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micky1067

Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot ?

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micky1067

Hallo Zusammen...

erstmal tolles Forum. Schon viel gelesen. Aber doch manches nicht so ganz verstanden... :huh:

 

Mein Frage ist was wäre besser ein Einzeldepot oder ein Gemeinschaftsdepot.

 

Zur Lage:

Meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto und wollen nun etwas an der Börse handeln.

Ich bin Alleinverdiener und mein Netto geht auf unser Gemeinschaftskonto. Das sind so 40000 Netto im Jahr.

Also komme ich noch nicht über die 500000 € Freibetrag in 10 Jahren. Richtig ?  

 

Wäre es ratsam ein Gemeinschaftsdepot zu nutzen, oder reicht es aus ein Einzeldepot mit Vollmacht für meine Frau zu eröffnen ?

Zahlungen gehen dann grundsätzlich von und zum Gemeinschaftskonto.

 

Viele Grüße

micky1067

 

 

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MeinNameIstHase

Micky,

was hast du bislang nicht verstanden?

 

Bei einer Zugewinngemeinschaft werden Vermögen der Ehepartner zunächst getrennt (jeder für sich) weiter geführt und erst bei Beendigung durch eine Zugewinn-Ausgleichszahlung abgerechnet. Schenkt man in der Ehe aus dem eigenen Vermögen dem anderen durch Einzahlung auf ein Gemeinschaftskonto den "Sparanteil" des Gehalts (der Teil, der für den laufenden Unterhalb verbraucht wird, ist unter Eheleutung steuerfrei, da man ja füreinander einstehen muss), dann mindert das bei Beendigung den Zugewinnausgleich, weil der andere Ehepartner den Teil ja schon geschenkt bekam. Steuerlich fallen Schenkungen aber unter Schenkungssteuer oder im Todesfall als Vorschenkungen (10 Jahre lang) unter die Erbschaftssteuer, während der Zugewinnausgleich immer steuerfrei wäre.

Es geht also darum, sich nicht ohne Not den Freibetrag zu vermasseln. Das ist die Grundidee dabei. Der Teufel steckt im Detail, wenn man z.B. die erbschaftlssteuerlichen Sonderregeln für ein selbstgenutztes Eigenheim anschaut usw.

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micky1067

Hallo @MeinNameIstHase,

 

danke für die Antwort. Na ja.. . Ich hatte den Zusammenhang nicht so bei Einzeldepots und Gemeinschaftsdepots verstanden,

wenn man die Erlöse dann auf eine Gemeinschaftskonto einzahlt.

Ist nicht so einfach. Puuhh.. Was würdest du mir raten ? Eher Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot ?

 

Ich weiß ich nerve .... B-)

 

Danke im Voraus...

 

Viele Grüße

micky1067 

 

 

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MeinNameIstHase

Bei Zugewinngemeinschaft Einzelkonten mit Vollmacht (bei Gütertrennung dürfte sich die Frage erübrigen, sonst hätte man die nicht vereinbart). Wenn's um's Abbezahlen eines gemeinschaftlichen? Häuschen geht und noch mehr dazu kommt (Kapitallebensversicherungen etc. ), ein Gespräch mit dem StB.

 

Ist auch alles davon abhängig, ob noch Vorehen bestanden und was bei Patchwork so alles noch an Konstellationen möglich ist, bis hin zur Frage, ob Steuerinländer oder beruflich im Ausland oder Alter (Rente). Und was an Vermögen insgesamt da ist oder z.B. per Erbschaft noch zu "erwarten" ist.

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micky1067

Also werde ich ein Einzeldepot auf meinen Namen eröffnen und meiner Frau eine Vollmacht erteilen. Richtig? Da wir eine Zugewinngemeinschaft haben. 

FSA kann sie mir ihren Teil wohl übertragen für das Depot . Denke ich. Erbschaft no chance... Hahaha.. Lebensversicherung auch nicht. 

Danke für deine ausführliche Antwort... 

 

 

 

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Quailman
· bearbeitet von Quailman
vor 3 Stunden von micky1067:

Was würdest du mir raten ? Eher Einzeldepot oder Gemeinschaftsdepot ?

Einen Gang zum Steuerberater oder und ausführliche Google-Recherche.

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alsuna
Am 17.10.2020 um 18:56 von micky1067:

Also werde ich ein Einzeldepot auf meinen Namen eröffnen und meiner Frau eine Vollmacht erteilen. Richtig?

Dann aber bitte das Geld nicht über das Gemeinschaftskonto laufen lassen, denn sonst schenkst du ihr erst die Hälfte und dann schenkt sie dir das zurück.

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