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soulmate

GKV als Selbstständiger/ Geschäftsführer in eigener GmbH

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soulmate

Hallo,

 

ich bin Zeit meines Lebens privat bei der Debeka versichert. Zunächst über meine Eltern, dann als Selbstständiger und nun als Angestellter.

Durch die "unglückliche" Kombination, dass ich mehr verdiene als meine Frau und diese in der GKV versichert ist haben wir einige "willkürliche" Nachteile bei der Versicherung unseres Kindes:

- Kind muss über mich auch privat versichert werden

- Wenn Frau erneut schwanger ist muss sie die GKV in der Elternzeit aus eigener Tasche zahlen

- Wenn Kind krank wird und Frau zu Hause bleibt wird das Kinderkrankengeld nicht erstattet bzw. ihr direkt vom Lohn abgezogen

 

Fener bin ich überhaupt kein Fan mehr der PKV. Selbst bei Pflichtimpfungen des Kindes wird der jährliche Selbstbehalt einbehalten, wird ständig bei Arztbesuchen ausgenommen und muss dies später mit der PKV ausdiskutieren, etc. Gleichwohl weiß ich, dass je älter ich werde die Beträge massiv steigern werden.

 

Auch aus Überzeugung würde ich am liebsten in die GKV wechseln, allerdings spiele ich mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen/ eine GmbH zu gründen. Dieses würde jedoch in der GKV bedeuten, dass ich sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber-Anteil aufkommen müsste, welches nach erster Überprüfung die Gesamtkosten für eine Versicherung mehr als verdoppeln würde.

 

Gibt es hier jemanden, der von der selben Überlegung stand und selbstständig bzw. GF in der eigenen GmbH war? Wie habt ihr dieses geregelt?

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Cai Shen
vor 7 Minuten von soulmate:

Gibt es hier jemanden, der von der selben Überlegung stand und selbstständig bzw. GF in der eigenen GmbH war? Wie habt ihr dieses geregelt?

Ich war immer in der GKV und bin als freiwillig Versicherter zum Höchstsatz einfach drin geblieben.

Ich weiß nicht, was eine angemessene PKV in meinem Falle kostet und recherchiere das besser auch nicht nach. :-*

 

Der Wechsel in die GKV als geschäftsführender Gesellschafter dürfte nicht ohne weiteres möglich sein!

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Krankenversicherung-fuer-Geschaeftsfuehrer.html

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soulmate
vor 1 Minute von Cai Shen:

 

Der Wechsel in die GKV als geschäftsführender Gesellschafter dürfte nicht ohne weiteres möglich sein!

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Krankenversicherung-fuer-Geschaeftsfuehrer.html

Stimmt, allerdings bin ich aktuell Angestellter weshalb dies für mich aktuell möglich wäre.

 

Was hast du denn in der GKV samt Arbeitgeber-Anteil der GmbH bezahlt?

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Die Höchststrafe bei der Barmer: 850,78 € Krankenversicherung und Pflege.

https://www.barmer.de/firmenkunden/versicherung-beitraege/beitraege/beitragssaetze-65256

 

Da Frau und Kind ebenfalls in der GKV sind, ist meine Situation vergleichbar.

Nur würde bei mir (40+) der Wechsel in die PKV sicher teurer kommen als bei einem bereits jahrelang PKV Versichten.

Die Überlegungen mit weiterem Nachwuchs und so Lappalien wie Kinderkrankengeld möchte ich mal ausklammern.

Zumal letzeres über arbeitsvertragliche Regelungen für die ersten 10 Tage im Jahr noch eine weitere Dimension hat.

 

Wie sieht es mit den Altersrückstellungen der PKV aus, gehen diese beim Wechsel verloren?

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Columbus83
· bearbeitet von Columbus83
vor einer Stunde von soulmate:

Hallo,

 

ich bin Zeit meines Lebens privat bei der Debeka versichert. Zunächst über meine Eltern, dann als Selbstständiger und nun als Angestellter.

Durch die "unglückliche" Kombination, dass ich mehr verdiene als meine Frau und diese in der GKV versichert ist haben wir einige "willkürliche" Nachteile bei der Versicherung unseres Kindes:

- Kind muss über mich auch privat versichert werden

- Wenn Frau erneut schwanger ist muss sie die GKV in der Elternzeit aus eigener Tasche zahlen

- Wenn Kind krank wird und Frau zu Hause bleibt wird das Kinderkrankengeld nicht erstattet bzw. ihr direkt vom Lohn abgezogen

 

Fener bin ich überhaupt kein Fan mehr der PKV. Selbst bei Pflichtimpfungen des Kindes wird der jährliche Selbstbehalt einbehalten, wird ständig bei Arztbesuchen ausgenommen und muss dies später mit der PKV ausdiskutieren, etc. Gleichwohl weiß ich, dass je älter ich werde die Beträge massiv steigern werden.

 

Auch aus Überzeugung würde ich am liebsten in die GKV wechseln, allerdings spiele ich mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen/ eine GmbH zu gründen. Dieses würde jedoch in der GKV bedeuten, dass ich sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber-Anteil aufkommen müsste, welches nach erster Überprüfung die Gesamtkosten für eine Versicherung mehr als verdoppeln würde.

 

Gibt es hier jemanden, der von der selben Überlegung stand und selbstständig bzw. GF in der eigenen GmbH war? Wie habt ihr dieses geregelt?

Ich bin in die GKV gegangen, allerdings musst du dann erstmal ein Jahr sozialversicherungspflichtig in der GmbH beschäftigt sein (d.h. unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen) und natürlich musst du Angestellter in der GmbH sein (weisungsgebunden, kein Mehrheitsgesellschafter etc.). Im Regelfall prüft dich die Clearing-Stelle des DRB, denn gerade der Status des Gesellschafter-GF nicht scharf abgegrenzt zwischen Angestellter und Selbstständiger, sondern es müssen die Merkmale für eine Anstellung überwiegen.

 

Was passiert mit den Altersrückstellungen? Sind weg, es sei denn siehe nächste Frage.

Was kann man machen? Sich von der derzeitigen PKV schriftliche Angebote bzgl. privater Zusatzversicherungen einholen (Zahnzusatz, Krankenhauszusatz usw.), denn darauf können dann die Altersrückstellungen angerechnet werden. Ob allerdings die Angebote für Zusatzversicherungen gut sind, musst du selbst für dich entscheiden.

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Ozymandias

In der GKV wirst du als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht glücklicher werden.

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chirlu
vor 6 Stunden von soulmate:

Kind muss über mich auch privat versichert werden

 

Muß nicht – es kann auch in der GKV versichert werden, allerdings nicht umsonst. Dann besteht auch Anspruch auf Kinderkrankengeld.

 

vor 6 Stunden von soulmate:

Wenn Frau erneut schwanger ist muss sie die GKV in der Elternzeit aus eigener Tasche zahlen

 

Ist sie auch selbständig?

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berliner
vor 8 Stunden von soulmate:

Stimmt, allerdings bin ich aktuell Angestellter weshalb dies für mich aktuell möglich wäre.

Das möchte ich mal bezweifeln. Man muß dazu schon unter der Pflichtversicherungsgrenze sein. Anderenfalls geht es nicht. Und dann gibt es noch die 90%-der-zweiten-Lebensarbeitszeitälfte für die Berechnung der GKV-Beiträge im Alter. Dann wird nämlich sämtliches Einkommen herangezogen.

vor 8 Stunden von Columbus83:

Ob allerdings die Angebote für Zusatzversicherungen gut sind, musst du selbst für dich entscheiden.

Bevor ich den GKV-Höchstsatz zahle und dann noch Zusatzversicherungen, bleibe ich doch lieber in der PKV.

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