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Rexel

steuerliche Auswirkungen bei Auszahlung einer bAV nach AG-Wechsel

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Rexel

Hallo zusammen,

 

ich habe vor kurzem meinen Arbeitgeber gewechselt und habe nun ein Schreiben der Versicherung der betrieblichen Altersvorsorge meines alten Arbeitgebers bekommen.

Ich habe nun verschieden Möglichkeiten mit der Altersversorgung umzugehen. Es geht um einen mittleren vierstelligen Betrag.

1. Da der eingezahlte Betrag (es sind ausschließlich AG-Leistungen eingeflossen) unter der Mindestrente kann ich mir den Betrag auszahlen lassen.

2. Ich kann die Vorsorge in eine private Vorsorge umwandeln und selbst weiterzahlen.

3. Ich kann die Vorsorge mit zum neuen AG nehmen. Nach Rücksprache mit dem neuen AG ist dort jedoch nur eine bAV mit deren Versicherungsanbieter möglich ("Metallrente").

4. Beitragsfrei stellen.

 

Meiner Meinung nach ist für mich Option 1 am sinnvollsten um dann das Geld sinnvoll zu investieren und selbst vorzusorgen.

Grundsätzlich käme für mich auch Option 3 in Frage. Da der neue AG allerdings nur in die Metallrente einzahlt müsste ich den alten Vertrag in die Metallrente überführen. Die Konditionen bei der Metallrente sind auch nicht gerade überragend.

 

Wenn ich mich nun für Option 1 entscheide bekomme ich also von der Versicherung einen vierstelligen Betrag überwiesen.

Da der Betrag ja vollständig vom AG eingezahlt wurde muss ich diesen doch sicherlich versteuern, oder? Wird das ganze direkt abgerechnet oder muss ich das über die Steuererklärung machen?

Die AV hat einen Teil in Fonds investiert. Ohne jetzt genau zu wissen welche das sind könnte es ja dort auch einen Kursgewinn gegeben haben. Muss ich diesen dann zusätzlich versteuern?

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Rexel

keiner ne Idee dazu? 

Dann werd ich wohl die Tage mal bei der Versicherung anrufen. Bezweifele fast, dass mir da an der Hotline jemand weiter helfen kann:rolleyes:

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Idontcare

Nach meinem Verständnis kannst du dir eine bAV nicht auszahlen lassen. Das ist die Idee der bAV => Geförderte Absicherung für die Rente um die Rentenlücke zu schließen. Es gibt nach meinem Wissen auch keine Möglichkeit einer förderschäflichen Verwendung a la Riester. Bedeutet auch bei „Kündigung“ wirst du das Geld erst zur Rente sehen. Vielleicht ist das gemeint? Wenn dein Anbieter hier etwas anderes (Auszahlung jetzt) anbietet (hört sich so an als stand die Möglichkeit explizit in dem Schreiben?) ist das verwunderlich und mehr Details notwendig. Vielleicht kannst du den Schrieb (anonymisiert) hochladen?


Ansonsten meine Überlegungen beim letzten Arbeitgeberwechsel (Direktversicherung):

1. Der Vertrag hatte noch einen brauchbaren Garantiezins.

2. Der Anbieter war aber nicht bereit bei privater Fortführung den zuvor über den Arbeitgeber gewährten Gruppenrabatt weiter anzubieten für private Einzahlungen. So gut war der Garantiezins dann auch wieder nicht um die explodierenden Kosten auszugleichen.

3. Der neue Arbeitgeber war nicht bereit den alten Vertrag zu übernehmen (muss er nicht) und die Konditionen bei seiner bAV waren auch schlechter (s.o. Garantiezins).

Also ruht der Vertrag jetzt und wird zur Rente dann zur Auszahlung kommen.

 

LG ,

 

Idontcare

 

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Rexel

Doch, ich habe schon die Auszahlung gemeint. Im Schreiben steht folgendes:

 

Abfindung bei Austritt: Da die beitragsfreie Rente aus Ihrer Pensionsfondszusage unterhalb der Mindestrente (für das Kalenderjahr 2020: 31,85 Euro monatlich) liegt kann sie als sogenannte Kleinbetragsrente gem. § 3 BetrAVG abgefunden werden. 

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Idontcare

Siehste mal, wieder was gelernt! Die Option kannte ich in der Tat nicht. Wurde mir auch damals nicht angeboten, kann aber sein dass die erreichte Rente gerade über der Grenze lag. Sollte ich mal prüfen bei Gelegenheit aus reiner Neugierde. 
Ansonsten weiß ich es nicht, aber eine kurze Google-Suche legt nahe dass der Abfindungsbetrag als sonstige Einkünfte bzw. Nicht-Selbständige Einkünfte (je nach Durchführungsweg) mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Sozialversicherungsbeiträge könnten auch anfallen.

 

Lg,

 

Idontcare
 

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Chevprolet

Bei mir steht ähnliches an, allerdings wegen einer Auflösung des Vertrags.

 

Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn Auszahlung und sonstiges Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegen. Für die Steuer musst du den Auszahlungsbetrag unter sonstigen Einkünften in deiner Steuererklärung angeben.

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Rexel

Mein Vertrag wurde mittlerweile ausgezahlt. Und zwar heute am 29.12.

 

Jetzt habe ich nur folgendes steuerliches "Problem":

Ich werde nächstes Jahr heiraten und Nachwuchs bekommen. Das heißt, wenn die Zahlung ein paar Tage später ausgezahlt worden wäre, hätte ich ziemlich sicher einiges an Steuern gespart. :angry:

 

Die Versicherung hat mir noch Mitte Dezember schriftlich mitgeteilt, dass die Auszahlung Anfang Januar erfolgt. Daher habe ich auch nicht nochmal angerufen und um Aufschub gebeten. 

 

Ich vermute mal das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen. Oder seht ihr noch ne Möglichkeit, die Zahlung erst in 2021 zu versteuern? 

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Rexel

Hmm, also da bislang niemand geantwortet hat gehe ich mal davon aus, dass ich Pech gehabt habe?! :unsure:

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Heute noch zurücküberweisen!

 

Parallel dazu eine Mail, in der Du aus steuerlichen Gründen (Wegfall Soli) auf Einhaltung der vereinbarten Zahlung im Januar 2021 bestehst.

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Stubbi
Am 29.9.2020 um 06:35 von Chevprolet:

Bei mir steht ähnliches an, allerdings wegen einer Auflösung des Vertrags.

 

Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn Auszahlung und sonstiges Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegen. Für die Steuer musst du den Auszahlungsbetrag unter sonstigen Einkünften in deiner Steuererklärung angeben.

Hiho, deine Antwort ist schon etwas her, von daher kannst du / ihr vielleicht berichten wie es dann in der Praxis bei euch ablief. Ich habe dasselbe Angebot von meiner Pensionskasse bekommen, sprich meine bAV aufgrund Kleinstanwartschaft vorzeitig auszahlen zu lassen. 

 

Ist es tatsächlich so, dass man auf die Einmalzahlung keine Sozial-/Rentenbeiträge mehr zahlen muss wenn man in dem Jahr der Auszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Ansonsten würde die vorzeitige Auszahlung bei >40% Grenzsteuer + >40% SV-Beiträge (AG & AN-Anteil) absolut keinen Sinn machen. 

 

Über Google findet man zu dem Thema fast nichts relevantes und noch weniger konkretes. Und Gesetzestexte im Juristen- oder Beamtendeutsch sind für den Normalsterblichen kaum verständlich. Weiß jemand wo man sich alternativ beraten lassen kann? 

 

Danke vorab! 

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Chevprolet
Am 14.12.2023 um 19:11 von Stubbi:

Hiho, deine Antwort ist schon etwas her, von daher kannst du / ihr vielleicht berichten wie es dann in der Praxis bei euch ablief. Ich habe dasselbe Angebot von meiner Pensionskasse bekommen, sprich meine bAV aufgrund Kleinstanwartschaft vorzeitig auszahlen zu lassen. 

 

Ist es tatsächlich so, dass man auf die Einmalzahlung keine Sozial-/Rentenbeiträge mehr zahlen muss wenn man in dem Jahr der Auszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Ansonsten würde die vorzeitige Auszahlung bei >40% Grenzsteuer + >40% SV-Beiträge (AG & AN-Anteil) absolut keinen Sinn machen. 

 

Über Google findet man zu dem Thema fast nichts relevantes und noch weniger konkretes. Und Gesetzestexte im Juristen- oder Beamtendeutsch sind für den Normalsterblichen kaum verständlich. Weiß jemand wo man sich alternativ beraten lassen kann? 

 

Danke vorab! 

 

Leider kam es bei mir nicht mehr dazu, da der AG sich gesperrt hat.

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