiel: Bull Put Spread

Kurs: 100 USD

Short Put (SP) liegt bei 90 USD (Stillhaltergeschäft)

Long Put (LP) liegt bei 85 USD (Absicherung)

 

Stürzt die Aktie auf 80 USD ab, dann habe ich den Long Put in aller Regel mit fettem Gewinn verkauft. Stehen geblieben ist dann der neue Cash-secured Put. In der Steuererklärung wird es mit den Stillhaltergeschäften unter Gewinn aus Termingeschäften saldiert. Würde ich ausüben, ginge mir noch ein Teil des Zeitwerts verloren. Somit habe ich damit kein steuerliches Verlustverrechnungsproblem, da die Absicherungsposition ein Gewinn aufweist und die Glattstellung beim Stillhaltergeschäft verrechenbar ist. 

 

Ich bin bis dato noch nie auf die Idee gekommen den LP mit Basispreis 85 bereits bei 90 aus steuerlichen Gründen auszuüben, da ich über 5 USD Zeitwert je Aktie bzw. 500 USD je Kontrakt verlieren würde. 

 

 

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Zur Ausübung eines Long-Puts müsstest Du auch das Underlying haben.

 

Beispiel:

Long-CALL MSFT $330 -Verfall morgen

Zehn Kontrakte nach den Quartalszahlen für $10 gekauft

 

Verfall            $10.000 Verlust -keine sofortige Verrechnung (20k-Regel) Erstattungswert $2.637,50 in der Steuererklärung

Verkauf        ~$ 9.900 Verlust (10ct. angenommen, wenn die Aktie morgen kurz vor Handelsschluss deutlich unter dem Strike bleibt) -keine sofortige Verrechnung (20k-Regel)-Erstattungswert $2.610

Ausübung   ~$11.700 Verlust ($1.70 aus 330 Strike -328.30 Kurswert +$10 Option)

 

Bei ausreichend verrechenbaren Aktiengewinnen in diesem Jahr würden bei einem Aktienverkauf zu $328,30

umgehend  ca $3100 erstattet.

 

Depotbestand    $ 340.000

Kauf Option    -  $   10.000

                       = $ 330.000 

 

Verfall +/-0 =330.000   Verkauf +100   =330.100

 

Ausübung

Barbestand  $ 330.000

Kauf          - $ 330.000

=                        0.00

Verkauf       $ 328.300

Erstattung   $    3.100  (26,375% ohne Kirchensteuer) aus Anschaffungspreis von $340

Barbestand $ 331.400

 

In dem Beispiel musste man $1700 Aktien-Verluste zusätzlich produzieren, um $10.000 Verluste aus Termingeschäften (sofort) verrechnen zu können.

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passiv_Investor
vor 4 Stunden von B.Axelrod:

Zur Ausübung eines Long-Puts müsstest Du auch das Underlying haben.

Das stimmt nicht. Man kann auch ohne Besitz des Basiswerts eine Long Put Option ausüben. Dann wird eben eine Leerverkaufsposition eröffnet.

Das selbe geschieht auch wenn man einen Short Call hat, ohne die Aktien zu besitzen und die Gegenseite übt aus. Dann entsteht eine Leerverkaufsposition.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Du hast Recht- mein Gedankengang war:

wenn die Aktie schon nach oben gelaufen ist und man mit einem Long PUT /naked Short CALL eine Schieflage hat-

warum sollte man mit einem Leerverkauf eines steigenden Underlyings den Verlust noch ausweiten anstatt

das Underlying einzudecken?

Letztlich müsste die Aktie ja herbeigeschafft werden bei Ausübung eines Long PUT oder bei Andienung eines Short CALL..

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/adolf-merckle-verzockt-eine-milliarde-mit-vw-aktien-6829573.html

 

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Gast240123

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-V-1674/23

Beschluss vom 05.12.2023

 

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

 

Leitsatz: 

Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

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