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lanale

Debeka Lebensversicherung - Dynamik mit negativer Rendite

Empfohlene Beiträge

Cai Shen
Am 26.9.2020 um 09:22 von lacerator1984:

I.d.R. funktioniert es in der Verwaltung tief im Bestandsführungssystem so, dass bei neuen Rechnungsgrundlagen technisch gesehen ein neuer Vertrag geschrieben wird, der über das Datenmodell an den alten Vertrag angebunden wird

Da mal eine Frage aus eigenem Interesse an den Fachmann.

Wenn eine schon länger laufende bAV (Direktversicherung) wegen Selbstständigkeit privat weiter bespart wird, kommt der gleiche Mechanismus zum Einsatz?

Ich kann also davon ausgehen, dass die Gesellschaft steuerlich geförderte und ungeförderte Zeiten sauber trennt.

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lacerator1984
vor 19 Stunden von odensee:

Interessant, war mir so nicht klar. Gilt das für alle Versicherer und für alle Verträge? Stimmt es also nicht, dass die ersten Beiträge besonders hoch mit Kosten belastet sind?

 

Ich habe gerade mal bei meiner schon lange laufenden RV nachgeschaut: im ersten Jahr war der Rückkaufwert < 50% der eingezahlten Summe. Im Laufe der Jahre hat sich das Verhältnis Rückkaufwert/Eingezahlte Summe immer mehr verbessert.

So pauschal auch etwas schwierig, man müsste auch wissen, ob es ein VVG-Tarif ist (hier gelten andere Regeln für die Mindestgrenzen). Und auch tariflich unterscheiden sich die Versicherer natürlich.

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lacerator1984
vor 19 Stunden von Cai Shen:

Da mal eine Frage aus eigenem Interesse an den Fachmann.

Wenn eine schon länger laufende bAV (Direktversicherung) wegen Selbstständigkeit privat weiter bespart wird, kommt der gleiche Mechanismus zum Einsatz?

Ich kann also davon ausgehen, dass die Gesellschaft steuerlich geförderte und ungeförderte Zeiten sauber trennt.

Meistens macht man es einfach so, dass man eine technische Änderung an dem Vertrag durchführt und das Kennzeichen dabei setzt für Dienstaustritt mit privater Fortführung. Viele Versicherer stellen auch zunächst beitragsfrei, wenn man einen Dienstaustritt meldet und bearbeiten später nach, wenn der Vertrag privat fortgeführt wird.

Als Hintergrund sollte man noch wissen, dass die Beitragswidmung, ob privat oder betrieblich, eigentlich ein nicht-technisches Vertragsattribut ist, d.h. keine Berechnungsauswirkungen in der Versicherungstechnik hat. Steuerlich ist das wieder ein anderes Thema, das meistens in der sog. steuerlichen Bestandsführung abgebildet wird mittels eigener Konten und sog. Wertstände geschrieben werden. Man macht das gerne (aber nicht immer) über eine technische Änderung, damit man die Zeiten aus betrieblicher und privater Beitragszahlung sauber trennen kann. Wenn man das nicht fachmännisch sauber trennt, dann sind die Steuerwerte falsch, d.h. dir werden Zeiten als schon versteuert aus versteuertem Einkommen angerechnet, die es nicht sind. Das bekommt am Ende dann auch niemand mehr sauber hin.

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