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Nasenwasser

Keine Zulageberechtigung (Riester) nach fehlerhafter Datenübertragung BVA

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Nasenwasser

Moin Leute,

 

ich wollte mal nachfragen, ob von euch auch jemand betroffen ist und ob ihr vielleicht einen Lösungsweg kennt.

 

Die Lage ist folgende:

 

In meiner Bezügeabrechnung Juli durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) las ich den Hinweis, dass es derzeit zu fehlerhaften Datenübertragungen vom BVA zur Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) kommt. Diese würde alle Datensätze mit Umlauten oder ß in der Adresse nicht akzeptieren, man arbeite an einer technischen Lösung. Ich habe daher der Meldung erst einmal keine besondere Bedeutung beigemessen und auch wieder verdrängt. Bis mich vor kurzem mein Ansprechpertner beim Steuerring anrief, das Finanzamt fordere meine Steuererstattung 2019 für Riester zurück, also ca. 700€, ich solle mich doch mal mit meinem Riester-Anbieter auseinandersetzen. Ich konnte das zuerst gar nicht zuordnen, wieso sollte ich den plötzlich nicht mehr riesterberechtigt sein? Beruflich hat sich dahingehend nämlich seit über einem Jahrzehnt nichts bei mir verändert. Nach Rückfrage bei meinem Riester-Anbieter teilte man mir mit, dass die ZfA auch meine Zulage zurückfordert, da keine Zulageberechtigung vorliege.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit der ZfA kam ich auf den Trichter, dass es an diesen abgelehnten Datensätzen BVA>>>ZfA liegt (ich wohne tatsächlich in einer ...straße), auch las ich zufällig wieder davon in der alten Gehaltsabrechnung. Man könne mir aktuell die von mir angegebene Zulageberchtigung nicht bestätigen, da die entsprechende Meldung des Arbeitgebers fehle. Dieser müsse sie nachholen und gleichzeitig müsse ich über meinen Riester-Anbieter einen Festsetzungsantrag stellen. Allerdings kann ich diesen erst stellen, wenn das BVA tätig geworden ist. Nach Rückfrage dort ist dahingehend aber noch nichts geschehen, man arbeite weiter daran. Toll.

 

Wenn also bald etwas passiert, werde ich wohl spätestens im Oktober meine Zulage+Steuererstattung wieder los sein und darf dann rückwirkend, falls denn das BVA mal tätig wird, alles wieder gerade ziehen. Ein riesiger, unnötiger Aufwand.

 

Ist von euch auch jemand in dieser misslichen Lage oder hat einen Tipp, wie man dem am besten begegnen könnte?

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Necoro
vor 13 Stunden von Nasenwasser:

Diese würde alle Datensätze mit Umlauten oder ß in der Adresse nicht akzeptieren, man arbeite an einer technischen Lösung.

Encodings are hard, let's go shopping.

 

Das ist ja mal wieder eine Blamage aller erster Güte - wie kann man in 2020 an Umlauten scheitern? In D? :wallbash:

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phlp112

Mein Steuerbescheid aus Alt-Jahren (2013/2014), die allerdings noch nicht festsetzungsverjährt waren, wurde mit diesem Argument auch geändert. Ich wohne aber nicht in einer Straße mit Umlaut oder ß, habe es vor 15 Jahren allerdings mal. 


da es bei mir nur um 30€ ging, hatte ich eigentlich nicht vor Einspruch einzulegen. 

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Bassinus

Und wenn es nur um 5€ ginge. Das ist ja nicht dein Problem das die Technik nicht funktioniert. Da wird wieder gespart an allen Ecken und Gesetze rausgehauen, die die Verwaltung nicht umsetzen können. Und Fehler auf den Bürger abgeschoben. Der sagt dann auch noch "ach bei 30€ lohnt sich der Aufwand gar nicht".

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phlp112
· bearbeitet von phlp112
vor 10 Stunden von Bassinus:

Und wenn es nur um 5€ ginge. Das ist ja nicht dein Problem das die Technik nicht funktioniert. Da wird wieder gespart an allen Ecken und Gesetze rausgehauen, die die Verwaltung nicht umsetzen können. Und Fehler auf den Bürger abgeschoben. Der sagt dann auch noch "ach bei 30€ lohnt sich der Aufwand gar nicht".

Ich kann deinen Punkt verstehen. Bei mir ist es so, dass ich zu Beginn meines Berufslebens einen Riestervertrag abgeschlossen habe, aber wegen Zugehörigkeit zu einem Versorgungswerk habe ich die Einzahlungen gestoppt. Da ich sowie so gut wie jedes Jahr mit dem FA mehr oder weniger umfangreiche Einspruchverfahren führe, ist mein persönlicher Stundensatz in diesem Fall höher als ich Zeit aufwenden müsste, um hier 30€ von etwas zurück zu bekommen, was ich nicht weiterführen möchte. 
 

Wenn es jetzt eine Lösung geben würde, die in 10 Minuten zur Erstattung führt, würde ich das wohl machen. 

Beim TO ist das Ganze natürlich betragsmäßig ein anderes Thema.  

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Bassinus

Der Punkt ist in 15 Minuten fertig. Das Finanzamt braucht für ganzen Prozess bis zur Einspruchsentscheidung 4 Arbeitsstunden. Wenn das alle machen würden, würden die auch mal ihre Technik aufstocken ;)

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phlp112
vor 8 Minuten von Bassinus:

Der Punkt ist in 15 Minuten fertig. Das Finanzamt braucht für ganzen Prozess bis zur Einspruchsentscheidung 4 Arbeitsstunden. Wenn das alle machen würden, würden die auch mal ihre Technik aufstocken ;)

Der Einspruch ja, aber wenn du dir oben die Punkte durchliest, wird es notwendig werden, dass man die verschiedenen Behörden kontaktiert. 

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beamter97
Am 3.9.2020 um 11:28 von Nasenwasser:

einen Tipp, wie man dem am besten begegnen könnte?

wenn der Rückforderungsbescheid kommt: Mit Hinweis auf das technische Problem bei der ZfA Einspruch einlegen, und Aussetzen der Vollziehung beantragen.

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