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arenk09

Optimierung Abfindung in Verbindung mit Kinderpause (Steuern, Krankenversicherung, ...)

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arenk09

Liebe Community,

 

unser Sachverhalt umfasst gleich mehrere Gebiete - aber hier sind eine Menge Experten unterwegs und vielleicht hilft das Thema ja auch dem ein oder anderen :)

 

Ausgangslage (ein paar Zahlen sind fiktiv, um das ganze etwas zu vereinfachen).

  • Frau mit Brutto 6k (ohne Einmal- und Sonderzahlungen) hat aktuell die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zum 31.03.2021 zu unterschreiben, Abfindung sagen wir 100k.
  • Nachwuchs wird Ende Mai 2021 erwartet
  • Aktuell freiwillig GKV versichert, ebenso wie Ehemann
  • Andere Arbeitgeber nach der Kinderpause absolut vorstellbar

 

Aktueller Plan

  • Abfindung mit Einmalzahlung im Januar 2022 vereinbaren (ist möglich, dazu später mehr)
  • Am 1.4.2021 arbeitslos melden (entsprechend 3 Monate vorher arbeitssuchend). Sperrzeit für ALG-I von 12 Wochen zu erwarten, aber dennoch bereits ab dem 1.4.2021 pflichtversichert in der GKV (Regelung seit 1.8.2017, § 5 SGB V (1) Nr. 2)
  • Sobald möglich ab Mai 2021 5 Monate voll Elterngeld beziehen, ALG-I Ansprüche ruhen lassen (laut Broschüre "Elterngeld,.." S. 62 des BM für Familie, ... ist das möglich)
  • Ab Oktober 2021 bis Dezember 2022 weitere 14 Monate ElterngeldPlus (in Summe 5 + 14*0,5 = 12 Monate)
  • Während der gesamten Elterngeldbezugszeit bleibt beitragsfreie Pflichtversicherung in der GKV bestehen § 192 BGB V (1) Nr. 2
  • Danach wäre ab Januar 2023 theoretisch noch ein ALG-I Bezug für 9 Monate möglich (3 Monate Sperrzeit "verfallen"), ggf. dann aber auch wieder arbeiten

 

Die Ziele sind hauptsächlich

  • Eine Minimierung der Einkünfte im Jahr 2022 (deshalb nur ElterngeldPlus, für Versicherungsschutz). In Verbindung mit der Fünftelregelung fallen bei 10.800 EUR Ersatzleistung (12 * 900 EUR Elterngeld) nur 18.600 EUR ESt + Soli auf die 100k Abfindung an.
  • Durchgehende beitragsfreie Pflichtversicherung in der GKV bis mindestens Ende 2021. Eine freiwillige Versicherung kann in Verbindung mit der Abfindung unschön werden (gesamte Einkünfte werden herangezogen). Die Zuverdienstgrenzen während des Elterngelds beziehen sich nach unserem Verständnis nur auf regelmäßiges Einkommen.
  • Ein gewisses Einkommen bis Mitte 2023, falls Wiedereinstieg aus welchen Gründen auch immer schwierig wird oder verschoben werden soll (ALG-I)

 

Liegen wir irgendwo falsch, können wir irgendwas besser machen? Wir freuen uns über jeden Kommentar, Vorschlag, ... :) 

 

Vielen Dank!

 

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chirlu

Kennt ihr den Privatier? Auf dessen Website gibt es viel zum Thema Passendes.

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arenk09
vor 11 Minuten von chirlu:

Kennt ihr den Privatier? Auf dessen Website gibt es viel zum Thema Passendes.

Danke für die schnelle Rückmeldung! Von der Website stammen ca. 50% des Plans :) Insbesondere das Thema Kind/Elterngeld/etc. wird da aber aus nachvollziehbaren Gründen eher weniger betrachtet.

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beamter97
vor 1 Stunde von arenk09:

Abfindung mit Einmalzahlung im Januar 2022 vereinbaren (ist möglich, dazu später mehr)

...wenn der AG das mitmacht. Die Frau geht das Risiko ein, dass der AG zwischen März 2021 und Januar 2022 insolvent wird und sie ihre Forderung (unbesichert?) zur Insolvenztabelle anmelden muß.

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arenk09
vor 19 Stunden von beamter97:

...wenn der AG das mitmacht. Die Frau geht das Risiko ein, dass der AG zwischen März 2021 und Januar 2022 insolvent wird und sie ihre Forderung (unbesichert?) zur Insolvenztabelle anmelden muß.

Ich wollte gerade auf die Mitgliedschaft in einem bekannten deutschen Index hinweisen - dann ist mir Wirecard eingefallen :D Stimmt natürlich.

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permabull

Nicht jedes aktuelle DAX-Mitglied kann sich über ein Investment Grade Rating freuen...

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Der Horst
On 10/22/2020 at 6:16 PM, beamter97 said:

...wenn der AG das mitmacht. Die Frau geht das Risiko ein, dass der AG zwischen März 2021 und Januar 2022 insolvent wird und sie ihre Forderung (unbesichert?) zur Insolvenztabelle anmelden muß.

Ist ggf. eine Stufenweise Auszahlung denkbar? 50k sofort (März 2021) und 50k später (Januar 2020)?

 

Das würde einen Kompromiss aus Steuerlast und Risiko einer AG-Insolvenz darstellen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Der Horst:

Ist ggf. eine Stufenweise Auszahlung denkbar? 50k sofort (März 2021) und 50k später (Januar 2020)?

Das führt zu einer Versagung der 1/5-Regelung, die nur bei "einmaliger" Auszahlung (einer Abfindungsentschädigung) greift. Es gibt da diverse Voraussetzungen für die 1/5-Regelung. So eine Aufteilung dürfte auch daran scheitern, dass die Außerordentlichkeit (Zwangslage des AN) wohl zu verneinen ist, wenn er dies mit dem ArbG so aushandeln kann.

 

siehe auch: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/abfindungen/

Wie du siehst, hängt es sehr vom Einzelfall ab. Ich kenne da nicht die aktuelle Rechtslage im Detail. 


Noch eine Anmerkung:
Die 1/5-Regelung bringt nur dann was, wenn man mit 20% der Abfindung im Progressionsbauch des ESt-Tarif landet (also mit geringerem Steuersatz besteuert wird). Sie bringt nichts, wenn diese 20% so hoch ist, dass man immer noch am oberen Grenzsteuersatz hängt.
Das Kalkül ist somit, ob eine Aufteilung der Zahlungen über 2 oder mehr Jahre (in Vereinbarung mit dem ArG) selbst ohne 1/5-Regelung vielleicht günstiger als eine "Einmalzahlung" mit 1/5-Regelung ist. 

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Der Horst
17 hours ago, MeinNameIstHase said:

Das Kalkül ist somit, ob eine Aufteilung der Zahlungen über 2 oder mehr Jahre (in Vereinbarung mit dem ArG) selbst ohne 1/5-Regelung vielleicht günstiger als eine "Einmalzahlung" mit 1/5-Regelung ist. 

Guter Punkt. Tatsächlich ist das Einkommen der Frau mit 6k Brutto und 100k Einmalzahlung recht hoch. Bis März 2021 Gehalt fließt und Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt (ab vsl. Mai 2021) dürfte der Steuersatz auch mit Fünftelregel sehr hoch sein. Das Jahr darauf hingegen eher gering.

 

Sprich: Mal mit konkreten Zahlen durchrechnen, ob 50/50 überhaut das Optimum darstellt bzw. ab welcher Gewichtung der Auszahlung 2021/2022 vs. Fünftelregel 2021 das Optimum in etwa erreicht würde.

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arenk09
· bearbeitet von arenk09

Vielen Dank für die Antworten!

 

@permabull Ist aktuell noch ein Investmentgrade-Rating, aber der Punkt ist natürlich valide und wer weiß wie lange. Auf der anderen Seite gehts hier um einen vergleichsweise überschaubaren Zeitraum von 9 Monaten.

 

Zur Aufteilungsthematik: Interessanter Ansatz. Ich habe mal die "Randpunkte" gerechnet, aber besser als mit der Fünftelregelung in 2022 mit einer Steuerbelastung auf die Abfindung von effektiv 18,6% (inkl. Soli) bin ich bisher nicht rausgekommen (unter Berücksichtigung des Hinweises, dass bei Aufteilung die Fünftelregelung nicht mehr greift und zur Vereinfachung dauerhaft mit ElterngeldPlus von April 2021 bis Dezember 2022):

  • 0% / 100% -> 18,6 TEUR (ESt + Soli, wie oben beschrieben)
  • 10% / 90% -> 33,1 TEUR
  • 50% / 50% -> 34,3 TEUR

Das ist natürlich schon ein deutlicher Unterschied und eine gewisse Risikofreudigkeit ist vorhanden ;) Aber klar, ist ne Menge Geld und wenn es dann doch passiert ärgert man sich schwarz...

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