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Vorgehen bei Aktienverkauf vor Immobilienkauf

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Hallo,

 

ich plane im ersten Quartal 2021 eine kleine Immobilie zu kaufen. Dafür muss ich Aktien im Wert von rund 30.000 Euro verkaufen. Ich weiß, dass Geld, dass man in Kürze wahrscheinlich benötigt, eigentlich nicht mehr in Aktien investiert sein sollte. Doch ich habe meinen Freistellungsauftrag für 2020 schon ausgeschöpft. Würde ich jetzt verkaufen, muss ich also 800€ mehr Steuern zahlen als wenn ich am 1.1.2021 verkaufe, wenn ich richtig informiert bin.

 

Hinzu kommt die Unsicherheit, ob ich überhaupt eine passende Immobilie finde. Denn ich möchte auch nicht meine jahrelangen Aktiengewinne versteuern, um dann evtl. keine passende Immobilie zu finden oder man wird bei einer passenden Immobilie von jemandem überboten - und schließlich muss seine Aktien wieder zurückkaufen, damit das Geld nicht rumliegt.

 

Wie geht man in so einer Situation mit Aktien vor? 

 

Mir kam die Idee, die Aktien vorerst zu behalten, aber gegen einen plötzlichen Börsenrückgang abzusichern, also zu hedgen. Leider kenne ich entsprechende Produkte aber nicht, weil ich bisher nur buy und hold investiert habe.
 

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chirlu
vor 4 Minuten von bestinvest:

Doch ich habe meinen Freistellungsauftrag für 2020 schon ausgeschöpft. Würde ich jetzt verkaufen, muss ich also 800€ mehr Steuern zahlen als wenn ich am 1.1.2021 verkaufe, wenn ich richtig informiert bin.

 

Nein, ca. 211 Euro. Der Steuersatz beträgt keine 100%.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 42 Minuten von bestinvest:

Mir kam die Idee, die Aktien vorerst zu behalten, aber gegen einen plötzlichen Börsenrückgang abzusichern, also zu hedgen.

Das verursacht auch Kosten - Edit: ich weiß nicht, wie hoch die Steuern beim Verkauf sind, aber bezogen auf den Freibetrag fallen, wie @chirlukorrekt angemerkt hat, nur 26,375% von 800€ an.

vor 42 Minuten von bestinvest:

Ich weiß, dass Geld, dass man in Kürze wahrscheinlich benötigt, eigentlich nicht mehr in Aktien investiert sein sollte.

Richtig, und jetzt würdest Du auf einem Allzeithoch verkaufen, trotz vieler Skeptiker bezüglich der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung - wahrscheinlich nicht der allerschlechteste Zeitpunkt, diesen strategischen Fehler zu korrigieren ;) Wären die 30k ein signifikanter Teil des Portfolios?

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Beans
· bearbeitet von Beans

Hedging kostet und ist für den Privatanleger nicht so wirklich praktikabel.  

Verkaufen wäre daher die sichere Herangehensweise und der Zeitpunkt ist ja auch nicht der schlechteste, aber kommt natürlich auf das einzelne Papier an. 

 

Zum Thema Steuern gilt halt grundsätzlich, dass jeder Euro Gewinn über dem Freibetrag KESt-pflichtig ist. 

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Moneycruncher
vor 13 Stunden von bestinvest:

Wie geht man in so einer Situation mit Aktien vor? 

Wenn man ganz sicher nächstes Jahr eine Immobilie kaufen will, sollte man die Aktien verkaufen und den Erlös im Zweifel unverzinst liegen lassen. Ich kenne einige Leute, die dieses Jahr eine Immobilie kaufen wollten und durch den Corona-Crash in eine finanzielle und persönliche (!) Krise stürzten. Ich darf daran erinnern, dass vor wenigen Monaten jahrzehntelang angesammelte Aktiengewinne in kürzester Zeit pulverisiert wurden. Die Märkte haben sich zwar sehr schnell wieder erholt, aber der Mensch verdrängt gerne..

 

Ich bin übrigens in einer ähnlichen Situation. Allerdings habe ich keine 100% sichere Entscheidung für einen Immobilienkauf, da das Angebot in meiner Region einfach sehr dünn ist.

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Bavarese
vor 5 Minuten von Moneycruncher:

Ich darf daran erinnern, dass vor wenigen Monaten jahrzehntelang angesammelte Aktiengewinne in kürzester Zeit pulverisiert wurden. Die Märkte haben sich zwar sehr schnell wieder erholt, aber der Mensch verdrängt gerne..

Wenn man gerade in der Zeit das Geld für z.B. eine Abschlagszahlung o.ä. benötigst, kann genau das passieren. Ein guter Freund von mir hat das in der Zeit der Finanzkrise erlebt. Er hat immer nur soviel Aktien verkauft bis er den nächsten Abschlag zahlen konnte. Dann kam Lehman und im haben während der Bauphase plötzlich  40.000€ gefehlt. Das kann böse enden.

 

vor 13 Stunden von bestinvest:

Wie geht man in so einer Situation mit Aktien vor? 

Wenn du sicher bist in 2021 eine Immo kaufen zu wollen/ können, dann würde ich die Aktien verkaufen und das Geld auf ein Tagegeldkonto legen. 

 

vor 13 Stunden von bestinvest:

ich plane im ersten Quartal 2021 eine kleine Immobilie zu kaufen. Dafür muss ich Aktien im Wert von rund 30.000 Euro verkaufen. Ich weiß, dass Geld, dass man in Kürze wahrscheinlich benötigt, eigentlich nicht mehr in Aktien investiert sein sollte. Doch ich habe meinen Freistellungsauftrag für 2020 schon ausgeschöpft. Würde ich jetzt verkaufen, muss ich also 800€ mehr Steuern zahlen als wenn ich am 1.1.2021 verkaufe, wenn ich richtig informiert bin.

Wegen 211€, die du mit einem Verkauf erst in 2021 sparen könntest würde ich kein Risiko eingehen. Lieber jetzt noch verkaufen, als in ein paar Monaten feststellen zu müssen, dass dein Depot nun nicht mehr 30.000€ Wert ist, sondern vielleicht nur noch 25.000€.

 

Gruß

Bavarese

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bestinvest

Danke für die guten, eindeutigen Einschätzungen. Habe jetzt für 25.000 € verkauft, so dass der Immokauf bei einem Crash nicht mehr gefährdet wäre, aber erstmal 5000€ mehr im Depot gelassen, falls die Immobilie billiger als erwartet wird o.ä.

 

Die Sache mit den Steuerkosten von 211 statt 800 € leuchtet mir bisher allerdings nicht ein. Wenn ich nächstes Jahr meinen Freistellungsauftrag nicht nutze, ihn aber dieses Jahr ausgeschöpft habe und nun meine Gewinne mit 25% besteuert werden, ist der Unterschied dann nicht 800 statt 211€?

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hattifnatt
vor 6 Minuten von bestinvest:

Wenn ich nächstes Jahr meinen Freistellungsauftrag nicht nutze, ihn aber dieses Jahr ausgeschöpft habe und nun meine Gewinne mit 25% besteuert werden, ist der Unterschied dann nicht 800 statt 211€?

Der Freistellungsauftrag bezieht sich nur auf die Kapitalerträge, die man nicht versteuern muss (die also steuerfrei sind), nicht auf die zu entrichtende Steuer. Auf den Rest muss man dann eben Abgeltungssteuer von ca. 26,375% zahlen:

https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

Zitat

Richten Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung in Deutschland ein, dann können sie Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer erhalten. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.

 

Gibt es keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuerautomatisch an das Finanzamt ab.

 

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