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DeusX

Erst Schenkung von Eltern erhalten oder erst heiraten?

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MeinNameIstHase
Am 25.9.2020 um 01:37 von DeusX:

Wie könnte man in E's Fall möglichst das bei Eheschließung eingebrachte Vermögen schützen (auch davor, dass Wertzugewinne z. B. bei Immobilien nicht zu einem "Zwangsverkauf" bei Scheidung führen)?

Hab jetzt nicht zurückgeblättert, was E's Fall genau ist ... deshalb mehr allgemein ...

 

Durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft per Ehevertrag. Da könnte man u.a. regeln,

a) dass und wie das Anfangsvermögen festgehalten und

b) dass die Wertveränderung einer zum Anfangsvermögen des einen gehörende Immobile nicht dem Zugewinn zugerechnet wird (gleichbedeutend mit, dass bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft die Immobilie nicht neu bewertet wird).

Bei allen Regelungen hinsichtlich der Vermögenssphäre sollte man bei einer Ehe aber immer daran denken, dass es gesetzliche Vorgaben zu Unterhaltsleistungen im Scheidungsfall gibt (sog. D'dorfer Tabelle). Bei hohen und ungleichen Einkommen und geringem Vermögen schlägt das mehr zu Buche als der Zugewinnausgleich, denn die Transfers sind laufend. Auch nützt ein Haus nicht viel, wenn im Scheidungsfall der andere das Wohnrecht zugesprochen bekommt. In dieser Konstellation hat der eine die Kosten fürs Haus, der andere wohnt aber darin und die ersparte Miete wird auf die Unterhaltsleistungen angerechnet.


Und ... je extremer/umfangreicher ein Ehevertrag formuliert wird, desto leichter lässt er sich im Streitfall von der Gegenseite ganz zu Fall bringen ...

 

Unterm Strich verfolgt der Staat die Logik, dass solange Vermögen da ist, es primär verteilt/genutzt wird, bevor der Ärmere staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen darf.

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Rubberduck
vor 1 Minute von MeinNameIstHase:

Auch nützt ein Haus nicht viel, wenn im Scheidungsfall der andere das Wohnrecht zugesprochen bekommt.

 

Wenn nur einer im Grundbuch steht, dann wird der wohl wohnen bleiben.

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MeinNameIstHase

... wenn Kinder im Spiel sind, bleibt regelmäßig der im Haus, der das Sorgerecht für die Kinder hat. Den Familiengerichten sind Grundbücher egal.

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Rubberduck
vor 3 Minuten von MeinNameIstHase:

... wenn Kinder im Spiel sind, bleibt regelmäßig der im Haus, der das Sorgerecht für die Kinder hat. Den Familiengerichten sind Grundbücher egal.

 

Verkaufen geht immer. Dann kann sich der Zurückbleibende als Mieter mit dem neuen Eigentümer rumschlagen...

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Klar geht das. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Eigentum und Nutzungsrecht auch mal auseinander fallen können und dass es nicht das primäre Ziel der Familiengerichte ist, das zu erhalten. Im Regelfall zieht mindestens einer bei einer Scheidung aus.

 

PS: Wenn man das Haus binnen 10 Jahren entgeltlich erworben hat, greift §23 EStG. Ein Verkauf ist also nicht immer zielführend, wenn man selbst nach der Scheidung ausgezogen ist und nicht von der Sonderregelung bei Eigennutzung profitiert.

Vielleicht auch ein Argument, dass man sich ein Haus von den Eltern besser schenken lässt und nicht entgeltlich erwirbt.

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Vielen Dank für die weiteren Antworten und Ideen. :)

Ich habe noch ein bisschen recherchiert und bin auf folgendes Video eines Steuerberaters gestoßen: https://youtu.be/IYCMVMB6b2Y

Ich frage mich, warum überall (v.a. in Büchern) immer von "Vererben oder verschenken" die Rede ist und die Option eines Verkaufs an die nachfolgende Generation wenig thematisiert wird. Klingt irgendwie auch attraktiv. Was meint ihr?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

DeusX,

ich hab jetzt mir nur den Anfang angeschaut. Der thematisiert anfangs eine vermietete Immobilie, aber nicht eine selbstgenutzte Immobilie.*** Denn Abschreibungen/Bankzinsen für Hauskredit sind nur dann als Werbungskosten nutzbar, wenn man auch Einkünfte mit dem Objekt generiert. Das solltest du immer im Hinterkopf haben. Die eigenen Kosten fürs Wohnen (ob im eigenen Haus oder als Mietkosten) sind Privatsache und können steuerlich mit Ausnahme der beruflich bedingten Zweitwohnung oder Arbeitszimmer nicht geltend gemacht werden.

 

Denkbar ist z.B. eine Konstellation, wo Eltern ans Kind ihr Haus verkaufen, dann Miete für die Wohnung bezahlen, weil sich nach wie vor darin wohnen. Das Kind hat dann zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und kann Afa ansetzen. Die Eltern können viele Jahre die Miete aus dem Verkaufserlös bezahlen und wenn sie lange genug leben, dann ist der Verkaufserlös so aufgebraucht und wird nicht mehr vererbt. Ob sich das lohnt, müsste im Einzelfall geprüft werden, denn das Kind erzielt diese Mieteinkünfte zusätzlich zu seinem beruflichen Einkünften und das ist schlecht wegen Steuerprogression. Zu billig darf die Miete andererseits nicht sein, denn a) führt das unter (neuerdings 50% Marktmiete?) dann zur unentgeltlichen Nutzung oder b) mangels Totalüberschussprognose in toto zu Liebhaberei.

Die Eltern zahlen über Zinseinnahmen aus dem Verkaufserlös 25% Abgeltungssteuer und falls im Todesfall noch was da ist, ist bei Barerbschaften keine Sonderregelung möglich, die ErbSt zu spart.
Beim Kind läuft die 10 Jahresfrist für Immobilien-Veräußerungsgewinne neu an, falls er das Haus mal weiterverkaufen möchte. 

 

Du kommst nicht umhin, das im Einzelfall zu simulieren. Und so eine Rechnung ist mit vielen Modellannahmen gebunden, die man für Zeiträume jenseits von 10 Jahren treffen muss, sei es wegen wiederholter Nutzung von SchSt-Freibeträgen, Spekulationsfristen, Tilgungspläne usw. 
... und dann kommt alles anders ...

 

 

***Ich habe keine Lust mir ein Anwaltsvideo anzuschauen, wo versteckt Annahmen vorausgesetzt werden, die nicht zuerst explizit benannt werden. Das ist IMHO schlechter Stil. (Relativierend: Er sagt, dass dies Teil einer 4-teiligen Videoserie ist.)

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