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Depoley

Betriebliche Altersvorsorge - Denkfehler?

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Depoley
· bearbeitet von Depoley

Hallo,

 

ich habe mir mal meine betriebliche Altersvorsorge vorgenommen, die von meinem AG bezuschusst wird. War damals unwissend ein "no-brainer".

 

Die einbezahlten Beiträge dem aktuellen Rückkaufswert gegenüber gestellt, stehe mit ich knapp 900Euro im Minus. Dürften wohl die anfänglichen Abschlußgebühren Schuld sein.

 

Nun habe ich den Zinssatz mal ausgerechnet und komme auf schlappe 2 %. Garantierte Zinssatz liegt bei 1,75 %, wenn ich mich richtig erinnere.

 

Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Aktuell würde ich den Vertrag kündigen bzw. freistellen wollen (je nach Gebührenlage). Lohnt sich 0, trotzdessen, dass der AG nochmal den monatlichen Beitrag verdoppelt. Zumal ich auch minimal weniger Rentenanteil etc. anspare, da es vom Bruttogehalt weggeht.

 

Danke für die Unterstützung.

 

 

 

 

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Cai Shen
vor 2 Minuten von Depoley:

ich habe mir mal meine betriebliche Altersvorsorge vorgenommen, die von meinem AG bezuschusst wird.

Entscheidendes Kriterium bei der bAV ist die Förderung von Staat und Arbeitgeber. 

Ohne Angaben zu Bruttoeinkommen und AG Zuschuss wird das hier der nächste Laberfaden ohne Zielsetzung.

 

Der Zinssatz spricht eigentlich dafür, dass die Versicherung schon viele Jahre läuft. Daher wundert mich das schlechte Abschneiden in deiner Berechnung. 

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Depoley
· bearbeitet von Depoley

Hi Chai,

 

ja die Versicherung läuft seit 8-9 Jahren. Mein AG verdoppelt den Beitrag. Grob gesagt, ich zahle 112 Euro, der AG legt nochmal 112 Euro drauf.  Der Beitrag ist ein prozendualer Wert meines Bruttoeinkommens. Wenn das steigt, steigt der Beitrag und somit auch die Verdoppelung durch den AG.

 

Das Endkapital ist die garantierte Ablaufleistung auf Basis des aktuellen Standes.

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Cauchykriterium

Vermutung: beim Endkapital von 90.611 ist der Anteil des Arbeitgebers drin, bei der Berechnung des Zinssatzes sind enthaltene BU-Renten und Todesfall-Leistungen unterschlagen worden.

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Depoley
· bearbeitet von Depoley

Also der Anteil des AG ist drin. Es gibt keine BU-Rente im bAV Vertrag.  Bei Tod vor Rentenbeginn gibt es eine Beitragsrückgewähr ( das bis dahin angesparte Kapital (eingezahlte Beiträge ohne Zinsen) plus erwirtschaftete Überschüsse). Darüber hinaus eine 10-jährige Rentengarantie sollte ich innerhalb der Rente versterben für meine Frau. Zum Beispiel: nach 2 Jahren Rente erhält sie dann noch 8 Jahre Beiträge. Der Rest geht an die Versicherung.

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Cai Shen

Unter den Umständen vgl. hoher Garantiezins und 100% AG Zuschuss würde ich die Versicherung nicht in Frage stellen und eher eine Aufstockung der Eigenbeiträge prüfen. 

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Depoley

Ja von den vertraglichen Bedingungen her denke ich ähnlich, aber wo ist dann mein Denkfehler in der Rechnung? Mit einem ETF übertreffe ich den Zinssatz doch "locker". Das ist zumindest mein aktueller Eindruck.

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Cai Shen
vor 3 Minuten von Depoley:

wo ist dann mein Denkfehler in der Rechnung?

Dass du den AG Zuschuss als Eigenbeitrag in deiner Rechnung verwurstest? 

Ich meine das ist geschenktes Geld, welches einzig um die Kosten der Versicherung geschmälert wird. 

Sollte eine Aufstockung in Frage kommen, in jedem Fall einen Blick auf den Zinssatz werfen! 

Oft werden nachträgliche Vertragsänderungen (nur) zum aktuell gültigen Mindestrechnungszins eingerechnet. 

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Depoley

Oh man stimmt, du hast recht.  :-)  Ich hatte angenommen das wird bei der Berechnung der Ablaufleistung schon mit berücksichtigt? Irrtum meinerseits?

 

 gibt es Empfehlungen wer bei sowas unterstützen kann? Kommt sicher nur ein Honorarberater in Frage.

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Cauchykriterium
vor 12 Stunden von Depoley:

Mit einem ETF übertreffe ich den Zinssatz doch "locker". Das ist zumindest mein aktueller Eindruck.

Eine sichere mit einer unsicheren Anlage vergleichen? Deine bAV schlägt das grundsätzliche Verlustrisiko eines ETFs auch locker!

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Cai Shen
vor 12 Stunden von Depoley:

gibt es Empfehlungen wer bei sowas unterstützen kann? Kommt sicher nur ein Honorarberater in Frage.

Normalerweise gibt es doch einen Vertreter, der die Versicherungen abschließt. 

Sollte der erste Ansprechpartner sein und sich eigentlich mit dem Produkt auskennen. 

Wenn dir dessen Aussage nicht paßt, kannst du immer noch die Versicherung selbst anrufen. 

In Schritt 3 könnte man über ein kostenpflichtiges Beratungsangebot nachdenken. 

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Cepha
· bearbeitet von Cepha

Vergangenheit ist bereits vorbei. Für Investmententscheisungen zählt nur die Erwartung in Zukunft.

 

Du zahlst also im Monat 112 Euro ein und nach 32 Jahren beträgt der garantierte Rückkaufwert 90611 Euro bei heute 15590,49 Euro?

 

Im garantierten Rückkaufwert stecken außerdem 112 Euro Zuschuss des AG?

 

Das macht dann 2,09%

 

Gehe ich aber von monatlichen Einzahlungen von 224 Euro aus (Du + AG) dann beeträgt der künftige Zinssatz -0,65% ist also sogar negativ.

 

Das ganze ist ne Bruttorechnung. Netto ist komplizierter und ungenau, weil man Steuersätze und Abgaben in 32 Jahren nicht kennt. Ggf. Den Verlust an Rentenpunkten nicht vergessen.

 

Meine bAV hat bei 20% AG brutto eine künftige Mindestverzinsung von ca. 1,5% brutto.

Netoo hängt es als Rente auch von meiner Lebenszeit ab.

Ich zahle solange ein, solange festverzinsliche Anlagen darunter liegen.

 

MfG

 

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Depoley

Ich muss mir das im Detail noch mal anschauen.  Aber bei 1,5% wäre der ETF immer noch die ertragreichere Variante, und darum gehts mir. Sinnvoll wäre die bAV dann ja nur noch als defensive Säule in einem gemischten Portfolio. Wobei ich ein MSCI World nicht als risikoreich empfinde.  Die bAV wäre eben in dem Fall nur defensive weil ich hier nicht mal aus Lust und Laune in „5 sekunden“  kündigen (verkaufen) kann. Auch eine Art von Kapitalschutz ;).   So meine denke aktuell eben.

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