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avastin

PKV versichert im falschen Tarif

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avastin

Hallo zusammen, 

ich bin als Arzt bei der Hallesche im Tarif NK vollversichert. Das ist der normale Angestelltentarif. Es gibt auch einen Arzttarif, der nahezu identisch ist, aber etwas teurer. Habe das damals so gemacht, weil ich den NK aufgrund des größeren Kollektivs als beitragsstabiler betrachtet habe. 
 

Nun ist es so, dass ich mich eigentlich nie in dem Tarif hätte versichern dürfen. In den Tarifbedingungen steht, dass Mediziner sich im Medizinertarif müssen. Das hat die Hallesche aber offensichtlich nie interessiert, weil im Versicherungsantrag damals als Beruf „Medizinstudent“ stand, sie mich seit Jahren mit „Dr. med“ anschreiben und auch schon durch mit selbst rezeptierte Medikamente erstattet haben. Der Beruf ist der Versicherung also hinreichend bekannt. 
 

Ich frage mich nun, ob ihr den Fall vielleicht auch schon mal hattet oder ob ihr in der Konstellation ein Risiko seht. Sollte ich schriftlich bei der Halleschen anfragen, ob das so wirklich ok ist? Sollte ich einfach garnichts machen und das weiter so laufen lassen? Was kann eurer Meinung nach passieren?

 

Mein Makler ist am Thema auch schon dran. Es geht nur um eure Einschätzungen und ggf. Erfahrungen.

 

Einen schönen Sonntag noch :)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 39 Minuten von avastin:

Sollte ich schriftlich bei der Halleschen anfragen, ob das so wirklich ok ist?

Genau das würde ich machen. Wahrscheinlich werden sie zurückschreiben, dass alles OK ist. Und wenn sie schreiben, dass es nicht OK ist, kannst Du immer noch überlegen was Du machst.

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chirlu

Im Tarif MAS sind laut Bedingungen „Ärzte und Zahnärzte“ versicherungsfähig. Von Studenten der Human- oder Zahnmedizin steht da nichts. Folglich war der Normaltarif bei Abschluß richtig. In den Tarifbedingungen (TB/KK) der Halleschen steht in § 15 Abs. 1:

Zitat

In den Tarifen CK, MA, MAN, MAS, MKH, MS, MSW, PRIMO M und ZV endet das Versicherungsverhältnis auch bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit gemäß Ziffer I des Tarifs. Die versicherten Personen haben das Recht, in Höhe des bisherigen Versicherungsschutzes die Umstufung auf andere Krankheitskostentarife mit gleichartigen Leistungen, die für den Neuzugang geöffnet sind, zu verlangen (…)

Folglich müßtest du aus den Ärztetarifen raus, wenn du den Status verlierst. Es gibt aber keine entsprechende Regelung, daß du aus den Normaltarifen raus müßtest, wenn du Arzt wirst.

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avastin

Es war so: der Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Medizinstudent“ im Antrag war für eine Option. Ich habe 2016 dann als Arzt die Versicherungspflichtgrenze überschritten und mich im Tarif NK versichert. Aus den damaligen Schreiben ging mein Arztberuf klar hervor, die Hallesche hat nie Widersprochen. Bis jetzt dachte ich immer, dass alles klar wäre. Wurde zufällig jetzt von einem Dritten darauf hingewiesen, dass es irgendwann einmal Probleme geben könnte...

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