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BAV beitragsfrei stellen?

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Hallo liebes Forum,

 

ich lese hier schon länger mit und gerade einen Account erstellt, weil ich bei meiner Betrieblichen Altervorsorge mit dem Gedanken spiele, die beitragsfrei zu stellen und stattdessen meine ETF-Sparrate zu erhöhen.

Ich bin 42 Jahre alt und habe 2013 über meinen Arbeitgeber eine "Allianz Direktversicherung Klassik" abgeschlossen. Da gehen aktuell 276 EUR rein, wovon mein Arbeitgeber 15% als Zuschuss dazu gibt. Die Rate wird regelmäßig auf den maximalen Förderbetrag angepasst.

 

Meine Daten:

- 42 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder

- Gehalt 85k brutto, Frau Beamtin in Teilzeit, ca. 20k brutto

- beide PKV

- eigene DHH Haus in Ballungsraum, ca. 1.400 EUR monatliche Kreditrate, ca. 450K  offen, 1,9% Zins für noch 16 Jahre

- 60K ETF-Portfolio (World + EM)

- ETF Sparrate 1.000 EUR pro Monat

 

Laut letztem Anpassungsschreiben vom Dezember 2019 ist der Stand der folgende:

 

Garantierente ab 01.11.2044: 422,81

Durchschnittliche Kapitalverzinsung 2020 vor Kosten: 3,1%, war vor ein paar Jahren noch bei 3,7%

Garantiekapital zum 01.11.2044: 127.008

 

Beispielhafte Modellrechnung:

Gesamtrente bei einer um einen Punkt niedrigeren Verzinsung: 490,33

Gesamtrente bei derzeit gültigen Überschussanteilsätzen: 650,82

Gesamtrente bei einer um einen Punkt höheren Verzinsung: 876,52

 

Kosten:

Abschluss- und Vertriebskosten waren laut Versicherungsschein: 2.062,54

laufende Kosten für jedes Versicherungsjahr: 42,08 + 0,30 je 100 Eur Deckungskapital

laufende Kosten für jedes des Rentenbezugs: 1,75 je 100 Eur gezahlte Rente

 

Mit heutigem Wissen würde ich den Vertrag aufgrund der hohen Kosten nicht mehr abschließen. Allerdings sind die Abschlusskosten bereits gezahlt und deshalb überlege ich, ob ich den Vertrag wirklich beitragsfrei stellen möchte oder als risikofreien Baustein meiner Altersvorsorge weiterlaufen lassen möchte. Die Verzinsung mit 3,1% vor Kosten erscheint mir in der aktuellen Niedrigzinsphase als gut. Wie seht ihr das?

Als Nachteile sehe ich aktuell:
- relativ hohe laufende Kosten

- Ich komme frühestens mit 62 an das Geld.

- Ich muss sehr alt werden, um über die Rente das Deckungskapital wirklich aufzubrauchen. Bin aber gesundheitlich 'anfällig' und glaube deshalb nicht, dass ich unbedingt 90 werde.

- Bei möglicher Einmalauszahlung zahle ich hohe Steuern auf den Gesamtbetrag. 42%?

- Meine gesetzliche Rente mindert sich wegen dem niedrigeren Bruttogehalt.

- Bei Arbeitgeberwechsel kann ich den Vertrag evtl. nicht weiter führen.

 

Als Vorteile:

- relativ gute risikolose Verzinsung?

- nachgelagerte Versteuerung

- 15% Zuschuss vom Arbeitgeber

- Pfändungssicher

 

Bin mir deshalb nicht sicher, ob ich den Vertrag wirklich beitragsfrei stellen sollte. Bei ETF hätte ich höheres Risiko aber auch eine höhere Renditeerwartung. Zudem könnte ich jederzeit an das Geld (Vorteil als auch Nachteil) und hätte geringere Steuerlast verglichen mit der Einmalauszahlung (max 25% auf den Ertrag). Was meint ihr?

 

Danke und viele Grüße!

 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Ich werfe mal ein: Solltest Du Dich entscheiden die bAV beitragsfrei zu stellen, hast Du nur eine gewisse Anzahl von Jahren zeit, diese wieder aufzunehmen. Bei einer bAV hat sich bei mir die Ergo geweigert nach etwas mehr als drei Jahren die Freistellung wieder aufzuheben.

ACHTUNG: Diese Anmerkung ist nicht als Antwort auf Deine Frage zu verstehen ob Du beitragsfrei stellen sollst oder nicht.

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absolutgonzo
vor 2 Stunden von compuworld:

- relativ gute risikolose Verzinsung?

Risikolos ist bei einer bAV doch eigentlich nur die garantierte Rente, Stichwort "Bruttobeitragsgarantie". Ist die bei deinem Produkt immer noch "relativ gut" in deinen Augen?

vor 2 Stunden von compuworld:

- nachgelagerte Versteuerung

Ich glaube, genau weiss man das erst ganz am Schluss, ob die Steuerverschiebung jetzt gut oder schlecht war. Zu viele Unwägbarkeiten in meinen Augen.

vor 2 Stunden von compuworld:

- 15% Zuschuss vom Arbeitgeber

Das würde ich wirklich nicht als Vorteil der bAV zählen, denn es ist inzwischen das Minimum, der Pflichtzuschuss, und das ganze Konstrukt bAV so mies, dass man selbst mit 100% AG-Zuschuss nicht überrascht sein darf, wenn es ein Nullsummenspiel ist.

Ich sehe eine bAV mit mind. 100% AG-Zuschuss nur noch als pfändungs- und Hartz4-sichere Anbieter-Diversifikation im Bereich RK1, aber nicht als Renditebringer, der mir zusätzlich Einnahmen bescheren wird. RK1 verursacht halt manchmal Kosten...

Für deinen Fall würde ich alle Kosten (also auch konkret z.B. die Minderung der gesetzlichen Rente) berechnen und gegenüberstellen, nicht nur die Kosten der Allianz. Bedenke z.B. auch, dass meines Wissens nach bei einer privaten Rentenversicherung nur der Ertragsanteil versteuert wird und nicht die ganze bAV-Rente, wenn du nicht gleich von bAV auf ETF umschwenken willst.

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ZefX
· bearbeitet von ZefX

Ich bin ebenfalls gerade dabei meine bAV beitragsfrei zu stellen. Bekomme auch nur 15% Zuschuss vom AG. Das ist mir auf Dauer zu wenig, als dass es sich gegenüber eines weltweit gestreutem ETF lohnen würde. Mir hat der Artikel von Herrn Walz damals die Augen geöffnet. Habe lange überlegt und für mich beschlossen, dass eine bAV (momentan!) nicht attraktiv ist.

Das kann sich auch wieder ändern, wenn bspw. der Gesetzgeber die nachgelagerte Besteuerung oder KV-Beiträge ändert. Bis dahin, nehme ich das lieber selbst in die Hand :)

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compuworld
vor 2 Stunden von absolutgonzo:

Risikolos ist bei einer bAV doch eigentlich nur die garantierte Rente, Stichwort "Bruttobeitragsgarantie". Ist die bei deinem Produkt immer noch "relativ gut" in deinen Augen?

Ja, genau genommen ist das richtig. Aber selbst dann noch besser als Tagesgeld zu 0,01%.

vor 2 Stunden von absolutgonzo:

Ich glaube, genau weiss man das erst ganz am Schluss, ob die Steuerverschiebung jetzt gut oder schlecht war. Zu viele Unwägbarkeiten in meinen Augen.

Ja, das ist mir bewusst. Das wird erst klar, wenn ich mein Einkommen im Alter kenne.

vor 2 Stunden von absolutgonzo:

Für deinen Fall würde ich alle Kosten (also auch konkret z.B. die Minderung der gesetzlichen Rente) berechnen und gegenüberstellen, nicht nur die Kosten der Allianz. Bedenke z.B. auch, dass meines Wissens nach bei einer privaten Rentenversicherung nur der Ertragsanteil versteuert wird und nicht die ganze bAV-Rente, wenn du nicht gleich von bAV auf ETF umschwenken willst.

Ich werd mir auf jeden Fall den Artikel von Herrn Walz in Ruhe zu Gemüte führen, der ist ja recht ergiebig. Meines Wissens wird aber aufgrund der Entgeltumwandlung der Beiträge, die unversteuert sind, die gesamte Rente in der Auszahlungsphase versteuert und nicht nur der Ertragsanteil, oder liege ich da falsch)

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absolutgonzo

Ja, das meinte ich auch. Bei der bAV (2. Schicht) die ganze Auszahlung; die Steuerlast wird nur verschoben, was nicht unbedingt positiv sein muss. Bei einer privaten Rentenversicherung (3. Schicht) wird später nur der Ertragsanteil versteuert, dein Nettolohn würde ja bereits versteuert.

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asche

Vorteil der Steuerverlagerung auf die Auszahlungszeit: man gewinnt Gestaltungsspielraum, denn den Auszahlungsbeginn kann man in gewissen Grenzen ja steuern, ebenso wie (begrenzt) die Höhe der Einkünfte, zB durch Teilzeit/Altersteilzeit am Ende des Berufslebens.

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